Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt eine Reihe von Anlegern auf Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen bzw. der ausstehenden Rateneinlagen in Anspruch! Viele Anleger wurden bereits verklagt!
Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG)
verklagt ihre geschädigten Anleger auf Rückzahlung der diesen Anlegern
zugeflossenen Ausschüttungen und/oder der ausstehenden Ratenzahlungen! Vielen
der bereits von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte
vertretenen Anlegern der ALAG ist jedoch schon gar nicht klar, warum diese
überhaupt noch etwas an die ALAG zahlen sollen. Dies gilt insbesondere für
Fälle, in denen Anleger auch das sogenannte Anlagemodell „Classic-Plus“
gezeichnet haben und die Ausschüttungen aus dem Anlagemodell „Classic“ daher
gar nicht an die Anleger ausbezahlt wurden.
„Sollte eine derartige Klage der ALAG zugestellt werden, ist
Eile geboten. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage muss der
Anleger gegenüber dem Gericht mitteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen
möchte. Auch in diesem Fall sollte jedoch auch ein auf Kapitalanlagerecht
spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um fundiert zu den gegen die
geltend gemachte Forderung sprechenden Punkten vorzutragen“ erläutert
Rechtsanwalt un d BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der
Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem
Rückforderungsbegehren der ALAG u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen
fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen
gehalten werden. Die Verteidigung gegen die Forderungen der ALAG ist somit
alles andere als aussichtslos.
„In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die
Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über
eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, in Betracht" so
Rechtsanwalt Hösler weiter. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen
bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte und konnte auch
bereits für mehrere Mandanten so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen
der geschädigten Anleger erreicht werden.
„Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft
an der Verteidigung bzw. Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, darauf
achten, dass keinerlei Vereinbarungen unterzeichnet oder zugestimmt werden,
durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch
gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu
machen" raten die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte
vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen
die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche
ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben,
wurden Schadensersatzansprüche bereits gerichtlich geltend gemacht.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter
Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
cllb
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