Freitag, August 21, 2015

EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG in Nöten. Zinsen werden nicht gezahlt.

Der neue CEO Faber spricht von einer wirtschaftlichen Krise. Die Anleger, die EEV Produkte gekauft haben, schauen in die Röhre. Es gibt keine Zinsen auf Genussrechtsverträge. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper fragt sich, ob das der sprichwörtliche Anfang vom Ende ist und rät Betroffenen, Forderungen schnellstmöglich zu sichern. Das Windhundrennen, schätzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, hat schon begonnen.


Eine Bewertung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung scheint in einer ernsten wirtschaftlichen Krise zu stecken. Sie hat den am 30.06. fälligen Zins auf das Genussrechtskapital nicht gezahlt. Und das begründet: "Hierdurch realisierte sich das sogenannte "Platzierungsrisiko". Oder anders gesagt: Nach unserem Geschäftsplan hatten wir einen Finanzierungsbedarf von 38 Mio. EUR, hatten aber ,,nur" rund 25 Mio. EUR Kapitalanlegergelder entgegennehmen können."

Den Gröpper Köpke Rechtsanwälten liegt die Email an einen von den Rechtsanwälten vertretenen betroffenen Anleger vor. Vom 30.09.2013. Dort behauptet die EEV AG, dass Sie fast das gesamte Genussrechtskapital in Höhe von bis zu € 38 Mio. platziert hat und nur noch ausgewählten Investoren, die bereits gezeichnet haben, Nachzeichnungen anbietet. "Das ist wohl falsch gewesen", schätzt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Zuletzt haben die ausgeführt, dass die nur € 22 Mio. und ein paar Zerhackte eingesammelt haben."

"Nun denn", sagt der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Matthias Gröpper: "Wenn man nicht alle Risiken des Investments ausweist, sollte man sich nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs ermittelt. Und dass das keine Werbung ist, ist auch klar."

Natürlich indiziert der Anfangsverdacht, aus dem die staatsanwaltlichen Ermittlungen folgten, noch nicht die Schuld der damaligen Unternehmensverantwortlichen, aber, das meint Rechtsanwalt Gröpper, der Umgang der EEV Verantwortlichen mit dem ernsten Tatvorwurf ist gelinde gesagt beschämend: "Nach unserem Verständnis hätten die EEV Verantwortlichen Tacheles reden und die Anleger in einem offenen Brief informieren müssen. So gibt's keinen Grund, dieser Gesellschaft zu vertrauen."

Für die Prüfung eventueller Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen. 

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
  
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 

gröpköp 


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