Die Hiobsbotschaften für die Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen nehmen kein Ende.
Kaum ein Tag vergeht, an dem die Anleger geschlossener
Schiffsfonds nicht mit Meldungen über Insolvenz angemeldete
Schiffsgesellschaften konfrontiert werden. Wie das Fondstelegramm in dessen
aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun auch über das Vermögen des 2004
aufgelegten PCE (Premium Capital Emissionshaus) MS Irène die vorläufige Zwangsverwaltung
angeordnet werden (Az.: 67 e IN 252/12). Den PCE Schiffsfonds Anlegern droht
nun der Totalverlust des ihrerseits in das
Vollcontainerschiff MS Irène investierten Geldes.
PCE MS Irène Anleger warten seit 2008 auf Ausschüttungen.
Damit droht auch die Verjährung der Ansprüche, weil Gerichte das Ausbleiben der
Aussschüttungen den Anlegern als
Warnsignal anrechnen.
2004 hatte das Hamburger Emissionshaus PCE den in das 1.016
TEU Vollcontainerschiff investierenden Schiffsfonds PCE "MS Irène"
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen in Höhe
von Euro 13.863.000,00 aufgelegt. Die Anleger hatten sich an dem PCE
Schiffsfonds mit einem Eigenkapital in Höhe von Euro 5.450.000,00 beteiligt.
Die bisherige Bilanz fällt für die Zeichner des PCE MS Irène
derzeit alles andere als zufriedenstellend aus. Bereits seit 2008 warten die
PCE MS Irène Anleger vergebens auf einstmals
sicher geglaubte Ausschüttungen. Nach der nun bekannt gewordenen
Insolvenzanmeldung der PCE "MS Irène" Schifffahrtsgesellschaft mbH
& Co. KG müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust ihrer Einlage
einstellen.
Aber PCE Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt. Es
stellt sich die Frage nach Schadensersatzmöglichkeiten. Sollten betroffene PCE
- Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater
oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem
Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt
für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds
und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche
können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung
ergeben.
Der Vertrieb von Schiffsfonds erfolgte oftmals über Banken
und Sparkassen, weil hohe Provisionen zu verdienen waren. Beim Vertrieb wurden
diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals
als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde
regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw.
nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des
Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene PCE - Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer PCE Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre
in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah
durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ PCE MS Irène" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 09. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen.
khst