Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II geltend machen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Schadensersatzansprüche der Anleger des Fonds überprüfen.
Die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II
sollen über dessen Auflösung entscheiden. Dies geht aus einem Schreiben hervor,
welches der Treuhänder kürzlich an die Anleger versandte. Erste konkrete
Schritte wurden bereits unternommen. So wurde das Versicherungsportfolio des
HSC Optivita USA II bereits Ende Juni 2012 vollständig verkauft. Hinsichtlich
des weiteren geplanten Vorgehens heißt es in dem Schreiben: „Unter
Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve für die Liquidation der
Gesellschaft schlägt die Fondsverwaltung vor, zunächst 95 % des aktuellen
Kassenbestand der Gesellschaft an die Anleger auszuzahlen. Dies entspricht
einer Ausschüttung von etwa 20 % bezogen auf das Nominalkapital.“
Policen des HSC Optivita USA II sind bereits vollständig
verkauft
Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Verkaufspreis für die
Policen des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II auf einem hohen
Marktpreisniveau liege. Allerdings bewegt sich das allgemeine Preisniveau seit
„nunmehr etwa vier Jahren innerhalb eines schmalen Korridors auf einem
unverändert niedrigen Niveau“. Da die Anleger bislang aber erst etwa 50 % ihres
Anlagebetrags durch Ausschüttungen zurückerhalten haben, könnte dies für die
Anleger Verluste bedeuten. Das Ende des HSC Optivita USA II steht aber ohnehin
bevor: Der Gesellschaftsvertrag sieht eine automatische Beendigung zum
Jahresende vor.
Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita USA II,
die angesichts dieses Szenarios wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche
ihnen zustehen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob
Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Dies kann beispielsweise dann der
Fall sein, wenn die Anleger bei der Anlageberatung von ihren Bank- oder
Sparkassenberatern falsch beraten wurden. So musste vor der Investition erklärt
werden, wie ein Lebensversicherungsfonds funktioniert und welche Risiken
bestehen.
Anspruch auf Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Lebensversicherungsfond wie dem HSC Optivita USA II wohnen
Verlustrisiken inne, da es sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen
handelt. Dies musste Anlegern erklärt werden, insbesondere wenn sie eine Altersvorsorge
wünschten. Denn das Verlustrisiko widerspricht der gewünschten Sicherheit. Auch
musste Anlegern ein Verkaufsprospekt übergeben werden, in dem der HSC Optivita
USA II vorgestellt wird und die verschiedenen Risiken ausführlich beschrieben
werden. Da im Fall einer Falschberatung Schadensersatzansprüche im Raum stehen,
können Anleger, die Verluste aufgrund der aktuellen Ereignisse befürchten, von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche
individuellen Rechte und Ansprüche sie geltend machen können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " HSC Optivita USA II" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. September 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drst
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