Dienstag, September 04, 2012

HCI Schiffsportfolio X : Gesellschafterversammlung am 20.9.2012 in Hamburg


Mit Schreiben vom 29.8.2012 wurden die Anleger des HCI Schiffsportfolio X zur Gesellschafterversammlung am 20.9.2012 nach Hamburg geladen. Akute Finanzprobleme lassen sich nicht mehr so einfach lösen - Überlegungen zur Trennung von der Beteiligung und Schadenersatz sollten angestellt werden!

HCI Schiffsportfolio X - den Anlegern wurde von der Fondsverwaltung mitgeteilt, dass die wirtschaftliche Lage der Schiffe des HCI Schiffsfonds X sich zuspitzt. Anleger müssen auf zugesagte Ausschüttungen der Jahre 2010 und 2011 verzichten. Der Unterschiedsbetrag von 21 % wirkt sich negativ auf die Steuern der Anleger des HCI Schiffsportfolios X aus.

Der 2005 aufgelegte Schiffsfonds investierte in Gesellschaften, die die Schiffe MS HR Resolution, MS Jork Ranger, MS HR Mastery, MS Weserwolf und MS Vogebulker betreiben. Zwischenzeitlich wurde die MS Baltic Castle verkauft. Die MS Weserwolf und MS Vogebulker kämpfen mit erheblichen finanziellen Problemen. Es wird frisches Geld im Volumen von über 4 Mio. Euro benötigt. Es sollen Rückzahlungen erhaltener Ausschüttungen von 8,34 % bezogen auf die jeweilige Einlage des Anlegers erfolgen.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens rät Anlegern des HCI Schiffsportfolio X, die nicht nur abwarten wollen, sondern aktiv werden wollen, ihre Kapitalanlage in den HCI Schiffsportfolio X einer umfassenden rechtlichen und steuerlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht unterziehen zu lassen. So kann geprüft werden, ob sich der Anleger aufgrund der Aussagen der Berater bei der Zeichnung des HCI Schiffsportfolios X und der jetzigen Entwicklung von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds verlustfrei trennen können.

Wenn sich Fehler im Anlageberatungsgespräch nachweisen lassen, stehen die Chancen der Anleger des HCI Schiffsportfolio X nicht schlecht, dass sie sich von ihrer Schiffsfondsbeteiligung trennen können und Schadenersatz fordern können. Anleger sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
khst

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