Mit Schreiben vom 29.8.2012 wurden die Anleger des HCI Schiffsportfolio X zur Gesellschafterversammlung am 20.9.2012 nach Hamburg geladen. Akute Finanzprobleme lassen sich nicht mehr so einfach lösen - Überlegungen zur Trennung von der Beteiligung und Schadenersatz sollten angestellt werden!
HCI Schiffsportfolio X - den Anlegern wurde von der
Fondsverwaltung mitgeteilt, dass die wirtschaftliche Lage der Schiffe des HCI
Schiffsfonds X sich zuspitzt. Anleger müssen auf zugesagte Ausschüttungen der
Jahre 2010 und 2011 verzichten. Der Unterschiedsbetrag von 21 % wirkt sich
negativ auf die Steuern der Anleger des HCI Schiffsportfolios X aus.
Der 2005 aufgelegte Schiffsfonds investierte in
Gesellschaften, die die Schiffe MS HR Resolution, MS Jork Ranger, MS HR
Mastery, MS Weserwolf und MS Vogebulker betreiben. Zwischenzeitlich wurde die
MS Baltic Castle verkauft. Die MS Weserwolf und MS Vogebulker kämpfen mit
erheblichen finanziellen Problemen. Es wird frisches Geld im Volumen von über 4
Mio. Euro benötigt. Es sollen Rückzahlungen erhaltener Ausschüttungen von 8,34
% bezogen auf die jeweilige Einlage des Anlegers erfolgen.
Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens rät Anlegern des HCI Schiffsportfolio X,
die nicht nur abwarten wollen, sondern aktiv werden wollen, ihre Kapitalanlage
in den HCI Schiffsportfolio X einer umfassenden rechtlichen und steuerlichen
Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht unterziehen
zu lassen. So kann geprüft werden, ob sich der Anleger aufgrund der Aussagen
der Berater bei der Zeichnung des HCI Schiffsportfolios X und der jetzigen
Entwicklung von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds verlustfrei trennen
können.
Wenn sich Fehler im Anlageberatungsgespräch nachweisen
lassen, stehen die Chancen der Anleger des HCI Schiffsportfolio X nicht
schlecht, dass sie sich von ihrer Schiffsfondsbeteiligung trennen können und
Schadenersatz fordern können. Anleger sollten daher nicht zögern, sich an einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
khst
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