Zahlreiche deutsche, österreichische und schweizerische Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an! Erste Strafanzeige durch österreichische Allianzkanzlei! Gefahr für Altanleger durch Rückforderungen des Insolvenzverwalters! Globale Lösungen für globalen Betrugsfall.
Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, haben sich am 17.02.2009 in Madrid 34 Anwaltskanzleien aus 21 Ländern bei der Kanzlei Cremades & CalvoSotelo getroffen, um eine „globale Allianz von Anwaltskanzleien im Fall Madoff“ zu gründen, um die Möglichkeiten der geschädigten Anleger national und international bestmöglich auszuschöpfen. Für Deutschland sind bei dieser globalen Allianz die beiden BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB aus München und Rohde & Späth aus Berlin vertreten. „Diese globale Allianz von internationalen Anwaltskanzleien bietet für die Geschädigten nun die Möglichkeit, globale Lösungen für diesen ersten wirklich globalen Betrugsfall zu finden,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Zahlreiche deutsche, österreichische und schweizer Geschädigte haben sich daher dem BSZ e.V. angeschlossen, um im Rahmen ihrer BSZ e.V:-Mitgliedschaft Zugang zu dieser globalen Anwaltsallianz erhalten zu können.
Geprüft werden gerade mögliche Ansprüche für Geschädigte in jeder Hinsicht, d.h., Möglichkeiten für Klagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch in Luxemburg und im Rahmen einer möglichen Sammelklage in den USA, von der spanischen Allianzkanzlei Cremades & Calvo Sotelo wurde auch inzwischen eine erste Sammelklage in Florida eingereicht.
In einem Treffen, das demnächst zwischen den deutschsprachigen Allianzkanzleien in Wien stattfinden wird, werden auch die Möglichkeiten der deutschsprachigen Geschädigten in internationaler Hinsicht intensiv geprüft, vor allem auch für mögliche Sammelklagen in Luxemburg oder den USA.
Inzwischen hat der Rechtsanwalt der österreichischen Allianzkanzlei der globalen Anwaltsallianz, Gabriel Lansky, auch eine Strafanzeige bei der Wiener Staatsanwaltschaft gegen die Bank Medici und die Aufsichtsratschefin Sonja Kohn gestellt, die Wiener Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue aufgenommen (bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung).
Der Vorwurf in Österreich lautet unter anderem auch, dass Bank Austria und Pionier beim Verkauf ihrer sog. Primeo-Fonds den Anlegern ausschließlich die Bank Austria und Pioneer als Fondsmanager angegeben hätten, hier ergeben sich nach Ansicht der Allianzkanzleien Ansatzpunkte für Prospekthaftungsklagen.
Auch für schweizerische Anleger, die laut Medienberichten ca. 4,3 Mrd. € bei Madoff angelegt haben sollen, prüft der BSZ e.V. mögliche Ansprüche über Partnerkanzleien in der Schweiz. Verloren haben schweizerische Anleger ihr Geld bei diversen Bankinstituten, unter anderem auch bei einer Anlage der Schweizer Bank UBS, die über den Fonds Luxalpha Gelder bei Madoff angelegt hatte. Einem Medienbericht der FAZ.NET vom 26.02.2009 zufolge hat inzwischen auch die Finanzaufsicht von Luxemburg die schweizerische Bank UBS AG verwarnt, laut FAZ.NET hat die CSSF hervor gehoben, dass die UBS insbesondere ihren Sorgfaltspflichten unzureichend gehorcht habe und dies sei eine schwere Verletzung ihrer Verpflichtung als Vermögensverwalter. Der Druck auf die Verantwortlichen in diversen Ländern nimmt also stark zu.
Gefahr droht Altanlegern in Madoff-Investments laut einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 26.02.2009 auch vom Insolvenzverwalter aus den USA, laut FTD müssen diverse Altanleger mit Rückforderungen ihrer Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter rechnen. Juristisch durchsetzbar seien laut den US-Gesetzen Rückforderungen über Gelder, die bis zu sechs Jahre vor dem Bekanntwerden des Betrugs abgezogen worden seien. Da der Insolvenzverwalter bislang nur rund 940 Mio. $ sicher stellen konnte und somit weniger als 2 % der geschätzten Schadenssumme, seien derartige Rückforderungen die wesentliche Einnahmequelle für den bestellten Insolvenzverwalter. Laut FTD erwarten Beobachter daher eine „juristische Schlacht zwischen dem Insolvenzverwalter und Anlegern“, die seit dem Dezember 2002 und damit in den sechs Jahren vor Madoffs Festnahme am 11. Dezember Gelder bei Madoff abgezogen hätten. Geschädigte sollten auch für dieses Szenario unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, um sich zur Wehr zu setzen.
Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, haben sich am 17.02.2009 in Madrid 34 Anwaltskanzleien aus 21 Ländern bei der Kanzlei Cremades & CalvoSotelo getroffen, um eine „globale Allianz von Anwaltskanzleien im Fall Madoff“ zu gründen, um die Möglichkeiten der geschädigten Anleger national und international bestmöglich auszuschöpfen. Für Deutschland sind bei dieser globalen Allianz die beiden BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB aus München und Rohde & Späth aus Berlin vertreten. „Diese globale Allianz von internationalen Anwaltskanzleien bietet für die Geschädigten nun die Möglichkeit, globale Lösungen für diesen ersten wirklich globalen Betrugsfall zu finden,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.
Zahlreiche deutsche, österreichische und schweizer Geschädigte haben sich daher dem BSZ e.V. angeschlossen, um im Rahmen ihrer BSZ e.V:-Mitgliedschaft Zugang zu dieser globalen Anwaltsallianz erhalten zu können.
Geprüft werden gerade mögliche Ansprüche für Geschädigte in jeder Hinsicht, d.h., Möglichkeiten für Klagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber auch in Luxemburg und im Rahmen einer möglichen Sammelklage in den USA, von der spanischen Allianzkanzlei Cremades & Calvo Sotelo wurde auch inzwischen eine erste Sammelklage in Florida eingereicht.
In einem Treffen, das demnächst zwischen den deutschsprachigen Allianzkanzleien in Wien stattfinden wird, werden auch die Möglichkeiten der deutschsprachigen Geschädigten in internationaler Hinsicht intensiv geprüft, vor allem auch für mögliche Sammelklagen in Luxemburg oder den USA.
Inzwischen hat der Rechtsanwalt der österreichischen Allianzkanzlei der globalen Anwaltsallianz, Gabriel Lansky, auch eine Strafanzeige bei der Wiener Staatsanwaltschaft gegen die Bank Medici und die Aufsichtsratschefin Sonja Kohn gestellt, die Wiener Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue aufgenommen (bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung).
Der Vorwurf in Österreich lautet unter anderem auch, dass Bank Austria und Pionier beim Verkauf ihrer sog. Primeo-Fonds den Anlegern ausschließlich die Bank Austria und Pioneer als Fondsmanager angegeben hätten, hier ergeben sich nach Ansicht der Allianzkanzleien Ansatzpunkte für Prospekthaftungsklagen.
Auch für schweizerische Anleger, die laut Medienberichten ca. 4,3 Mrd. € bei Madoff angelegt haben sollen, prüft der BSZ e.V. mögliche Ansprüche über Partnerkanzleien in der Schweiz. Verloren haben schweizerische Anleger ihr Geld bei diversen Bankinstituten, unter anderem auch bei einer Anlage der Schweizer Bank UBS, die über den Fonds Luxalpha Gelder bei Madoff angelegt hatte. Einem Medienbericht der FAZ.NET vom 26.02.2009 zufolge hat inzwischen auch die Finanzaufsicht von Luxemburg die schweizerische Bank UBS AG verwarnt, laut FAZ.NET hat die CSSF hervor gehoben, dass die UBS insbesondere ihren Sorgfaltspflichten unzureichend gehorcht habe und dies sei eine schwere Verletzung ihrer Verpflichtung als Vermögensverwalter. Der Druck auf die Verantwortlichen in diversen Ländern nimmt also stark zu.
Gefahr droht Altanlegern in Madoff-Investments laut einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 26.02.2009 auch vom Insolvenzverwalter aus den USA, laut FTD müssen diverse Altanleger mit Rückforderungen ihrer Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter rechnen. Juristisch durchsetzbar seien laut den US-Gesetzen Rückforderungen über Gelder, die bis zu sechs Jahre vor dem Bekanntwerden des Betrugs abgezogen worden seien. Da der Insolvenzverwalter bislang nur rund 940 Mio. $ sicher stellen konnte und somit weniger als 2 % der geschätzten Schadenssumme, seien derartige Rückforderungen die wesentliche Einnahmequelle für den bestellten Insolvenzverwalter. Laut FTD erwarten Beobachter daher eine „juristische Schlacht zwischen dem Insolvenzverwalter und Anlegern“, die seit dem Dezember 2002 und damit in den sechs Jahren vor Madoffs Festnahme am 11. Dezember Gelder bei Madoff abgezogen hätten. Geschädigte sollten auch für dieses Szenario unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, um sich zur Wehr zu setzen.
Geschädigte „Madoff"-Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich dem BSZ e.V. anschließen, um von dieser globalen Allianz von Anwaltsfirmen zu profitieren, und um die Interessen national und international bestmöglich zu vertreten. Der einmalige Mitgliedsbeitrag bis zu einem Anlagebetrag von 50.000,- € liegt bei 75 €, ab 50.000,- € Anlagesumme beträgt die Mitgliedsgebühr beim BSZ e.V. 200 €.
Deutsche, aber auch österreichische und Schweizer Anleger sind daher gut beraten, sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte" anzuschließen, um ihre möglichen Schadensersatzansprüche fachkundig überprüfen zu lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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