Den Investoren des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio III drohen einige finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen von Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung deutlich unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
Der Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio III hat
ein Volumen von 194,2 Millionen Euro. Davon haben Schiffsanleger rund
70,9 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert.
Der Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio III wurde
im Jahr 2007 aufgelegt und in 2008 platziert. Investoren konnten sich
mit mindestens 10.000,00 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen.
Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Gemäß Schiffsfondsprospekt des Lloyd Fonds Schiffsportfolio
III hätten Anleger aktuell Ausschüttungen in Höhe von über 22 Millionen
Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur ca. 2,1 Millionen Euro.
Die Konstruktion des Schiffsfonds ist so, dass nur 87 Prozent
des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche Schiffsinvestition
geflossen sind. 13 Prozent waren sogenannte Weichkosten, inklusive
des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.
Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds Lloyd Fonds
Schiffsportfolio III resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen
Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten
am Weltmarkt, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder
stetig niedrigen Charterraten.
Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen
des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell
bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar. Hier wurde das Verhältnis
zwischen Dollar und Euro falsch bewertet.
Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet
werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen
Wechselkurs umgetauscht werden. Dies belastet die Wirtschaftlichkeit
des Schiffsfonds!
Erhebliche Probleme bereitet der Schiffsbeteiligung,
dass die sogenannte 105 Prozent-Klausel gegriffen hat. Die Klausel
sieht die Stellung zusätzlicher Sicherheiten durch den Kreditnehmer
vor, wenn der Wert des Fremdwährungsdarlehens (z.B. in japanischen Yen)
gegenüber der Leitwährung des Schiffsdarlehens ( meistens US-Dollar)
um mehr als 5 % steigt. Wenn die 105 % Klausel greift und Sondertilgungen
oder zusätzliche Sicherheiten seitens des Reeders/Fonds nicht geleistet
werden können, setzen die Banken in Ausschüttungsverbote durch!
Beachten Sie auch die anderen Schiffsfonds der Lloyd-Flotte:
Lloyd Fonds-Flottenfonds X
Lloyd Fonds-Flottenfonds V
MS "Antonia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG
Lloyd Fonds-Flottenfonds IV
Lloyd Fonds-Flottenfonds VIII
MS "Bermuda" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
MT "Athens Star" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Lloyd Fonds Schiffsportfolio II
MS "Lloyd Parsifal" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
MS "Emilia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG
MS "Thira Sea" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Weitere Informationen finden sich im Praxishandbuch
Schiffsfonds von RA Steffens/RAin Dreßler. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds wird
auch betreut von dem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarkrecht und Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds.
Es ist das erste Standartwerk über Schiffsfonds und beleuchtet umfassend die
rechtlichen Grundlagen und Hintergründe und bietet Lösungsansätze für die
Praxis für das gesamte Thema auf über 530 Seiten.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der
Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen
Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer
Vielzahl von Geschädigten.
So gewährleisten die BSZ e.V. Interessengemeinschaften durch die
Vielzahl betroffener Anleger und hoch
spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten (Hidden
costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände
zuverlässig erkannt und offengelegt werden.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
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