Donnerstag, August 20, 2015

Proven Oil Canada (POC) – Termin für die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen.

Die Termine für die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) stehen nun fest. Diese finden vom 01. bis einschließlich 03. September 2015 statt.


Nach Aussage der POC dienen die Versammlungen dazu, gemeinsam mit den Gesellschaftern der aktuellen Finanzierungssituation der Objektgesellschaften und deren Auswirkungen auf die Beteiligungsgesellschaften zu begegnen.

Bereits mit Rundschreiben von Anfang Juli 2015 legte POC den Gesellschaftern den vermeintlichen Finanzbedarf der kanadischen Objektgesellschaften dar und forderte die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen sollten nach Angaben von POC für die Tilgung von Darlehen verwendet werden, die die kanadische Objektgesellschaft aufgenommen hat.

Wie es scheint, dürfte sich eine Vielzahl der Anleger der Aufforderung zur Rückzahlung widersetzt haben. Daher sollen nun für die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften außerordentliche Gesellschafterversammlungen abgehalten werden, um die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften zu erörtern und darüber abstimmen zu lassen, wie die Darlehen der kanadischen Objektgesellschaften abgelöst werden sollen.

Was bedeutet das für die Anleger?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB empfehlen grundsätzlich allen Anlegern, ihre Rechte als Gesellschafter der POC wahrnehmen. Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss nehmen.

Ist es erforderlich, persönlich zu erscheinen?

Nein, die Anleger der POC können sich bei der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die im Interesse der Anleger auftritt. Vorsicht dürfte jedoch bei einer Beauftragung der jeweiligen Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte als den einzelnen Anlegern.

Auch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei  CLLB werden für ihre Mandanten an den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um deren Interessen wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten, empfehlen die Rechtsanwälte, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und sich hinsichtlich der Möglichkeit der Mandatierung mit der Teilnahme und der Abstimmung auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung beraten zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.
    
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch  
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbprat

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