Donnerstag, September 06, 2012

KanAm Grundinvest: Falsche Anlageberatung löst Ansprüche auf Schadensersatz aus


Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest sollten prüfen lassen, wie erfolgreich sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest ist in vollem Gange. Die nächste Auszahlung soll im Oktober 2012 stattfinden. Zwischenzeitlich sorgte jedoch das Vorgehen des Managements des KanAm Grundinvest, sich selbst mitten in der Abwicklung die Verwaltungsvergütung (legal) zu erhöhen für Furore. Dessen ungeachtet verfügt der KanAm Grundinvest noch über 40 Immobilien in 9 verschiedenen Ländern, welche noch veräußert werden sollen. Der Gesamtwert dieser Immobilien beläuft sich auf etwa 4,9 Mrd Euro. Seit März 2012 wurden 5 Objekte veräußert.

Anleger des KanAm Grundinvest können ihre Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ermittelt werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann geklärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat. Wegen der Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war die jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Wurden die Anleger nicht ausreichend über die verschiedenen Risiken einer Beteiligung am KanAm Grundinvest aufgeklärt, haben sie gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen an dem offenen Immobilienfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht das Ergebnis der bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds"  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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