Mittwoch, Oktober 22, 2014

Proven Oil Canada (POC) - Vorgehen gegen Gesellschaft und/oder Anlageberater?

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, sind die Anleger der POC Beteiligungsgesellschaften nach wie vor verunsichert hinsichtlich der Frage, wie es mit den POC Fonds weitergehen soll. Denn es ist nicht absehbar, wie sich die wirtschaftliche Situation bei den POC Gesellschaften entwickeln wird. Darüber hinaus scheint die Informationspolitik der POC Beteiligungsfonds eher restriktiver Natur zu sein.

Anleger fragen sich nun, wie es mit ihren Beteiligungen an der POC weitergehen wird.

Die ersten beunruhigenden Nachrichten für die Anleger gab es im Januar 2013. Im Rahmen kritischer Presseberichte über die POC-Fonds wurde unter anderem in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Kanada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus wurde in der Presse auch thematisiert, dass die Geschäftsführerin der geschäftsführenden Gesellschaften der POC Beteiligungsgesellschaften, Frau Monika Galba, möglicherweise über zweifelhafte Verbindungen zu Herrn Jürgen Hanne verfügt. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche hat Herr Hanne Ende der 1990iger Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt und wurde im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wenige Monate nach dieser negativen Presseberichterstattung gab es auch von der POC selbst schlechte Nachrichten an die Anleger. So teilte die Geschäftsführung der POC Gesellschaften mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der POC finanzieren zu können.

Am 21.07.2013 kam es dann schließlich aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung zu einem Zusammenschluss sämtlicher POC-Beteiligungen in die COGI Ltd. Partnership als Master LP. Obwohl der von der Geschäftsführung vorgeschlagene Zusammenschluss der einzelnen Fondsgesellschaften vollzogen wurde, teilte die POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen weiterhin vorläufig nicht mehr gezahlt werden und, sofern die Zahlungen wieder aufgenommen werden, auch zukünftig geringer ausfallen dürften.

Ob sich nun dadurch das Totalverlustrisiko der Beteiligung der einzelnen Anleger realisiert, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht absehbar, ob die Maßnahmen, die die POC ergreifen wollte, erfolgsversprechend sind und dazu führen, dass die POC gewinnbringend arbeiten wird.

 Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher bereits Anleger der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Darüber hinaus raten die Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Vermittler prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular: 

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbaypra

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