Dienstag, März 24, 2009

HPE Hanseatic Private Equity AG: Vorstand stellt Insolvenzantrag, Anleger sollten jetzt handeln

Der Vorstand der Berliner HPE Hanseatic Private Equity AG (HPE AG) hat am 11.03.2009 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Eröffnungsverfahren wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 36h IN 1054/09 geführt. Rechtsanwalt Uwe Feser wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt und mit der Erstellung des Insolvenzgutachtens beauftragt.

Die HPE AG hat sich über die Hamburger E.I.B. Elbe Invest und Beteiligungs GmbH, die eine 100%-ige Tochter der HPE AG ist, an Technolgieunternehmen, Finanzdienstleistern und der Ponaxis AG beteiligt. Das Unternehmen wollte die Beteiligungskäufe ganz wesentlich über die Emission von zwei Teilschuldverschreibungen in den Jahren 2005 mit einem Volumen in Höhe von € 8 Mio. (mit der amtlichen WKN A0EY6P) und einem Volumen in Höhe von € 20 Mio. (mit der amtlichen WKN A0KAHS) finanzieren.

Die beiden Anleihen wurden exklusiv über die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) vertrieben. Das Itzehoer Finanzdienstleistungsinstitut warb Kunden mit hohen Zinsangeboten für das Tagesgeld und empfahl vielen die Eröffnung eines so genannten Zins-Kombi-Kontos. Dabei wurde ein Teil des Geldes auf einem Tagesgeldkonto und ein Teil in einen Genussschein oder in eine Anleihe, mitunter eine Teilschuldverschreibung der HPE AG, investiert.

Die Anleger trifft die Insolvenz des Unternehmens ganz erheblich. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Unseres Erachtens handelt es sich in den meisten Fällen um ganz besonders konservative Kapitalanleger, die nichts riskieren und ihre Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto anlegen wollten. Dabei sind vielen die tatsächlich hochriskanten Wertpapiere empfohlen worden."

Doch die Anleger können in den meisten Fällen eine ganze Menge tun. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Sie sollten die Anleihe unverzüglich mit sofortiger Wirkung kündigen und die Valuten aus der Anleihe fällig stellen. Zudem könnten unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnde Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) geltend gemacht werden, wenn sie im Beratungsgespräch nicht auf die ganz erheblichen Risiken, u.a. Totalverlust, und die Annahme von Rückvergütungen bei der Vermittlung der Wertpapiere, die von der HPE AG gezahlt wurden, hingewiesen wurden."

Die BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte raten deshalb allen Betroffenen, sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle Ansprüche prüfen zu lassen. Dabei zählt auch der Faktor Zeit. Denn in vielen Fällen könnte bereits dieses Jahr Verjährung drohen, soweit es um Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaften „HPE AG“ oder „Driver & Bengsch" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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