Mittwoch, September 05, 2012

Steueroptimierung durch Kauf eine „Eigentumswohnung“?



In den letzten Monaten und Jahren wurde wiederholt vom Erwerb sogenannter „Schrottimmobilien“ gewarnt. Auch der BSZ e.V. hat hierüber in regelmäßigen Abständen berichtet. Unter „Schrottimmobilien“ versteht man heutzutage auch den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen und auch zu überhöhten Preisen veräußert wurden.

Teilweise unter erheblichen Provisionen an die Vermittler. Diese sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür, dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All Inklusive“ Packet vor dem Hintergrund des Steuersparens.

Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten (Leipzig/Chemnitz/Berlin) oder im Westen, Steuern sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität sieht oft anders aus. Der Gesetzgeber hat bisher noch kein „Mittel“ dagegen zu Hand, um eine derartige „Beratungspraxis“ einzuschränken. Bei den finanzierenden Banken, den Notaren und vor allem den Vertrieben für solche „Steuersparimmobilien“ besteht daher immer noch eine gewisse Motivation, diese tatkräftig zu unterstützen.

Nunmehr ist auf der Grundlage von Recherchen der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. – dort namentlich von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich Rechtsanwälte – eine in Frankfurt am Main ansässige Vermittlungs- bzw. Beratungsfima SKD „Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH“ aufgefallen, welche zumindest mit dem Internetauftritt den Eindruckt erweckt, es handele sich um ein qualifiziertes Beratungsunternehmen. Dieser Eindruck scheint jedoch nicht den Tatsachen zu entsprechen, da auf der Homepage gerade mal zwei Mitarbeiter benannt werden.

Nach Angaben einiger Kunden der SKD wurden diese im Zusammenhang mit einer Steueroptimierung dahingehend beraten, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Hierzu hatte man seitens der SKD eine Art Musterberechnung erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich der Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.

Da der Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich – bereits seit Jahren geschädigte Anleger vertritt, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, kann bestätigt werden, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen Eigentumswohnung anbelangt. Ob dies auch bei der SKD der Fall ist, steht noch nicht fest.

Auffallend bei diesen „Vertriebsmodellen“ ist erneut, dass sich unter den finanzierenden Banken immer wieder auch deutsche Großbanken finden, wie die Deutsche Bank. Diese finanzieren hierbei den gesamten Erwerb der Eigentumswohnungen.

Nicht selten werden Eigentumswohnungen über derartige Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch noch steuerlich optimiert ist. Oft werden hier die §§ 7 i EStG (Einkommensteuergesetzt) genannt und erwähnt. Makaber an dieser Sache ist, dass nicht alle Eigentumswohnungen diese „stattliche Förderung“ auch erhalten. Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens nach 10-12 Jahren wegfallen wird. Dann steigt ganz logisch die monatliche Belastung.

Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.

Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte, letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen z.B. bei der Deutsche Bank beantragt hatten, sollten  die möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden.

Es bestehend gute Gründe der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH/“Schrottimmobilien“ beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

aw

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