Widerruf von fehlerhaften Baufinanzierungen
stößt bei Instituten auf immer größeren Widerstand. Änderungen für Neuverträge
geplant.
Ein Ehepaar hat bei der ING-DiBa für das
Eigenheim ca. 400.000 Euro Kredit aufgenommen. Als der Kreditvertrag
unterzeichnet wurde, lagen die Zinsen bei rund fünf Prozent. Aktuell gibt es
eine zehnjährige Baufinanzierung schon ab 1,70 Prozent. Doch die Zinsbindung
läuft noch bis 2017.
Gestritten wird mit der ING-DiBa darüber, ob
das Ehepaar vorzeitig aus dem Kreditvertrag aussteigen kann, um neue günstigere
Konditionen zu verhandeln. Eigentlich geht das nicht, es sei denn die
Kreditkunden zahlen ca. 44.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank für
den entgangenen Zinsgewinn zahlen.
Doch die ING-DiBa hat – wie viele andere
Banken, Sparkassen und Volksbanken auch
– einen schweren Fehler im Kreditvertrag gemacht. Eine Prüfung ergab, die zu
jedem Kreditvertrag gehörende Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, wie mehrere
Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigen! Die Folge für den Kreditvertrag:
Ein Ausstieg aus dem Kreditvertrag ist selbst noch viele Jahre später möglich,
ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut zahlen zu müssen.
Mit einem neuen Kreditvertrag könnte das
Ehepaar seine monatliche Belastung halbieren. Die Kreditkunden haben sich
informiert und wollen von der Folge der Urteile für die Kreditinstitute
Gebrauch machen.
Diese Chance wollen jetzt Zehntausende von
Kreditkunden bei den Kreditinstituten in ganz Deutschland nutzen. Doch sie
stoßen bei den Banken auf harten Widerstand.
Die Verbraucherzentralen in Norddeutschland
haben bisher knapp 50.000 Widerrufsbelehrungen überprüft, davon allein die
Verbraucherzentrale in Hamburg 36.000. Dort lag der Anteil der fehlerhaften
Belehrungen zwischen
- 89 Prozent (ING-DiBa) und
- 60 Prozent (BHW Bausparkasse).
Doch nicht jeder Fehler dürfte einen
erfolgreichen Widerruf des Kredits rechtfertigen. Nimmt man ale Fehler, die vom
Bundesgerichtshof (BGH) oder anderen Zivilgerichten beanstandet wurden, liegt
die Fehlerquote der Baukreditverträge nach Einschätzung der Verbraucherschützer
bei 35 Prozent.
Insgesamt geht es um mehrere Millionen
Kreditverträge. Jedes Jahr werden ca. 7 Millionen neue Kredite geschlossen.
Doch bisher dürften bundesweit erst 200.000 Kreditverträge überprüft sein.
Selbst bereits bezahlte
Vorfälligkeitsentschädigungen können durch einen nachträglichen Widerruf noch
zurückgefordert werden, so die Rechtsprechung.
Für die Banken, Sparkassen und Volksbanken
ist die Situation ein Albtraum, denn der Formfehler könnte sie einen
dreistelligen Milliardenbetrag kosten, so schätzen Experten.
Betroffen sind Baukredite, die seit November
2002 abgeschlossen wurden. Welche Möglichkeiten sich aus einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung ergeben, wurde erstmals im Januar 2013 durch einen
Fernsehbeitrag im großen Stil publik.
Wie lange fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
verwendet wurden, ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich.
Aber ab 2010 nehmen die fehlerhaften Formulierungen deutlich ab, sind aber auch
in jüngeren Kreditverträgen noch zu finden, so Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht.
Was ist der Zweck der Widerrufsbelehrung?
Eine Widerrufsbelehrung soll dem Verbraucher
ermöglichen, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen aus dem Vertrag
wieder auszusteigen. Dafür ist der Beginn der Frist entscheidend. Hierüber
erfahren die Verbraucher im Kreditvertrag wenig Konkretes. Sie werden verwirrt.
Vielfach heißt es in den Kreditverträgen "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung". Also kann sie auch später beginnen? Aber wovon hängt
das ab? Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass solche Informationen
für den Verbraucher unzureichend sind. Aus diesem Grund beginnt die 14-tägige
Widerrufsfrist nicht zu laufen.
Nur in einem Fall sind die Banken auf der
sicheren Seite: Wenn sie die Formulierung des Gesetzgebers unverändert
übernommen haben.
Es wird für die Verbraucher zwar auch nicht
verständlicher, aber in diesem Fall gewähren die Richter des BGH den Banken
eine Art Vertrauensschutz. Sie müssen keinen späten Widerruf fürchten.
Allerdings haben die Kreditinstitute die
Muster vielfach selbst verändert, auch die ING-DiBa. Dazu gibt es auch schon
Urteile gegen die ING-DiBa.
Die ING-DiBa sieht das anders. Geringe
Abweichungen vom Mustertext führen nicht zur Unwirksamkeit der
Widerrufsbelehrung wird argumentiert. Das haben zahlreiche Oberlandesgerichte
festgestellt.
Die Rechtssprechung wird bankenfreundlicher.
Selbst Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind inzwischen etwas
ernüchtert.
Banken, die vor Monaten noch zu einer
kulanten Lösung bereit waren, lassen es inzwischen auf einen Prozess ankommen.
Harte Brocken für die Fachanwälte sind
die ING-DiBa,
die Deutsche Bank,
die Sparkasse Harburg-Buxtehude
die Hamburger Sparkasse (Haspa)
die Deuitsche Kreditbank (DKB)
die Deutsche Ärzte- und Apothekerbank e.G.
(Apobank)
die DSL-Bank - früher Postbank
Viele Kreditkunden ohne
Rechtsschutzversicherung scheuen das Prozessrisiko, denn der Streitwert ist
teilweise hoch und auch noch nicht so richtig entschieden.
Die Erfahrung der Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht zeigt, dass die verbraucherfreundlichen BGH-Urteile von
einigen Gerichten etwas anders ausgelegt werden! Gerade Landgerichte haben dazu
andere Meinungen.
Noch ist nicht entschieden, ob die
Verbraucher angesichts der Hartnäckigkeit der Banken bald entnervt aufgeben
oder neue Urteile ihre Kampfbereitschaft beflügeln.
Künftig will der Gesetzgeber im Interesse der
Banken vorsorgen. So soll mit einer noch zu verabschiedenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie
das Widerrufsrecht generell auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt werden. Das
wird nur für Darlehensverträge gelten, die nach dem 21. März 2016 geschlossen
werden.
Jetzt setzen die Banken alles daran, dass
auch für Altfälle noch eine Lösung gefunden wird. Das wird bestimmt spannend.
Es werden auch Prozesse mit Hilfe von
Prozessfinanzierern geführt. Fachanwalte wissen wer anzusprechen ist.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür,
dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit
dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf
die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft
gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2015
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt
Steff
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