Geschlossene Fonds müssen die Namen und Anschriften der übrigen Anleger gegenüber Gesellschaftern offenlegen, um einen Informationsaustausch zu gewährleisten.
Dies entschied der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen
(Aktenzeichen II ZR 187/09, Aktenzeichen II ZR 134/11). Anlegeranwälte klagen
oft auf die Informationen. Diese werden dann aber nicht aktuell zur Verfügung
gestellt. Die jeweiligen Landgerichte helfen den Schiffsfondsanlegern nicht
immer dabei ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wenn die Anschriften vorhanden sind, können die Anleger sich
formieren und Kontakt aufnehmen. Jetzt können Schiffsfonds- Anleger Mehrheiten
für Beschlüsse auch gegen den Willen des Fondsgeschäftsführers organisieren.
Dies ist bei der Schieflage vieler Fonds oft nötig.
Erfahrene Fachanwälte klagen dann am Sitz der Gesellschaft
die Liste der Adressen der Schiffsfondsanleger ein.
Weitere Informationen finden sich im Praxishandbuch
Schiffsfonds von RA Steffens/RAin Dreßler. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds wird
auch betreut von dem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarkrecht und Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds.
Es ist das erste Standartwerk über Schiffsfonds und beleuchtet umfassend die
rechtlichen Grundlagen und Hintergründe und bietet Lösungsansätze für die
Praxis für das gesamte Thema auf über 530 Seiten.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V.
Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der
Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen
Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer
Vielzahl von Geschädigten.
So gewährleisten die BSZ e.V. Interessengemeinschaften durch die
Vielzahl betroffener Anleger und hoch
spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten (Hidden
costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände
zuverlässig erkannt und offengelegt werden.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2015 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
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