Der neue CEO Faber spricht von einer wirtschaftlichen Krise. Die Anleger, die EEV Produkte gekauft haben, schauen in die Röhre. Es gibt keine Zinsen auf Genussrechtsverträge. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper fragt sich, ob das der sprichwörtliche Anfang vom Ende ist und rät Betroffenen, Forderungen schnellstmöglich zu sichern. Das Windhundrennen, schätzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, hat schon begonnen.
Eine Bewertung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias
Gröpper.
Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung scheint in einer
ernsten wirtschaftlichen Krise zu stecken. Sie hat den am 30.06. fälligen Zins
auf das Genussrechtskapital nicht gezahlt. Und das begründet: "Hierdurch
realisierte sich das sogenannte "Platzierungsrisiko". Oder anders
gesagt: Nach unserem Geschäftsplan hatten wir einen Finanzierungsbedarf von 38
Mio. EUR, hatten aber ,,nur" rund 25 Mio. EUR Kapitalanlegergelder
entgegennehmen können."
Den Gröpper Köpke Rechtsanwälten liegt die Email an einen
von den Rechtsanwälten vertretenen betroffenen Anleger vor. Vom 30.09.2013.
Dort behauptet die EEV AG, dass Sie fast das gesamte Genussrechtskapital in
Höhe von bis zu € 38 Mio. platziert hat und nur noch ausgewählten Investoren,
die bereits gezeichnet haben, Nachzeichnungen anbietet. "Das ist wohl
falsch gewesen", schätzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Zuletzt
haben die ausgeführt, dass die nur € 22 Mio. und ein paar Zerhackte
eingesammelt haben."
"Nun denn", sagt der auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Wenn man nicht alle
Risiken des Investments ausweist, sollte man sich nicht wundern, wenn die
Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs ermittelt. Und
dass das keine Werbung ist, ist auch klar."
Natürlich indiziert der Anfangsverdacht, aus dem die
staatsanwaltlichen Ermittlungen folgten, noch nicht die Schuld der damaligen
Unternehmensverantwortlichen, aber, das meint Rechtsanwalt Gröpper, der Umgang
der EEV Verantwortlichen mit dem ernsten Tatvorwurf ist gelinde gesagt
beschämend: "Nach unserem Verständnis hätten die EEV Verantwortlichen
Tacheles reden und die Anleger in einem offenen Brief informieren müssen. So
gibt's keinen Grund, dieser Gesellschaft zu vertrauen."
Für die Prüfung eventueller Ansprüche durch Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
" EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ". Es bestehen gute Gründe
hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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