Montag, August 06, 2012

K1-Fonds: Achtung, es droht Verjährung! Erfolge der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte.


Diverse Vergleiche gegen Vermittler! Achtung: Es droht Verjährung! Geschädigte können wirksam Verjährung hemmen! In Sachen K1-Fonds sollten Geschädige beachten, dass in der nächsten Zeit Verjährung eintreten dürfte.


BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Helmut Kiener kam im Oktober 2009 in Untersuchungshaft. Da Geschädigte kenntnisabhängig 3 Jahre für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Zeit haben, ist es somit möglich, dass, zumindestens bis Ende 2012, Verjährung eintreten wird. In einigen anderen von uns betreuten Fällen dürfte, aufgrund der Sonderverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form, bereits Verjährung eingetreten sein.“. 

Bereits vor einiger Zeit wurden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth Rechtsanwälten daher auch Klagen gegen diverse Verantwortliche in ganz Deutschland eingereicht, unter anderem gegen die Vermittler der Anlage (aber nicht nur gegen diese).

Der erste von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreute Fall gegen einen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wurde dabei, wie vom BSZ e.V. bereits berichtet wurde, mit einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt am Main abgeschlossen, der dortige Geschädigte hat den Vergleichsbetrag inzwischen auch von der Vermittlerfirma ausbezahlt erhalten. „Dies bestätigt unsere Ansicht, dass Ansprüche gegen die Vermittler teilweise nicht nur in juristischer Hinsicht durchsetzbar  sind, sondern auch in vollstreckungstechnischer Hinsicht,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, die die Vergleich mit dem Vermittler erzielt hat.

Allerdings sollte eine mögliche Vollstreckung gegen den jeweiligen Vermittler immer im Einzelfall geprüft werden, teilweise verfügen die Vermittler auch über eintrittspflichtige Haftpflichtverssicherungen, wie von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten heraus gefunden werden konnte.

Auch in einem weiteren, vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall konnte inzwischen ein Vergleich mit dem Vermittler geschlossen werden.

Weitere Klagen gegen diverse Vermittler, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereicht wurden, werden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland verhandelt, der BSZ e.V. wird demnächst darüber berichten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind optimistisch, hier demnächst auch die ersten vollständig obsiegenden Urteile zu erstreiten, bisher wurde noch keine Klage der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte abgewiesen.

Allerdings sollten Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen wegen fehlerhafter Falschberatung Verjährung droht, zumindestens zum Jahresende 2012, da Gerichte der Ansicht sein könnten, dass Geschädigte mit der Verhaftung von Herrn Kiener Kenntnis davon hätten erlangen können, dass sie Schadensersatzansprüche haben und auch, gegen wen. Die Verjährung muss jedoch immer im Einzelfall überprüft werden.

Auch in Fällen, in denen Anleger von einem sog. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ob es sich beim Berater um ein derartiges handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden) falsch beraten wurden, tritt taggenau Verjährung ein zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch entstanden ist, aufgrund der Spezialverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form.

Auch Geschädigte aus Österreich sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dringend mögliche Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen und eine möglicherweise eintretende Verjährung überprüfen, die dortigen Geschädigten werden von einer Kanzlei aus Wien betreut, die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet und die auch bereits erste Klagen gegen diverse Verantwortliche eingereicht hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend K 1/Kiener durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „K1 Group“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Die Roland Prozessfinanzierung will Clerical Medical Verfahren finanzieren.


Roland Prozessfinanz bietet klagewilligen Kunden von Clerical Medical die Übernahme der Prozesskosten an. Die Erfolgsaussichten für ca. 30.000 enttäuschte Anleger stehen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2012 gut. Es wurden einige Pflöcke eingeschlagen, an denen die Gerichte in Deutschland jetzt nicht mehr vorbeikönnen.    


Die Prozessfinanzierungstochter des Rechtsschutzversicherers Roland will von der erwarteten Klagewelle von bis zu 30.000 Anlegern gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical profitieren. Roland Prozessfinanz bietet ab sofort enttäuschten Anlegern an, Klagen gegen die Clerical Medical zu finanzieren. Bei Erfolg muss der Anleger einen Teil der erstrittenen Summe an Roland abgeben. Bei einem Streitwert bis 500.000 Euro sind 30 Prozent üblich, für den darüber liegenden Betrag 20 Prozent.

 "Bei Klagen gegen Clerical Medical wird der Anteil ähnlich hoch sein, im Einzelfall möglicherweise höher", so Arndt Eversberg, Vorstand von Roland Prozessfinanz. Geht der Prozess verloren, muss der Anleger nichts zahlen.

Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Clerical Medical sind gut. Kürzlich hatte der BGH entschieden, dass Anleger mit bestimmten Anlageprodukten Ansprüche an Clerical Medical haben. Die Clerical Medical hatte Verträge mit überzogenen Renditeversprechen von 8,5 % verkauft. Intern war bekannt, dass höchstens 6,0 % bei guten Rahmenbedingungen zu erzielen waren. Tatsächlich lag die Rendite dann bei 0,5 bis 3,5 %. Vor deutschen Gerichten sind rund 1000 Klagen gegen Clerical Medical anhängig. Die Zahl der Geschädigten wird auf 30.000 geschätzt. Roland ist im Fall Clerical Medical bereit, auch bei kleineren Streitwerten in die Vorfinanzierung zu gehen. Normalerweise übernimmt der Prozessfinanzierer Verfahren erst ab einem Streitwert ab 50.000 Euro bei Kunden von Roland Rechtsschutz und ab 100.000 Euro bei anderen. Auch andere Prozessfinanzierer werden entsprechende Angebote machen.

Da ein Prozessfinanzierer nur Klagen annimmt, die zuvor von zwei Gutachtern geprüft wurden, können Anleger auch für ihre Anlage prüfen, ob der Weg zum Gericht oder einer Verhandlung mit Clerical Medical erfolgversprechend ist. Wegen der komplexen Gestaltung der Anlage sollten Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht beigezogen werden.

Diese sollten auch schon Erfahrungen mit Clerical Medical haben, weil dann die Ansprechpartner bei den Banken und der CMI sowie die gegnerischen Rechtsanwälte bekannt sind. Selbst Verhandlungen mit Banken sind erfolgreich. Bei finanzierenden Banken konnten die Kredite abgelöst werden und Zahlungen von bis zu 15 % des Kredites als Abstand verhandelt werden.  Dann wurde die Finanzierung zur Hausbank transferiert.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Samstag, August 04, 2012

Neue GEZ – Gebühr verfassungswidrig! Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsabgabe gegründet!


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) gründet Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsgebühr. Bürger wehren sich und können dadurch rund 300,00 € jährlich sparen!


Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen.

Umso ärgerlicher ist es, wenn wir als Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden – die auch noch gegen die Verfassung verstößt.

Viele Medien haben bereits darüber berichtet: Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. Folgendes wird sich ändern: An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird Ihren Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell im Einzelfall bis zu dreimal mehr belasten als bisher!

Auf jeden einzelnen Haushalt kommen Kosten von rund 300 Euro im Jahr dazu. Egal, ob er überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle „genießen“ möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich gegen diese neuerliche Zwangsabgabe zu wehren!

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit). Der BSZ e.V. und viele seiner Vertrauensanwälte teilen diese Rechtsauffassung. Der BSZ e.V. unterstützt jeden Bürger der sich dem BSZ Aktionsbündnis gegen die neue GEZ Gebühr anschließt mit der Bitte an seine Vertrauensanwälte, im Sinne der Mitglieder des Aktionsbündnisses und im Sinne der Gerechtigkeit tätig zu werden.

Der BSZ e.V.:  „Sparen Sie sich diese verfassungswidrige Abgabe! Fordern Sie darüber hinaus über die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft, wofür die Zwangsabgabe verwendet wird und die Ausgaben nicht durch Werbeeinnahmen gedeckt werden können – wie bei den privaten Sendern üblich.“

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck soll sich zu der neuen GEZ - Zwangsgebühr wie folgt geäußert haben:   "Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was die Rundfunkpolitik in Deutschland angeht!" "Man zahlt seinen Wasser- und Abwasseranschluss und seine Müllgebühren ja auch dann, wenn man das alles nicht nutzt". "Wir sind jetzt auch hier in einer Grundversorgung."

Der BSZ e.V.:  Die Bürger werden auch einen Meilenstein setzen. Sie werden sich nämlich gegen die  GEZ-Haushaltszwangsabgabe  und die damit verbundene grobe Verfassungswidrigkeit massiv zur Wehr setzen.

Wer sich gegen die Zwangsgebühr  wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/Kontakt?PHPSESSID=d2520debd8a45464ddf09960cf46716b unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe  anfordern. Oder per  Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829.

Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung  publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.



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Freitag, August 03, 2012

AXA Immoselect – Anleger des aufgelösten Immobilienfonds erhalten Ausschüttung – Weitere Abwertungen


Die Anleger des AXA Immoselect erhielten die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012. Doch die Abwicklung des offenen Immobilienfonds wird noch viele Monate dauern. BSZ e.V. Vertrauensanwälte beraten Anleger, die Alternativen zur Abwicklung suchen.


Die Ausschüttung in Höhe von 1,85 Euro je Anteil war der erfreuliche Teil des Juli 2012 für die Anleger des aufgelösten Immobilienfonds AXA Immoselect. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde am 27.07.2012 an die Anleger überwiesen. Doch der Monatsbericht Juli 2012 zeigt auch negative Entwicklungen des AXA Immoselect. Es kam zu Abwertungen bei einer Fondsimmobilie in Düsseldorf und bei einem Gebäude in Lille/Frankreich. Nachdem bislang 2 Immobilien im Rahmen der Abwicklung veräußert wurden, befinden sich insgesamt noch 65 Immobilien im Portfolio des offenen Immobilienfonds. Das Management des AXA Immoselect hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

2 Immobilien verkauft – noch 65 im Portfolio

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Alternativen zur Abwicklung

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Hamburger Sparkasse (Haspa). Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Nassauische Sparkasse wird vor dem LG Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt.


BSZ e.V. Vertrauensanwälte KWAG Rechtsanwälte obsiegen in Sachen Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166)


Nassauische Sparkasse wird vor dem Landgericht Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 17.07.2012 (AZ 8 O 269/10) wurde die Nassauische Sparkasse vor dem Landgericht Wiesbaden zu Schadensersatz wegen Falschberatung in Bezug auf die Medienfondsbeteiligung Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166) verurteilt. Das Gericht sah eine Falschberatung wegen unterlassener Aufklärung über vereinnahmte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) als erwiesen an.

Danach muss die Nassauische Sparkasse dem Kläger seine Kapitaleinlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen ersetzen. Der Kläger wird von Verbindlichkeiten aus der obligatorischen Fremdfinanzierung, wirtschaftlichen sowie steuerlichen Schäden (Zinsen) freigestellt.

Hervorzuheben ist, dass der Kläger sich die bisher erlangten Steuervorteile nicht anrechnen lassen muss. Darüber hinaus wurde dem Kläger entgangener Gewinn in Höhe von 4%, bezogen auf seine Bareinlage, zugesprochen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds/Hannover Leasing Nr. 166" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Donnerstag, August 02, 2012

Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV: Anlegern des Schiffsfonds drohen Verluste.


Der Notverkauf der MS Manhattan ist beschlossen und nun stellt sich die Frage, wie sich die Zukunft des Schiffsfonds Lloyd Fonds Flottenfonds IV gestalten wird. Angesichts der drohenden Verluste sollten Anleger überprüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.


Es ist nicht zum Besten bestellt um den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV. Im Frühjahr 2012 wurde der Notverkauf des Schiffs MS Manhattan beschlossen. Für die Anleger wird ein Notverkauf wahrscheinlich erhebliche Verluste bedeuten. Bereits zuvor belasteten finanzielle Probleme den 2004 aufgelegte Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV, weswegen die Anleger teilweise auf Ausschüttungen verzichten mussten. Die Ausschüttungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV bleiben insgesamt deutlich hinter den Prognosen zurück.

Im März 2012 wurde der Notverkauf der MS Manhattan beschlossen

Dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV verbleibt nach dem Verkauf der MS Manhattan noch das Containerschiff MS San Fernando, das sich auf einem schwierigen Markt behaupten muss. Die Transportschifffahrt – insbesondere kleine bis mittelgroße Containerschiffe -  leiden unter einem Überangebot an Transportkapazität und gestiegenen Kosten. Es wird sich zeigen müssen, ob sich die MS San Fernando sich an diesem Markt behaupten kann.

Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?

Was können Anlegern des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV angesichts der drohenden Verluste und der ungewissen Zukunftsaussichten unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligungen an dem Schiffsfonds ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ermöglicht werden kann. Um dies zu ermitteln, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler und Defizite überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater den Anlegern die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds darlegen. Wurden Anleger nicht die Risiken erläutert, die sich aus dem unternehmerischen Charakter der Schiffsbeteiligungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ergeben, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Anteile des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ist daher nicht immer möglich.

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV das Gefühl, dass sie ihr Anlageberatungsgespräch ihnen kein umfassendes Bild des Schiffsfonds bot, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV sollten angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Urteil des BGH zu Clerical Medical: Welche Bedeutung hat das Urteil für die Versicherungsnehmer?


Der BGH hat am 11. Juli 2012 erstmals zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden. Der BGH stellte fest, dass Clerical Medical eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber den Versicherungsnehmern hat. Die Aufklärung der Clerical Medical war aus Sicht des BGH aber schuldhaft ungenügend. 

Nachdem das Urteil nun schriftlich vorliegt, hat der BSZ e.V. den BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  Karl-Heinz Steffens  (Berlin) um eine Erläuterung gebeten, welche Bedeutung das Urteil für die Versicherungsnehmer hat:

1. Die zur Verfügung gestellte Musterberechnung mit prognostizierten Rediteangaben von 8,5 % war viel zu optimistisch. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Clerical Medical intern nicht mehr als 6 % als realistisch angesehen hat.

2.Clerical Medical hat nicht darüber informiert, das im Glättungsverfahren - dem smoothing - nach eigenem Ermessen darüber entschieden wurde, wie die tatsächlich erzielten Renditen verwendet wurden. So konnte Clerical Medical die Gewinne aus den Anlagen auch zur Deckung anderer Policen aus anderen Pools verwenden.

3. Die Aussagen der Vermittler beim Abschluss der Versicherung sind grundsätzlich Clerical Medical zuzurechnen. Dies gilt besonders für die verwendete Musterberechnung.

4. Die in den Policen verwendeten Regelungen zur Marktanpassung hält der BGH für unwirksam, da keine ausreichende Transparenz vorhanden ist. Dies stellt ein Verstoß gegen sogenannte AGBs dar. Es werden vom Verwender von AGBs verlangt, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen , wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH). 

5. Die Verjährung ist dann gehemmt, wenn eine der folgenden Kriterien vorliegt:

- Sie haben eine sogenannte Marktpreisanpassung bei vorzeitiger Auflösung der Police durch Kündigung hinnehmen müssen.

- Ihr Vertragsschuss fand nach Juli/August 202 statt

- Sie haben bereits verjährungshemmende Maßnahmen bei einer öffentlichen Schlichtungsstelle eingeleitet.

6. Bei Entnahmeplänen oder klassischen Ansparplänen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Schadenersatzansprüche.

Sie sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen.

Beachten Sie bitte, dass nun auch verschiedene Organisationen sie anschreiben werden, die ihnen unterschiedliche Konzepte für die im bankfinanzierten Rentenbereich angelegten Gelder vorschlagen werden. Es sollte jedoch der Grundsatz gelten, dass man nach einem Fehler, um diesen auszuwetzen, nicht noch einen weiteren machen sollte.

Sie müssen auch beachten, dass Regelungen mit Versicherungen, Banken usw. nur durch versicherte Fachleute erfolgen sollten, da es um sehr hohe Beträge geht. Fragen Sie daher den Berater, welche Erfolge bisher bei Verhandlungen mit Clerical Medical oder finanzierenden Banken vorliegen. 

Abschießend sollte man über einen Rechtsanwalt seine Rechtsschutzversicherung prüfen und klären lassen, ob dort die Kosten für Verhandlungen nach dem BGH Urteile vom 11. Juli 2012 zum Aktenzeichen IV ZR 122/11 oder Klagen gegen Clericval Medical übernommen werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Private Commercial Office (PCO) Inc. Gründer in den USA gefasst.


Bereits in den Jahren 2007 und 2008 berichtet der BSZ e.V. über die Machenschaften der Firma Privat Commercial Office Inc. Insgesamt hatten Vermittler ca. 3.500 Anleger für diese dubiosen Geschäfte an amerikanischen Börsen gewinnen können, welche teilweise ihre gesamten Ersparnisse in dieses "Anlagemodell" investierten. Nunmehr ist der Gründer und Verantwortliche - Herr Ulrich Engler - in den USA festgenommen worden.


Bei der Festnahme haben Fahnder Kunst im Wert von möglicherweise mehreren Millionen Euro sichergestellt, welche nun auf dem Kunstmarkt versteigert werden könnten. Hierdurch erhöhen sich somit auch die Chancen, möglicherweise noch einen Teil des investierten Kapitals zurück zu erhalten.

Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass die Anleger und Geschädigten aktiv werden und die Ansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen und geltend machen lassen.

Geworben wurden die Anleger damals mit einem angeblich "vorbörslichen Tageshandel" an der US Börse. Mit Hochglanzbroschüren wurden die Anleger angeworben. Auch Pressevideos wurden bei der Vermittlung nicht selten verwandt. Den Anlegern wurden Gewinnmargen in Höhe von 4% pro Monat und sogar 5% bei einer Laufzeit von fünf Jahren versprochen. Tatsächlich erfolgten dann auch einige Ausschüttungen an Anleger, welche aber, wie in einem Schneeballsystem üblich, aber aus Anlagegeldern weiterer - nämlich neuer - Anlage gespeist wurden. Im Rahmen der Vermittlung wurde gegenüber den Anleger nicht selten eine Legende erzählt, wie, dass man ehemaliger Chefhändler einer renommierten Großbank oder eines Fonds sei.

Geschädigte sollten nunmehr umgehend zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen. Insbesondere stehen hierbei Ansprüche gegen die Anlagevermittler wegen Falschberatung im Raum. Solche Ansprüche könnten insbesondere auf § 32 KWG gestützt werden, da die Vermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis zum Vertrieb waren. Auch könnte eine Grundlage für Ansprüche die seitens der Vermittler erhaltene Provision sein, welche gemäß Angaben der Polizei bis zu 40% betragen haben. Hierüber hätte aufgeklärt werden müssen. Auch könnten hier eine mangelnde Plausibilitätsprüfung und der Verdacht eines Kapitalanlagebetruges zum Erfolg führen.

Geschädigte Anleger sollten daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Private Commercial Office PCO/ Ulrich Engler" beitreten und ihre Ansprüche von Fachanwälten prüfen lassen.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Mittwoch, August 01, 2012

DCM Deutscher Containerfonds Madeira - Die Goldgräberstimmung in der Containerfondsbranche ist vorüber.


Auch bei dem Fonds Deutscher Container Madeira, der 2006 vom Anbieter DCM Capital AG auf den Markt gebracht wurde, mussten wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Umplanungen vorgenommen werden.  Die Ausschüttungen für die Anleger blieben in den letzten Jahren daher deutlich hinter den Prognosen zurück.  Rund 1.200 Anleger beteiligten sich an dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira. Deren investiertes Geld ist in einem Portfolio verschiedener Standard- und Spezialcontainer angelegt.


Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt.

Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können "gebrauchte" Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab. Auch ist ein Verkauf der Anteile des DCM Deutscher Containerfonds Madeira angesichts des Kurses mit Verlusten verbunden.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise eines Containerfonds aufgeklärt, bestehen für die Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger von DCM Fonds (Renditefonds) und ist daher gerade über die DCM gut informiert.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Dienstag, Juli 31, 2012

HCI Shipping Select 26: Charterunternehmen insolvent - schlechte Zeiten für Anleger


Die Krise der maritimen Wirtschaft erreicht die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 nun schon zum zweiten Mal in diesem Jahr: Anfang des Jahres mussten die vier Tanker des Fonds Insolvenz anmelden. Wie nunmehr bekannt wurde, ist mittlerweile auch das Charterunternehmen der dem Fonds noch verbliebenen vier Schiffe, The Sanko Steamship Co. Ltd., insolvent. Zu Recht fürchten die Anleger um Ihre Einlagen.


Ein angekündigter Untergang
Die neuerlichen Schreckensnachrichten treffen die Anleger des HCI Shipping Select 26 nicht völlig unerwartet. Bereits im März 2012 informierte die Fondsgeschäftsführung über wirtschaftliche Schwierigkeiten des Japanischen Charterunternehmens The Sanko Steamship Co. Ltd. Wurden seinerzeit kurzfristige Auswirkungen auf die vier im Fonds verbliebenen Plattformversorger, das MS "Hellespont Daring", das MS "Hellespont Dawn", das MS "Hellespont Defiance" und das MS "Hellespont Drive" noch ausgeschlossen, hängt die Zukunft des Schiffsfonds nunmehr entscheidend davon ab, dass auch künftig die Charterraten gezahlt werden können. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich bei Sanko lediglich um den Subcharterer handelt, während die Einschiffsgesellschaften unmittelbar mit der Seatramp Tankers Inc. Charterverträge abgeschlossen haben. Bereits die Insolvenz der vier Produkten- und Chemikalientanker im Frühjahr 2012 dürfte aber zu erheblichen Verlusten für die Anleger geführt haben, wenn man berücksichtigt, dass rd. 55 % des Anlegerkapitals in den Erwerb dieser Tanker investiert wurden. Die hieraus resultierenden Verluste werden die vier Plattformversorger kaum ausgleichen können. Die Anleger der Fondsgesellschaften der HCI Shipping Select 26 müssen daher mit einem erheblichen Verlust ihrer Einlagen rechnen.

Rückabwicklung in vielen Fällen möglich
Die betroffenen Anleger sollten sich mit dem Verlust ihrer Ersparnisse nicht abfinden und prüfen lassen, wer die Verantwortung für den Verlust der Gelder übernehmen muss. Wenn Banken oder Anlageberater, die den Erwerb der Schiffsfonds empfahlen, nicht ausreichend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt haben, ist eine Rückabwicklung in vielen Fällen möglich. Immer wieder verkaufen gerade auch Banken die Beteiligungen an Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge, ohne auf die immensen Verlustrisiken hinzuweisen. In derartigen Fällen kann der Anleger von der beratenden Bank die Rückabwicklung der Beteiligung und damit den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Dabei genügt es für einen Anspruch auf Schadensersatz bereits, dass die beratende Bank die ihr für die Vermittlung des Schiffsfonds versprochenen Rückvergütungen bzw. Provisionen (sog. Kick-Backs) verschwiegen hat. Bei Schiffsfonds liegen diese Rückvergütungen nicht selten oberhalb von 15 % des Anlegerkapitals, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Seiten der beratenden Banken eine ungefragte Offenlegungspflicht auslöst. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadendersatzansprüchen erheblich.

Wege aus der Krise
Den betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich nicht länger mit dem drohenden Verlust von Einlagen abzufinden, sondern umgehend durch versierte Fachanwälte prüfen zu lassen, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung bestehen. Die Rechtsanwälte der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Kapitalanleger und sind daher in der Lage, fachkundige Auskunft über die Wiederbeschaffung des verlorenen Kapitals zu geben.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/HCI Shipping Select 26" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsttü

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reicht erste Klagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung ein. Die Kanzlei hat für mehrere Anleger erste Schadensersatzklagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht.


Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes von Beteiligungen an der dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbh & Co.KG.

Die Anleger hatten sich im Jahr 2008 an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren und kurzfristigen Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Bankberater stellten den Anlegern nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor, das im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv bewertet, insbesondere angesichts der kurzen Laufzeit.

Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als ob sie  die Beteiligung an der Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG nicht gezeichnet hätten. Dies stellt angesichts des Rundschreibens, das die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG letzte Woche an die Anleger versandt hat, auch eine nachvollziehbare Begehr dar. Denn hierin teilt die Fondgeschäftsführung mit, dass die dtp entertainment AG, gegenüber der die Fondsgesellschaft noch offene Forderungen in Höhe von 756.000 Euro hat, Insolvenzantrag gestellt hat.

Für die Anleger ist diese Information angesichts der wirtschaftlichen Lage, in der sich die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet, alles andere als erfreulich. Die Fondsgesellschaft spricht in ihrem Schreiben von letzten Hoffnungen auf ein ertragreiches Investment, von einer Verschiebung eines Spieletitels auf das erste Quartal 2013 und von nur geringen Bankguthaben der Fondsgesellschaft. Wann und ob somit wieder mit einer Zahlung von Ausschüttungen zu rechnen ist, ist nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälten fraglich.

Die Betroffenen stehen aber nicht chancenlos dar. Denn die geschädigten Anleger können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen sind“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „dtp Game Portfolio 2007"  anzuschließen.


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cllb

Hannover Leasing Schiffsfonds und die Krise der Schifffahrt


Schiffsbeteiligungen der Hannover Leasing kämpfen mit den Auswirkungen der Krise der Schifffahrt. Welche Ansprüche stehen den Anlegern der betroffenen Schiffsfonds zu?


Die Schifffahrtskrise verursacht bei zahlreichen Schiffsfonds erhebliche Probleme. Die Schiffsbeteiligung Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 ist beispielsweise in eine finanzielle Schieflage geraten. Da die Schifffahrtskrise für ein sehr raues Fahrwasser für angeschlagene Schiffsfonds sorgt, ist die Zukunft des Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 ungewiss. Und im Sommer 2012 ist das Schicksal dieses Hannover Leasing kein Einzelschicksal. Tagtäglich gibt es Meldungen über Schiffsinsolvenzen, Restrukturierungspläne und Sanierungsbemühungen. Es wird sich zeigen, wie erfolgreich sich die Hannover Leasing Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen in der Krise behaupten werden.

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde in den vergangenen Jahren ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut. Schiffsfonds investierten bevorzugt in Transportschiffe und gaben etliche Neubauten in Auftrag, sodass immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen  Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen. Darüber hinaus belastet die Krise der Schifffahrt auch Schifffahrtsunternehmen wie Reedereien, was für weitere Schwierigkeiten sorgt.

Bereits über 100 Schiffsfonds wurden im vergangenen Jahr zu Opfern der Schifffahrtskrise. Und da die Zeichen weiterhin auf Sturm stehen, ist befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. In besonderer Weise von der Krise der Schifffahrt betroffen sind Anleger, die ihre Hannover Leasing Schiffsbeteiligung über einen Kredit finanzierten. Denn im Fall einer Insolvenz ist ihr investiertes Geld verloren und sie müssen weiterhin ihr Darlehen abbezahlen. Doch Anleger, deren  Hannover Leasing Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, müssen die dramatische Entwicklung des Schifffahrtsmarkts nicht einfach über sich ergehen lassen.

Fehlerhafte Anlageberatungsgespräche können Schadensersatzsansprüche auslösen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der Schiffsbeteiligungen der Hannover Leasing unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der Hannover Leasing Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Hannover Leasing" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst