Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest sollten prüfen lassen, wie erfolgreich sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest
ist in vollem Gange. Die nächste Auszahlung soll im Oktober 2012 stattfinden.
Zwischenzeitlich sorgte jedoch das Vorgehen des Managements des KanAm
Grundinvest, sich selbst mitten in der Abwicklung die Verwaltungsvergütung
(legal) zu erhöhen für Furore. Dessen ungeachtet verfügt der KanAm Grundinvest
noch über 40 Immobilien in 9 verschiedenen Ländern, welche noch veräußert
werden sollen. Der Gesamtwert dieser Immobilien beläuft sich auf etwa 4,9 Mrd
Euro. Seit März 2012 wurden 5 Objekte veräußert.
Anleger des KanAm Grundinvest können ihre Beteiligung an dem
offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
überprüfen lassen. So kann ermittelt werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche
zustehen. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des
Anlageberatungsgesprächs. So kann geklärt werden, ob die Anleger beispielsweise
über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden
sind, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken zählt beispielsweise, dass ein
offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann oder die
Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat. Wegen der
Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war die jederzeitige problemlose
Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben.
Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden
Wurden die Anleger nicht ausreichend über die verschiedenen
Risiken einer Beteiligung am KanAm Grundinvest aufgeklärt, haben sie gut Chancen,
dass sie sich von ihren Anteilen an dem offenen Immobilienfonds trennen können
und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen
sie nicht das Ergebnis der bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um
ihr Geld wieder zu bekommen.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06. September
2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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