EECH AG: OLG Hamburg nimmt den Ex-Vorstand Bode im Sammeltermin in 46 Fällen wegen Kapitalanlagebetrug in die persönliche Haftung. Der XIV. Zilvilsenat des OLG Hamburg setzt ein Ausrufezeichen für den Anlegerschutz und bejaht die persönliche Haftung des Managers wegen Kapitalanlagebetrug.
Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger BSZe.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke hat am 13.03.2009 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) in einem Sammeltermin in 46 Fällen die Schadensersatzansprüche der EECH-Geschädigten gegen den ehemaligen Vorstand Michael Bode gesichert. Das sind die ersten Urteile des OLG gegen Michael Bode.
BSZ Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir konnten glaubhaft machen, dass Herr Bode spätestens seit 2005 wusste, dass der Erlös der als „Anleihe Solar“ beworbenen Emission realiter für den Erwerb der Kunstgegenstände verwendet wurde. Und das wurde von ihm sogar unterstützt. Deshalb hielten wir es für sehr wahrscheinlich, dass Herr Bode wegen Kapitalanlagebetrug persönlich haftet. Und das wurde jetzt vom OLG in dem Sammeltermin bestätigt."
Die von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten konnten dadurch die Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei führte der Senat aus, dass der Sicherungsanspruch auch aus dem Verhalten von dem ehemaligen EECH-Vorstand begründet wird. Dieser hatte nämlich in der Verhandlung im erstinstanzlichen Rechtszug vor dem Landgericht noch jedwede Kenntnis bestritten. Dieses Verhalten wurde als Versuch gewertet, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Wir haben mit Hochdruck an der Aufklärung des EECH-Skandals gearbeitet und zuletzt eine ganze Reihe von Informationen gefunden, die den zweiten Vorstand Michael Bode erheblich belasten. Durch die Urteile wird die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der übrigen EECH-Geschädigten erneut erheblich vereinfacht. So gesehen ist das ein Erfolg für alle Betroffenen. Zudem zeigt die Rechtsprechung des OLG ganz klar, dass die Unternehmensverantwotlichen mit dem Geld der Anleger umsichtig und verantwortungsbewusst umgehen müssen und andernfalls mit ihrem Privatvermögen haften."
Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte betreuen die Schutzgemeinschaft EECH-Anleger und vertreten darüber mehr als 500 von insgesamt über 7.000 EECH-Geschädigten. Sie haben für die Mitglieder der Schutzgemeinschaft bereits gegen die EECH AG und den ehemaligen EECH-Vorstand Tarik Ersin Yoleri Schadensersatzansprüche durchgesetzt und sind damit die erste und bislang einzige Rechtsanwaltskanzlei, die die Ansprüche der Geschädigten gegen die Gesellschaft, Herrn Yoleri und Herrn Bode erfolgreich geltend gemacht haben. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertritt die Interessen der Geschädigten zudem im Insolvenzverfahren als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger BSZe.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke hat am 13.03.2009 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) in einem Sammeltermin in 46 Fällen die Schadensersatzansprüche der EECH-Geschädigten gegen den ehemaligen Vorstand Michael Bode gesichert. Das sind die ersten Urteile des OLG gegen Michael Bode.
BSZ Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir konnten glaubhaft machen, dass Herr Bode spätestens seit 2005 wusste, dass der Erlös der als „Anleihe Solar“ beworbenen Emission realiter für den Erwerb der Kunstgegenstände verwendet wurde. Und das wurde von ihm sogar unterstützt. Deshalb hielten wir es für sehr wahrscheinlich, dass Herr Bode wegen Kapitalanlagebetrug persönlich haftet. Und das wurde jetzt vom OLG in dem Sammeltermin bestätigt."
Die von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten konnten dadurch die Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei führte der Senat aus, dass der Sicherungsanspruch auch aus dem Verhalten von dem ehemaligen EECH-Vorstand begründet wird. Dieser hatte nämlich in der Verhandlung im erstinstanzlichen Rechtszug vor dem Landgericht noch jedwede Kenntnis bestritten. Dieses Verhalten wurde als Versuch gewertet, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Wir haben mit Hochdruck an der Aufklärung des EECH-Skandals gearbeitet und zuletzt eine ganze Reihe von Informationen gefunden, die den zweiten Vorstand Michael Bode erheblich belasten. Durch die Urteile wird die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der übrigen EECH-Geschädigten erneut erheblich vereinfacht. So gesehen ist das ein Erfolg für alle Betroffenen. Zudem zeigt die Rechtsprechung des OLG ganz klar, dass die Unternehmensverantwotlichen mit dem Geld der Anleger umsichtig und verantwortungsbewusst umgehen müssen und andernfalls mit ihrem Privatvermögen haften."
Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte betreuen die Schutzgemeinschaft EECH-Anleger und vertreten darüber mehr als 500 von insgesamt über 7.000 EECH-Geschädigten. Sie haben für die Mitglieder der Schutzgemeinschaft bereits gegen die EECH AG und den ehemaligen EECH-Vorstand Tarik Ersin Yoleri Schadensersatzansprüche durchgesetzt und sind damit die erste und bislang einzige Rechtsanwaltskanzlei, die die Ansprüche der Geschädigten gegen die Gesellschaft, Herrn Yoleri und Herrn Bode erfolgreich geltend gemacht haben. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertritt die Interessen der Geschädigten zudem im Insolvenzverfahren als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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