Falsche Anlageberatung führt zu Schadensersatzansprüchen. Haben Anleger des Containerfonds ConRendit 10 das Gefühl, dass bei ihrem Beratungsgespräch Fehler passiert sein könnten, können sie ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen.
Containerfonds erfreuen sich regen Zuspruchs. Das auf
geschlossenen Containerfonds spezialisierte Emissionshaus ConRendit brachte
daher 2007 den Fonds ConRendit 10 auf den Markt. Der Fonds investiert in
verschiedene Standard-, Tank- und Kühlcontainer sowie in Zugmaschinen, Chassis und Wechselbrücken. Der
ConRendit 10 musste aufgrund der Insolvenz eines Mieters ungeplante Kosten
hinnehmen. Daher entsprachen auch die Ausschüttungen des ConRendit 10 nicht
immer den Prognosen und die Anleger mussten sich in Verzicht üben.
Anleger des geschlossenen Containerfonds ConRendit 10 können
angesichts der wechselhaften Ausschüttungen eine rechtliche Überprüfung ihrer
Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern
zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler
passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.
Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatzansprüchen
Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer
Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das
Totalverlustrisiko, das dem Containerfonds ConRendit 10 wie jeder
Unternehmensbeteiligung innewohnt. Anlegern musste des Weiteren erklärt werden,
wie ein geschlossener Containerfonds funktioniert. Auch handelt es sich bei dem
Containerfonds ConRendit 10 nicht um
eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können Fondsanteile auf dem
Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.
Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den
ConRendit Containerfonds nicht ausreichend über die Risiken und die
Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, stehen
Schadensersatzansprüche der Anleger des Containerfonds im Raum. Anleger des
ConRendit 10, die wissen möchten, welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche
ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
beraten lassen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Anlegerschutzgemeinschaft:
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Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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