Mit Beschluss vom 03.04.2009 (Az.: 14 U 1771/08) hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg (Az.: 3 O 19/08 3) zurückgewiesen. Darin war einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen worden.
Der Anleger hatte auf Empfehlung der in Regensburg ansässigen Südfinanz AG eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG in Form einer kombinierten Einmal- und Ratenanlage erworben. Wie das OLG Nürnberg nun erklärte, gäbe es keinerlei Anlass, die Ausführungen des Landgerichts Regensburg anders zu beurteilen.
Die Südfinanz AG war vom Landgericht Regensburg dazu verurteilt worden, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von € 6.706,12 zu bezahlen und ferner den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der erworbenen CSA-Kommanditbeteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass der Anleger keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG leisten muss.
Wie das OLG weiter feststellte, besteht insbesondere auch kein Mitverschulden der Klägerin, weil sie sich allein auf die Gespräche mit der Beraterin verließ und nicht das umfangreiche Informationsmaterial studierte.
„Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg haben damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hochriskant und daher zur Altersvorsorge ungeeignet ist“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Wir raten daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.“
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CSA" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Der Anleger hatte auf Empfehlung der in Regensburg ansässigen Südfinanz AG eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG in Form einer kombinierten Einmal- und Ratenanlage erworben. Wie das OLG Nürnberg nun erklärte, gäbe es keinerlei Anlass, die Ausführungen des Landgerichts Regensburg anders zu beurteilen.
Die Südfinanz AG war vom Landgericht Regensburg dazu verurteilt worden, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von € 6.706,12 zu bezahlen und ferner den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der erworbenen CSA-Kommanditbeteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass der Anleger keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG leisten muss.
Wie das OLG weiter feststellte, besteht insbesondere auch kein Mitverschulden der Klägerin, weil sie sich allein auf die Gespräche mit der Beraterin verließ und nicht das umfangreiche Informationsmaterial studierte.
„Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg haben damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hochriskant und daher zur Altersvorsorge ungeeignet ist“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Wir raten daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.“
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CSA" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.04.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.