Samstag, August 22, 2015

Widerruf von fehlerhaften Baufinanzierungen stößt bei Instituten auf immer größeren Widerstand.

Widerruf von fehlerhaften Baufinanzierungen stößt bei Instituten auf immer größeren Widerstand. Änderungen für Neuverträge geplant.
 

Ein Ehepaar hat bei der ING-DiBa für das Eigenheim ca. 400.000 Euro Kredit aufgenommen. Als der Kreditvertrag unterzeichnet wurde, lagen die Zinsen bei rund fünf Prozent. Aktuell gibt es eine zehnjährige Baufinanzierung schon ab 1,70 Prozent. Doch die Zinsbindung läuft noch bis 2017.

Gestritten wird mit der ING-DiBa darüber, ob das Ehepaar vorzeitig aus dem Kreditvertrag aussteigen kann, um neue günstigere Konditionen zu verhandeln. Eigentlich geht das nicht, es sei denn die Kreditkunden zahlen ca. 44.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank für den entgangenen Zinsgewinn zahlen.

Doch die ING-DiBa hat – wie viele andere Banken, Sparkassen und Volksbanken  auch – einen schweren Fehler im Kreditvertrag gemacht. Eine Prüfung ergab, die zu jedem Kreditvertrag gehörende Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wie mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigen! Die Folge für den Kreditvertrag: Ein Ausstieg aus dem Kreditvertrag ist selbst noch viele Jahre später möglich, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut zahlen zu müssen.

Mit einem neuen Kreditvertrag könnte das Ehepaar seine monatliche Belastung halbieren. Die Kreditkunden haben sich informiert und wollen von der Folge der Urteile für die Kreditinstitute Gebrauch machen.

Diese Chance wollen jetzt Zehntausende von Kreditkunden bei den Kreditinstituten in ganz Deutschland nutzen. Doch sie stoßen bei den Banken auf harten Widerstand.

Die Verbraucherzentralen in Norddeutschland haben bisher knapp 50.000 Widerrufsbelehrungen überprüft, davon allein die Verbraucherzentrale in Hamburg 36.000. Dort lag der Anteil der fehlerhaften Belehrungen zwischen

- 89 Prozent (ING-DiBa) und

- 60 Prozent (BHW Bausparkasse).

Doch nicht jeder Fehler dürfte einen erfolgreichen Widerruf des Kredits rechtfertigen. Nimmt man ale Fehler, die vom Bundesgerichtshof (BGH) oder anderen Zivilgerichten beanstandet wurden, liegt die Fehlerquote der Baukreditverträge nach Einschätzung der Verbraucherschützer bei 35 Prozent.

Insgesamt geht es um mehrere Millionen Kreditverträge. Jedes Jahr werden ca. 7 Millionen neue Kredite geschlossen. Doch bisher dürften bundesweit erst 200.000 Kreditverträge überprüft sein.

Selbst bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können durch einen nachträglichen Widerruf noch zurückgefordert werden, so die Rechtsprechung.

Für die Banken, Sparkassen und Volksbanken ist die Situation ein Albtraum, denn der Formfehler könnte sie einen dreistelligen Milliardenbetrag kosten, so schätzen Experten.

Betroffen sind Baukredite, die seit November 2002 abgeschlossen wurden. Welche Möglichkeiten sich aus einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ergeben, wurde erstmals im Januar 2013 durch einen Fernsehbeitrag im großen Stil publik.

Wie lange fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet wurden, ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich. Aber ab 2010 nehmen die fehlerhaften Formulierungen deutlich ab, sind aber auch in jüngeren Kreditverträgen noch zu finden, so Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Was ist der Zweck der Widerrufsbelehrung?

Eine Widerrufsbelehrung soll dem Verbraucher ermöglichen, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen aus dem Vertrag wieder auszusteigen. Dafür ist der Beginn der Frist entscheidend. Hierüber erfahren die Verbraucher im Kreditvertrag wenig Konkretes. Sie werden verwirrt.

Vielfach heißt es in den Kreditverträgen  "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Also kann sie auch später beginnen? Aber wovon hängt das ab? Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass solche Informationen für den Verbraucher unzureichend sind. Aus diesem Grund beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Nur in einem Fall sind die Banken auf der sicheren Seite: Wenn sie die Formulierung des Gesetzgebers unverändert übernommen haben.

Es wird für die Verbraucher zwar auch nicht verständlicher, aber in diesem Fall gewähren die Richter des BGH den Banken eine Art Vertrauensschutz. Sie müssen keinen späten Widerruf fürchten.

Allerdings haben die Kreditinstitute die Muster vielfach selbst verändert, auch die ING-DiBa. Dazu gibt es auch schon Urteile gegen die ING-DiBa.

Die ING-DiBa sieht das anders. Geringe Abweichungen vom Mustertext führen nicht zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung wird argumentiert. Das haben zahlreiche Oberlandesgerichte festgestellt.

Die Rechtssprechung wird bankenfreundlicher. Selbst Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind inzwischen etwas ernüchtert.

Banken, die vor Monaten noch zu einer kulanten Lösung bereit waren, lassen es inzwischen auf einen Prozess ankommen.

Harte Brocken für die Fachanwälte sind

die ING-DiBa,

die Deutsche Bank,

die Sparkasse Harburg-Buxtehude

die Hamburger Sparkasse (Haspa)

die Deuitsche Kreditbank (DKB)

die Deutsche Ärzte- und Apothekerbank e.G. (Apobank)

die DSL-Bank - früher Postbank

Viele Kreditkunden ohne Rechtsschutzversicherung scheuen das Prozessrisiko, denn der Streitwert ist teilweise hoch und auch noch nicht so richtig entschieden.

Die Erfahrung der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zeigt, dass die verbraucherfreundlichen BGH-Urteile von einigen Gerichten etwas anders ausgelegt werden! Gerade Landgerichte haben dazu andere Meinungen.

Noch ist nicht entschieden, ob die Verbraucher angesichts der Hartnäckigkeit der Banken bald entnervt aufgeben oder neue Urteile ihre Kampfbereitschaft beflügeln.

Künftig will der Gesetzgeber im Interesse der Banken vorsorgen. So soll mit einer noch zu verabschiedenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie das Widerrufsrecht generell auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt werden. Das wird nur für Darlehensverträge gelten, die nach dem 21. März 2016 geschlossen werden.

Jetzt setzen die Banken alles daran, dass auch für Altfälle noch eine Lösung gefunden wird. Das wird bestimmt spannend.

Es werden auch Prozesse mit Hilfe von Prozessfinanzierern geführt. Fachanwalte wissen wer anzusprechen ist.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung  beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                              
 
Direkter Link zum Kontaktformular:          
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Steff

Keine Kommentare: