Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn: "Das ist eine Alibiveranstaltung"
"Der Schiffsfonds MS "Santa-B Schiffe" GmbH
& Co. KG der MPC Capital AG steht kurz vor dem Untergang. Jetzt versucht
die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH in einer Alibiveranstaltung am 10. September
zu retten, was wahrscheinlich nicht mehr zu retten ist", meint der
Hamburger Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp). Die Fondsgeschäftsführung wolle jetzt eine 12-prozentige
Kapitalerhöhung zur Diskussion stellen. "Wie auch immer der einzelne
Anleger danach entscheidet - Kapitalerhöhung ja oder nein -, er wird erhebliche
Verluste erleiden", ist Hahn sicher.
Hintergrund: In den Schiffsfonds MS "Santa-B
Schiffe" GmbH & Co. KG haben Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mehr
als 177 Millionen Euro investiert. Im Jahr 2008 erhielten sie an Ausschüttungen
magere vier Prozent zurück. Auf dem Zweitmarkt werden für die Beteiligungen
aktuell noch fünf Prozent der Zeichnungssumme angeboten. Jetzt soll ein
Sanierungskonzept mit einer Kapitalmaßnahme von 23,7 Millionen Euro den Fonds
wieder auf Kurs bringen. Von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft soll
Neukapital in Höhe von 21,3 Millionen Euro kommen; das sind zwölf Prozent der
Zeichnungssumme. Auf einer Informationsveranstaltung am Montag, 10. September
2012, sollen Anleger ab 10.00 Uhr Näheres erfahren. Die Beschlussfassung über
das Sanierungskonzept soll dagegen auf schriftlichem Wege bis zum 28. September
2012 erfolgen.
Peter Hahn, dessen Kanzlei zahlreiche Gesellschafter der MS
"Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG vertritt, ist skeptisch: "Es
ist fraglich, ob das Sanierungskonzept von realistischen Prognosewerten
ausgeht. Den Anlegern, die kein Neukapital zur Verfügung stellen wollen,
prognostiziert die Treuhandkommanditistin bis zum Jahr 2027 einen
Kapitalrückfluss von lediglich 41,3 Prozent. Aber selbst dann, wenn ein Anleger
sich an der Kapitalerhöhung beteiligt, hat er immer noch einen Verlust von 28,1
Prozent seiner ursprünglichen Beteiligung zu beklagen. Betroffene Anleger
sollten genau prüfen, inwieweit sich der Nachschuss von Neukapital für sie
rechnet."
Hahn kritisiert ferner, dass die Beschlussfassung über das
Sanierungskonzept im Umlaufverfahren und nicht auf einer Präsenzveranstaltung
erfolgen soll. "Die Veranstaltung an einem Montag Vormittag ist wohl nur
für Hausfrauen, Rentner und Frühpensionäre gedacht", kritisiert Hahn.
Seine Kanzlei bietet deshalb allen betroffenen Anlegern, die am Montag nicht
dabei sein können, eine kostenfreie Vertretung und eine anschließende
schriftliche Berichterstattung über das Sanierungskonzept an.
Die anwaltliche Vertretung kann sich durchaus lohnen, meint
Hahn. Denn "wer eine Beteiligung an den Santa-B Schiffen auf Empfehlung
einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung
Schadensersatz verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten
Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und mangelnder
Plausibilitätskontrolle in Betracht." Ferner könne auch die
Treuhandkommanditistin bei eindeutigen Prospektfehlern haften. Und in Sachen
Verjährung sei auch noch ein paar Monate Zeit. Hahn:
"Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin oder die
anlageberatende Bank oder Sparkasse verjähren frühestens zum Jahresende
2012."
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/"Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 09. 2012
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch
tatsächlichen Beurteilung führen.
ph
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