Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, liegt nun das erste Urteil gegen die FlexLife Capital AG vor, in welchem dem geschädigten Verkäufer Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der verkauften Lebensversicherung zugesprochen wird.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die FlexLife Capital AG, entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen, im Juni 2013 sämtliche Zahlungen an die Verkäufer von Lebensversicherungen eingestellt hat, wie uns geschädigte Kunden der FlexLife Capital AG berichtet haben.
Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG bestand darin, Lebensversicherungen anzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahre auszuzahlen. Nach inzwischen bestandskräftiger Auffassung der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat, ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin Ermittlungen aufgenommen und nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit bezüglich des Einlagengeschäfts untersagt.
Obwohl nach Auskunft der BaFin die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt wurde und folglich die FlexLife Capital AG trotz dieses Bescheids vom Juni 2013 zunächst durchaus weiter hätte die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Verkäufern auch hätte auszahlen müssen, unterblieben ab Juni 2013 Ratenzahlungen an die Verkäufer, wie geschädigte Verkäufer von Lebensversicherungen der Kanzlei mitteilten.
,,Unsere Auffassung, dass geschädigten Verkäufern Schadensersatzansprüche gegen die FlexLife Capital AG zustehen, wurde nun durch das Urteil des Landgerichts München I bestätigt", so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.
Betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte daher, sich zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Hierbei sollte parallel auch immer geprüft werden, ob gegebenenfalls Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, bestehen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbaapra
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