Dienstag, November 10, 2009

K1-Invest: Helmut Kiener weiter in Haft! RA Dr. Walter Späth im Interview!

Skandal weitet sich aus: K1-Gründer Helmut Kiener bleibt weiter in Haft. Deutsche, österreichische und schweizerische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

Medienberichten vom 10.11.2009 zufolge bleibt der Gründer von K1-Fonds, Helmut Kiener, laut Staatsanwaltschaft Würzburg weiter in Untersuchungshaft, da weiter Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehen würde. Der BSZ e.V. befragt hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth:

BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, Herr Kiener, der Gründer der K1-Fonds, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Was hat dies für die Anleger in den diversen K1-Fonds zu bedeuten?

Dr. Späth:
Zunächst muss natürlich ganz klar gesagt werden, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. Auch, dass wirklich ein Schaden entstanden ist, steht ja noch nicht 100%-ig fest. Herr Kiener selbst beruft sich ja auch darauf, dass die Anlegergelder angeblich werthaltig angelegt sein sollen. Allerdings bedeuten die gegenwärtigen Ereignisse meiner Meinung nach nichts Gutes. Die Staatsanwaltschaft Würzburg scheint sich ihrer Sache relativ sicher zu sein, was bedeuten würde, dass hier die Anlegergelder in erheblicher Gefahr sein könnten. Auch die Tatsache, dass, wie wir inzwischen in Erfahrung bringen konnten, diverse Anleger bereits seit ca. Mai dieses Jahres auf ihre Auszahlung warten mussten und von der Fondsgesellschaft mit der Auszahlung vertröstet wurden, stimmt mich nicht mutiger.

BSZ e.V:
Herr Kiener hat sich auf einen angeblichen Diplomatenstatus berufen, was hat es damit auf sich?

Dr. Späth:
Medienberichten der letzten Tage zufolge soll sich Herr Kiener darauf berufen haben, Diplomatenstatus in Guinea-Bissau zu haben. Die Behörden scheinen dies aber nicht so zu sehen, insbesondere auch aus dem Grund, da an dem rechtmäßigen Erwerb dieses Diplomatenstatus wohl zumindestens Zweifel zu bestehen scheinen. Auch hier stellt sich natürlich die Frage, warum Herr Kiener es nötig haben sollte, sich auf eine angebliche "Immunität" zu berufen, wenn er wirklich unschuldig sein sollte?

BSZ e.V:
Wie viele Betroffene betreuen Sie gegenwärtig?

Dr. Späth:
Wir haben gegenwärtig ca. 25 Anfragen von privaten und institutionellen Investoren, wobei inzwischen auch die mit uns in Österreich und der Schweiz zusammen arbeitenden Kanzleien bereits diverse Anfragen haben. Der durchschnittliche Anlagebetrag der Investoren dürfte sich dabei zwischen 50.000 und 100.000 Euro belaufen, wobei auch Anfragen von institutionellen Anlegern, die Anlagebeträge im Millionenbereich angelegt haben, zu verzeichnen sind.

BSZ e.V.:
Was ist neu an dem Fall?

Dr. Späth:
Neu ist, mit welcher Geschicktheit hier die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde ausgespielt wurde, indem immer wieder Widersprüche gegen Untersagungsverfügungen eingelegt wurden und Fondskonstruktionen verändert wurden. Dadurch war es Herrn Kiener lange Zeit möglich, auch in Deutschland etliche Millionen an Anlegergeldern einzusammeln, obwohl sein Fonds auf den British Virgin Islands registriert war, wo nur sehr geringe Überwachungsmechanismen bestehen. Auch die Tatsache, dass hier laut Staatsanwaltschaft wohl auch die finanzierenden Banken getäuscht worden sein sollen, ist neu. Auch wurde hier wohl, sofern die Staatsanwaltschaft Recht behalten sollte, mit einem ausgeklügelten Konstrukt von mehreren Tarnfirmen gearbeitet, um den Geldfluss verschleiern zu können. Dieser 1. deutsche Hedgefonds-Skandal um K1 bestätigt unsere Ansicht, dass die Hedge-Fonds-Branche zu intransparent und undurchsichtig ist und eine stärkere Regulierung dringend vonnöten ist. Auch sind die Aufsichtsbehörden dringend mit mehr Befugnissen auszustatten. Auch K1 hatte auf ihrer Homepage ausdrücklich mit "100 % Transparenz" geworben. Was dieses Versprechen wert ist, zeigen die aktuellen Ereignisse.

BSZ e.V:
Warum konnte Herr Kiener lange Zeit so viel Geld einsammeln?

Dr. Späth:
Zunächst waren die versprochenen Renditen von mehreren 100 Prozent seit 1996 bei K1 durchaus verlockend für viele Anleger. Besonders verlockend waren aber unseren Recherchen zufolge wohl auch die besonders hohen Provisionen, die den Vermittlern bzw. dem Vertrieb der Produkte bezahlt worden sind. Medienberichten der letzten Tage zufolge konnte ein Vertriebsmitarbeiter mit der Vermittlung von K1-Produkten aus 40.000 Euro Anlagegeldern in zwölf Jahren ca. 19.000 Euro verdienen. Ein sehr hoher Betrag, der für den Vertrieb ein starker Anreiz war, eben gerade die K1-Produkte an die Anleger zu vermitteln.

BSZ e.V.:
Sehen Sie, sofern sich ein Schaden bestätigen sollte, Möglichkeiten für Schadensersatz?

Dr. Späth:
Wir prüfen gerade im In- und Ausland mit unseren österreichischen und schweizerischen Kollegen mögliche Ansatzpunkte hierfür und sind sehr zuversichtlich, in diversen Fällen, sofern sich ein Schaden konkretisieren sollte, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Z.B. hat sich in einigen Fällen eindeutig bestätigt, dass eine eventuelle Vermittlerhaftung (sofern sich ein Schaden bestätigen sollte) viel versprechend sein könnte. In einigen von uns geprüften Fällen hat sich eindeutig ergeben, dass Risiken von dem jeweiligen Vermittler verschwiegen bzw. verharmlost wurden und das Investment als sicher und weitgehend risikolos geschildert wurde. Auch die Kick-back-Rechtsprechung des BGH dürfte aufgrund der hohen bezahlten Provisionen teilweise viel versprechend sein. Aber auch gegen einige Banken und Versicherungen im In- und Ausland prüfen wir gerade Ansprüche und sind hier zuversichtlich. In unserem Fokus stehen dabei aktuell die "Vienna Life-Versicherung" sowie die "Barlays Bank", mit denen von K1 einige Produkte aufgelegt wurden.

BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der Interessengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, November 09, 2009

Treuhänder von Schifffonds im Spagat

Anlegerinteressen kommen häufig zu kurz. Bei treuwidriger Handlung können Schadenersatzansprüche entstehen.

Viele Schifffonds stehen heute kurz vor der Insolvenz und benötigen dringend neues Eigenkapital zum Überleben – schlechte Nachrichten für Anleger. Zeichner stehen aktuell vor der Wahl, entweder Geld nachzuzahlen, erhaltene Auszahlungen zurückzuzahlen oder aber den Fonds insolvent gehen zu lassen mit der wahrscheinlichen Folge, ihre gesamte Einlage zu verlieren.

Fondsinitiatoren legen derzeit unterschiedlichste Sanierungskonzepte vor. Nicht immer informieren Geschäftsführung oder Treuhandgesellschaft, die oftmals mit dem Anbieter verwoben ist, die Zeichner in einer allumfassenden objektiven Art. Teilweise haben Anleger darauf reagiert und der Sanierung nicht zugestimmt. „Oftmals wird aber im Vertrauen darauf, dass Fondsgeschäftsführung und Treuhand ‚schon das Richtige tun’ ohne genaue Prüfung zugestimmt“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, von der Kanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht.

Anleger der bedrohten Fonds werden zu Nachschüssen oder Rückzahlungen erhaltener Auszahlungen aufgefordert. „Auffällig ist hierbei, dass häufig nicht zwischen Direktkommanditisten und Treugebern unterschieden wird“, sagt Ahrens. Treugeber sind durch den Gesellschaftsvertrag den Direktkommanditisten gleichgestellt. Die Gemeinsamkeiten enden aber, wenn es um die Außenhaftung gegenüber Dritten geht. Unmittelbar für eine Außenhaftung können direkt beteiligte Anleger in Höhe ihrer Haftsumme in Anspruch genommen werden. Nur sie sind nach Gesetzeslage Gesellschafter; wie die Rechtsprechung mehrfach statuiert hat, scheidet auch ein analoger direkter Anspruch gegen lediglich mittelbar beteiligte Treugeber aus.

Allerdings sieht der Treuhandvertrag in den meisten Fällen eine Regelung vor, die besagt, dass der Treuhänder in Höhe seiner eigenen Inanspruchnahme als Gesellschafter (quasi stellvertretend für die Treugeber) einen Freistellungsanspruch gegen die Treugeber hat. Diesen Freistellungsanspruch kann der Treuhänder auch an einen Dritten (Gläubiger) abtreten. Im Endergebnis wird also auch im Rahmen einer mittelbaren Beteiligung der Anleger verpflichtet sein, erhaltene Auszahlungen in Höhe der Haftsumme im Rahmen einer Außenhaftung zurückzuzahlen.

Schadenersatzansprüche:
Ein aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe vom 6. August 2009 (4 U 9/08) besagt, dass die Treugeber wegen dieses Freistellungsanspruches eventuell gegenüber dem Treuhänder mit einem Schadensersatzanspruch aufrechnen können. Voraussetzung hierfür ist nach den Worten der Richter jedoch, dass der Treuhänder es unterlassen hat, die Anleger über gewisse Umstände aufzuklären. Es entspricht seiner Pflicht, sich so zu verhalten und den Anleger so zu unterrichten, dass der wirtschaftliche Wert der Beteiligungen nicht gefährdet ist.

Treuhänder werden zukünftig allerhöchste Anstrengung unternehmen müssen, die Anleger vor wirtschaftlichen Verlusten zu bewahren. Statt Informationen der Fondsgeschäftsführung eins zu eins weiterzugeben, ist nun Eigeninitiative gefragt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG fordert mehr Emanzipation der Treuhänder: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten müssen sie ihrer Verantwortung – Verantwortung im Sinne der Anlegerinteressen – nachkommen“, bekräftigt Ahrens.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger:
Geldnachzahlung oder Rückgabe der Auszahlungen müssen für den Anleger individuell nicht immer die besten Alternativen sein und sollten genaustens geprüft werden. Von der Geschäftsführung unerwähnt bleibt fast immer die Möglichkeit des „Ausstiegs“ aus der Fondsbeteiligung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen etwa beteiligte Banken. Gerade nach diversen anlegerfreundlichen Urteilen des BGH im Verlauf des Jahres 2009 stellt sich dieses häufig als eine Alternative ohne allzu großes Risiko dar.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt bereits weit über tausend Anleger bei geschlossenen Fondsbeteiligungen und stellt sicher, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann auch erfolg versprechend geltend gemacht werden können.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.

Mitgeteilt durch:

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sonntag, November 08, 2009

Überragender Erfolg für Lehman-Opfer: Haspa zahlt volle Klageforderung

Aufgrund einer von BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Can Ansay am 15.09.2009 eingereichten Schadenersatzklage hat die Hamburger Sparkasse (Haspa) nun gemäss eines Schreibens vom 04.11.2009 erstmals im Fall Lehman die volle Klageforderung gezahlt !

Die Klageforderung umfasste sogar im Gegensatz zu den bisherigen positiven Lehman-Urteilen nicht nur 100 %, sondern 103,6 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen. Die zusätzlichen 3,6 % setzen sich zusammen aus der verheimlichten Gewinnspanne der Haspa i.H.v. 2,75 % und den ersparten Rückgabekosten i.H.v. 0,85 %, die sie für den Fall des Nichtverkaufs der Zertifikate an Lehman Brothers jeweils hätte zahlen müssen. Die nun erfolgte Zahlung i.H.v. 103,6 % ist aber auch schon deshalb mehr wert als ein positives Urteil, da keine langwierige und ungewisse Berufung droht. Die Haspa hatte zuvor vergeblich Vergleiche i.H.v. 66,6 % und dann 100 % mit Schweigepflicht angeboten.

Dieser überragende Erfolg belohnt nun endlich die von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay erarbeitete Kompetenz im Kampf für die Lehman-Opfer. Anstatt sich in seiner Klageschrift nur auf einzelne Argumente zu verlassen, hat er alle möglichen Argumente intensiv ausgearbeitet. So hat er allein zum Nachweis des frühzeitig erkennbar hohen Insolvenzrisikos der Lehman Brothers Bank mehrere Gutachten ausgewertet, Bilanzen analysiert und ca. 50 Presseartikel eingearbeitet.

Dass die Haspa nun gegenüber dem Abendblatt behauptet, die Zahlung sei aufgrund des im Verhältnis zum geringen Streitwert zu hohen Aufwands bzw. Kosten erfolgt, zeigt, dass die Haspa ihre Prozesstaktik geändert hat. Denn bisher hatte die Haspa keine unverhältnismässig hohen Kosten und Mühen gescheut, die Signalwirkung positiver Urteile zu verhindern. Insbesondere in den ersten Verfahren muss die Haspa ihren Anwälten weit mehr gezahlt haben, als vom Gesetz vorgesehen. Denn bei gesetzlicher Vergütung hätte der Anwalt nur einen umgerechneten Stundenlohn von ein paar Euro erhalten.

Die Haspa selbst hatte die höchstriskanten Lehman-Zertifikate mitkonzipiert, bei Lehman Brothers in Auftrag gegeben und dann unter starkem Verkaufsdruck an ahnungslose Sparer verkauft.

Die Schadenersatzansprüche wurden BSZ e.V.-Rechtsanwalt Ansay vor der Klage abgetreten von dem Lehman-Opfer Frau K., einer 66-jährigen Gewandmeisterin im Ruhestand. Im Oktober 2007 erhielt Frau K. einen unaufgeforderten Werbeanruf eines Kundenberaters der Haspa. Der Berater warb aufgrund des relativ hohen Girokontostands der Frau K. für eine Umschichtung des Geldes in eine andere Anlage in etwa mit den Worten, "Wir sollten etwas mit ihrem Geld machen. Sie können damit mehr Rendite machen" und überredete Frau K. zum Kauf des Lehman-Zertifikats "Bull Express Garant Anleihe" mit den Worten, "Das ist eine sichere Sache." Dabei vertraute Frau K. fatalerweise voll darauf, dass der Berater kompetent und im besten Kundeninteresse berät. Eine weitergehende Aufklärung, insbesondere bez. der Risiken sowie des verheimlichten Eigeninteresses der Haspa erfolgte nicht.

Die mündliche Verhandlung zu dieser Lehman-Klage gegen die Haspa findet trotz der vollen Zahlung statt am: Mittwoch, den 18.11.2009 um 9:30 Uhr im Saal A036 des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.

Mit ihrer Zahlung bestätigt die Haspa nun nach Ansicht von Rechtsanwalt Ansay die sehr guten Erfolgsaussichten von Klagen und signalisiert allen Lehman-Opfern: Wer sich mit einem kompetenten Anwalt traut, zu klagen bzw. die "Klagemauer" zu überwinden, wird früher oder später eventuell entschädigt. Den Lehman-Opfern, die sich dennoch auch bei geringstem Prozesskostenrisiko nie trauen zu klagen, kaufe BSZ e.V.-Ansay die Ansprüche vor Verjährung ab, damit jeder Anspruch verfolgt werden kann. Letztlich zeigt sich auch am Fall Lehman exemplarisch, ob die freie Marktwirtschaft es schafft, sich mittels vorhandenen Rechts vor sozialschädlichen Auswüchsen skrupelloser Geldgier zu schützen, oder ob sie nur mittels immer neuer staatlicher Eingriffe überlebensfähig ist.

Weitere wegweisende mündliche Verhandlungen der Lehman-Klagen von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay mit besonderer Prozesstaktik finden in der "heissen Herbstwoche" vom 12. - 19.11. statt, gegen die Citibank bezüglich der Zulässigkeit der "Deutschen Sammelklage" mit 6 gebündelten Lehman-Ansprüchen am Donnerstag, den 12.11.2009 um 13:30 Uhr im Saal A289 des Landgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.

Und gegen die Haspa bezüglich der ersten "Deutschen Sammelklage" mit den gebündelten Lehman-Ansprüchen der Eheleute H. und einem weiteren Lehman-Opfer am Donnerstag, den 19.11.2009 um 11:00 Uhr im selben Saal A289. Diese Verhandlungen sind wie immer öffentlich.

Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, November 06, 2009

Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breit gefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Einige Fonds-Anbieter, die in das Visier von Anlegerschützern geraten sind haben nun eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In Veröffentlichungen werden kritische Anwälte als „gierig“ und in ähnlicher Weise diffamiert. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen.

Aus aktuellem Anlass hat der Vorstand des Bundes für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (BSZ e.V.) Dieburg, Herr Horst Roosen, Herrn Rechtsanwalt Steffen Hielscher der Rechtsanwaltskanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena zu einer Pressemitteilung der Fondsgeschäftsführung der CAPITAL GANTIEFONDS 02 GmbH & Co.KG Augsburg vom 04.11.2009 interviewt.

Dieses Interview war insofern wichtig und notwendig, da die Rechtsanwälte von MHG u.a. auch Mitglieder der BSZ-Interessengemeinschaft von betroffenen Capital Garantiefonds-Anlegern beraten. Herr Rechtsanwalt Steffen Hielscher stellt sich hier den kritischen Fragen des BSZ-Vereinsvorstandes zu der genannten Veröffentlichung:

BSZ:
Herr Rechtsanwalt Hielscher, laut Pressemitteilung des Fondsgeschäftsführers des CAPITAL GARANTIEFONDS 02, Herr Roland Buchta, vom 04.11.2009 wird von diesem die Frage aufgeworfen, warum ihre Kanzlei eine unabhängige Erstberatung von Anlegern des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 anbietet? Können Sie uns und der Garantiefonds-Geschäftsführung diese Frage beantworten?

RA Hielscher:
Sehr gern, Herr Roosen. Da unsere Kanzlei bereits seit längerem vermehrt Fondsanleger verschiedener Gesellschaften betreut, wir daher mehrfach Gelegenheit hatten, uns auch mit dem von den Herrschaften Buchta und Wirsching gemanagtem geschlossenen Investmentfonds zu befassen, sehen wir, je tiefer wir in die Materie eindringen , einen umso größeren Beratungsbedarf für die Gesellschafter. So ist nach unserer Auffassung das Fondskonzept schon lange zum Scheitern verurteilt.

BSZ:
Herr Rechtsanwalt Hielscher, wer trägt Ihrer Meinung nach die Verantwortung für diese Situation?

RA Hielscher:
Ob dies allein am Fondsmanagement liegt, mag ich nicht beurteilen. Tatsache ist jedoch, dass das erschreckende Ergebnis des Fonds, wie es sich uns allein aus dem vorliegenden Zahlenmaterial darstellt, statt der im Prospektmaterial avisierten zweistelligen Gewinnprognosen nur alljährliche Verluste von mehreren Hundertausend Euro ausweist. Wie lange das eingesammelte Anlegerkapital noch ausreicht, diese Verluste und vor allem die hohen Kosten noch zu decken, ist äußerst ungewiss. Letztendlich wird wohl, wenn sich die Verlustserie der letzten Jahre so fortsetzt, die Liquidation des Fonds unausweichlich sein.

BSZ:
Sind die Anleger über die Situation des Fonds vom Fondsmanagement in Kenntnis gesetzt worden?

RA Hielscher:
Da nun nach unserer Erfahrung sich die Informationspolitik der Fondsmanager Buchta und Wirsching derart gestaltet, dass Anfragen entweder gar nicht beantwortet oder gar Gesellschaftern mit Strafanzeigen oder dem Ausschluss aus dem Fonds bedroht werden und für den einfachen Fondsgesellschafter die brisante Situation des Fonds nicht transparent ist, sehen wir es in unserer Funktion als Rechtspflegeorgan für notwendig an, Anfragen, die von Fondsgesellschaftern oder Mitgliedern der BSZ-Interessengemeinschaft an uns herangetragen werden, auch entsprechend zu beantworten.

BSZ:
Man könnte also sagen, dass Sie den betroffenen Anlegern einen neutralen Situationsbericht über ihre Anlage vermitteln?

RA Hielscher:
Das ist richtig! Da wir als Außenstehende dem Fonds nicht verpflichtet sind, wie etwa die Fondsgeschäftsführung, die Treuhänderin oder der Vertrieb, sehen wir uns auch als vom Fonds unabhängig an und können entsprechende fondsunabhängige Beratung anbieten.

BSZ:
Das Fondsmanagement in Person des Herrn Buchta wirft Ihnen in seiner Pressemitteilung dabei jedoch unseriöse Mandantenwerbung unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes vor. Wie stehen Sie dazu?

RA Hielscher:
Unseriös sind für mich selbsternannte Fondsmanager, denen es bei der Initiierung von Finanzprodukten im Wesentlichen darum geht, sich aus Anlegergeldern mittels erklecklicher Geschäftsführergehälter und vertraglicher Verquickung persönlich zu bereichern, so wie wir es leider häufig in der Praxis erleben müssen. Dass der eine oder andere dieser Herren, deren besondere Qualifikation zur erfolgreichen Fondsgeschäftsführung einem sich oftmals nicht erschließt, sich sein schönes Einkommensabsicherungsmodell nicht von kritischen Rechtsanwälten vermiesen lassen will und dann, wie der sprichwörtlich betroffene Hund, wild anfängt zu bellen und zu beißen, liegt wohl in der Natur der Sache. Mich persönlich freut es aber, wenn es uns gelingt, dem geschädigten Anleger sein eingesetztes und schon verloren geglaubtes Geld, welches häufig zur Absicherung der Altersvorsorge gutgläubig angelegt wurde, wieder zurückholen und auf sein Konto überwiesen werden kann, auch wenn mir dass bei der Gegenseite aus nachvollziehbaren Gründen wenig Gegenliebe einbringt.

BSZ:
Das sind harte Worte Herr Rechtsanwalt Hielscher. Aber, zurück zum CAPITAL GARNTIEFONDS, ich glaube Sie haben mir meine Frage nicht beantwortet. Wie stehen Sie nun zu dem Vorwurf des Fondsmanagements, dass Sie den Anlegerschutz propagieren und dabei jedoch die Fondsanleger durch die Fondskosten für Rechtsanwälte und Gerichtsgebühren eher schädigen würden?

RA Hielscher:
Das halte ich für Unsinn. Wenn die Fondsgeschäftsführung ihre Gerichtsprozesse gewinnen würde, hat sie auch kein Schaden, da diese Kosten dann ja von den Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten bezahlt werden. Dass jedoch die Fondsgesellschaft aktuell unsere Kosten für sieglose Rechtsstreitigkeiten tragen muss, kann wohl kaum uns angelastet werden. Wir sind naturgemäß gehalten, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Im Übrigen liegt es in der Hand der Herrschaften Buchta und Wirsching selbst, solche Prozesse und damit auch solche Kosten zu vermeiden, da wir sie regelmäßig vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme auffordern, dem berechtigten Begehren unserer Mandanten Rechnung zu tragen. Wenn dies nicht erfolgt, bleibt uns schließlich nur der ordentliche Rechtsweg. Dass hat mit zweifelhaftem Anlegerschutz nichts zu tun, sondern nach meiner Auffassung eher mit Ignoranz der Sach- und Rechtslage.

BSZ:
Eine letzte Frage, Herr Hielscher, die Fondsgeschäftsführung zeigt sich erbost über eine Strafanzeige Ihrer Kanzlei?

RA Hielscher:
Weitergehende Ausführungen hierzu würden glaube ich den Rahmen sprengen. Ich möchte mich jedoch hier nicht um eine Antwort drücken, sondern verweise auf unsere Stellungnahme diesbezüglich auf unserer Internetseite: www.mhg-law.de unter der Rubrik Anleger-News. (Direkter Link: http://www.mhg-law.de/justorange.cms/18_Anleger-News/auswahl/18_2-091106134043.html )

BSZ: Herr Rechtsanwalt Hielscher, Vielen Dank für das Gespräch.

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Die Verhaftung des Helmut Kiener und ihre Folgen:

Schadensersatzansprüche für geschädigte Anleger der K1 Fonds?

Wie in den letzten Tagen ausführlich in den Medien berichtet wurde, ist der Hedge Fonds Manager Helmut Kiener wegen des Vorwurfs des Anlagebetruges vorläufig festgenommen worden. Der mutmaßliche Schaden der HedgeFonds Produkte geht in die Millionen, Anleger reagieren bestürzt. Genaues ist zwar noch nicht bekannt, allerdings wirft die Staatsanwaltschaft Würzburg dem Manager vor, Anlagegelder i.H.v. € 280 Millionen Euro veruntreut zu haben.

So verwirrend und erschreckend diese Neuigkeiten für die Betroffenen auf den ersten Blick klingen mögen, so ist doch gleichzeitig auch festzustellen, dass die Anleger nicht völlig chancenlos dastehen. Neben der Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber Herrn Kiener persönlich besteht für Anleger nämlich als weitere Möglichkeit, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie ihre Anlageberater haftbar machen.

„Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlageberater nicht über die der jeweiligen Beteiligung immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich.

„Darüber hinaus kann auch die neue kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von großem Vorteil sein. Denn für die Vermittlung der Kiener-Produkte wurden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, an die Anlageberater erhebliche Provisionen gezahlt, worauf die Anlageberater oftmals nicht hingewiesen haben. Dies allein kann bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen.“ Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der IG K1 im BSZ e.V. anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, November 05, 2009

Beruhigungspille für Anleger von LHI-Medienfonds

LHI prognostiziert Anlegern prospektgemäßen Verlauf, rechnet aber den realen Verlust von 42 Prozent nicht vor.

LHI teilt ihren Anlegern mit, dass die Auszahlung nur minimal abweicht, weist aber nicht auf einen tatsächlichen Verlust von fast 42 Prozent hin. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG sieht Irreführung der Anleger; betroffen ist der Fond LHI MP Film Management UNLS Productions GmbH Co KG Anleger der zur Zeit steuerlich stark gebeutelten Medienfonds des Initiators LHI bekommen dieser Tage Post von ihren Fondsverwaltungen.

Sie werden über das Ergebnis der Schlussbesprechung vom 15.10.2009 zur stattgefundenen Betriebsprüfung informiert: „Die Betriebsprüfung wird den so genannten Barwert der schuldübernommenen Zahlung im Investitionsjahr 2000 als Ertrag behandeln. Dies führt zu einer Reduzierung der ursprünglichen steuerlichen Verluste und hat erhebliche Einkommensteuernachzahlungen, zusätzliche Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene sowie Nachzahlungszinsen zur Folge.“

KWAG liegt ein aktuelles Rundschreiben an die Gesellschafter des Medienfonds MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG vor, mit dem die Fondsgeschäftsführung seit dem 28. Oktober 2009 versucht, dem Anleger zu suggerieren, durch die geänderte steuerliche Betrachtung käme es nur zu geringfügigen wirtschaftlichen Auswirkungen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens von der KWAG stellt das in dem Rundschreiben dargestellte Szenario eine zumindest unbewusst herbeigeführte Irreführung der Anleger dar. Die Fondsgeschäftsführungen, so auch die von LHI, bemühen sich dieser Tage offensichtlich darum, die wirtschaftlichen Konsequenzen für den Anleger herunterzuspielen. Wesentliche Aussage des Rundschreibens ist, dass nach Auffassung des Fonds im Jahr 2018 mit einer planmäßigen freien Ausschüttung gerechnet werden könne, welche nur minimal von der prospektierten Auszahlung abweichen würde. Völlig außer Acht lässt die Geschäftsführung, dass der Anleger erhebliche Säumniszinsen an das Finanzamt entrichten muss.

Die exemplarisch angestellte Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Zeichnungssumme von ehemals 100.000,00 DM, mithin nunmehr 51.129,19 €, führt nach den eigenen Aussagen der Fondsgeschäftsführung zu folgender Zu– und Abflussrechnung: Aufgrund der prospektgemäßen Eigenkapitalzahlung von 43,5 % der Zeichnungssumme somit einer Eigenkapitalzahlung bei Zeichnung des Fonds von 22.241,00 € und einer Schlusszahlung im Jahr 2018 von 25.705,00 €, ergibt sich unter Berücksichtigung der Nachzahlungszinsen bis einschließlich 2007 ein Verlust in Höhe von 12.754,00 €, berechnet auf das eingezahlte Eigenkapital, von 41,77 %: Steuerfreier Zufluss aus der Schlusszahlung 2018 25.705 EUR Im Jahr 2000 aufgebrachtes Eigenkapital 22.241 EUR Geplanter Überschuss 3.464 EUR Säumniszinsen 2002 bis 2007 12.754 EUR Zu erwartender Verlust 9.290 EUR.

Durch den fast achtzigprozentigen Wegfall der steuerlichen Verlustzuweisung bei diesen Fonds sind auch fast alle anderen Medienfonds mit einer so genannten Defeasance-Struktur in schwerer Bedrängnis, mit dramatischen Folgen für ihre Anleger: Die nur bedingt rentablen Fonds waren vor allem für die Anleger interessant, die aufgrund der Versteuerung ihres Einkommens mit dem Spitzensteuersatz auf der Suche nach sogenannten Steuermodellen gewesen waren. Die vor diesem Hintergrund konzipierten Medienfonds, unter anderem des Initiators LHI, sollten dem Anleger zumindest eine Steuerverschiebung bis ins Jahr 2018 ermöglichen. Um diese vermeintlich attraktive Steuersparmöglichkeit noch zu verstärken, mussten Anleger nur circa die Hälfte der Zeichnungssumme bar erbringen. Die andere Hälfte wurde konzeptionsgemäß durch die Aufnahme von Darlehen fremdfinanziert.

Aufgrund der erst jetzt erfolgten Aberkennung der Verlustzuweisungen drohen dem Anleger hohe Steuernachzahlungen und vor allem hohe Säumniszinszahlungen an das Finanzamt. „Es mag sein, dass die prospektgemäße Schlusszahlung letztlich nur geringfügig von der tatsächlichen Schlusszahlung abweichen wird. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch diese Zahlen nur dann erwirtschaftet werden können, wenn der Fonds zumindest prospektgemäß Liquidität erwirtschaftet“, so Ahrens weiter. Bei einer Vorausschau auf immerhin 8 Jahre, gerechnet ab Anfang 2010, ist bereits bei dieser Betrachtung ein Unsicherheitsfaktor nicht berücksichtigt. Berechnet man die Zahlungen nach dem reinen Zu- und Abflussprinzip, so muss ein Anleger mit einer Zeichnungssumme von 100.000,00 DM (51.129,19 €), berechnet auf sein Eigenkapital, fast 42 % Verlust hinnehmen. Bei diesem Schadensbetrag ist zu Gunsten der Fondsgesellschaft sogar die prospektgemäße Eigenkapitalverzinsung berücksichtigt, obwohl diese ebenfalls nicht sicher ist.

In Anbetracht dieses recht einfach nachvollziehbaren Rechenbeispiels ist es aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG nicht nachvollziehbar, weshalb die Fondsgeschäftsführung in diesem Rundschreiben nicht mit offenen Karten spielt. Wünschenswert wäre eine Berechnung der Zu- und Abflüsse, sowie oben dargestellt, um die tatsächlichen Auswirkungen in finanzieller Hinsicht beim einzelnen Anleger zu erkennen.

Die mit dem Rundschreiben bezweckte Aussage, selbst bei Berücksichtigung der neuen steuerlichen Auswirkungen käme es am Ende der Laufzeit zu einer nahezu identischen Kapitalrückzahlung, suggeriert dem Anleger, er habe trotz des achtzigprozentigen Wegfalls der Verlustzuweisung keinen Verlust erlitten. Diese Aussage ist grob falsch, da der Anleger, berechnet auf sein Eigenkapital, einen Verlust von fast 42 % bei prospektgemäßem Verlauf erwirtschaftet.

Vor diesem Hintergrund kann dem betroffenen Anleger nur empfohlen werden, Möglichkeiten zu prüfen, diesen Schaden zu kompensieren. Hierbei ist in erster Linie an die Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber den Vertrieben, vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Kick-Back-Rechtsprechung, nach der Provisionen ungefragt offen gelegt werden müssen, zu denken. Darüber hinaus kommt bei obligatorisch fremdfinanzierten Beteiligungen auch der Widerruf der betreffenden Darlehen in Betracht. Keinesfalls sollten Anleger darauf vertrauen, dass im Jahr 2018 durch die Schlusszahlung der wirtschaftliche Zustand hergestellt werden wird, der bei prospektgemäßem Verlauf der Beteiligung entstanden wäre.

Hierbei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass Ansprüche gegen den Vertrieb innerhalb von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verjähren. Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist immer die Kenntnis des Anlegers von den sogenannten anspruchsbegründenden Tatsachen. Diese Kenntnis dürfte spätestens mit dem Zugang eines vorgenannten Rundschreibens entstanden sein.

Für betroffene Medienfonds-Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "LHI-Medienfonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

K1-Fonds: Vienna Life und Barclays Bank PLC im Visier der globalen Anwaltsallianz im BSZ e.V.!

Deutsch-österreichisch-schweizerisch-südamerikanische Anwaltsallianz prüft Haftung gegen diverse Verantwortliche.

Im Fall des Hedgefonds K1 weitet sich der Skandal inzwischen aus: Wie die internationale Anwaltsallianz im BSZ e.V. feststellen konnte, sind zahlreiche private und institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von dem Skandal betroffen. "Jeden Tag bekommen wir neue Anfragen, auch aus Asien, der durchschnittliche Anlagebetrag der Anleger dürfte sich auf ca. 50.000 - 100.000,- Euro belaufen," so die Anwälte.

Dabei bestand bei der K1-Gruppe offensichtlich eine "enge" Zusammenarbeit mit der Vienna Life Lebensversicherung über eine Tochtergesellschaft in Liechtenstein, in einem Fall wurde das K1 Beteiligungsangebot auf Genussrechte ausdrücklich als "Vienna Life Fonds Police" bezeichnet. Die Berliner und Wiener Anlegeranwälte Walter Späth und Johannes Marenzi sind der Ansicht, dass hier einem "durchschnittlichen Anleger suggeriert wurde, dass die Vienna Life "hinter dem Produkt stehe." Dies nach Ansicht der Anwälte auch, weil in der Beschreibung der "Vienna Life Fonds Police" ausdrücklich ein Geschäftskonto der Vienna Life Lebensversicherung AG als Einzahlungskonto genannt wurde.

"Die Beratung geschah dabei teilweise über diverse freie Vermittler sowie auch über diverse Geschäftsbanken," so Späth und Marenzi. "Hier deutet sich inzwischen an, dass eine Haftung, sofern sich ein Schaden bestätigen sollte, in einigen Fällen gegeben sein dürfte, denn teilweise wurde die Anlage bei K1 als sicheres Investment beschrieben."

Auch in Asien wurden die Beteiligungen von K1 dabei über eine Tochtergesellschaft in Hongkong vermittelt.

Mehr noch, hierzu der Südamerika-Spezialist im BSZ e.V., Rechtsanwalt Juan Carlos Ticona Cuba mit Anwaltszulassung in Deutschland und Bolivien: "Unseren Recherchen zufolge dürften Beteiligungen von K1 auch in Südamerika vertrieben worden sein."

Auch die Barclays Bank PLC gerät dabei mehr in den Fokus: Bei dem an K1 angelehnten "XI Global Garantie Index Zertifikat" wurde den Anlegern ausdrücklich in einer Kurzbeschreibung folgendes zugesichert: "Das investierte Kapital in das X1 Global Garantie Index Zertifikat ist zum Laufzeitende zu 100% gesichert. Dies ist durch den Kapitalschutz der Barclays Bank PLC gewährleistet." "Wir werden, sofern hier ein Schaden eintreten sollte, zum Laufzeitende die Barclays Bank PLC dazu auffordern, das investierte Kapital der Anleger zu 100 % zurück zu zahlen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat bereits seit 2001 versucht, zu verhindern, dass die K1-Guppe bei deutschen Investoren Geld einsammelt. "Die BaFin konnte den Skandal um K1 mangels ausreichender Befugnisse nicht verhindern, ihre Rechte müssen daher dringend gestärkt werden, um einen derartigen Skandal in Zukunft zu verhindern," so Rechtsanwalt Walter Späth. Die K1-Group hat zuletzt ein Vermögen in Höhe von ca. 400- 600 Mio. Euro verwaltet. Erkenntnissen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zufolge gab es dabei auch Geschäftskonten von K1 in der Schweiz.

Die BSZ e.V.-Anwälte sind der Ansicht, dass "dies ein schwerer Schlag für die Hedge-Fonds-Branche ist. Die Branche ist leider oftmals völlig intransparent, was Unregelmäßigkeiten begünstigt."

Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der IG K1 im BSZ e.V. anschließen.

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Dienstag, November 03, 2009

CAPITAL GARANTIEFONDS 02 Wer unliebsame Anwälte mandatiert, wird ausgeschlossen


Nachdem immer mehr Anleger durch Kündigung und Schadensersatzansprüche den kurzfristigen Ausstieg aus der Augsburger Fondsgesellschaft der Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG suchen und sich auch das Geschäftsjahr 2008 als sehr verlustreich für den Fonds erwiesen hat, scheint bei der Fondsgeschäftsführung die Luft immer dünner zu werden.

Anleger, die sich von Vertrauensanwälten des BSZ e.V. gegenüber der Fondsgeschäftsführung vertreten lassen, erhalten von dieser nun Schreiben, in denen Ihnen ein Ausschluss aus dem Fonds angekündigt wird. Ausschlussgrund soll dabei sein, dass Anleger, die sich von der Anlegerschutz-Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena vertreten lassen, sich gegenüber der Fondsgesellschaft angeblich schadensersatzpflichtig machen sollen. Eine mehr als gewagte Theorie, die die Fondsgeschäftsführung hier vertritt. Ob sich die Anleger hiervon allerdings, wie offensichtlich beabsichtigt, einschüchtern lassen und ihre Gesellschafterrechte und berechtigten Ansprüche nicht mehr einfordern, bleibt abzuwarten.

„So wie wir es sehen hat sich die Fondsgeschäftsführung über eine im schriftliche Umlageverfahren erfolgte Gesellschafterabstimmung mit den Stimmen des Treuhänders ein Ausschlussrecht einräumen lassen, dem es nach unserer Auffassung an einer juristischen Tragfähigkeit mangelt“, so Rechtsanwalt Steffen Hielscher von MHG Rechtsanwälte aus Jena. Danach ist schon die Wirksamkeit der neuen Vertragsregelung zweifelhaft. „Der von der Fondsgeschäftsführung angeführte Ausschlussgrund, die Mandatierung der Anwälte unserer Kanzlei, ist absoluter Unfug und wird keiner gerichtlichen Prüfung standhalten“, so ist sich der BSZ-Vertrauensanwalt Steffen Hielscher sicher. Und weiter: „Wir glauben, dass die Finanzdecke des Fonds durch die Verluste der letzten Jahre und die hohen Kosten mittlerweile so dünn ist, dass die Geschäftsführung sich nicht weiter zu helfen weiß und mit derartigen Schreiben den Anlegern Angst einjagen will.“

Statt die hohen Verwaltungskosten deutlich herunterzufahren erhält die Fondsgeschäftsführung laut aktuellem Gesellschaftsvertrag allein als Geschäftsführervergütung jährlich 240.000,- €. „Das sind bei zwei Geschäftsführern ein Monatsgehalt von 10.000,- € je Geschäftsführer“, so Rechtsanwalt Steffen Hielscher. „Während wir hier für die Anleger befürchten müssen, dass die zur Fondsrealisierung dienenden Anlegergelder über kurz oder lang fast völlig aufgebraucht sind, selbst gerichtlich titulierte Forderungen trotz Vollstreckungsandrohung nicht fristgerecht bezahlt wurde und deshalb die Zwangsvollstreckung gegen den Fonds eingeleitet werden musste, flossen weiter üppige Geschäftsführergehälter an die Fondsmanager. Nach unserer Auffassung stellt dies einen Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht dar.“

Zu vermuten ist vielmehr, dass die Fondsgeschäftsführung durch die vermehrten Kündigungen nun ihre Vergütung zukünftig in Gefahr sieht und die Anleger von einer Beauftragung unliebsamer Rechtsanwälte abhalten will.


Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „CAPITAL GARANTIEFONDS" anzuschließen.

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K1-Gruppe: Internationale Investorenallianz im BSZ e.V. gegründet!

K1-Gruppe-Investoren aufgepasst: BSZ e.V. schmiedet internationale Allianz im Anlegerschutz. Erste Haftungsansätze gefunden! Deutsche, österreichische, schweizerische sowie asiatische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Der Skandal in Sachen K1-Gruppe weitet sich aus: Inzwischen zeigen zahlreiche Anmeldungen diverser Investoren aus Deutschland sowie Österreich zur Interessengemeinschaft K1-Gruppe im BSZ e.V., dass auch zahlreiche deutsche sowie österreichische institutionelle sowie Privatanleger von diesem 1. deutschen Hedgefondsskandal betroffen sind und ihr eingesetztes Kapital eventuell zu verlieren drohen.

Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. sind auch schweizerische Investoren und auch asiatische Investoren, hierbei insbesondere Investoren aus Hongkong, von dem Skandal betroffen. Der durchschnittliche Anlagebetrag der Investoren, die sich beim BSZ e.V. gemeldet haben, dürfte sich dabei zwischen 50.000 und 100.000 € belaufen, wobei auch Anfragen von institutionellen Anlegern, die Anlagebeträge im Millionenbereich angelegt haben, zu verzeichnen sind.

„Dieser 1. deutsche Hedgefonds-Skandal um K1 bestätigt unsere Ansicht, dass die Hedge-Fonds-Branche zu intransparent und undurchsichtig ist und eine stärkere Regulierung dringend vonnöten ist,“ so der Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth. Auch K1 hatte auf ihrer Homepage ausdrücklich mit „100 % Transparenz“ geworben.

Diese Erkenntnis hat den BSZ e.V. dazu bewogen, eine deutsch-österreichische Allianz im Investorenschutz in Sachen K1 zu gründen, die von namhaften Anlegerkanzleien aus diesen beiden Ländern betreut wird. In Deutschland konnte dabei die renommierte Anlegerkanzlei Rohde & Späth aus Berlin für eine Zusammenarbeit gewonnen werden, in Österreich prüft die renommierte Wiener Kanzlei HLMK Möglichkeiten für die Geschädigten, eventuelle Schäden zu begrenzen.

Auch mehrere renommierte schweizerische Anlegerkanzleien haben bereits Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem BSZ e.V. bekundet und wollen sich um Betroffene kümmern, sofern sich herausstellen sollte, dass auch in der Schweiz der Kreis der Betroffenen groß genug ist. Auch hier wird der BSZ e.V. Hilfe anbieten.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien haben bereits Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen und prüfen bereits erste Haftungsansätze. Dabei hat sich in einigen Fällen eindeutig bestätigt, dass eine eventuelle Vermittlerhaftung (sofern sich ein Schaden bestätigen sollte) viel versprechend sein könnte. „In einigen von uns geprüften Fällen hat sich eindeutig ergeben, dass Risiken von dem jeweiligen Vermittler verschwiegen bzw. verharmlost wurden und das Investment als sehr sicher und weitgehend risikolos geschildert wurde,“ so BSZ e.V.-Anwalt Dr. Späth.

Betroffene deutsche, österreichische sowie schweizerische Anleger -aber auch ausdrücklich asiatische Anleger- können sich der BSZ e.V. IG K1 anschließen. Die BSZ e.V. IG wird von renommierten deutschen, österreichischen sowie schweizerischen Kanzleien betreut. Mit einer renommierten Kanzlei aus Hongkong werden vom BSZ e.V. gerade Gespräche geführt, um auch hier Hilfe anbieten zu können.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „K1 Group" anzuschließen.

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General Motors: alle Forderungen müssen bis spätestens Montag, den 30.11.2009 angemeldet sein.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt deutsche Anleger bei der Forderungsanmeldung in den USA – Frist zur Forderungsanmeldung endet am 30.11.2009.

Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der ehemaligen General Motors Corp. warten vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder. „Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die einen Teil der deutschen Anleger auch in den USA betreuen wird.

Auf der Gläubigerversammlung wird sich zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Bereits am 01.06.2009 wurde über die General Motors Corp. ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Rund 100.000 Kapitalanleger befürchten nun den Verlust ihres Kapitals.

Die Pleite eines der größten Automobilunternehmen ist einmalig in der jüngsten amerikanischen Geschichte. Viele Anleihegläubiger sind jedoch aufgrund des nur in englischer Sprache verfügbaren Anmeldeformulars überfordert. Bisher ist der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte kein deutschsprachiges Formular bekannt, obwohl auch viele deutsche Kapitalanleger Anleihen des amerikanischen Konzerns in ihren Depots verwahren.

Seitens des Insolvenzgerichts in den USA wurde nun bestimmt, dass alle Forderungen bis spätestens Montag, den 30.11.2009 angemeldet sein müssen. Anleger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden, müssen befürchten, dass ihre Forderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden.

„Da nach bisherigem Sachstand mit einer Insolvenzquote zu rechnen ist, sollten Anleger diese Frist auf keinen Fall versäumen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die bereits etliche Anleger der insolventen (Old) Landsbanki Island und der isländischen Bank Glitnir in internationalen Insolvenzverfahren vertreten hat.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „General Motors" anzuschließen.

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Samstag, Oktober 31, 2009

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse Inc.:

Wie unschuldig ist der "Strohmann" wirklich? Erste Klagen in Vorbereitung! "Strohmann" eines Unternehmens antwortet dem BSZ e.V.! Wie sind die Aussagen zu bewerten? Kostenschutz von Rechtsschutzversicherungen!

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr "Vorsitzender" der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein. Per schriftlichem Vertrag sei es dieser Person nicht gestattet gewesen, aktiv in die Abläufe der Gesellschaft einzugreifen. Als er erste kleinere Anzeichen bemerkte, dass mit der Firma etwas nicht stimmte, sei er sofort von seinem Vorstandsamt zurück getreten und habe dies auch den zuständigen Gremien mitgeteilt. Sein Name und seine Anschrift seien ohne sein Wissen und ohne sein Zutun missbräuchlich benutzt worden. Ob diese Aussagen glaubhaft sind, wird sich zeigen, insbesondere wird sich zeigen, ob der Verantwortliche wirklich so "ahnungslos" war, wie er vorgibt.

"Insbesondere auch die Tatsache, dass, wie wir in Erfahrung bringen konnten, dieselbe Person auch im Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens tätig ist, das ebenfalls Anleger anzuwerben scheint, lässt durchaus Fragen offen und weckt Zweifel an dieser Version" so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. "Es ist auch fraglich, ob der "Verantwortliche nicht Auskunft zu eventuellen weiteren Verantwortlichen geben könnte," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, "denn es stimmt zumindestens nachdenklich, hier angeblich ein Vorstandsamt zu übernehmen, ohne zu wissen, wer die weiteren Verantwortlichen sind."

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden hier demnächst die ersten Klagen in Zusammenarbeit mit einer sehr renommierten schweizerischen Anlegerschutzkanzlei wegen Vermittlerhaftung vorbereiten.

Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt, den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei in diversen Fällen, in denen sich die jeweilige Rechtsschutzversicherung auf ein sog. "Spiel- und Wettgeschäft" berufen hat, doch noch gelungen, Kostenschutz zu erzielen.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Freitag, Oktober 30, 2009

Weiterer Erfolg für Juragent-Anleger

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erreichen für Anleger der Ersten Juragent KG die Rückzahlung eines Betrags in Höhe von Euro 20.000,00

Dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde im Herbst 2003 von seiner Anlageberaterin empfohlen, sich mit einem Betrag in Höhe von Euro 30.000,00 an der Ersten Juragent KG zu beteiligen.

Er gab gegenüber der Anlageberaterin an, nur an einer wirklich sicheren Kapitalanlage ohne ein Verlustrisiko interessiert zu sein. Die Beraterin empfahl sodann eine Beteiligung an der Ersten Juragent KG mit einer Hafteinlage i.H.v. 28.580,00 Euro zzgl. 5 % Agio. Die versprochenen jährlichen Zinsen i.H.v. 6 % wurden als sicher dargestellt, ebenso wie die vollständige Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit des Fonds.

Dass es bei Erwerb der Beteiligung an der Juragent KG auch Risiken gibt, die bis zu einem vollständigen Kapitalverlust reichen können, wurde von der Beraterin verschwiegen. Der Anleger erklärte gegenüber der Kanzlei CLLB, dass er bei korrekter Aufklärung über die Risiken die Beteiligung niemals erworben hätte. Weiterhin verschwieg die Beraterin, welche eigene Vergütung sie für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten hat, obwohl sie auch hierzu nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte verpflichtet war. Nur wenn ein Anleger weiß, welche Vergütung ein Anlageberater erhält, kann er abschätzen, ob der Berater eine Anlage empfiehlt, weil er der Auffassung ist, es handele sich um eine Anlage den Zielen und Wünschen des Anlegers gerecht werdende Anlage oder ob er sie nur deshalb empfiehlt, weil er eine besonders hohe Provision für die Vermittlung erhält.

Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen der Kanzlei CLLB bei der Beratungsgesellschaft keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei CLLB mit der gerichtlichen Durchsetzung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erhielt der Anleger nun Euro 20.000,00 zurück.

Das Verfahren zeigt, dass geschädigte Anleger der Juragent nicht hilflos dastehen, sondern es sich durchaus lohnen kann, Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen und durchsetzen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Juragent" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Medienfonds: Wie VIP sind die neuen Fälle?

Es ist kein Geheimnis, dass der Staat infolge der Finanzkrise Geld braucht. Nur deshalb, so argwöhnen viele Initiatoren, habe sich die Finanzverwaltung entschlossen, zigtausend Medienfonds-Anleger zur Kasse zu bitten. Betroffen sind all diejenigen Anleger, die in einen Medienfonds investiert haben, der mit einer so genannten Schuldübernahme ausgestattet ist. Mit diesem Instrument werden fest versprochene Lizenzzahlungen des Filmvertriebs an den Fonds abgesichert. Eine Bank übernimmt dabei die Schuld des Filmvertriebs. Dies verleiht dem Investment eine zusätzliche Sicherheit, was aus Sicht des Anlegers durchaus begrüßenswert ist.

Steuervorteile werden aberkannt
Die Finanzverwaltung will die Zahlungen aufgrund der Schuldübernahme aber anders als es in den Prospekten steht zu Beginn der Fondslaufzeit verbuchen und mit den Ausgaben für die Filmproduktionen verrechnen. Die angestrebte Verlustzuweisung am Anfang der Fondslaufzeit sinkt dadurch erheblich. Die Fondsgesellschaften aus den Häusern Hannover Leasing, KGAL und LHI sehen das erwartungsgemäß anders und haben angekündigt, gegen die Änderung von Grundlagenbescheiden zu klagen.

Der Leidtragende ist zunächst einmal der Anleger. Er wird einen geänderten Einkommensteuerbescheid von seinem Wohnsitzfinanzamt bekommen und muss Steuern samt Verzugszinsen nachzahlen, wenn nicht eine Sonderregelung getroffen werden kann.

Erfahrungen der VIP-Anleger
Was Hannover Leasing-, KGAL- oder LHI-Anlegern noch bevorsteht, haben die Gesellschafter der VIP Medienfonds 3 und 4 bereits hinter sich. Sie haben für die Jahre 2003 und 2004 Steuern zuzüglich Verzugszinsen nachzahlen müssen. Die Fondsverwaltung bemüht sich seit nunmehr fast drei Jahren ohne durchschlagenden Erfolg, die Änderung der Grundlagenbescheide auf gerichtlichem Weg wieder rückgängig zu machen. Bis zu einem endgültigen Ergebnis müssen die Anleger nach Fondsangaben noch weitere drei bis fünf Jahre warten. Weil nicht nur die angekündigten Verlustzuweisungen ausbleiben sondern weil auch die wirtschaftlichen Prognosen der Fonds bei weitem nicht erreicht werden, haben sich viele Anleger entschlossen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Und das mit Erfolg!

Erfolge der VIP-Anleger:
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hat für ihre Mandanten in den VIP-Fällen inzwischen über 100 gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen und mehr als 30 obsiegende Gerichtsentscheidungen erstritten. Einige Verfahren sind nachfolgend aufgelistet:

OLG München, Az. 19 U 3782/09, Beschluss vom 21.07.2009
OLG München, Az. 19 U 2894/09, Beschluss vom 07.09.2009
OLG München, Az. 19 U 2023/09, Beschluss vom 18.09.2009
LG Darmstadt, Az. 13 O 555/08, Urteil vom 06.08.2009
LG Dresden, Az. 9 O 1593/08 Urteil vom 27.05.2009
LG Frankenthal, Az. 7 O 276/08, Urteil vom 27.08.2009
LG Frankenthal, Az. 7 O 565/08, Urteil vom 27.08.2009
LG Frankenthal, Az. 6 O 453/08, Urteil vom 27.08.2009
LG Frankfurt, Az. 2-05 O 235/08, Urteil vom 03.07.2009
LG Frankfurt, Az. 2-31 O 267/08, Urteil vom 28.08.2009
LG Leipzig, Az. 04 O 2102/08, Urteil vom 28.05.2009
LG München I, Az. 22 O 8098/08, Urteil vom 15.01.2009
LG München I, Az. 22 O 19435/08, Urteil vom 19.02.2009
LG München I, Az. 22 O 19428/08, Urteil vom 05.03.2009
LG München I, Az. 22 O 18730/06, Urteil vom 26.03.2009
LG München I, Az. 22 O 19429/08, Urteil vom 02.04.2009
LG München I, Az. 22 O 9196/07, Urteil vom 23.04.2009
LG München I, Az. 22 O 14178/07, Urteil vom 30.04.2009
LG München I, Az. 22 O 4944/08, Urteil vom 28.05.2009
LG München I, Az. 22 O 19208/06, Urteil vom 28.05.2009
LG München I, Az. 22 O 18729/06, Urteil vom 04.06.2009
LG München I, Az. 22 O 12157/07, Urteil vom 06.08.2009
LG München I, Az. 28 O 10714/07, Urteil vom 21.07.2009
LG München I, Az. 28 O 10127/07, Urteil vom 28.07.2009
LG München I, Az. 32 O 675/09, Urteil vom 13.03.2009
LG Neubrandenburg, Az. 2 O 87/09, Urteil vom 18.09.2009
LG Offenburg, Az. 2 O 235/08, Urteil vom 09.07.2009
LG Offenburg, Az. 3 O 223/08, Urteil vom 10.07.2009
LG Wuppertal, Az. 3 O 484/08, Urteil vom 27.05.2009
LG Wuppertal, Az. 3 O 409/08, Urteil vom 27.05.2009

Parallelen liegen auf der Hand
Die in diesen Verfahren geltend gemachten Ansprüche richteten sich gegen die beratende Bank, das finanzierende Institut und gegen die prospektverantwortlichen Personen. Grundlage für die erfolgreichen Ergebnisse war meistens eine nachgewiesene oder unstreitige fehlerhafte Beratung durch die Bank, die diese Fonds hauptsächlich verkauft hat. Erfolgreiche Ansatzpunkte ergaben sich aber auch beispielsweise aus der unzureichenden Widerrufsbelehrung, die dem obligatorischen Finanzierungsdarlehen beigefügt war.

Gerade in diesen Punkten gibt es Parallelen zu denjenigen Fällen, in denen die Aberkennung der Steuervorteile bevorsteht. Betroffene Anleger sollten deshalb Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um die sich abzeichnenden Verluste zu beseitigen, prüfen lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Schiffsfonds in der Krise

Investoren, die sich an Containerschiffsfonds beteiligt haben, drohen aufgrund der Finanzkrise hohe Verluste. Hinzu kommt, dass zahlreiche Anleger ihre Beteiligung finanziert haben und die Darlehen weiter bedienen müssen.

Sichere Anlage?

Bis ins Jahr 2008 konnten sich Anleger über gute Renditen bei verhältnismäßig sicheren Investitionen freuen. Doch was vor einem Jahr noch recht sicher schien, erweist sich nun vielfach als trügerisch. Seitdem die Frachtraten des (BDI) Baltic Dry Index von ihrem Höchststand von über 11000 Punkten auf nunmehr 667 Punkte im Dezember 2008 gesunken, Charterer insolvent und zahlreiche Schiffe ohne Aufträge sind, entpuppen sich Schiffsbeteiligungen als höchst riskant. Betroffen sind insbesondere die in Containerschiffe investierenden Schiffsfonds, da hier ein besonders großes Überangebot im Verhältnis zur aktuellen Nachfrage besteht.

Totalverlust und Nachschüsse möglich
Besonders junge Schiffsfonds, auf deren Schiffen noch hohe Hypotheken lasten, sind aufgrund des Einbruchs der Frachtraten nicht mehr in der Lage, ihre Kreditzinsen aufzubringen, geschweige denn die Kredite zu tilgen. Zahlreiche Anleger fürchten infolge dessen um ihre Investments und werden derzeit mit der Rückforderung von Ausschüttungen oder sogar dem Totalverlust ihrer Einlage konfrontiert.
In letzter Zeit wandten sich verstärkt Anleger an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die ihre Schiffsbeteiligungen per Kredit finanziert haben. Zusätzlich zu den oben genannten Schwierigkeiten haben diese Anleger das Problem, dass sie weiterhin ihre persönlichen Darlehen bedienen müssen.

Anleger können sich wehren
Schiffsfondsanleger müssen der negativen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Für sie bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Beteiligungen rückabzuwickeln. Zu nennen ist hierbei insbesondere ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen der Schiffsfonds. Als Möglichkeit kommt z.B. die Prospekthaftung in Frage. Hier wird geprüft, ob die Prospektverantwortlichen die Risiken des Fonds richtig und vollständig dargestellt haben. Sollten Prospektfehler festgestellt werden, können Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren geltend gemacht werden.

Anlageberater in der Pflicht
Als weitere Anspruchsgegner kommen die Anlageberater der Fondsbeteiligungen in Betracht. Ihnen obliegen nach der aktuellen Rechtsprechung erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. Anlageberater sind dazu verpflichtet, die Anleger ausführlich und verständlich über die möglichen Risiken der jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung aufzuklären. Kommen sie dieser Aufklärungspflicht nicht oder nur bedingt nach, machen sie sich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Was ist zu tun?
Viele beunruhigte Schiffsfondsanleger fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Insbesondere zum Jahresende ist Vorsicht wegen etwaiger Verjährungsfristen geboten. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah durch eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen.


Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

K1 Group: Hedge-Fonds-Manager in Haft! FBI ermittelt!

Deutscher Hedge-Fonds-Manager Helmut K. in Aschaffenburg verhaftet! Wurden Investoren um 400 Mio. Doller geprellt? BSZ e.V. betreut deutsche, österreichische und schweizer Betroffene. FBI und Staatsanwaltschaft Würzburg ermitteln!

Medienberichten vom heutigen Tage zufolge wurde der deutsche Hedge-Fonds-Manager Helmut Kiener des Hedge-Fonds K1 in den letzten Tagen festgenommen. Die Villa des 50-jährigen Diplom-Psychologen sowie weitere Objekte wurden Medienberichten zufolge durchsucht und der Hedge-Fonds-Manager festgenommen.

Er sitzt Medienberichten zufolge wegen Untreue- und Betrugsverdachts in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet, dass der Hedge-Fonds-Manager unter anderem Großbanken in aller Welt um 400 Mio. $ betrogen haben soll und hiermit seinen hohen Lebensstandard finanziert zu haben. Auch soll er sich Medienberichten zufolge nicht an Anlagerichtlinien gehalten haben, die mit diversen Instituten vereinbart worden sein sollen, auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin soll bereits seit 2001 versucht haben, zu verhindern, dass die K1-Group bei deutschen Investoren Geld einsammelt. Die K1-Group soll Medienberichten zufolge zuletzt ein Vermögen in Höhe von 600 Mio. € verwaltet haben.

Der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc ist der Ansicht, dass, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten, „dies ein schwerer Schlag für Hedge-Fonds-Branche wäre. Die Branche ist leider oftmals völlig intransparent, was Unregelmäßigkeiten begünstigt.“ Es bleibt nun abzuwarten, ob sich die Vorwürfe bestätigen, sollte dies der Fall sein, so werden die Anwälte auch eine mögliche Haftung der Verantwortlichen der K1-Group, aber auch eine mögliche Haftung der Depotbanken sowie der Wirtschaftsprüfer prüfen.

Betroffene deutsche, österreichische und schweizerische Investoren können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1 Group anschließen. Die BSZ e.V.-IG „K1-Group“ wird von renommierten Anlegerschutzkanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Oktober 27, 2009

Immobilienrückabwicklung und vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Maklerprovision.

Immobilienrückabwicklung/Maklerprovision: Hilfe durch den BSZ e.V. Vertrauensanwälte erzielen einvernehmliche Immobilienrückabwicklung und vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Maklerprovision!

Eine Mandantin der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth hatte mit notariellem Kaufvertrag eine Immobilie in Leipzig zu einem Kaufpreis in Höhe von 40.000,- Euro erworben. Die Immobilie war von einer Immobilienmaklerfirma vermittelt worden, die sich im notariellen Kaufvertrag eine Maklerprovision in Höhe von 5.950,- Euro inkl. MwSt. von der Käuferin zusichern ließ und in dem sich die Käuferin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf.

Der Käuferin war es aufgrund der Finanzkrise nicht mehr möglich, den vereinbarten Kaufpreis zu finanzieren. Auch wenn es sich hier grundsätzlich um ein von der Käuferin zu tragendes Risiko handelt, das sich der Verkäufer nicht zurechnen lassen muss, ist es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten gelungen, mit dem Verkäufer der Immobilie eine Aufhebungsvereinbarung zu schließen, wonach die Parteien gegen Zahlung einer Unkostenpauschale in Höhe von 2.000,- Euro durch die Käuferin einvernehmlich vom Kaufvertrag zurück treten.

Da der Immobilienmakler jedoch nach wie vor auf der Zahlung der Maklerprovision bestand und bereits eine Gerichtsvollzieherin mit der Eintreibung der Forderung bei der Käuferin beauftragte, wurde von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten, die der Ansicht sind, dass die geltend gemachte Maklerprovision, die 12,5 % des Kaufpreises beträgt, sittenwidrig überhöht ist, Vollstreckungsgegenklage vor dem Landgericht Berlin erhoben und unter anderem beantragt, die Zwangsvollstreckung bezüglich der Maklerprovision aus der notariellen Kaufvertragsurkunde bis zum Erlass des Urteils in der Hauptsache vorläufig einzustellen.

Mit Einstellungsbeschluss vom 21.10.2009 (Az: 33 O 368/09) hat das Landgericht Berlin nun diesem Antrag stattgegeben und die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars bezüglich der Maklerprovision einstweilen, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, gegen Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 6.000,- Euro durch die Klägerin, eingestellt.

Zahlreichen Käufern von Immobilien ist es aufgrund der gegenwärtigen Finanzkrise nicht möglich, abgeschlossene Immobilienkaufverträge zu erfüllen, auch hinsichtlich einer vereinbarten Maklerprovision gibt es immer wieder Streitigkeiten, das bisherige Ergebnis in der gegenwärtigen Angelegenheit zeigt, dass hier durchaus vernünftige Lösungen möglich sind so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Immobilienökonom Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, der das gegenwärtige Verfahren vor dem LG Berlin betreut hat bzw. noch betreut.

Für Betroffene gibt es also gute Argumente, sich den BSZ e.V. Interessengemeinschaften Immobilienrückabwicklung bzw. Maklerprovision anzuschließen. Die IG´s werden von verschiedenen BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien, die in diversen deutschen Großstädten ansässig sind, betreut, so dass eine bundesweite Vertretung Betroffener möglich ist.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Anmerkung des BSZ e.V.:
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc Real Estate (Nottingham Trent University), Immobilienökonom (ebs), ist Autor des Buches "Schrottimmobilien".
Hier ein paar Stimmen zu diesem Buch: „Sehr umfassend und informativ! Dieses Buch hat das Potenzial zum Standardwerk.“ „Sehr empfehlenswert und gut recherchiert. Wertvolle Informationen für Anleger und Fachleute.“ „Dieses Buch ist mir eine große Hilfe.“ „Wenn ich dieses Buch vor 10 Jahren schon gehabt hätte, wäre mir viel Ärger erspart geblieben.“

Sie können das Buch hier bestellen: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/3646/179

Freitag, Oktober 23, 2009

AKURA II. Kapital Management AG zum Schadensersatz verurteilt

Einer AKURA II – Anlegerin (Genussrechte) wurde mit Urteil vom 02.09.2009 vom Landgericht Bad Kreuznach Schadensersatz zugesprochen.

Das Landgericht Bad Kreuznach sprach der Klägerin in dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren sämtliche Zahlungen, die sie bislang an die AKURA II. Kapital Management AG geleistet hat, als Schadensersatz zu. Zudem muss die Anlegerin keine weiteren Raten mehr zahlen (Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 02.09.2009, Az.: 3 O 165/08, noch nicht rechtskräftig).

Die Anlegerin ist im Vorfeld der Beteiligung von einem Berater, der im Namen der Europäischen Finanzgruppe aufgetreten ist, beraten worden. Zielsetzung der Anlegerin war es, eine sichere Vermögensanlage zu tätigen und keine Risiken einzugehen. Gegenüber dem Berater hat sie dies zum Ausdruck gebracht.

Das Landgericht Bad Kreuznach kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Anlegerin weder über die streitgegenständlichen Genussrechte an sich, noch über deren Risken aufgeklärt wurde, so dass ihre Anlageziele nicht berücksichtigt wurden. Die AKURA II. Kapital Management AG versuchte zwar dahingehend zu argumentieren, dass die Anlegerin schließlich im Zeichnungsschein unterschrieben habe, dass sie eine Anlage erwirbt, welche mit einem Teil- oder gar Totalverlustrisiko einhergeht. Aus diesem Umstand wollte die AKURA II. Kapital Management AG ein Mitverschulden der Anlegerin herleiten.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte: „Auch diesen Einwand hat das Landgericht Bad Kreuznach nach unserer Auffassung zurecht nicht gelten lassen. Es hat sich unserer Argumentation angeschlossen, dass ein Mitverschulden gerade nicht vorliegt, denn der Berater hätte erkennen müssen, dass sich die Anlegerin auf seine Angaben verlässt und nur deswegen die Schriftstücke ohne nähere Prüfung unterschreibt.“

Anleger, die über die tatsächlichen Risiken von atypischen Beteiligungen und Genussrechten nicht aufgeklärt wurden, sollten mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erstberatung klären lassen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „AKURA und AKURA II Kapital Management AG" anmelden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a64807 Dieburg Telefon: 06071-823780 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Oktober 22, 2009

Beratungsverschulden: Prospektübergabe schützt Banken nicht vor Schadensersatzanspruch

Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main festigt die Position geschädigter Anleger in geschlossenen Fonds.

Zwar informierte die Bank hier mittels Gespräch und Prospekt über das entsprechende Anlagemodell, unterließ es jedoch, den Anteilseigner explizit über die eigenen finanziellen Rückvergütungen in Kenntnis zu setzen. Eine mögliche Interessenkollision zwischen Berater und Interessenten kam somit im Vorfeld nicht einmal Ansatzweise zur Ansprache – ein folgenreiches Versäumnis, denn, so das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 25.09.2009 (Aktenzeichen: 227 O 455/08): die Bank genügt ihrer Informationspflicht nicht allein durch die Übergabe des Prospektes.

Vielmehr hätte sie eigeninitiativ den Anleger über die genaue Höhe der ihr zufließenden Zahlungen aufklären müssen. Informationen, die der Anleger sich selbst aus dem Prospekt zusammensuchen darf, reichen dafür nicht aus.

„Hier liegt ein klarer Beratungsfehler der Bank vor“, so der prozessbevollmächtigte Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. „Wir erleben es jetzt in vielen Fällen, dass die Banken sich in den Schadensersatzprozessen versuchen damit zu verteidigen, dass der Anleger sich die an die Bank gezahlten Provisionen doch selbst errechnen kann, schließlich seien in den Prospekten so genannte „Kapitalbeschaffungskosten“ ausgewiesen.

Dem Landgericht Frankfurt am Main reicht dies richtigerweise nicht und es verurteilte die Commerzbank zur Schadensersatzzahlung von insgesamt 20.825 Euro.“ Nach Ansicht des zuständigen Richters bedarf es einer klaren Transparenz bezüglich der Interessenverbundenheit von Institut und Fonds und den damit einhergehenden Bedingungen, unter denen ein Gespräch stattfindet. Hieraus ließe sich erkennen, ob es sich um ein Beratungs- oder Verkaufsgespräch handle und welche Intentionen seitens des Vermittlers zu erwarten wären.

Das von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht erstrittene Urteil zeugt von einer langsamen aber klaren Ausrichtung der Rechtsprechung der Medienfondsproblematik und lässt betroffene Anleger weiter aufatmen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film- und Medienfonds " anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten.

In zahlreichen Fällen droht Verjährung. Nachdem zwischenzeitlich mehr als ein Jahr seit der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers vergangen ist, drohen in den kommenden Monaten die Ansprüche vieler Anleger auf Schadensersatz gegen die beratenden Banken zu verjähren.

Nach der bis 05.08.2009 gültigen Fassung des § 37a WpHG verjährt der Anspruch des Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

Insbesondere für Lehman-Anleger, die ihre Zertifikate Ende 2006/Anfang 2007 erworben haben und in diesem Zusammenhang falsch beraten wurden, besteht nunmehr Handlungsbedarf. "Überdurchschnittliche viele Anleger, die sich an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt haben, haben im Februar 2007 Lehman-Zertifikate erworben." führt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von aus. Grundsätzlich sollte jeder Lehman-Anleger, der sich falsch beraten fühlt, die dreijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.

Nach Pressmitteilungen haben deutsche Lehman-Anleger mehr als eine Milliarde Euro verloren. Bislang sind Verbraucherverbände von 700 Millionen Euro ausgegangen.

Die BSZ Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte sich in der Vergangenheit bereits mit verschiedenen Banken und Sparkassen für ihre Mandanten außergerichtlich einigen. Auch mit Kreditinstituten, die zunächst jede Schadensersatzverpflichtung abgelehnt haben, konnten spätestens vor Gericht wirtschaftlich interessante Vergleiche geschlossen werden.

Zwischenzeitlich haben auch diverse Landgerichte zu Gunsten von Lehman-Anlegern geurteilt. „Diese Entwicklung in der Rechtsprechung bestätigt letztendlich das, was wir bereits nach bekannt werden der Insolvenz des US-amerikanischen Lehman Brothers gesagt haben. Da der Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der individuellen Beratung der einzelnen Anleger liegt, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Liebl. Gleichwohl weisen die oben genannten Entscheidungen zugunsten einzelner Lehman-Anleger bereits in die richtige Richtung. Vereinzelte Stimmen aus der Vergangenheit, die von vorne herein von der Aussichtslosigkeit eines Vorgehens gegen die beratenden Banken gesprochen haben, sind dadurch eindeutig widerlegt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB Rechtsanwälte raten deshalb nach wie vor allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt zeitnah von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.

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Freitag, Oktober 16, 2009

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse Inc.: Strohmann“ der Real Estate & Oil Inc. beteuert Unschuld!

Rechtsschutzversicherungen geben Kostenschutz! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte weiten Recherchen aus! „Strohmann“ eines Unternehmens antwortet dem BSZ e.V.!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch Vorgehen gegen mögliche Emissionsbank und Vermittlerhaftung von schweizerischen Vermittlungsgesellschaften! Kostenschutz von Rechtsschutzversicherungen! Im Fall Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil Inc./Saxonia Sparkasse Inc. weitet sich der Kapitalanlagebetrugsfall inzwischen aus.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr „Vorsitzender“ der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein. Per schriftlichem Vertrag sei es dieser Person nicht gestattet gewesen, aktiv in die Abläufe der Gesellschaft einzugreifen. Als er erste kleinere Anzeichen bemerkte, dass mit der Firma etwas nicht stimmte, sei er sofort von seinem Vorstandsamt zurück getreten und habe dies auch den zuständigen Gremien mitgeteilt. „Sofern diese Aussagen des Beteiligten stimmen sollten, würde es sich wohl um einen klassischen „Strohmann“ handeln, damit die wirklichen Verantwortlichen unentdeckt bleiben könnten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten, unter anderem ein noch tätiges Vermittlungsunternehmen mit Sitz in Zug namens „Bright Capital“, aber auch eine in der Schweiz tätige Firma namens „First Financial“, die inzwischen wohl Insolvenz anmelden musste. Bei der noch tätigen Vermittlungsgesellschaft namens „Bright Capital“ ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte.

Der Kurs des Genusscheins der Real Estate & Oil z.B., der anfänglich bei 7,8 € lag, fiel anschließend auf einen Kurs von 0,003 € ab, was einem Wertverlust in Höhe von 99,8 % entspricht. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, mit der sie in engem Kontakt stehen, Akteneinsicht beantragt, ebenso bei der BaFin.

Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt, den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei in diversen Fällen, in denen sich die jeweilige Rechtsschutzversicherung auf ein sog. „Spiel- und Wettgeschäft“ berufen hat, doch noch gelungen, Kostenschutz zu erzielen. Der BSZ e.V., der auch mit sehr renommierten BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien in der Schweiz zusammen arbeitet, prüft gerade auch die Haftung der Vermittlungsunternehmen, die in der Schweiz noch tätig waren oder sind.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt