Dienstag, März 10, 2009

Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4: Vorsicht vor Vollmachtsammlern!

Keine Stimmrechte "verschenken"!

Nach nicht unwahrscheinlich wochenlangem Taktieren und Fintieren hinter den Kulissen stehen am 25. und 26.3.2009 außerordentliche Gesellschafterversammlungen bei den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 an. Aus wenig überzeugenden Gründen soll die Geschäftsführung der Filmfonds gegen unbekannte "Retter" der Anleger austauscht werden.

Die Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte werden keine Auswechslung der Geschäftsleitung betreiben, da sie nichts unternehmen werden, was den Erfolg der Umsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gefährden könnte. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Umgestaltung der Fonds können sich ausschließen! Wer heute leichtfertig seine Stimmrechte "verschenkt", riskiert damit vielleicht morgen viel versprechende Schadensersatzmöglichkeiten.

In Kürze erfahren Sie hier mehr. Wenn Sie Fragen haben: Sie können sich gerne der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte informieren sie über Erfolg versprechende Vorgehensweisen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen beratende Banken und freie Berater. Der "Sturz" der Geschäftsleitung ist dazu keine gleichwertige Alternative.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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