Freitag, August 10, 2012

Solar Millennium: Anleger klagen auf Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung.


Für Anleger, die hohe Verluste mit den Solar Millennium AG-Anleihen Nr. 7 und 8 (Erwerb 2010 bzw. 2011) verzeichnen mussten, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen die ersten fünfzehn Klagen beim Landgericht Nürnberg eingereicht.


BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Mit diesen Klagen verfolgen unsere Mandanten Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung. Für Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen – die Vorstände der Solar Millennium AG persönlich sowie weitere Verantwortliche – sehen wir gute Erfolgsaussichten, da die geltend gemachten Prospektfehler in den jeweiligen Emissionsprospekten zur 7. und 8. Anleihe wohl gravierend sein dürften.“

Unter anderem wurde den Anlegern verschwiegen, dass gegen den Aufsichtsrat und Gründer der Solar Millennium AG seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits seit Jahren wegen Betruges im Zusammenhang mit der ebenfalls insolventen DM Beteiligungen AG ermittelt wurde (die Hauptverhandlung wurde im August 2011 eröffnet). Mit ersten Ergebnissen ist möglicherweise noch in diesem Jahr zu rechnen.

Zur Minimierung des Prozessrisikos werden diese Klagen zunächst für rechtsschutzversicherte Mandanten eingereicht. Sollten die Klagen Erfolg haben – wovon auszugehen ist – sollen auch für nicht versicherte Anleger weitere Klagen folgen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte rät ihren Mandanten dringend ab, ein Aufkaufangebot einer gewissen TOKUGAWA AG anzunehmen, die den Anlegern 4 % des Nominalbetrages bietet. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Insolvenzverfahren eine deutlich höhere Insolvenzquote zu erzielen ist.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws

SLB Flugzeug Leasing Fonds in Turbulenzen? Was ist bei den Fonds 59 und 60 ratsam?


Flugzeugfonds sind ein beliebtes Anlagemodell wegen hoher Renditen und steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten. 30.000 Anleger haben eine Beteiligung erworben. Es kann aber auch zu zum Teil hohen Verlusten kommen - selbst bei der Fondsauflösung in der Zukunft, wie bei den Fonds 59 und 60 festzustellen ist. Der SLB Flugzeug Leasing Fonds 59 wird 2013 aufgelöst, der SLB Flugzeug Leasing Fonds ein Jahr später, in 2014.


In beiden Fonds wird sich die Insolvenz des Sicherungsgebers Lehmann Brother International (Europe) als auch die Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 26.6.2007 deutlich zu Lasten der Höhe der sogenannten D-Rate auswirken. Die Forderungen gegen die Lehmann Brothers wurden bekanntlich für eine Rate von 60,75 % (7,2 Mio. Euro) verkauft. Dabei sind noch die zu zahlenden Steuern nach der individuellen Steuerlast zu berücksichtigen.

Betroffene SLB Flugzeug Leasing Fonds Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden, sondern fachlichen Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Besonders auch, wqeil Anleger von den Anlageberatern der Bank nicht umfassend über die Risiken des Flugzeug Leasing Fonds aufgeklärt worden.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens informiert: „Für die Anleger des SLB Flugzeug Leasing Fonds GmbH & Co Uranus KG (Fonds 60) steht die Gesellschafterversammlung an, die wichtige Entscheidungen beinhaltet. Die 305 Anleger müssen sich auf diese Versammlung am 22.8.2012 vorbereiten und ggf. ein Abstimmung treffen, oder sich durch einen Rechtsanwalt beraten/vertreten lassen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Flugzeug Fonds"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Flugzeug Fonds/ SLB Flugzeug Leasing Fonds"   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst

Santander Kapitalprotekt: Geschlossen – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung


Die Aussetzung der Anteilrücknahme bei dem Fonds Santander Kapitalprotekt dauert an. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?


Der Fonds Santander Kapitalprotekt ist seit geraumer Zeit geschlossen. Denn bei den offenen Immobilienfonds, in die der Santander Kapitalprotekt investierte, steht es nicht zum Besten. Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für die Anleger bedeutet das, dass die Schließung wohl weiter andauern wird, da Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt (WKN: SEB1AA / ISIN: DE000SEB1AA9), die sich von ihren Anteilen trennen möchten,  in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten bereits Anleger des Santander Kapitalprotekt. Die Kanzleien führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander Kapitalprotekt"   durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt"   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

Donnerstag, August 09, 2012

Solarwatt AG Dresden - Insolvenzverfahren eröffnet.


Mit Beschluss vom 01.08.2012 hat das Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarwatt AG eröffnet, die Eigenverwaltung wurde angeordnet. Zum Sachwalter wurde RA Rainer Bähr, Dresden, bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.09.2012 bei dem Sachwalter anzumelden.


Termin zur Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger wurde auf den 27.08.2012 bestimmt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Abstimmung über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters.

Berichtstermin und Prüftermin wurden vom Gericht auf den 11.09.2012 gelegt.
Im Berichtstermin soll unter anderem über den vorgelegten Insolvenzplan abgestimmt werden. Nach diesem sollen die Anleihegläubiger 16 Prozent auf ihre Forderungen erhalten.

Nach Mitteilung der Solarwatt AG beabsichtigt der Unternehmer Stefan Quandt die Sanierung als Ankerinvestor zu unterstützen. So soll zunächst das Stammkapital zunächst auf Null gesetzt und anschließend auf 5 Mio. Euro erhöht werden, die Stefan Quandt zu 96 Prozent zeichnet. Zusätzlich wäre er bereit, der Solarwatt Ag weitere 5 Mio. Euro als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung ist, dass die Gläubiger dem Sanierungskonzept zustimmen und das Gericht den Plan bestätigt. Das Insolvenzverfahren könnte so zügig durchlaufen werden und die Gläubiger hätten schnell den auf sie entfallenden Teil der Quote. Die Zahlung der Mindestquote soll innerhalb von vier Wochen nach der Bestätigung des Plans erfolgen.

Betroffene Anleger sollten zunächst fristgerecht ihre Forderungen beim Sachwalter anmelden, um nicht ihrer Ansprüche verlustig zu gehen.

„Ob sich die angebotene Quote als zu niedrig darstellt, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen“, mein Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena. „Ein zustimmungsfähiges Sanierungskonzept muss alle Gläubiger gleich einbinden und darf nicht auf dem Rücken einzelner Gläubigergruppen ausgetragen werden“, so Geißler weiter.

Die Solarwatt AG ist Produzent von Solarmodulen und bietet Systemlösungen bis hin zur Errichtung kompletter Photovoltaikanlagen an. Zur Entwicklung des Geschäftsbetriebs hatte die Solarwatt AG im Jahr 2010 Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro begeben.

Damit die Anleger im Insolvenzverfahren keiner Rechte verlustig gehen. sind die bestimmten Termine dringend zu beachten. Gleichzeitig ist eine Interessenbündelung vorteilhaft, um sich gegen andere Gläubigergruppen durchsetzen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solarwatt AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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mhg

Prorendita 1 – Schadensersatz für Anleger des Lebensversicherungsfonds


Es steht nicht zum Besten bei dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1, es fielen bereits Ausschüttungen aus.  Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Fonds geltend machen?


Ein Lebensversicherungsfonds als sichere Kapitalanlage. Diese Idee wurde in der Vergangenheit vielen Anlegern schmackhaft gemacht. Auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, entwickelte Lebensversicherungsfonds. Der Fonds Ideenkapital Prorendita 1investierte in britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2004 bis 2005 erwarben mehr als 2.300 Anleger Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Insgesamt legten Anleger rund 50 Mio. Euro in dem Fonds an, der mit diesem Geld rund 2.200 Policen britischer Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet.

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Im Zuge der Finanzkrise reduzierten die britischen Lebensversicherer die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen. Der Handel mit den Versicherungspolicen geriet ebenfalls ins Stocken. Da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 1 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanziert, geriet die Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds in Wanken. Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung – die ausfallenden Ausschüttungen – müssen die Anleger schultern. Wie der Prorendita 1 sich zukünftig entwickeln wird, bleibt abzuwarten.

Was können Anleger des Prorendita 1 unternehmen?

Anleger des Prorendita 1, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

Haben Anleger des Ideenkapital Prorendita 1 das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 lösen können und Schadensersatz verlangen können, gut. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Anleger können sich einer Interessengemeinschaft für Prorendita-Lebensversicherungsfonds anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
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Telefon: 06071-9816810   
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Solar Millennium AG: Aufkaufangebote an Anleger der Solar Millennium AG!


Das sollten Anleger jetzt wissen! Erste Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Verantwortliche! Eile ist geboten! Eine TOKUGAWA AG aus Aachen macht Anlegern Aufkaufangebote für ihre Anleihen. Zu diesem Sachverhalt führte der BSZ e.V. mit dem BSZ e.V.- Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ein klärendes Gespräch:


BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues zu berichten in Sachen Solar Millennium AG?

Dr. Späth: In den letzten Tagen wurde von einer TOKUGAWA AG aus Aachen Anlegern von Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG ein sog. "Öffentliches Aufkaufangebot" unterbreitet, in dem diesen angeboten wird, die Schuldverschreibungen zu einem Preis von 40,00 Euro je nominal 1.000,- Euro zu erwerben.

BSZ e.V.: Was ist von diesem Aufkaufangebot zu halten und sollten Anleger dieses Aufkaufangebot annehmen?

Dr. Späth: Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten.
Der Betrag von 40,00 Euro je 1.000,- Euro, der als Kaufpreis angeboten wird, ist sehr niedrig, wenn man berücksichtigt, dass Teile des Unternehmens inzwischen vom Insolvenzverwalter verkauft werden konnten. Die Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen. Pressemeldungen der letzten Wochen zufolge konnten zwei der größten US-Projekte des Unternehmens für rund 80 Mio. Euro verkauft werden. Zumindest Teile des erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3 Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millennium AG am Andasol 3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. Euro zusätzlich zufließen.

Wenn man den Schaden von über 300 Mio. Euro ins Verhältnis setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 20 - 30 % liegen dürfte, genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der Insolvenzverwalter tun.

Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte somit deutlich über diesen angebotenen 4 % liegen. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Warum macht die TOKUGAWA AG den Anlegern ein derartiges Aufkaufangebot?

Dr. Späth: Die TOKUGAWA AG rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote als den angebotenen 4 % und will hiermit ein Geschäft machen. Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote.

So wurde z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % lag. 

BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?

Dr. Späth: Die Anleger werden auf jeden Fall auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote zwischen 20 -30 % oder noch höher liegen sollte, was noch nicht feststeht, würden die Anleger immer noch auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben.
Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen. Wir haben dabei sowohl Einzelklagen als auch streitgenössische Klagen, sog. "Sammelklagen" eingereicht.

BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den Klagen aus?

Dr. Späth: Wir sehen  recht gute Chancen für die Klagen, sofern die Ansprüche noch nicht verjährt sein sollten, was im Einzelfall geprüft werden muss.

BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?

Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen. Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe von ca. 20 Mio. Euro zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für die Geschädigten zuzugreifen.

Geschädigte sollten dabei aber immer berücksichtigen, dass im Fall einer möglicherweise erforderlichen Vollstreckung das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Ein schnelles Handeln ist daher sehr zu empfehlen.

BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit derartigen Klagen?

Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millennium AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse Erfolge verzeichnen.

In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.

BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

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drws

Mittwoch, August 08, 2012

Südfinanz Holding AG / Neue Möglichkeiten für Anleger


Der BSZ e.V. hatte bereits über die schlechte finanzielle Lage der Südfinanz Holding AG berichtet. Nunmehr steht fest, dass die Südfinanz Holding AG zahlungsunfähig ist und aller Voraussicht nach auch gegen die Verantwortlichen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.


Aus der Insolvenzakte der Südfinanz Holding AG ergibt sich, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse, d.h. mangels Gesellschaftsvermögens, nicht eröffnet werden konnte. Unklar ist, wie und wo die insgesamt ca. 9,6 Mio. Euro, welche Anleger eingezahlt hatten, verwendet bzw. investiert wurden. Fest steht, dass das aus den Inhaberschuldverschreibungen gewonnene Kapital nicht mehr vorhanden ist.

Den Anlegern dürfte diese Nachricht mehr als Sorgen bereiten, da bisher auch noch nicht fest steht, ob gegen die Verantwortlichen der Südfinanz Holding AG persönliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Anleger, welche Inhaberschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG erworben haben, sind aber nach einem Urteil des OLG München nicht ganz schutzlos gestellt. Das OLG München sah nämlich auch die hier gemeinsam mit der damaligen Accessio AG, vormals Driver & Bengsch, agierende DAB Bank in der Verantwortung. Die DAB Bank wurde vom OLG München als ein „enger Kooperationspartner“ des damaligen Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch, später dann Accessio AG, angesehen. Aus diesem Grund sah das OLG München daher auch eine Haftung und Zurechnung der damaligen Beratung durch das Wertpapierhandelshaus und deren Beratern.

Voraussetzung für eine mögliche Haftung der DAB Bank ist aber, dass auch eine Falschberatung stattgefunden hatte, d.h. dass den Anlegern die Inhaberschuldverschreibungen als eine „sichere Geldanlage“ veräußert und vermittelt wurden. Inhaberschuldverschreibungen sind aber keinesfalls als „sicher“ anzusehen, da sie einem sog, „Emittentenrisiko“ unterliegen. Geht das Unternehmen pleite, sind die Einlagen der Anleger gleichfalls wertlos. Hinzu kommt, dass diese Inhaberschuldverschreibungen oftmals auch ohne jeglichen Prospekt und auch ohne Anleihebedingungen vertrieben wurden.

Geschädigte Anleger sollten daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, inwieweit Ansprüche gegenüber der DAB Bank bestehen. Hierbei sollte beachtet werden, dass auch hier eine dreijährige Verjährung gilt. Ansprüche sollten daher zeitnah geltend gemacht werden.
Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“ beizutreten.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Allianz Flexi Immo geschlossen: Fachanwälte prüfen für Anleger Ansprüche auf Schadensersatz.


Seit Monaten ist der Fonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Welche Rechte stehen den Anlegern des Fonds zu? Die Anleger des Mischfonds Allianz Flexi Immo können ihre Anteile nicht mehr zurückgeben, da der Fonds seit April die Anteilsrücknahme ausgesetzt hat.


Dieses Schicksal ereilte kürzlich den größten Zielfonds des Allianz Flexi Immo ebenfalls. Seit dem 13.06.2012 setzte der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund, der 22,14 % des Fondsvolumens ausmacht, die Anteilsrücknahme aus. Auch beim zweitgrößten Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde dessen Schließung um verlängert. Dies vergrößert die Chancen einer baldigen Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo nicht.

Etliche Zielfonds ebenfalls geschlossen oder bereits aufgelöst

Zumal in einer Kundeninformation vom 18.04.2012 die allgemeine Liquiditätskrise bei offenen Immobilienfonds als Ursache für die Schließung des Allianz Flexi Immo benannt wurde. Mittlerweile ist etwa die Hälfte des Fondsvolumens mit Problemen belastet. So werden die offenen Immobilienfonds DEGI International (14 % des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9 %), TMW Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) im Moment abgewickelt. Die Fonds CS Property Dynamic (9 %) und DEGI German Business (9 %) sind ebenfalls geschlossen. Der Fonds Allianz Flexi Immo wurde geschlossen, weil dessen flüssige Mittel unter 5 % des Fondsvolumens gesunken sind. In diesem Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.

Wann der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird, steht angesichts der widrigen Situation der Zielfonds in den Sternen. Möchten Anleger sich momentan von Anteilen an dem Mischfonds trennen, können sie diese an der Börse verkaufen. Ob ein Börsenverkauf bei einem Kurs, der etwa 55 % des Werts eines Anteils beträgt, für die Anleger des Allianz Flexi Immo attraktiv ist, bleibt dahingestellt. Zusätzlich müssen Anleger auch Verkaufsgebühren einkalkulieren, die bei Börsenverkäufen anfallen.

Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008 zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds geschlossen werden können. Es gibt auch keine maximale Schließungsdauer bei Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo! Zu den weiteren häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Haben Berater der Banken oder Anlageberater Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Mischfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Mischfonds daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Allianz Flexi Immo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Dienstag, August 07, 2012

DEGI Europa: Schadensersatz für Anleger des offenen Immobilienfonds


Die Ausschüttung Juli 2012 des offenen Immobilienfonds DEGI Europa betrug 1,55 Euro je Anteil. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Fonds offen, die sich nicht länger an der Abwickung beteiligen möchten?


Seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds DEGI Europa im September 2010 wurden 8 der 17 Fondsimmobilien bzw. Immobilienbeteiligungen veräußert. Das Fondsmanagement hat noch bis zum 30.September 2013 Zeit, um die Abwicklung weiter voranzutreiben. Am 25.Juli 2012 erhielten die rund 90.000 Anleger des aufgelösten Immobilienfonds die vierte Auszahlung: 1,55 Euro je Anteil. Nach Angaben der Fondsgesellschaft Aberdeen Immobilien sind 27.4 % des Ausschüttungsbetrags zu versteuern. Die nächste Ausschüttung im Rahmen der Abwicklung des DEGI Europa sollen die Anleger im Januar 2013 erhalten.

Die Anteile am DEGI Europa können weiterhin an der Börse verkauft werden, aber der Börsenkurs bewegt sich aktuell etwa bei der Hälfte des Anteilswerts. Angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, dürfte ein Börsenverkauf für trennungswillige Anleger des DEGI Europa nicht die erste Wahl sein. Welche weiteren Möglichkeiten stehen Anlegern, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten, offen? Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Anlageberatung vor der Investition in den DEGI Europa in Ordnung war. Oder ob  wie so oft  Fehler passierten. Beratungsfehler sind keine Seltenheit! Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI Europa investierten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI Europa anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten viele Anleger offener Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI Europa -  und haben dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet. Anleger des DEGI Europa, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DEGI Europa" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Montag, August 06, 2012

OLG München: DAB Bank wurde verurteilt, Schadensersatz an Anleger der Accessio AG zu zahlen.


Das Oberlandesgericht München lässt eine Direktbank für die fehlerhafte Anlageberatung eines engen Kooperationspartners haften.


Das Oberlandesgerichts München verurteilt (Aktenzeichen 5 U 3242/11) die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Beratung. Das Besondere: Anlageberatung wurde nicht von Beratern der DAB Bank vorgenommen, sondern von einem engen Kooperationspartner, der Accessio AG. Die Anlegerin hatte ihr Geld dem Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch anvertraut, welches sich im Jahr 2009 in Accessio AG umbenannte. Was den meisten Kunden nicht bewusst war: Bei den von dem Wertpapierhandelshaus vertriebenen Papieren handelte es sich um hochspekulative Wertpapiere und nicht um sichere Kapitalanlagen. Und tatsächlich floppten etliche der Unternehmensanleihen, Aktien und Genussscheine. Einem Bericht der Wirtschaftswoche vom 31.07.2012 ist zu entnehmen, dass Wertpapiere der HPE Hanseatic Private Equity AG, der Cargofresh AG, der Intelis AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow, der loginet3 AG sowie Aktien des Handelshauses selbst zum Angebot gehörten.

OLG München stellt enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Wertpapierhandelshaus fest

Da die Accessio AG zwischenzeitlich Insolvenz anmeldete, stellte sich die Frage, an wen sich die vielen geschädigten Anleger wenden können. Und just hier bietet das Urteil des Oberlandesgerichts München neue Hoffnung für die Anleger. Das Gericht verurteilt die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Nach Ansicht der Richter lag eine sehr enge Kooperation zwischen der DAB Bank und der Accessio AG vor. Das Wertpapierhandelshaus beriet die Anleger und die DAB Bank führte die Depots der Anleger. Die Bank habe ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten an die Accessio AG ausgelagert, urteilte das Münchner Gericht, weswegen sie nun haften müsse. Gegen dieses Urteil kann die DAB Bank nun Revision einlegen, sodass die Ansprüche der Anleger vor dem Bundesgerichtshof nochmals auf den Prüfstein gestellt werden könnten.

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass falsche Anlageberatung durch Banken – und jetzt auch Kooperationspartner! – keine absoluten Ausnahmefälle sind. Anleger, die sich wehren, haben echte Chancen, Schadensersatz zu erhalten. Daher kann es sich für Anleger der DAB Bank, der Accessio AG und weiterer Kooperationspartner der DAB Bank lohnen, ihre Kapitalanlagen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Da mögliche Ansprüche bereits 3 Jahre nach der Zeichnung verjähren können, sollten Anleger nicht zögern, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um ihre individuellen Ansprüche ermitteln und sichern zu lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Lloyd Fonds MS Emilia Schulte insolvent! Achtung, es droht Verjährung!


BSZ e.V. ruft Interessengemeinschaft ins Leben. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen auf Schadensersatz ein. Achtung: Es droht in den nächsten Wochen Verjährung!


Die Fondsgesellschaft des Lloyd Fonds "MS Emilia Schulte" musste vor kurzem Insolvenz anmelden.
Die Gründe hierfür waren einerseits die infolge der Finanzmarktkrise niedrigen Charterraten, andererseits aber auch der massiv gestiegene Kurs des Yen im Verhältnis zum US-Dollar, der ein in Yen valutierendes Darlehen der Gesellschaft wesentlich verteuert hat.

Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Anlage, viele Anleger haben auch im Rahmen eines "Sanierungskonzeptes" in den letzten Jahren ihre erhaltenen Ausschüttungen vollständig oder zum Teil wieder zurück bezahlt.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben die Anlage inzwischen geprüft und sehen in vielen Fällen gute Schadensersatzchancen für die betroffenen Anleger.

Oftmals wurde den Anlegern die Anlage von den Beratern/Vermittlern der Anlage als sichere Anlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet sein sollte, vermittelt und sie somit nicht auf die hohen Risiken der Anlage hingewiesen. Oftmals war die Anlage somit weder anleger- noch objektgerecht, da es sich bei einer Beteiligung in einem Schiffsfonds um eine spekulative Anlage mit Totalverlustrisiko handelt.

Oftmals wurden die Anleger auch nicht auf die hohen Weichkosten der Anlage hingewiesen, bei einem Weichkostenanteil von über 15 % der Beteiligungssumme nimmt der BGH an, dass der Anleger auf diese hohen Kosten hingewiesen werden muss.

Oftmals wurden Schiffsfonds auch von Banken an Anleger vertrieben. In diesem Fall müssen die Banken laut der "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH den Anleger ausdrücklich auf die erhaltenen Rückvergütungen, sog. "Kick-backs", hinweisen. Sofern also die Anlage von einer Bank vertrieben worden sein sollte und nicht auf die erhaltenen "Kick-backs" hingewiesen worden sein sollte, ergeben sich auch hieraus gute Schadensersatzmöglichkeiten für die Anleger.

Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in den letzten Wochen die ersten Schadensersatzklagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. Doch Achtung, es droht Verjährung:

In den von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuten Fällen wurde die Anlage fast immer in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2002 vermittelt. Aufgrund der absoluten 10-jährigen Verjährungsfrist, die taggenau einsetzt, und nicht erst zum Jahresende des Jahres 2012, drohen die Schadensersatzansprüche der Anleger daher bereits in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren.

Betroffene Anleger sollten daher unbedingt umgehend prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, um eine möglicherweise demnächst eintretende Verjährung wirksam zu hemmen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds MS Emilia Schulte" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © S.Hofschlaeger / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws