Freitag, September 07, 2012

Schiffsfonds Insolvenz: Vorläufige Zwangsverwaltung über Vermögen der PCE MS Irène angeordnet


Die Hiobsbotschaften für die Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen nehmen kein Ende.

Kaum ein Tag vergeht, an dem die Anleger geschlossener Schiffsfonds nicht mit Meldungen über Insolvenz angemeldete Schiffsgesellschaften konfrontiert werden. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun auch über das Vermögen des 2004 aufgelegten PCE (Premium Capital Emissionshaus)  MS Irène die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden (Az.: 67 e IN 252/12). Den PCE Schiffsfonds Anlegern droht nun der Totalverlust des ihrerseits in das
Vollcontainerschiff MS Irène investierten Geldes.

PCE MS Irène Anleger warten seit 2008 auf Ausschüttungen. Damit droht auch die Verjährung der Ansprüche, weil Gerichte das Ausbleiben der Aussschüttungen den  Anlegern als Warnsignal anrechnen. 

2004 hatte das Hamburger Emissionshaus PCE den in das 1.016 TEU Vollcontainerschiff investierenden Schiffsfonds PCE "MS Irène" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen in Höhe von Euro 13.863.000,00 aufgelegt. Die Anleger hatten sich an dem PCE Schiffsfonds mit einem Eigenkapital in Höhe von Euro 5.450.000,00 beteiligt.

Die bisherige Bilanz fällt für die Zeichner des PCE MS Irène derzeit alles andere als zufriedenstellend aus. Bereits seit 2008 warten die PCE MS Irène Anleger vergebens auf  einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung der PCE "MS Irène" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen.

Aber PCE Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt. Es stellt sich die Frage nach Schadensersatzmöglichkeiten. Sollten betroffene PCE - Schiffsfonds-Anleger von ihrem  Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise  Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche  geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Der Vertrieb von Schiffsfonds erfolgte oftmals über Banken und Sparkassen, weil hohe Provisionen zu verdienen waren. Beim Vertrieb wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen  oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den  Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute  Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene PCE - Schiffsfonds-Anleger jetzt tun? Geschädigte Anleger problematischer PCE Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden  Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ PCE MS Irène"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
khst

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