Zahlreiche Inhaber von Schuldverschreibungen des Wind- und Solarinvestors MBB Clean Energy AG (,,MBB") haben weitere Klagen eingereicht. Zwar hat MBB nun angekündigt, dass die angeblich ,,unwirksamen" Schuldverschreibungen durch Anleihen mit ,,im Wesentlichen" identischen Konditionen ersetzt werden sollen. Jedoch liegen immer noch keine Informationen zum genauen Zeitplan, zum technischen Ablauf und zu den endgültigen Konditionen der neuen Anleihen vor.
Nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sind die angekündigten ,,Reparaturmaßnahmen" deshalb nicht geeignet, das verlorene Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. ,,Den Investoren ist immer noch nicht zuzumuten, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf das Beste zu hoffen. Es gibt nach wie vor keine Garantie dafür, dass die versprochenen Maßnahmen zeitnah und erfolgreich weitere Zahlungen gewährleisten." meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.
Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über EUR 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Am 05.06.2014 behauptete die Emittentin schließlich, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam.
,,Außerdem stehen den Anlegern jedenfalls auch Prospekthaftungsansprüche zu, weil die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde", so der Kapitalmarktrechtler Braun.
Er rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MBB Clean Energy AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sind die angekündigten ,,Reparaturmaßnahmen" deshalb nicht geeignet, das verlorene Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. ,,Den Investoren ist immer noch nicht zuzumuten, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf das Beste zu hoffen. Es gibt nach wie vor keine Garantie dafür, dass die versprochenen Maßnahmen zeitnah und erfolgreich weitere Zahlungen gewährleisten." meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.
Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über EUR 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Am 05.06.2014 behauptete die Emittentin schließlich, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam.
,,Außerdem stehen den Anlegern jedenfalls auch Prospekthaftungsansprüche zu, weil die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde", so der Kapitalmarktrechtler Braun.
Er rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MBB Clean Energy AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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