Donnerstag, September 06, 2012

Bummelei und Untätigkeit bei Rechtsanwalten - was passiert bei nicht zeitnaher Bearbeitung von Mandaten?


Das Anwaltsgericht Köln musste sich mit der Bummelei und Untätigkeit eines Anwalts beschäftigen und verhängte eine Rüge und ein Bußgeld gegen den untätigen Anwalt. Es drohen Schadenersatzansprüche.

Gerade am Anfang einer Selbstständigkeit als Rechtsanwalt gibt es viel Arbeit für Existenzgründer berichtet der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens.  Es gilt den Überblick zu behalten und dennoch seinen beruflichen Pflichten als Rechtsanwalt nachzukommen. Wer sich als Rechtsanwalt selbstständig macht, sollte aber nicht nur zu Beginn seiner Tätigkeit zeitnah die Mandate bearbeiten. Andernfalls kann es teuer werden, wie ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Anwaltgerichts Köln (Az.: 10 EV 58/11) zeigt.

Im Streitfall beschwerte sich ein Mandant bei der Rechtsanwaltskammer Köln über seinen Rechtsanwalt und dessen Bummelei bei der Bearbeitung seines Mandats.  Dieser habe erst nach 20 Monaten eine Schadenersatzklage bei einer Verkehrsunfallsache für den Mandanten eingereicht. In einer weiteren beauftragten Schadenersatzsache sei er gar nicht tätig geworden. Zwischenzeitlich erkundigte sich der Mandant mehrfach nach dem Stand der Verfahren, wurde aber stets vom Rechtsanwalt vertröstet. Da der Rechtsanwalt bereits in fünf früheren ähnlich gelagerten Fällen nicht ordnungsgemäß gearbeitet hatte, verhängte die Kammer Köln eine Rüge sowie ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Beide Strafen akzeptierte der Anwalt nicht und zog vor das Anwaltsgericht. Hier sollten die Strafen überprüft werden.

Das Anwaltsgericht bestätigte jedoch das Strafmaß der Anwaltskammer. Das Verhalten des Rechtsanwalts in den beiden rechtlich einfach gelagerten Streitigkeiten hielt das Gericht für "hartnäckige Bummelei" bzw. Untätigkeit. Zudem habe er den Mandanten auch auf Nachfrage nicht ausreichend informiert und somit gegen seine allgemeine Berufspflicht verstoßen. Diese Berufspflicht besagt, dass ein Anwalt seine Arbeit stets gewissenhaft ausüben und seinen Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich unterrichten muss.

Aber nicht nur bei jungen Rechtsanwälten soll es zur Bummelei und Untätigkeit kommen. Die hohe Arbeitsbelastung führt bei manchem Anwalt zum Verlust des Überblicks. Wenn dann auch noch Gerichte langsam arbeiten kommt es zum Gau.

Ebenso urteilte der Saarländische Anwaltsgerichtshof

Ein Mandant muss die «hartnäckige Bummelei» eines Rechtsanwalts nicht tatenlos hinnehmen. Nach einem Urteil des Saarländischen Anwaltsgerichtshofs Saarbrücken stellt dies eine Verletzung beruflicher Pflichten dar. Das Gericht sprach mit seinem Urteil gegen einen Anwalt einen Verweis aus und verhängte zudem eine Geldbuße. Der Rechtsanwalt hatte nach den Feststellungen des Gerichtshofs Abrechnungen nicht vorgenommen und in einer Konkurssache die Fallbearbeitung erheblich verzögert. Das Anwaltsgericht erster Instanz verbot ihm darauf für die Dauer von zwei Jahren auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig zu sein. Der Anwaltsgerichtshof hielt diese Strafe jedoch für zu hart. Zwar befanden auch die Saarbrücker Richter, dass Mandanten die Bummelei und Untätigkeit eines Anwalts neben Schadensersatzansprüchen des Mandanten auch berufsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben müssten. Ein teilweises Berufsverbot sei jedoch nur gerechtfertigt, wenn sich der Anwalt frühere berufsrechtliche Sanktionen nicht zur Warnung habe dienen lassen. (Az.: AGH 3/03).

 Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anwaltshaftung"   gegründet.

  
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
khst

Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow


Ausschüttungen 48,15% % unter Plan. Anleger von hohen Vermögenseinbußen bedroht

Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Anlage- und Kapitalmarktrecht hat der Schiffsfonds Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow erhebliche wirtschaftliche bzw. Liquiditätsprobleme. Die Ausschüttungen an die rund 140 Kommanditisten liegt mit 48,15% deutlich unter Plan. Investoren drohen deshalb erhebliche Vermögenseinbußen – bis hin zum Totalverlust ihres Kapitaleinsatzes.

„Anleger sollten weder im Rahmen so genannter Sanierungskonzepte gutes dem schlechten Geld gedankenlos und ungeprüft hinterherwerfen. Noch die Hände in den Schoß legen und ihr in die Schiffsbeteiligung Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow investiertes Kapital endgültig abschreiben“, rät eindringlich BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Oft Erfolg versprechend ist die Prüfung, ob seinerzeit fehlerhafte Anlageberatung bei der Beteiligungsvermittlung, in der Regel durch eine Bank oder Sparkasse, vorgelegen hat. „Falls dies so sein sollte, können Investoren mit anwaltlicher Hilfe Schadenersatzansprüche vor Gericht durchsetzen, um so Vermögensschäden deutlich zu begrenzen oder sogar völlig zu vermeiden“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Reederei Rambow GmbH & Co. KG MS Helmuth Rambow"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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BSZ e.V.Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsabgabe : Aktuelle Nachricht


Am 04.August 2012 teilte der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) die Gründung des Aktionsbündnisses gegen die GEZ-Zwangsgebühr mit. Viele Medien haben darüber berichtet. Über den BSZ e.V. ist eine wahre Lawine von Anfragen hereingebrochen, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. In vielen Mails und Briefen die uns erreichen, machen die Bürger Ihre Empörung über die Zwangsgebühr deutlich. Wir nehmen das breite Interesse an dem Aktionsbündnis zum Anlass   nachstehend eine Pressemitteilung von  Thomas Böhm Chefredaktion journalistenwatch.com zu veröffentlichen:

Stiftung Medienopfer: Neue GEZ - Gebühr ist möglicher Weise verfassungswidrig!


Wer von uns hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen, schlechten Kopien und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer "neutralen" Informationspflicht nicht mehr nachkommen.

Umso ärgerlicher ist es, wenn die Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden - die auch noch gegen die Verfassung verstößt.

Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird jeden Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell bis zu dreimal mehr belasten als bisher! Egal, ob der Zwangszahler überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle "genießen" möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol, dass sich zusätzlich mit Werbeeinnahmen die Taschen vollstopft, seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Bericht im "Focus":
Deutschland hat das teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt. Mit der Umstellung von GEZ auf Rundfunkbeitrag steht ARD und ZDF sogar noch mehr Geld zur Verfügung. FOCUS Online zeigt, wo die Öffentlich-Rechtlichen die Gebühren verschleudern.

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit).

Deshalb hat sich die Stiftung Medienopfer dazu entschlossen, der GEZ-Zwangsgebühr den Kampf anzusagen und ist dem Aktionsbündnis BSZ e.V. gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe beigetreten, die spezialisierte Anwälte beauftragen werden, gerichtlich gegen die Zwangsgbühr vorzugehen.

Die beauftragten Anwälte werden im Namen von Stiftung Medienopfer einen GEZ-Gebührenbefreiungsantrag und einen Antrag auf Auskunftserteilung stellen. Es geht darum, in Erfahrung zu bringen, wofür genau die eingesammelten Mittel "verwendet" werden sollen. Sollten dieses nicht geschehen, z.B. weil die Behörden nicht kooperieren wollen, so werden die Ansprüche im Auftrag von Stiftung Medienopfer mit den Argumenten der Verfassungsrechtler von Münch und Degenhart, vor dem zuständigen Verwaltungs- Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt. Notfalls wird die Stiftung Medienopfer über das Aktionsbündnis BSZ e.V. die Anwälte beauftragen, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Es ist meines Erachtens nicht nur ein politisches Zeichen, sondern auch Bürgerpflicht, sich gegen diese  Zwangsgebühr zur Wehr zu setzen. Deshalb bittet Stiftung Medienopfer die Kollegen in den Medien, diese Meldung zu veröffentlichen und zu verbreiten, in der Hoffnung, dass sich so viele Bürger entschließen,  sich ebenfalls gegen diese Zwangsgebühr zur Wehr zu setzen

Wer sich gegen die Zwangsgebühr  wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse

unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe  anfordern. Oder per  Telefon 06071- 9816810 Telefax 06071- 9816829.

Quelle: Thomas Böhm Chefredaktion journalistenwatch.com

Bildquelle: © Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO    www.pixelio.de

Mittwoch, September 05, 2012

Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea ist zahlungsunfähig.


Der Bulkcarrier MS Tosa Sea ist insolvent. Das Amtsgericht Bremen hat Ende vergangener Woche die vorläufige Insolvenzverwaltung durch Sven Lundehn von der Alldatax Steuerberatungsgesellschaft angeordnet (Az. 524 IN 20/12).
 
Fondsinitiator Lloyd Fonds hatte die Anleger in einem Schreiben vom 23. August 2012 über die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit informiert.  Da der zu erwartende Verkaufserlös für das Schiff nicht zur Tilgung des Fremdkapitals reichen werde, drohe den Investoren der Totalverlust  des eingezahlten Eigenkapitals. Betroffen sind 27,3 Millionen US-Dollar Anlegerkapital.

Das MS Tosa Sea wurde im Sommer 2008 als Schiffsfonds aufgelegt und in Deutschland und Österreich zur Zeichnung angeboten. Das Massengutschiff, Baujahr 2010, hat eine Tragfähigkeit von 92.500 tdw. Der Baupreis betrug laut Fondsprospekt 61 Millionen US-Dollar.  Das Schiffshypothekendarlehen beläuft sich auf 42,7 Millionen US-Dollar und wurde zum Teil in Yen aufgenommen.

Im Februar 2010 haben die Investoren des Schwesterfonds für das MS Thira Sea beschlossen, ihr Eigenkapital in die  Gesellschaft des MS Tosa Sea einzubringen. Laut Leistungsbilanz wurde dieses Schiff Ende März 2010 verkauft.  

Im Insolvenzverfahren können die Ansprüche des Anlegers geltend gemacht werden. Jedoch haben Anleger im Insolvenzverfahren meist das Nachsehen gegenüber den anderen Gläubigern. Anleger können prüfen, ob sie gegenüber anderen Anspruchsgegnern Ansprüche haben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht kann die Situation bei der Anlageberatung prüfen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa Sea" gegründet. Diese Interessengemeinschaft wird von dem  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens betreut.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

 
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khst

Es wird ernst für viele Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG.


Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt eine Reihe von Anlegern auf Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen bzw. der ausstehenden Rateneinlagen in Anspruch!  Viele Anleger wurden bereits verklagt! 
Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) verklagt ihre geschädigten Anleger auf Rückzahlung der diesen Anlegern zugeflossenen Ausschüttungen und/oder der ausstehenden Ratenzahlungen! Vielen der bereits von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern der ALAG ist jedoch schon gar nicht klar, warum diese überhaupt noch etwas an die ALAG zahlen sollen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Anleger auch das sogenannte Anlagemodell „Classic-Plus“ gezeichnet haben und die Ausschüttungen aus dem Anlagemodell „Classic“ daher gar nicht an die Anleger ausbezahlt wurden.

„Sollte eine derartige Klage der ALAG zugestellt werden, ist Eile geboten. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage muss der Anleger gegenüber dem Gericht mitteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Auch in diesem Fall sollte jedoch auch ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um fundiert zu den gegen die geltend gemachte Forderung sprechenden Punkten vorzutragen“ erläutert Rechtsanwalt un d BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. 

Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. Die Verteidigung gegen die Forderungen der ALAG ist somit alles andere als aussichtslos.

„In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, in Betracht" so Rechtsanwalt Hösler weiter. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte und konnte auch bereits für mehrere Mandanten so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

„Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verteidigung bzw. Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, darauf achten, dass keinerlei Vereinbarungen unterzeichnet oder zugestimmt werden, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen" raten die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden Schadensersatzansprüche bereits gerichtlich geltend gemacht.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG "   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

  
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Sanierung der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG: 12-prozentige Kapitalerhöhung steht zur Diskussion


Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn: "Das ist eine Alibiveranstaltung"

"Der Schiffsfonds MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG der MPC Capital AG steht kurz vor dem Untergang. Jetzt versucht die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH  in einer Alibiveranstaltung am 10. September zu retten, was wahrscheinlich nicht mehr zu retten ist", meint der Hamburger Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Die Fondsgeschäftsführung wolle jetzt eine 12-prozentige Kapitalerhöhung zur Diskussion stellen. "Wie auch immer der einzelne Anleger danach entscheidet - Kapitalerhöhung ja oder nein -, er wird erhebliche Verluste erleiden", ist Hahn sicher. 

Hintergrund: In den Schiffsfonds MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG haben Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mehr als 177 Millionen Euro investiert. Im Jahr 2008 erhielten sie an Ausschüttungen magere vier Prozent zurück. Auf dem Zweitmarkt werden für die Beteiligungen aktuell noch fünf Prozent der Zeichnungssumme angeboten. Jetzt soll ein Sanierungskonzept mit einer Kapitalmaßnahme von 23,7 Millionen Euro den Fonds wieder auf Kurs bringen. Von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft soll Neukapital in Höhe von 21,3 Millionen Euro kommen; das sind zwölf Prozent der Zeichnungssumme. Auf einer Informationsveranstaltung am Montag, 10. September 2012, sollen Anleger ab 10.00 Uhr Näheres erfahren. Die Beschlussfassung über das Sanierungskonzept soll dagegen auf schriftlichem Wege bis zum 28. September 2012 erfolgen.

Peter Hahn, dessen Kanzlei zahlreiche Gesellschafter der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG vertritt, ist skeptisch: "Es ist fraglich, ob das Sanierungskonzept von realistischen Prognosewerten ausgeht. Den Anlegern, die kein Neukapital zur Verfügung stellen wollen, prognostiziert die Treuhandkommanditistin bis zum Jahr 2027 einen Kapitalrückfluss von lediglich 41,3 Prozent. Aber selbst dann, wenn ein Anleger sich an der Kapitalerhöhung beteiligt, hat er immer noch einen Verlust von 28,1 Prozent seiner ursprünglichen Beteiligung zu beklagen. Betroffene Anleger sollten genau prüfen, inwieweit sich der Nachschuss von Neukapital für sie rechnet."

Hahn kritisiert ferner, dass die Beschlussfassung über das Sanierungskonzept im Umlaufverfahren und nicht auf einer Präsenzveranstaltung erfolgen soll. "Die Veranstaltung an einem Montag Vormittag ist wohl nur für Hausfrauen, Rentner und Frühpensionäre gedacht", kritisiert Hahn. Seine Kanzlei bietet deshalb allen betroffenen Anlegern, die am Montag nicht dabei sein können, eine kostenfreie Vertretung und eine anschließende schriftliche Berichterstattung über das Sanierungskonzept an.

Die anwaltliche Vertretung kann sich durchaus lohnen, meint Hahn. Denn "wer eine Beteiligung an den Santa-B Schiffen auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und mangelnder Plausibilitätskontrolle in Betracht." Ferner könne auch die Treuhandkommanditistin bei eindeutigen Prospektfehlern haften. Und in Sachen Verjährung sei auch noch ein paar Monate Zeit. Hahn: "Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin oder die anlageberatende Bank oder Sparkasse verjähren frühestens zum Jahresende 2012."

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MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE" Offen Reederei GmbH & Co. KG


Ausschüttungsstop bedingt durch die 105 % Klausel. Anleger von hohen Vermögenseinbußen bedroht.

Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Anlage- und Kapitalmarktrecht hat der Schiffsfonds MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE" Offen Reederei GmbH & Co. KG erhebliche wirtschaftliche bzw. Liquiditätsprobleme. Die Ausschüttungen an die rund 3150 Kommanditisten liegt mit 0,00% deutlich unter Plan. Investoren drohen deshalb erhebliche Vermögenseinbußen, hervorgerufen durch die 105 % Klausel.

„Anleger sollten weder im Rahmen so genannter Sanierungskonzepte gutes dem schlechten Geld gedankenlos und ungeprüft hinterherwerfen. Noch die Hände in den Schoß legen und ihr in die Schiffsbeteiligung MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE" Offen Reederei GmbH & Co. KG investiertes Kapital endgültig abschreiben“, rät eindringlich BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Oft Erfolg versprechend ist die Prüfung, ob seinerzeit fehlerhafte Anlageberatung bei der Beteiligungsvermittlung, in der Regel durch eine Bank oder Sparkasse, vorgelegen hat. „Falls dies so sein sollte, können Investoren mit anwaltlicher Hilfe Schadenersatzansprüche vor Gericht durchsetzen, um so Vermögensschäden deutlich zu begrenzen oder sogar völlig zu vermeiden“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen“. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche – etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung – durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS "CPO VENEZIA" + MS "CPO TRIESTE"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
 

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Steueroptimierung durch Kauf eine „Eigentumswohnung“?



In den letzten Monaten und Jahren wurde wiederholt vom Erwerb sogenannter „Schrottimmobilien“ gewarnt. Auch der BSZ e.V. hat hierüber in regelmäßigen Abständen berichtet. Unter „Schrottimmobilien“ versteht man heutzutage auch den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen und auch zu überhöhten Preisen veräußert wurden.

Teilweise unter erheblichen Provisionen an die Vermittler. Diese sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür, dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All Inklusive“ Packet vor dem Hintergrund des Steuersparens.

Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten (Leipzig/Chemnitz/Berlin) oder im Westen, Steuern sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität sieht oft anders aus. Der Gesetzgeber hat bisher noch kein „Mittel“ dagegen zu Hand, um eine derartige „Beratungspraxis“ einzuschränken. Bei den finanzierenden Banken, den Notaren und vor allem den Vertrieben für solche „Steuersparimmobilien“ besteht daher immer noch eine gewisse Motivation, diese tatkräftig zu unterstützen.

Nunmehr ist auf der Grundlage von Recherchen der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. – dort namentlich von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich Rechtsanwälte – eine in Frankfurt am Main ansässige Vermittlungs- bzw. Beratungsfima SKD „Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH“ aufgefallen, welche zumindest mit dem Internetauftritt den Eindruckt erweckt, es handele sich um ein qualifiziertes Beratungsunternehmen. Dieser Eindruck scheint jedoch nicht den Tatsachen zu entsprechen, da auf der Homepage gerade mal zwei Mitarbeiter benannt werden.

Nach Angaben einiger Kunden der SKD wurden diese im Zusammenhang mit einer Steueroptimierung dahingehend beraten, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Hierzu hatte man seitens der SKD eine Art Musterberechnung erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich der Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.

Da der Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich – bereits seit Jahren geschädigte Anleger vertritt, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, kann bestätigt werden, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen Eigentumswohnung anbelangt. Ob dies auch bei der SKD der Fall ist, steht noch nicht fest.

Auffallend bei diesen „Vertriebsmodellen“ ist erneut, dass sich unter den finanzierenden Banken immer wieder auch deutsche Großbanken finden, wie die Deutsche Bank. Diese finanzieren hierbei den gesamten Erwerb der Eigentumswohnungen.

Nicht selten werden Eigentumswohnungen über derartige Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch noch steuerlich optimiert ist. Oft werden hier die §§ 7 i EStG (Einkommensteuergesetzt) genannt und erwähnt. Makaber an dieser Sache ist, dass nicht alle Eigentumswohnungen diese „stattliche Förderung“ auch erhalten. Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens nach 10-12 Jahren wegfallen wird. Dann steigt ganz logisch die monatliche Belastung.

Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.

Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte, letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen z.B. bei der Deutsche Bank beantragt hatten, sollten  die möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden.

Es bestehend gute Gründe der vom BSZ e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH/“Schrottimmobilien“ beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dienstag, September 04, 2012

HCI Schiffsportfolio X : Gesellschafterversammlung am 20.9.2012 in Hamburg


Mit Schreiben vom 29.8.2012 wurden die Anleger des HCI Schiffsportfolio X zur Gesellschafterversammlung am 20.9.2012 nach Hamburg geladen. Akute Finanzprobleme lassen sich nicht mehr so einfach lösen - Überlegungen zur Trennung von der Beteiligung und Schadenersatz sollten angestellt werden!

HCI Schiffsportfolio X - den Anlegern wurde von der Fondsverwaltung mitgeteilt, dass die wirtschaftliche Lage der Schiffe des HCI Schiffsfonds X sich zuspitzt. Anleger müssen auf zugesagte Ausschüttungen der Jahre 2010 und 2011 verzichten. Der Unterschiedsbetrag von 21 % wirkt sich negativ auf die Steuern der Anleger des HCI Schiffsportfolios X aus.

Der 2005 aufgelegte Schiffsfonds investierte in Gesellschaften, die die Schiffe MS HR Resolution, MS Jork Ranger, MS HR Mastery, MS Weserwolf und MS Vogebulker betreiben. Zwischenzeitlich wurde die MS Baltic Castle verkauft. Die MS Weserwolf und MS Vogebulker kämpfen mit erheblichen finanziellen Problemen. Es wird frisches Geld im Volumen von über 4 Mio. Euro benötigt. Es sollen Rückzahlungen erhaltener Ausschüttungen von 8,34 % bezogen auf die jeweilige Einlage des Anlegers erfolgen.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens rät Anlegern des HCI Schiffsportfolio X, die nicht nur abwarten wollen, sondern aktiv werden wollen, ihre Kapitalanlage in den HCI Schiffsportfolio X einer umfassenden rechtlichen und steuerlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht unterziehen zu lassen. So kann geprüft werden, ob sich der Anleger aufgrund der Aussagen der Berater bei der Zeichnung des HCI Schiffsportfolios X und der jetzigen Entwicklung von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds verlustfrei trennen können.

Wenn sich Fehler im Anlageberatungsgespräch nachweisen lassen, stehen die Chancen der Anleger des HCI Schiffsportfolio X nicht schlecht, dass sie sich von ihrer Schiffsfondsbeteiligung trennen können und Schadenersatz fordern können. Anleger sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
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ConRendit 10 – Anlegern des Containerfonds können Ansprüche auf Schadensersatz zustehen


Falsche Anlageberatung führt zu Schadensersatzansprüchen. Haben Anleger des Containerfonds ConRendit 10 das Gefühl, dass bei ihrem Beratungsgespräch Fehler passiert sein könnten, können sie ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen. 
Containerfonds erfreuen sich regen Zuspruchs. Das auf geschlossenen Containerfonds spezialisierte Emissionshaus ConRendit brachte daher 2007 den Fonds ConRendit 10 auf den Markt. Der Fonds investiert in verschiedene Standard-, Tank- und Kühlcontainer sowie in  Zugmaschinen, Chassis und Wechselbrücken. Der ConRendit 10 musste aufgrund der Insolvenz eines Mieters ungeplante Kosten hinnehmen. Daher entsprachen auch die Ausschüttungen des ConRendit 10 nicht immer den Prognosen und die Anleger mussten sich in Verzicht üben.

Anleger des geschlossenen Containerfonds ConRendit 10 können angesichts der wechselhaften Ausschüttungen eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatzansprüchen

Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das dem Containerfonds ConRendit 10 wie jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt. Anlegern musste des Weiteren erklärt werden, wie ein geschlossener Containerfonds funktioniert. Auch handelt es sich bei dem Containerfonds ConRendit 10  nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab.

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den ConRendit Containerfonds nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise einer Containerbeteiligung aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des Containerfonds im Raum. Anleger des ConRendit 10, die wissen möchten, welche Rechte und (Schadensersatz)Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): Gute Chancen für Anleger.


OLG Köln weist darauf hin, dass die Ausführungen im Emissionsprospekt zu den Provisionen der vermittelnden Banken nicht ausreichen.

Der IVG Euroselect Vierzehn bereitet den Anlegern seit geraumer Zeit Kopfschmerzen. Dabei hatte es sich so vielversprechend angehört – man beteiligte sich an einer Top Immobilie – The Gherkin - , von einem Stararchitekten entworfen, zu einem Wahrzeichen der Stadt geworden und in bester Lage mitten im Herzen Londons. Langfristige Mietverträge mit namhaften Mietern bester Bonität waren auch schon geschlossen.

Doch der Teufel liegt wie so oft im Detail. Das Fondsobjekt wurde nicht lediglich mit den Anlegergeldern finanziert. Die Fondsgesellschaft hat daneben ein Darlehen aufgenommen und dabei der Versuchung nicht widerstanden, eine zinsgünstigere Fremdfinanzierung in Schweizer Franken aufzunehmen. In den Klauseln dieses Darlehensvertrages liegen die Schwierigkeiten des Fonds begründet. Hier wurde eine Beleihungswertgrenze festgesetzt. Ungünstige Wechselkursentwicklungen gepaart mit einbrechenden Büroimmobilienpreisen in London haben dazu geführt, dass der ermittelte Wert des Gebäudes erheblich gesunken war und die Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wurde.

Fazit: trotz nahezu Vollvermietung musste der Fonds seine Ausschüttungen einstellen, da die finanzierenden Banken höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten verlangen konnten und verlangt haben. Theoretisch könnte es für die Anleger zu einem Totalverlust kommen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat mit einer Reihe von Anlegern die ihrer Zeichung jeweils vorangegangene Beratung analysiert. Einen deutlichen Hinweis, dass der Fonds auch bei einer Vollvermietung in eine solch schwierige Lage kommen kann, will keiner der Anleger von den den Fonds vermittelnden Bankmitarbeitern erhalten haben.

Eine Reihe von Anlegern hat sich entschlossen, Klage einzureichen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte vor den Landgerichten Hanau, Frankfurt am Main, Köln, Wuppertal, Oldenburg positive Urteile erstreiten. In Köln läuft ein Berufungsverfahren. Erstinstanzlich hatte das Landgericht einen Schadensersatzanspruch des Anlegers bereits damit begründet, dass es die Bank unterlassen hatte, dem Anleger ihr finanzielles Eigeninteresse zu offenbaren. In einem solchen Fall kann der Anleger nicht erkennen, ob die Bank mit der Empfehlung zur Zeichnung des Fonds die Interessen des Anlegers, den sie berät oder aber eigene finanzielle Interessen wahrnimmt. Im Ergebnis hat das Landgericht Köln dem Anleger einen Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs zugesprochen.

In einer ersten Hinweisverfügung deutete das Oberlandesgericht Köln an, dass es die Berufung der Bank wegen eben dieses Punktes im wesentlichen zurückweisen wird. Insbesondere stellte das Oberlandesgericht Köln fest, dass der Emissionsprospekt keine hinreichenden Angaben über die von den Banken für die Vermittlung des Fonds vereinnahmten Provisionen enthält.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch empfiehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " IVG Euroselect "  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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HSC Optivita USA II – Fachanwalt klagt für Anleger auf Schadensersatz


Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II geltend machen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Schadensersatzansprüche der Anleger des Fonds überprüfen.

Die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II sollen über dessen Auflösung entscheiden. Dies geht aus einem Schreiben hervor, welches der Treuhänder kürzlich an die Anleger versandte. Erste konkrete Schritte wurden bereits unternommen. So wurde das Versicherungsportfolio des HSC Optivita USA II bereits Ende Juni 2012 vollständig verkauft. Hinsichtlich des weiteren geplanten Vorgehens heißt es in dem Schreiben: „Unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve für die Liquidation der Gesellschaft schlägt die Fondsverwaltung vor, zunächst 95 % des aktuellen Kassenbestand der Gesellschaft an die Anleger auszuzahlen. Dies entspricht einer Ausschüttung von etwa 20 % bezogen auf das Nominalkapital.“

Policen des HSC Optivita USA II sind bereits vollständig verkauft

Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Verkaufspreis für die Policen des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II auf einem hohen Marktpreisniveau liege. Allerdings bewegt sich das allgemeine Preisniveau seit „nunmehr etwa vier Jahren innerhalb eines schmalen Korridors auf einem unverändert niedrigen Niveau“. Da die Anleger bislang aber erst etwa 50 % ihres Anlagebetrags durch Ausschüttungen zurückerhalten haben, könnte dies für die Anleger Verluste bedeuten. Das Ende des HSC Optivita USA II steht aber ohnehin bevor: Der Gesellschaftsvertrag sieht eine automatische Beendigung zum Jahresende vor.

Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II, die angesichts dieses Szenarios wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Anleger bei der Anlageberatung von ihren Bank- oder Sparkassenberatern falsch beraten wurden. So musste vor der Investition erklärt werden, wie ein Lebensversicherungsfonds funktioniert und welche Risiken bestehen.

Anspruch auf Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Lebensversicherungsfond wie dem HSC Optivita USA II wohnen Verlustrisiken inne, da es sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen handelt. Dies musste Anlegern erklärt werden, insbesondere wenn sie eine Altersvorsorge wünschten. Denn das Verlustrisiko widerspricht der gewünschten Sicherheit. Auch musste Anlegern ein Verkaufsprospekt übergeben werden, in dem der HSC Optivita USA II vorgestellt wird und die verschiedenen Risiken ausführlich beschrieben werden. Da im Fall einer Falschberatung Schadensersatzansprüche im Raum stehen, können Anleger, die Verluste aufgrund der aktuellen Ereignisse befürchten, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche individuellen Rechte und Ansprüche sie geltend machen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " HSC Optivita USA II"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
drst