BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger vor Ort.
Am 04.03.2009 wurde im zweiten Anlauf die Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR in München durchgeführt. Frau Rechtsanwältin Veronika Knodt, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, war vor Ort persönlich anwesend. Während der Versammlung bestätigten sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger, die sich nach der zuvor versandten Tagesordnung angedeutet hatten:
Angekündigt waren 11 Beschlussfassungen.
Von der Geschäftsführung zur Beschlussfassung gestellt wurde unter anderem die eigene Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2007. Weiterhin begehrte die Geschäftsführung, dass ihr zukünftig die Befugnis übertragen werde, die Anlageentscheidungen selbst ohne Einschaltung eines Finanzportfolioverwalters zu treffen.
Von dem Auseinandersetzungsguthaben z. B. wegen Zahlungsrückständen ausgeschlossener Anleger sollten vermeintlich mit dem Ausschluss verbundene Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Gleichzeitig sollten Kapitalkonten und damit vermeintliche Zahlungsrückstände der ausgeschiedenen Gesellschafter bei der Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens Berücksichtigung finden.
Anlegern, die eine hohe Einmaleinlage (mindestens € 6.000) geleistet hatten, sollte deren vertragliches Entnahmerecht entzogen werden. Schließlich schlug die Geschäftsführung vor, alle Anleger, die keine Einlagen mehr leisten, zu verklagen.
Sämtliche Beschlüsse wurden unter Protest der anwesenden Anlegervertreter mit gleichbleibender Mehrheit gefasst. Die für die Beschlussvorlagen der Geschäftsführung abgegebenen Stimmen wurden allesamt durch den von der Geschäftsführung in der Ladung vorgeschlagenen Anwalt als Vertreter ausgeübt. Ob diesem tatsächlich in dem von der Versammlungsleitung festgestellten Umfang Vollmachten erteilt waren, ist offen.
Aus Sicht der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB – Rechtsanwälte, die auf der Versammlung anwesend waren, sind die nunmehr gefassten Beschlüsse der Versuch, die durch fehlerhafte Beratung herbeigeführten Beteiligungen wirtschaftlich zu realisieren. Einmal mehr festigt sich der Eindruck, dass das mit der namens gebenden Vielzahl von Beratern inszenierte System des Multi Advisor Fonds nicht darauf zielt, für Anleger Rendite zu erwirtschaften.
Würden die von der Geschäftsführung herbeigeführten Beschlüsse umgesetzt, würde das auch von fehlerhaft beratenen Anlegern eingesammelte Kapital bei der Gesellschaft verbleiben. Damit wird die Frage nach der persönlichen Verantwortung der Initiatoren zunehmend drängend.
Je mehr Betroffene sich erfolgreich gegen die Zahlungsklagen der Gesellschaft wehren, desto deutlicher werden die fehlerhafte Schulung der teils selbst geschädigten Berater und damit die zentrale Verantwortlichkeit für die Schlechtberatung zu Tage treten. Es empfiehlt sich weiterhin, einer Zahlungsklage der Gesellschaft zuvor zu kommen und sich von einem auf derartige Fallgestaltungen spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Wie bereit berichtet, hat die Fondsgesellschaft die ersten Klagen gegen Anleger bereits verloren.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei CLLB prüfen derzeit Schadensersatzansprüche u.a. gegen Anlageberater / -vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie gegen die European Securities SECI GmbH.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Am 04.03.2009 wurde im zweiten Anlauf die Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund I GbR in München durchgeführt. Frau Rechtsanwältin Veronika Knodt, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, war vor Ort persönlich anwesend. Während der Versammlung bestätigten sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger, die sich nach der zuvor versandten Tagesordnung angedeutet hatten:
Angekündigt waren 11 Beschlussfassungen.
Von der Geschäftsführung zur Beschlussfassung gestellt wurde unter anderem die eigene Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2007. Weiterhin begehrte die Geschäftsführung, dass ihr zukünftig die Befugnis übertragen werde, die Anlageentscheidungen selbst ohne Einschaltung eines Finanzportfolioverwalters zu treffen.
Von dem Auseinandersetzungsguthaben z. B. wegen Zahlungsrückständen ausgeschlossener Anleger sollten vermeintlich mit dem Ausschluss verbundene Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Gleichzeitig sollten Kapitalkonten und damit vermeintliche Zahlungsrückstände der ausgeschiedenen Gesellschafter bei der Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens Berücksichtigung finden.
Anlegern, die eine hohe Einmaleinlage (mindestens € 6.000) geleistet hatten, sollte deren vertragliches Entnahmerecht entzogen werden. Schließlich schlug die Geschäftsführung vor, alle Anleger, die keine Einlagen mehr leisten, zu verklagen.
Sämtliche Beschlüsse wurden unter Protest der anwesenden Anlegervertreter mit gleichbleibender Mehrheit gefasst. Die für die Beschlussvorlagen der Geschäftsführung abgegebenen Stimmen wurden allesamt durch den von der Geschäftsführung in der Ladung vorgeschlagenen Anwalt als Vertreter ausgeübt. Ob diesem tatsächlich in dem von der Versammlungsleitung festgestellten Umfang Vollmachten erteilt waren, ist offen.
Aus Sicht der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB – Rechtsanwälte, die auf der Versammlung anwesend waren, sind die nunmehr gefassten Beschlüsse der Versuch, die durch fehlerhafte Beratung herbeigeführten Beteiligungen wirtschaftlich zu realisieren. Einmal mehr festigt sich der Eindruck, dass das mit der namens gebenden Vielzahl von Beratern inszenierte System des Multi Advisor Fonds nicht darauf zielt, für Anleger Rendite zu erwirtschaften.
Würden die von der Geschäftsführung herbeigeführten Beschlüsse umgesetzt, würde das auch von fehlerhaft beratenen Anlegern eingesammelte Kapital bei der Gesellschaft verbleiben. Damit wird die Frage nach der persönlichen Verantwortung der Initiatoren zunehmend drängend.
Je mehr Betroffene sich erfolgreich gegen die Zahlungsklagen der Gesellschaft wehren, desto deutlicher werden die fehlerhafte Schulung der teils selbst geschädigten Berater und damit die zentrale Verantwortlichkeit für die Schlechtberatung zu Tage treten. Es empfiehlt sich weiterhin, einer Zahlungsklage der Gesellschaft zuvor zu kommen und sich von einem auf derartige Fallgestaltungen spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Wie bereit berichtet, hat die Fondsgesellschaft die ersten Klagen gegen Anleger bereits verloren.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei CLLB prüfen derzeit Schadensersatzansprüche u.a. gegen Anlageberater / -vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie gegen die European Securities SECI GmbH.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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