900 Anleger betrogen? Razzia gegen Hamburger Firma
BSZ® e. V. Interessengemeinschaft gegründet!
Laut Medienberichten haben Staatsanwaltschaft und Ermittler für organisierte Wirtschaftskriminalität letzte Woche insgesamt elf Wohnungen und Büros von sieben ehemaligen Mitarbeitern der inzwischen insolventen FAF GmbH durchsucht. Sie stellten umfangreiches Aktenmaterial und Computer sicher. Darauf vermuten sie Beweise dafür, dass die Verdächtigen mehr als 900 Anleger aus ganz Deutschland um erhebliche Mengen Geld gebracht haben. Sie hatten die Anlagewilligen davon überzeugt, ihr Geld in diverse Fonds zu investieren. Mit den Einlagen von wohl mehr als 1,8 Millionen Euro sollen widerrechtlich Devisenspekulationen getätigt worden sein. Geschäfte, für die es einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedarf, die es jedoch nicht gab. 550.000 Euro sollen die Beteiligten komplett für sich verbraucht und gar nicht erst angelegt haben. Die Taten spielten sich laut Ermittlern zwischen Ende 2006 und Mitte 2007 ab.
Über das Vermögen der FAF GmbH war bereits am 29.01.2009 das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Hamburg unter dem Az: 67 a IN 563/08 eröffnet worden. Anleger sollten nach Ansicht des Rechtsanwaltes und BSZ® e. V. Vertrauensanwaltes Thorsten G. Janzen aus Hamburg ihre Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier sehr kurze Fristen laufen. Die Forderungen der Anleger müssen bis zum 07.04.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Schadensersatzansprüche der Anleger werden von den BSZ® e. V. Vertrauensanwälten hierbei aus verschiedenen Blickwinkeln geprüft werden. Die aktuelle Entwicklung hat den BSZ® e. V. dazu veranlasst, die Interessengemeinschaft " FAF GmbH" zu gründen, um Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Betroffene Anleger können sich für weitere Informationen der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft FAF GmbH anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® e. V. Interessengemeinschaft gegründet!
Laut Medienberichten haben Staatsanwaltschaft und Ermittler für organisierte Wirtschaftskriminalität letzte Woche insgesamt elf Wohnungen und Büros von sieben ehemaligen Mitarbeitern der inzwischen insolventen FAF GmbH durchsucht. Sie stellten umfangreiches Aktenmaterial und Computer sicher. Darauf vermuten sie Beweise dafür, dass die Verdächtigen mehr als 900 Anleger aus ganz Deutschland um erhebliche Mengen Geld gebracht haben. Sie hatten die Anlagewilligen davon überzeugt, ihr Geld in diverse Fonds zu investieren. Mit den Einlagen von wohl mehr als 1,8 Millionen Euro sollen widerrechtlich Devisenspekulationen getätigt worden sein. Geschäfte, für die es einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedarf, die es jedoch nicht gab. 550.000 Euro sollen die Beteiligten komplett für sich verbraucht und gar nicht erst angelegt haben. Die Taten spielten sich laut Ermittlern zwischen Ende 2006 und Mitte 2007 ab.
Über das Vermögen der FAF GmbH war bereits am 29.01.2009 das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Hamburg unter dem Az: 67 a IN 563/08 eröffnet worden. Anleger sollten nach Ansicht des Rechtsanwaltes und BSZ® e. V. Vertrauensanwaltes Thorsten G. Janzen aus Hamburg ihre Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier sehr kurze Fristen laufen. Die Forderungen der Anleger müssen bis zum 07.04.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Schadensersatzansprüche der Anleger werden von den BSZ® e. V. Vertrauensanwälten hierbei aus verschiedenen Blickwinkeln geprüft werden. Die aktuelle Entwicklung hat den BSZ® e. V. dazu veranlasst, die Interessengemeinschaft " FAF GmbH" zu gründen, um Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Betroffene Anleger können sich für weitere Informationen der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft FAF GmbH anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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