Die Aussetzung der Anteilrücknahme bei dem Fonds Santander Kapitalprotekt dauert an. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?
Der Fonds Santander Kapitalprotekt ist seit geraumer Zeit
geschlossen. Denn bei den offenen Immobilienfonds, in die der Santander
Kapitalprotekt investierte, steht es nicht zum Besten. Insgesamt sind über 75 %
des Fondsvermögens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für
die Anleger bedeutet das, dass die Schließung wohl weiter andauern wird, da
Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen
bleiben können.
Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt (WKN: SEB1AA
/ ISIN: DE000SEB1AA9), die sich von ihren Anteilen trennen möchten, in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf
der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der
Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des
Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die
individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie
sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft
werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen
können.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung
zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander
Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist
gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben.
Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem
in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander
Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder
Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger
aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein
Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich
beschrieben wird.
Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten
verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen,
dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld
zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung
einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger
des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell
mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten
und vertreten bereits Anleger des Santander Kapitalprotekt. Die Kanzleien
führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz
einfordern.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander Kapitalprotekt" durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Thorben Wengert / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen