Freitag, August 21, 2015

Lloyd Fonds-Schiffsportfolio III deutlich unter Plan!

Den In­ves­to­ren des Schiffs­fonds Lloyd Fonds Schiff­sport­fo­lio III dro­hen einige fi­nan­zi­el­le Über­ra­schun­gen. Denn nach Er­kennt­nis­sen von Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht lie­gen die Aus­schüt­tun­gen die­ser Schiffs­be­tei­li­gung deutlich unter Plan. Um Ver­mö­gens­ein­bu­ßen zu ver­mei­den oder zu be­gren­zen, soll­ten An­le­ger Scha­den­er­satz­an­sprü­che wegen Falsch­be­ra­tung prü­fen. 

Der Schiffs­fonds Lloyd Fonds Schiff­sport­fo­lio III hat ein Vo­lu­men von 194,2 Mil­lio­nen Euro. Davon haben Schiffsan­le­ger rund 70,9 Mil­lio­nen Euro als Ei­gen­ka­pi­tal ein­ge­bracht, der Rest wurde fi­nan­ziert.
Der Schiffs­fonds Lloyd Fonds Schiff­sport­fo­lio III wurde im Jahr 2007 auf­ge­legt und in 2008 plat­ziert. In­ves­to­ren konn­ten sich mit min­des­tens 10.000,00 Euro  plus 5 Pro­zent Aus­ga­be­auf­schlag be­tei­li­gen. Die Auf­lö­sung des Fonds ist für das Jahr 2025 vor­ge­se­hen.

Gemäß Schiffsfondspro­spekt des Lloyd Fonds Schiff­sport­fo­lio III hät­ten An­le­ger aktuell Aus­schüt­tun­gen in Höhe von über  22 Mil­lio­nen Euro er­hal­ten müs­sen. Über­wie­sen wur­den nur ca. 2,1 Mil­lio­nen Euro.

Die Konstruktion des Schiffsfonds ist so, dass nur 87 Pro­zent des von An­le­gern auf­ge­brach­ten Ka­pi­tals in die ei­gent­li­che Schiffs­in­ves­ti­ti­on ge­flos­sen sind. 13 Pro­zent waren soge­nann­te Weich­kos­ten, in­klu­si­ve des Agios, die für In­ves­to­ren keine Er­trä­ge ab­wer­fen.

Die ak­tu­el­len Pro­ble­me des Schiffs­fonds Lloyd Fonds Schiff­sport­fo­lio III re­sul­tie­ren ei­ner­seits aus den ne­ga­ti­ven öko­no­mi­schen Rah­men­be­din­gun­gen mit einer eher schwä­che­ren Nach­fra­ge nach La­de­ka­pa­zi­tä­ten am Weltmarkt, einem an­hal­tend hohen Schiffs­an­ge­bot sowie sin­ken­den oder ste­tig nied­ri­gen Char­ter­ra­ten.

Auf der an­de­ren Seite „ma­chen sich ins­be­son­de­re Fehl­ein­schät­zun­gen des Fonds­ma­nage­ments im Hin­blick auf die Wech­sel­kurs­ent­wick­lung spe­zi­ell bei Euro und US-Dol­lar ne­ga­tiv be­merk­bar. Hier wurde das Verhältnis zwischen Dollar und Euro falsch bewertet.

Die Char­ter­ra­ten, die welt­weit in US-Dol­lar ab­ge­rech­net wer­den, muss­ten bis dato zu einem für in Euro rech­nen­de In­ves­to­ren un­güns­ti­gen Wech­sel­kurs um­ge­tauscht wer­den. Dies be­las­tet die Wirt­schaft­lich­keit des Schiffs­fonds!

Er­heb­li­che Pro­ble­me be­rei­tet der Schiffs­be­tei­li­gung, dass die so­ge­nann­te 105 Pro­zent-Klau­sel ge­grif­fen hat. Die Klau­sel sieht die Stel­lung zu­sätz­li­cher Si­cher­hei­ten durch den Kre­dit­neh­mer vor, wenn der Wert des Fremd­wäh­rungs­dar­le­hens (z.B. in ja­pa­ni­schen Yen) ge­gen­über der Leit­wäh­rung des Schiffs­dar­le­hens ( meis­tens US-Dol­lar) um mehr als 5 % steigt. Wenn die 105 % Klau­sel greift und Son­der­til­gun­gen oder zu­sätz­li­che Si­cher­hei­ten sei­tens des Ree­ders/Fonds nicht ge­leis­tet wer­den kön­nen, set­zen die Ban­ken in  Aus­schüt­tungs­ver­bo­te durch!

Beachten Sie auch die anderen Schiffsfonds der Lloyd-Flotte:

Lloyd Fonds-Flottenfonds X
Lloyd Fonds-Flottenfonds V
MS "Antonia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG
Lloyd Fonds-Flottenfonds IV
Lloyd Fonds-Flottenfonds VIII
MS "Bermuda" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
MT "Athens Star" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Lloyd Fonds Schiffsportfolio II
MS "Lloyd Parsifal" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
MS "Emilia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG
MS "Thira Sea" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Weitere Informationen finden sich im Praxishandbuch Schiffsfonds von RA Steffens/RAin Dreßler. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Schiffsfonds wird auch betreut von dem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarkrecht  und Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds. Es ist das erste Standartwerk über Schiffsfonds und beleuchtet umfassend die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe und bietet Lösungsansätze für die Praxis für das gesamte Thema auf über 530 Seiten.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

So gewährleisten die BSZ e.V.  Interessengemeinschaften durch die Vielzahl  betroffener Anleger und hoch spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass  versteckte Provisionen und Kosten (Hidden costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds beizutreten.
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff


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