Die Termine für die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) stehen nun fest. Diese finden vom 01. bis einschließlich 03. September 2015 statt.
Nach Aussage der POC dienen die Versammlungen dazu,
gemeinsam mit den Gesellschaftern der aktuellen Finanzierungssituation der
Objektgesellschaften und deren Auswirkungen auf die Beteiligungsgesellschaften
zu begegnen.
Bereits mit Rundschreiben von Anfang Juli 2015 legte POC den
Gesellschaftern den vermeintlichen Finanzbedarf der kanadischen
Objektgesellschaften dar und forderte die Anleger auf, die erhaltenen
Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen sollten
nach Angaben von POC für die Tilgung von Darlehen verwendet werden, die die
kanadische Objektgesellschaft aufgenommen hat.
Wie es scheint, dürfte sich eine Vielzahl der Anleger der
Aufforderung zur Rückzahlung widersetzt haben. Daher sollen nun für die
jeweiligen Beteiligungsgesellschaften außerordentliche
Gesellschafterversammlungen abgehalten werden, um die wirtschaftliche Situation
der Gesellschaften zu erörtern und darüber abstimmen zu lassen, wie die
Darlehen der kanadischen Objektgesellschaften abgelöst werden sollen.
Was bedeutet das für die Anleger?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB empfehlen
grundsätzlich allen Anlegern, ihre Rechte als Gesellschafter der POC
wahrnehmen. Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und
der Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss
nehmen.
Ist es erforderlich, persönlich zu erscheinen?
Nein, die Anleger der POC können sich bei der
Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine
sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die im Interesse der
Anleger auftritt. Vorsicht dürfte jedoch bei einer Beauftragung der jeweiligen
Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte
als den einzelnen Anlegern.
Auch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB werden für ihre Mandanten an den
außerordentlichen Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um deren Interessen
wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten, empfehlen die Rechtsanwälte,
sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden
und sich hinsichtlich der Möglichkeit der Mandatierung mit der Teilnahme und
der Abstimmung auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung beraten zu
lassen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es
seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC -
Proven Oil Canada beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.08.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbprat
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