Mittwoch, Oktober 22, 2014

Proven Oil Canada (POC) - Vorgehen gegen Gesellschaft und/oder Anlageberater?

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, sind die Anleger der POC Beteiligungsgesellschaften nach wie vor verunsichert hinsichtlich der Frage, wie es mit den POC Fonds weitergehen soll. Denn es ist nicht absehbar, wie sich die wirtschaftliche Situation bei den POC Gesellschaften entwickeln wird. Darüber hinaus scheint die Informationspolitik der POC Beteiligungsfonds eher restriktiver Natur zu sein.

Anleger fragen sich nun, wie es mit ihren Beteiligungen an der POC weitergehen wird.

Die ersten beunruhigenden Nachrichten für die Anleger gab es im Januar 2013. Im Rahmen kritischer Presseberichte über die POC-Fonds wurde unter anderem in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Kanada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus wurde in der Presse auch thematisiert, dass die Geschäftsführerin der geschäftsführenden Gesellschaften der POC Beteiligungsgesellschaften, Frau Monika Galba, möglicherweise über zweifelhafte Verbindungen zu Herrn Jürgen Hanne verfügt. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche hat Herr Hanne Ende der 1990iger Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt und wurde im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wenige Monate nach dieser negativen Presseberichterstattung gab es auch von der POC selbst schlechte Nachrichten an die Anleger. So teilte die Geschäftsführung der POC Gesellschaften mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der POC finanzieren zu können.

Am 21.07.2013 kam es dann schließlich aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung zu einem Zusammenschluss sämtlicher POC-Beteiligungen in die COGI Ltd. Partnership als Master LP. Obwohl der von der Geschäftsführung vorgeschlagene Zusammenschluss der einzelnen Fondsgesellschaften vollzogen wurde, teilte die POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen weiterhin vorläufig nicht mehr gezahlt werden und, sofern die Zahlungen wieder aufgenommen werden, auch zukünftig geringer ausfallen dürften.

Ob sich nun dadurch das Totalverlustrisiko der Beteiligung der einzelnen Anleger realisiert, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht absehbar, ob die Maßnahmen, die die POC ergreifen wollte, erfolgsversprechend sind und dazu führen, dass die POC gewinnbringend arbeiten wird.

 Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher bereits Anleger der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Darüber hinaus raten die Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Vermittler prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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MBB Clean Energy AG: Sind die ,,Reparaturmaßnahmen" vertrauensfördernd?

Zahlreiche Inhaber von Schuldverschreibungen des Wind- und Solarinvestors MBB Clean Energy AG (,,MBB") haben weitere Klagen eingereicht. Zwar hat MBB nun angekündigt, dass die angeblich ,,unwirksamen" Schuldverschreibungen durch Anleihen mit ,,im Wesentlichen" identischen Konditionen ersetzt werden sollen. Jedoch liegen immer noch keine Informationen zum genauen Zeitplan, zum technischen Ablauf und zu den endgültigen Konditionen der neuen Anleihen vor.   

Nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sind die angekündigten ,,Reparaturmaßnahmen" deshalb nicht geeignet, das verlorene Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. ,,Den Investoren ist immer noch nicht zuzumuten, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf das Beste zu hoffen. Es gibt nach wie vor keine Garantie dafür, dass die versprochenen Maßnahmen zeitnah und erfolgreich weitere Zahlungen gewährleisten." meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.

Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über EUR 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Am 05.06.2014 behauptete die Emittentin schließlich, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam. 

,,Außerdem stehen den Anlegern jedenfalls auch Prospekthaftungsansprüche zu, weil die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde", so der Kapitalmarktrechtler Braun.

Er rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MBB Clean Energy AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Kapitalanlage gescheitert? Kopf in den Sand stecken hilft nicht! - Verbünden und wehren schon!!

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.


Der BSZ e.V. warnt vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber doch sehr teuer und auch ohne jeden Nutzen!) Ohne praktischen Nutzen für den geschädigten Anleger sind oft auch die Ratschläge von manchen Verbraucherschutzorganisationen, die dem Anleger genau erklären können, was er alles falsch gemacht hat. Das mag ja sehr lehrreich sein, aber das angelegte Geld ist trotzdem weg. 

Der Wahl des richtigen Anwalts  sollte deshalb verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Anwälte, die auf die Vertretung geschädigter Investoren spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren insbesondere mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen Fonds bereits verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln dagegen wehren.

Die größten Probleme gibt es aktuell bei den Schiffsfonds. Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die den betroffenen Anlegern Sorge bereiten. Probleme gibt es aber auch zunehmend auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer mehr klar, dass die Renditeprognosen nicht zu halten sind und Investoren sogar erhebliche Kapitalverluste drohen.  Zu den ständigen Sorgenkindern gehören auch die geschlossenen Immobilienfonds.

Geschlossene Fonds muss man aber auch nicht gleich verteufeln. Der Wohlstand unseres Landes und die gedeihliche Entwicklung unserer Wirtschaft beruhen maßgeblich auf privaten Investitionen. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und Aktienfonds und endet sicher lange noch nicht bei einer Geschlossenen Beteiligung. Eine solche, sieht man einmal von Medienfonds und Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Überdies kann man den meisten Initiatoren Geschlossener Beteiligungen lautere Absichten unterstellen. Entscheidend ist aber letztlich, wem eine solche Beteiligung empfohlen, besser: verkauft wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um den sich schon seit Jahren letztlich alles dreht. Nämlich die Beratung von Investoren insbesondere durch Banken und Sparkassen.

Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber häufig. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele Anleger bei denen die so genannte Anlageberatung nachweislich ihre Bezeichnung nicht verdient hat. Wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht von an sich schlechten Investmentprodukten, sondern von angeblichen Beraterinnen und Beratern, die etwa eine Schiffsbeteiligung oder einen Lebensversicherungsfonds allein aus Provisionsinteressen vermittelt haben und nicht, weil ein solches Investment zum Kunden passt.

Bei Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es oft um vergleichsweise hohe Streitwerte. Was naturgemäß ziemlich lukrativ für einen Anwalt ist, der seinen Mandanten gegen einen Fondsinitiator oder die beratende Bank respektive Sparkasse vertritt. Da ergeben sich Gebühren, die um ein Vielfaches höher liegen als bei Auseinandersetzungen etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Es ist nur menschlich, dass nicht wenige Anwältinnen und Anwälte ohne Qualifikation aufgrund der erhofften großen Einkommenschancen auf diesen fahrenden Zug aufspringen. Oft ohne jemals nur einen einzigen vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben.  Wenn dann aber Schwierigkeiten und auch Argumentationslinien der Gegenseite aufkommen, die die gesamte Kompetenz und Erfahrung eines versierten Fachanwalts erfordern, dann  steigen all jene Anwältinnen und Anwälte, die ein schnelles Geschäft witterten, aus. Sehr zum Ärger ihrer Mandanten, die vom Regen in die Traufe gekommen sind, weil sich außer den Anwaltsgebühren nichts ergeben hat.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen werden sich die Banken und Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger oft nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich kann die Verfolgung von Rechtsansprüchen mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die betroffenen Anleger welche die  Schwierigkeiten nicht fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt
, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dienstag, Oktober 21, 2014

New Capital Invest (NCI) Management GmbH insolvent

Insolvenz folgt auf Insolvenz bei Malte Hartwieg und seinem Emissionshaus New Capital Invest: Nicht nur über die Fonds NCI Oil & Gas USA 11, NCI Oil & Gas USA 16 und NCI Oil & Gas USA 19 wurde am Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, sondern auch über die New Capital Invest Management GmbH (Az.: 1500 IN 2870/14).


,,Es bleibt abzuwarten, ob noch weitere Insolvenzen folgen werden. Es steckt nicht nur das Emissionshaus New Capital Invest von Malte Hartwieg in Schwierigkeiten, sondern auch Selfmade Capital. Die Anleger dürften jedenfalls beunruhigt sein", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Daher empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt den Anlegern jetzt umgehend zu handeln. Nachdem bereits seit Monaten bei NCI-Fonds und den Selfmade Capital Emirates-Fonds die Ausschüttungen nicht mehr fließen, sollten sie sich jetzt nicht mehr vertrösten lassen. ,,Die Nachforschungen nach den Anleger-Geldern sind offenbar erfolglos verlaufen. Die Aufforderung an die Anleger keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um nicht die Insolvenz der Fonds zu riskieren, erweist sich angesichts der aktuellen Entwicklung als blanker Hohn. Dadurch wurde schon genug Zeit vergeudet. Jetzt gilt es, zu retten, was zu retten ist", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollte genug Masse vorhanden sein, um die Insolvenzverfahren zu eröffnen, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. Darüber hinaus können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung aber auch durch Prospektfehler entstanden sein. ,,Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Investition umfassend informiert werden müssen. Auch die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und richtig sein. Schon irreführende Angaben können zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen", erläutert der Fachanwalt..

Abzuwarten bleibe, ob sich der Betrugsverdacht gegen Malte Hartwieg bestätigt. Dann könnten noch weitere deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Effektiver Anlegerschutz durch massenhafte Anlegerklagen!

Das Bundesverbraucherschutzministerium beglückt die Verbraucher mit dem Aufbau des  Marktwächters Finanzmarkt und des  Marktwächters Digitale Welt. Ab 2015 sollen sie den Markt  beobachten und nach der Devise  ,,Erkennen - Informieren - Handeln" die Interessen der Verbraucher  durchsetzen helfen.  Die  Marktwächter sind ein gemeinsames Vorhaben des Verbraucherzentrale  Bundesverbands (vzbv) und der 16  Verbraucherzentralen.

Der Finanzmarktwächter und der Marktwächter beobachtet das Marktgeschehen, um frühzeitig Missstände  zu erkennen und Lösungen  aufzuzeigen. Nach der Devise ,,Erkennen - Informieren - Handeln" werden  Beobachtungen erfasst,  analysiert und an relevante staatliche Aufsichtsstellen (insbesondere  Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht), Politik und Öffentlichkeit weitergegeben. Quelle für die  Marktbeobachtungen sind Anfragen und Beschwerden der Verbraucher, die  sich an die  Verbraucherzentralen wenden.

Der BSZ e.V. begrüßt und unterstützt jede Initiative die dem Anlegerschutz dient!  Inwieweit die Anleger von der Arbeit der Finanzwächter profitieren werden, bleibt abzuwarten.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. sind es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird.  Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kleinanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Meist wurden diese Anleger von "seriösen" Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte "hineinberaten".

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.  Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!"

Ob die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.


Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Auch die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. 

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Montag, Oktober 20, 2014

Rena Lange GmbH stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereiten Vorgehen gegen Prospektverantwortliche vor. Das Luxus-Modehaus Rena Lange hat am 09.09.2014 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Der Insolvenzantrag wurde sowohl in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH sowie im Regelverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft M.Lange & Co. GmbH gestellt.


Von der Insolvenz sind insbesondere die Anleihegläubiger der Rena Lange betroffen. Die Gesellschaft hatte am 12. Dezember 2013 Schuldverschreibungen  mit einem Volumen von 10 Millionen Euro emittiert (ISIN Nummer DE000A1ZAEMO), um mit den eingesammelten Geldern u.a. die Unternehmenserweiterung in China zu finanzieren.

Der Plan ging allerdings nicht auf. Der Rena Lange gelang es nicht einmal, die Anleihe vollständig zu platzieren. Bis Ende Dezember 2013 konnte gerade einmal die Hälfte eingeworben werden, bis Januar 2014 konnte der Betrag zumindest auf 6,3 Millionen Euro aufgestockt werden.

,,Gleichwohl stellt dies lediglich 63 Prozent des öffentlich bekannt gegebenen Anleihevolumens dar. Ein Prospektnachtrag oder eine Art Ad-hoc-Mitteilung erfolgte trotzdem zu keinem Zeitpunkt" so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber.  ,,Eine solche Benachrichtigung hätte aber nach unserer Einschätzung zwingend erfolgen müssen. Sofern somit ein Anleger erst im Jahr 2014 auf Basis dieser Nicht-Information gezeichnet hat, können sich hieraus Schadensersatzansprüche ergeben."

Hinzu kommt, dass der Emissionsprospekt auch in einem weiteren Detail fehlerhaft sein könnte. Denn der Verantwortliche des Gesellschafts-Konglomerats hatte in der Vergangenheit bereits eine Insolvenz eine ,,seiner" Gesellschaften zu verantworten. Über diese für Anleger relevante Information wurde in dem Prospekt nicht aufgeklärt.

,,Somit können nach unserer Bewertung Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/ Rena Lange GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de

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Freitag, Oktober 17, 2014

FlexLife Capital AG - erstes Urteil für geschädigte Verkäufer erstritten.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, liegt nun das erste Urteil gegen die FlexLife Capital AG vor, in welchem dem geschädigten Verkäufer Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der verkauften Lebensversicherung zugesprochen wird.


Hintergrund der Entscheidung ist, dass die FlexLife Capital AG, entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen, im Juni 2013 sämtliche Zahlungen an die Verkäufer von Lebensversicherungen eingestellt hat, wie uns geschädigte Kunden der FlexLife Capital AG berichtet haben.

Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG bestand darin, Lebensversicherungen anzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahre auszuzahlen. Nach inzwischen bestandskräftiger Auffassung der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat, ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin Ermittlungen aufgenommen und nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit bezüglich des Einlagengeschäfts untersagt.

Obwohl nach Auskunft der BaFin die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt wurde und folglich die FlexLife Capital AG trotz dieses Bescheids vom Juni 2013 zunächst durchaus weiter hätte die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Verkäufern auch hätte auszahlen müssen, unterblieben ab Juni 2013 Ratenzahlungen an die Verkäufer, wie geschädigte Verkäufer von Lebensversicherungen der Kanzlei mitteilten.

,,Unsere Auffassung, dass geschädigten Verkäufern Schadensersatzansprüche gegen die FlexLife Capital AG zustehen, wurde nun durch das Urteil des Landgerichts München I bestätigt", so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

Betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte daher, sich zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Hierbei sollte parallel auch immer geprüft werden, ob gegebenenfalls Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, bestehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Marketing Terminal GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 15. Oktober 20014 eröffnet.

Das Insolvenzverfahren über die Marketing Terminal GmbH wurde bereits am 15. Oktober am Amtsgericht München vorläufig eröffnet. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller geht davon aus, dass auch das endgültige Insolvenzverfahren bald eröffnet wird. Cäsar-Preller: "Es kann ja nicht ernsthaft von einer Fortsetzung des Geschäftsbetriebes ausgegangen werden!"


Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer von der Münchner Kanzlei Flöther & Wissing ernannt worden. Es ist sinnvoll, z.B. einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit allen notwendigen Aufgaben für eine Vertretung im Insolvenzverfahren zu beauftragen. Der BSZ ev. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bereits mit zahlreichen Betroffenen aus dem Schneeballsystem der Marketing Terminal GmbH in Kontakt.

Private Ansprüche gegen den Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH können von betroffenen Opfern zusätzlich geltend gemacht werden. Auch dazu sollten sich Opfer an einen Fachanwalt aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. In einem Zivilrechtlichen Verfahren würden dann Ansprüche an die Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH gestellt werden können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Marketing Terminal ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

Donnerstag, Oktober 16, 2014

Marketing Terminal GmbH: Polizei entlarvt offenbar Schneeballsystem

Die Polizei Kempten hat nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung offenbar ein raffiniertes Schneeballsystem entlarvt. Dahinter steckt die Firma Marketing Terminal GmbH, die etliche Anleger betrogen haben soll. Geschätzter Schaden: Zirka 40 Millionen Euro.


Dem Bericht zu Folge sollen mindestens 10.000 Anleger auf das ausgeklügelte Schneeballsystem hereingefallen sein. Zu seriös das Auftreten der Firma, zu verlockend die hohen Renditeversprechen. Doch nun sitzt der Geschäftsführer der Marketing Terminal GmbH in Untersuchungshaft, gegen zwei Geschäftspartner laufen Ermittlungen.

Die Geschäftsidee der Marketing Terminal überzeugte offenbar die Anleger. Mit Internet-Werbung sollte in kürzester Zeit viel Geld verdient werden und die Investoren entsprechende Renditen erhalten. Anfangs sind die Renditen offenbar auch geflossen, doch dann wurde es immer weniger. Scheinbar wurden die Renditen primär nicht aus erzielten Gewinnen bezahlt, sondern mit dem Geld neuer Anleger. Im Sommer geriet das System nach Polizeiangaben ins Stocken. Einzelne Anleger sollen Summen bis zu 250.000 Euro investiert haben. Im Zuge der Ermittlungen soll umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden sein und Geldbeträge auf dem Geschäftskonto und Privatkonto des Verdächtigen eingefroren worden sein. Wie viel Geld noch vorhanden ist, ist nicht bekannt.

,,Das Ausmaß scheint bisher noch gar nicht absehbar zu sein. Auch wenn wie immer die Unschuldsvermutung gilt, sollten die betroffenen Anleger jetzt schnell rechtlichen Beistand suchen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben", Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  gehen davon aus, dass bald Insolvenzantrag für die Firma gestellt wird. ,,Dann müssen die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Es geht aber auch darum, Schadensersatzansprüche zu prüfen und frühzeitig zu sichern.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Marketing Terminal ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Green Planet AG: 20 Millionen Euro können an die geschädigten Anleger verteilt werden.

Das Verfahren um die insolvente Green Planet AG nimmt Konturen an. Nach Informationen des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar Preller haben die geschädigten Anleger  jeweils zwischen 5000 und 350.000 Euro in die Tropenholz-Projekte der Green Planet AG gesteckt haben.


,,Dieses Geld sollte man nicht komplett abschreiben", rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt, denn im Insolvenzverfahren konnten rund 20 Millionen Euro an Vermögenswerten gesichert werden.

,,Zumindest dieses Geld wird im Rahmen der Insolvenztabelle wieder an die Anleger ausgezahlt werden!"  Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller steht im engen Kontakt zum Insolvenzverwalter.

Zivilrechtlich gilt es nun zudem zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG angemeldet werden sollten. Gegen diese wird offiziell ermittelt.  ,,Das hat allerdings mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun und muss in jeweils eigenen juristischen Verfahren geklärt werden", weiß der Rechtsanwalt, der bereits über 100 Green Planet-Opfer vertritt.

Zivilrechtliche Verfahren richten sich unter seiner juristischen Begleitung nicht nur gegen die Green Planet-Verantwortlichen, sondern auch gegen die Vermittler der dubiosen Geldanlage. Cäsar-Preller: ,,Da sind im Einzelfall hohe Provisionssummen geflossen, über die der Anleger nicht informiert wurde. Entsprechend der maßgeblichen BGH-Urteile zu diesen so genannten Kick-offs löst eine solche Falschberatung die Schadensersatzpflicht aus."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.

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Boulder Steel: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Hohe Verluste für Anleger! Achtung: Es droht Verjährung zum Jahresende 2014! Geschädigte können sich dem BSZ e.V. anschließen!


Das Unternehmen Boulder Steel ist im Bereich Stahl-/Metallindustrie in Australien tätig. Die Aktie hat Anlegern bisher wenig Freude gebracht. Notierte diese im Jahr 2011 noch bei ca. 1,7 EUR, so notiert sie gegenwärtig unter 0,1 EUR, zahlreiche Anleger haben mit der Aktie erhebliche Verluste erlitten.

So werden bereits in einem Fall von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten für einen Anleger gerichtlich Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend gemacht, die in dem Fall dem Anleger die Boulder Steel-Aktien empfohlen hat. Der Bankberater empfahl dem dortigen Anleger die Aktie als solides Investment, obwohl von vorneherein klar sein musst, dass es sich um ein zumindestens hochspekulatives Investment handeln musste. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte liegt in dem Fall somit eine eindeutige Falschberatung vor.

Doch Achtung, Geschädigte sollten schnell handeln, da unter Umständen bereits zum Jahresende 2014, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, Verjährung einzutreten droht.

Die aktuellen Vorkommnisse haben den BSZ e.V. dazu veranlasst, eine Interessengemeinschaft ,,Boulder Steel" ins Leben zu rufen, der sich Geschädigte anschließen können. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Boulder Steel beizutreten.

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Mittwoch, Oktober 15, 2014

Marketing Terminal - Schneeballsystem aufgeflogen

Der hinter der Firma stehende 45-jährige Meik F. wurde offensichtlich verhaftet. Vorgeworfen wird ihm das Betreiben eines Schneeballsystems, wodurch tausenden Investoren ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages entstanden sein soll.


Durch den im Oberallgäu wohnhaften 45-jährigen Tatverdächtigen war 2013 eine augenscheinlich auf ,,Affiliate-Marketing" spezialisierte Firma mit angeblichem Sitz in München gegründet worden. Angeblich sollten über Internetwerbung in kürzester Zeit hohe Gewinne erzielt werden. Tatsächlich stammten die Gewinne nicht aus Werbeumsätzen sondern aus Investitionen neuer Anleger, wie die Polizei Bayern mitteilt.

Der 45-Jährige Tatverdächtige, der sich bereits zeitweise ins Ausland abgesetzt hatte, wurde am 07.10. aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der Kripo Kempten richten sich zudem gegen einen 44-jährigen Mann und eine 23-jährige Frau, die an den Taten beteiligt gewesen sein sollen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden sechs Gewerbe- bzw. Privatobjekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die auf den Firmen- bzw. Privatkonto des Mannes vorhandenen Summen wurden von der Polizei eingefroren.
(Quelle: https://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/208748 )

Die Polizei bittet aufgrund des Umfangs des Verfahrens von einer eigeninitiativen Anzeige bei der jeweils örtlichen Polizei/Anfragen bei der Kripo Kempten abzusehen.

,,Nach erster Einschätzung wird an einer Insolvenz der Marketing Terminal kein Weg vorbeiführen"; mein Rechtsanwalt  und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler.

,,In wie weit Schadensersatzforderungen der Investoren erfüllt werden können und ob der Insolvenzverwalter gegebenenfalls Scheingewinne zurückfordern kann, muss einzelfallbezogen geprüft werden", so Geißler weiter.

Ohne Insolvenzverfahren wird es für den Einzelnen noch schwieriger an sein Geld zu kommen, da hier das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zu erst. Betroffene sollten sich daher unbedingt fachkundigen Rat holen.

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New Capital Invest: Offenbar Insolvenzanträge für NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 gestellt.

Für die Fonds von New Capital Invest NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 ist offenbar Insolvenzantrag gestellt worden. Das berichtet das Handelsblatt am 13. Oktober. Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.


Im Firmenimperium von Malte Hartwieg droht nun eine Insolvenz der nächsten zu folgen. Beim Emissionshaus Selfmade Capital sollen neben der Holding auch zwei Treuhandgesellschaften Insolvenz angemeldet haben, berichtet das Handelsblatt weiter. Bis zu 70 Millionen Euro Anlegergelder sollen nach Aussagen der vorläufigen Insolvenzverwalters Rolf Pohlmann betroffen sein.

Nicht nur Selfmade Capital, sondern auch das Emissionshaus New Capital Invest (NCI) ist nun offenbar von Insolvenzen betroffen. ,,Anleger sollten umgehend handeln und jetzt retten, was noch zu retten ist", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er empfiehlt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. ,,Die Palette reicht von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung oder Prospektfehlern bis hin zu deliktischen Regressansprüchen gegen die Verantwortlichen falls sich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen sollte", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schlechte Nachrichten gab es für Anleger, die in Fonds von Malte Hartwieg investiert haben, in den vergangenen Wochen und Monaten genug. Von den verschwundenen Anlegergeldern bei den Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest über den drohenden Totalverlust beim Fonds Panthera Global Trading A bis hin zu den jüngsten Insolvenzanträgen. ,,Natürlich geht es auch in den Insolvenzverfahren darum, die Interessen der Anleger zu wahren und beispielsweise die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden", erklärt der Anwalt. Allerdings sei nach derzeitigem Stand noch völlig offen, mit welchen Beträgen die betroffenen Anleger rechnen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Dienstag, Oktober 14, 2014

EEH Elbe Emissionshaus MS Jana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über den Schiffsfonds EEH MS Jana, den das Elbe Emissionshaus 2008 aufgelegt hat, wurde nach Angaben des ,,fondstelegramm" am Amtsgericht Stade das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 73 IN 81/14). Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.


Verwöhnt wurden die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Jana ohnehin nicht. Denn die Krise der Schifffahrt ging auch an ihm nicht vorbei und so musste bereits 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Nur zwei Jahre später folgte nun der Insolvenzantrag. ,,Nun kommen möglicherweise auch noch Rückforderungen der bereits erhaltenen Ausschüttungen auf die Anleger zu", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Oft ergeben sich dafür Anhaltspunkte aus einer fehlerhaften Anlageberatung. Zu einer ordnungsgemäßen Beratung gehört, dass den Anlegern eine Kapitalanlage vermittelt wird, die zu ihrem Risikoprofil passt. Heißt: Sicherheitsorientierten Anlegern darf keine hoch spekulative, risikoreiche Kapitalanlage vermittelt werden. ,,Doch genau das sind Schiffsfonds wie schon die etlichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren zeigen. Allerdings wurden die Risiken im Beratungsgespräch auch gerne mal unter den Teppich gekehrt. Obwohl das Risiko des Totalverlusts besteht. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Häufig wurden nicht nur die Risiken verschwiegen, sondern die Anleger auch nicht über die Rückvergütungen der vermittelnden Bank aufgeklärt. Die Rechtsprechung des BGH sieht allerdings vor, dass die Anleger über diese so genannten Kick-Backs informiert werden müssen, damit sie das Provisionsinteresse der Bank erkennen können. Auch in diesen Fällen kann Schadensersatz verlangt werden. Darüber hinaus kann auch noch geprüft werden, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren oder ob den Anlegern mit irreführenden Angaben das Angebot schmackhaft gemacht werden sollte.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ EEH Elbe Emissionshaus MS Jana". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Geschädigt durch Anwaltsfehler? Viele Mandanten beschweren sich über ihren Rechtsanwalt, wehren sich aber nicht!

Der BSZ e.V. hat die Besucher seiner Webseite www.rechtsboerse.de gefragt: "Glauben Sie, dass Sie als geschädigter Kapitalanleger vor Gericht zu Ihrem Recht kommen?" Von 400 abgegebenen Stimmen gab es nachstehendes Ergebnis.

Ja                            49 Stimmen     12,28 %
Nein                      332 Stimmen     82,96 %
Keine Ahnung         19 Stimmen        4,76 %

Dieses Ergebnis bestätigt die Erfahrungen welche der BSZ e.V. in seiner 16 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutzbereich gewonnen hat. Demnach nehmen viele Kapitalanleger Ihre Verluste hin, ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, ihren Anspruch vor Gericht einzuklagen obwohl sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. 

Viele Deutsche hegen eine Antipathie gegen Juristen und meinen damit vorrangig Rechtsanwälte. Tatsächlich liegt bei den deutschen Anwälten, häufig als Gebührenschneider geschmäht, vieles im Argen. Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft.

Und da viele Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko.  Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.

Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.
Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.

Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen.

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen - gerade gegen den eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften  und schlussendlich gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass  betrogene Kapitalanleger oder vom eigenen Anwalt geschädigte Mandanten  nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt für die Betroffenen das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich und im Berufsrecht für Anwälte wissen diese Spezialisten wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können..

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

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Montag, Oktober 13, 2014

MS Deutschland-Anleihe: Anleger müssen hohe Verluste befürchten!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Zeichner der ,,Traumschiff"-Anleihe


Anlegern der MS Deutschland-Anleihe drohen voraussichtlich hohe Verluste. Auf einer Gläubigerversammlung am letzten Mittwoch sagte der Geschäftsführer des Mehrheitsgesellschafters, Callista Private Equity, die im Januar die Mehrheit an der MS Deutschland Holding übernommen hatte, Olaf Meier, dass eine Insolvenz zum18. Dezember nach aktuellem Stand zumindestens nicht ausgeschlossen sei.

Um dies zu vermeiden, sollen die Anleger ihre Zinsansprüche von Mitte Dezember an stunden und vorübergehend auf ihre Kündigungsrechte verzichten.

Da die Gläubigerversammlung am letzten Mittwoch aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig war, wird nun eine zweite Gläubigerversammlung am 12. November stattfinden.

Die Anleihe zum Laufzeitende 2017 zurück zu zahlen, sei jedenfalls nicht möglich, wird Meier in der Wirtschaftswoche online vom 08.10.2014 zitiert. Vor einigen Tagen notierte der Kurs der Anleihe daher nur noch mit 38,21 %.

Damit wird klar, dass den Anlegern hohe Verluste drohen, zwar ist die Anleihe mit dem Schiff besichert, jedoch gebe es für das Traumschiff gegenwärtig keinen Markt, so dass nach den Kosten einer eventuellen Verschrottung eventuell nur noch 4,5 Mio. EUR übrig bleiben würden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Es zeigt sich, dass die Absicherung der Anleger über das Schiff deutlich weniger wert ist als zunächst angenommen, Anlegern könnten daher hohe Verluste drohen.

Anleger sollten daher auf jeden Fall eventuelle Schadensersatzansprüche, z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne, prüfen lassen, um ihre Ansprüche zu sichern. Mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sind noch nicht verjährt, da die Anleihe erst 2012 emittiert wurde."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Samstag, Oktober 11, 2014

Raus aus teuren Kreditverträgen: Widerrufsbelehrung Prüfung innerhalb 48 Stunden

Innerhalb von 48 Stunden wissen BSZ e.V. Mitglieder ob und inwieweit die Widerrufsbelehrung  ihres Kreditvertrages angreifbar ist oder nicht.


Der Bundesgerichtshof sieht im Falle einer unvollständigen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkrediten sowie bei Lebensversicherungen ein unverfristbares Widerrufsrecht seitens des Verbrauchers.

Dieses Urteil hat eine Flut von Anfragen auch bei den einschlägig bekannten Verbraucherschützern hervorgerufen. Damit verbunden sind für den Verbraucher dann oft lange Wartezeiten. Wenn dann das Gutachten vorliegt, kann es durchaus sein, dass trotzdem ein Anwalt konsultiert werden muss, weil die Bank mauert.

Der BSZ e.V. bietet über die Mitgliedschaft in der BSZ Interessengemeinschaft "Widerrufsbelehrung" über BSZ Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarkrecht eine schnelle Prüfung der Verträge. Nach Einreichung der entsprechender Darlehensverträge mit Widerrufsbelehrungen bei dem BSZ e.V. Fachanwalt, wird dieser innerhalb von 48 Stunden ein Votum abgeben, ob und inwieweit die Widerrufsbelehrung angreifbar ist oder nicht. Diese Prüfung löst für Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Widerrufsbelehrungen keine weiteren Kosten aus.

Bei einem für den Verbraucher günstigen Votum kann dieser sich  direkt danach an diese Rechtsanwaltskanzlei wenden zur eventuellen Weiterverfolgung seiner Rechte.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

Für die Prüfung Ihres Kreditvertrages
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.  

Prozessfinanzierung: Wir übernehmen Ihr Risiko.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern.


Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Viele geprellte Anleger haben nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen. Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -zielen des BSZ e.V. und seiner Partner.

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten der Finanzierungsgesellschaft, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Mit der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft ohne Risiko sicher gewinnen.

Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Gesellschaft eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich.

Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.

Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen.

Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!

Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.

Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie in der Regel 15-25% des beigetriebenen Betrages.

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

"    Kapitalanlageverluste
"    Versicherungsstreitigkeiten
"    Lebensversicherungen
"    Fondsverluste
"    Schadensersatz bei Personenschäden
"    Falschberatung durch Banken
"    Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding

Das Amtsgericht München hat offenbar am 9. Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren über die Selfmade Capital Holding GmbH von Malte Hartwieg eröffnet (Az. 1507 IN 2926/14). Das berichtet Fonds professionell online.


,,Die Befürchtungen der Anleger scheinen wahr zu werden. Zumal es auch für andere Gesellschaften von Malte Hartwieg Insolvenzanträge geben soll", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Wochen und Monaten gibt es immer wieder Gerüchte und Negativ-Schlagzeilen rund um Malte Hartwieg und sein Firmenimperium. Anleger-Gelder aus Emirates-Fonds von Selfmade Capital und NCI-Fonds von New Capital Invest sollen spurlos verschwunden sein. Beide Emissionshäuser gehören Hartwieg. Anleger des Fonds Panthera Global Trading A müssen den Totalverlust befürchten. Chef des Emissionshauses ist ebenfalls Malte Hartwieg. Vertrieben wurden die Fonds u.a. von der Plattform dima24. Besitzer war bis vor wenigen Wochen noch Malte Hartwieg. ,,Und obendrauf hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Dabei ist es auch zu Pfändungen gekommen", ergänzt  der Anwalt.

Und genau diese Pfändungen sollen jetzt der Grund für den Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding GmbH sein. Außerdem fehle dadurch auch das Geld für weitere Nachforschungen, wo die verschwunden Anleger-Gelder geblieben sind. ,,Der Gipfel ist, dass Hartwieg die Anleger noch aufgefordert hatte, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Fonds nicht in weitere Schwierigkeiten zu bringen. Jetzt folgen offenbar die Insolvenzanträge und die Anleger müssen um ihr Geld fürchten. Ich kann den betroffenen Anleger nur empfehlen, nun schnell zu handeln und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

In Betracht kämen beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern. ,,Die Angaben in den Emissionsprospekten sollten in jedem Fall auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Tauchen hier Fehler auf, kann die Anlage komplett rückabgewickelt werden. Auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen können unter Umständen weitere Ansatzpunkte liefern", erklärt der Fachanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp