Garantieausschüttungen eingestellt – BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreiten im außergerichtlichen Verfahren Schadenersatz für Anleger.
Die Spekulationen über die Zukunft des Prozesskostenfinanzierers Juragent AG reißen nicht ab. In einem aktuellen Schreiben des Beirats zum Prozesskostenfonds III teilt dieser den Anlegern mit, dass im Finanzierungsvolumen des Fonds derzeit eine Lücke in Höhe von 283 Millionen Euro klafft. Bereits seit mehr als einem Jahr seien seitens der Prozessfinanzierungsgesellschaft keinerlei Prozesse finanziert worden. Laut Angaben im Prospekt sollten aber bereits Ende 2006 Prozessfinanzierungen in Höhe von 300 Mio. Euro erfolgt sein, erklärt der Beirat. Tatsächlich wurden bis zum 31. 12. 2008 allerdings nur 29 Mio. finanziert.
Nach den Ausführungen des Beirats wird das Ergebnis wegen des Prozesskostenfonds Nr. 3 somit gegen Null tendieren. "Das Ergebnis ist für uns Anleger mehr als frustrierend", schreibt der Beirat - und fordert die Anleger auf, unverzüglich eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.
Darüber hinaus wurde den Anlegern der Zweiten, Dritten und Vierten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, Berlin, am 26.03.2009 seitens der Treuhandgesellschaft Treukommerz mitgeteilt, dass auch die im Prospekt zugesagten Garantieausschüttungen vorerst nicht ausbezahlt wird. Eine Begründung für diese Zahlungseinstellung liege der Treuhandgesellschaft allerdings noch nicht vor.
Der ehemalige Vorstand Mirko Heinen hatte zuvor ebenfalls für Unmut bei Aktionären und Anlegern gesorgt, weil er, so die Zeitschrift "Finanztest", klammheimlich eine Million Euro aus der Firmenkasse genommen haben soll, um den Mittelverwendungskontrolleur der Juragent-Fonds aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Inzwischen hat sich dieser schwere Vorwurf offenbar erhärtet: Wie die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber mehreren Medienvertretern bestätigte, wurde gegen "Mirko H." sowie drei weitere Beteiligte (darunter offenbar auch der ehemalige Mittelverwendungskontrolleur, der einst mit Juragent-Geld aus der Haft erlöst worden sein soll) Anklage erhoben.
Der Vorwurf: gewerbsmäßige und bandenmäßige Untreue.
Mirko Heinen, als einem der Hauptverantwortlichem wird vorgeworfen, zwischen Februar 2007 und März 2008 insgesamt rund 16 Millionen Euro aus dem Juragent-Vermögen für eigene Zwecke in die Schweiz transferiert zu haben. Seit Ende Januar sitzt Heinen nun in Berlin in Untersuchungshaft. Für die Anleger gibt es aber zumindest eine kleine Hoffnung, dieses Gelder wieder beitreiben zu können. Immerhin konnte nach den Angaben der Schweizer Staatsanwaltschaft zumindest ein Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro sichergestellt werden.
Anleger sollten daher prüfen lassen, ob ihnen gegen Anlageberater, Treuhänder, oder gegen den Vorstand des Unternehmens Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der verschiedenen Juragent Prozesskostenfonds vertritt.
Aus Sicht der BSZ Anlegerschutzkanzlei kommen vorliegend neben etwaigen Ansprüchen gegen Vorstand und Treuhänder insbesondere auch Schadenersatzsansprüche wegen Falschberatung in Betracht, wenn die jeweiligen Zeichner der Beteiligungen nicht, oder nicht vollständig über die jeweiligen Risiken eines solchen Fonds aufgeklärt wurden. Erst kürzlich konnte seitens der Rechtsanwälte bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Schadenersatzforderung eines Anlegers gegenüber einer Beratungsgesellschaft durchgesetzt werden.
Der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger wandte sich im Herbst des Jahres 2004 an einen Anlageberater, um sich über Anlagemöglichkeiten im Fondsbereich zu informieren. der Anleger gab dabei an, dass ausschließlich Interesse an sicheren Anlageformen bestehe.
Der Berater empfahl sodann eine Beteiligung an der Zweiten Juragent GmbH & Co. Prozessfinanzierungsfonds KG mit einer Gesamtzeichnungssumme in Höhe von € 20.000,00, nebst Agio in Höhe von € 1.000,00, ohne auch die hierbei bestehenden Risiken hinzuweisen.
Es würde sich hierbei, so der Anlegeberater gegenüber dem Anlageinteressenten weiter, um eine absolut sichere Beteiligung handeln, bei der praktisch keine Verlustrisiken bestehen.
Die Empfehlung zum Abschluss der Beteiligung erfolgte trotz der Tatsache, dass in der Fachpresse bereits im Frühling des Jahres 2004 eindringlich vor einer Beteiligung an der Juragent JG gewarnt wurde.
Der Anleger erklärte gegenüber der BSZ Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte , wenn er über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken und die bereits bestehende negative Presse bezüglich der Juragent Beteiligungen aufgeklärt worden, so hätte er die Beteiligung niemals erworben.
Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen des Anlegers beim Anlageberater keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei mit der Durchsetzung der ihm zustehenden Schadenersatzansprüche. „Erfreulicherweise konnten wir bereits im außergerichtlichen Verfahren gegen den Anlageberater eine Schadenersatzleistung im vierstelligen Bereich erwirken, so dass sich der Anleger die Durchführung eines kosten- und zeitintensiven Klageverfahrens sparen konnte, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron.
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Juragent Prozessfinanzierungsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Spekulationen über die Zukunft des Prozesskostenfinanzierers Juragent AG reißen nicht ab. In einem aktuellen Schreiben des Beirats zum Prozesskostenfonds III teilt dieser den Anlegern mit, dass im Finanzierungsvolumen des Fonds derzeit eine Lücke in Höhe von 283 Millionen Euro klafft. Bereits seit mehr als einem Jahr seien seitens der Prozessfinanzierungsgesellschaft keinerlei Prozesse finanziert worden. Laut Angaben im Prospekt sollten aber bereits Ende 2006 Prozessfinanzierungen in Höhe von 300 Mio. Euro erfolgt sein, erklärt der Beirat. Tatsächlich wurden bis zum 31. 12. 2008 allerdings nur 29 Mio. finanziert.
Nach den Ausführungen des Beirats wird das Ergebnis wegen des Prozesskostenfonds Nr. 3 somit gegen Null tendieren. "Das Ergebnis ist für uns Anleger mehr als frustrierend", schreibt der Beirat - und fordert die Anleger auf, unverzüglich eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.
Darüber hinaus wurde den Anlegern der Zweiten, Dritten und Vierten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, Berlin, am 26.03.2009 seitens der Treuhandgesellschaft Treukommerz mitgeteilt, dass auch die im Prospekt zugesagten Garantieausschüttungen vorerst nicht ausbezahlt wird. Eine Begründung für diese Zahlungseinstellung liege der Treuhandgesellschaft allerdings noch nicht vor.
Der ehemalige Vorstand Mirko Heinen hatte zuvor ebenfalls für Unmut bei Aktionären und Anlegern gesorgt, weil er, so die Zeitschrift "Finanztest", klammheimlich eine Million Euro aus der Firmenkasse genommen haben soll, um den Mittelverwendungskontrolleur der Juragent-Fonds aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Inzwischen hat sich dieser schwere Vorwurf offenbar erhärtet: Wie die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber mehreren Medienvertretern bestätigte, wurde gegen "Mirko H." sowie drei weitere Beteiligte (darunter offenbar auch der ehemalige Mittelverwendungskontrolleur, der einst mit Juragent-Geld aus der Haft erlöst worden sein soll) Anklage erhoben.
Der Vorwurf: gewerbsmäßige und bandenmäßige Untreue.
Mirko Heinen, als einem der Hauptverantwortlichem wird vorgeworfen, zwischen Februar 2007 und März 2008 insgesamt rund 16 Millionen Euro aus dem Juragent-Vermögen für eigene Zwecke in die Schweiz transferiert zu haben. Seit Ende Januar sitzt Heinen nun in Berlin in Untersuchungshaft. Für die Anleger gibt es aber zumindest eine kleine Hoffnung, dieses Gelder wieder beitreiben zu können. Immerhin konnte nach den Angaben der Schweizer Staatsanwaltschaft zumindest ein Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro sichergestellt werden.
Anleger sollten daher prüfen lassen, ob ihnen gegen Anlageberater, Treuhänder, oder gegen den Vorstand des Unternehmens Schadenersatzansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der verschiedenen Juragent Prozesskostenfonds vertritt.
Aus Sicht der BSZ Anlegerschutzkanzlei kommen vorliegend neben etwaigen Ansprüchen gegen Vorstand und Treuhänder insbesondere auch Schadenersatzsansprüche wegen Falschberatung in Betracht, wenn die jeweiligen Zeichner der Beteiligungen nicht, oder nicht vollständig über die jeweiligen Risiken eines solchen Fonds aufgeklärt wurden. Erst kürzlich konnte seitens der Rechtsanwälte bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Schadenersatzforderung eines Anlegers gegenüber einer Beratungsgesellschaft durchgesetzt werden.
Der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger wandte sich im Herbst des Jahres 2004 an einen Anlageberater, um sich über Anlagemöglichkeiten im Fondsbereich zu informieren. der Anleger gab dabei an, dass ausschließlich Interesse an sicheren Anlageformen bestehe.
Der Berater empfahl sodann eine Beteiligung an der Zweiten Juragent GmbH & Co. Prozessfinanzierungsfonds KG mit einer Gesamtzeichnungssumme in Höhe von € 20.000,00, nebst Agio in Höhe von € 1.000,00, ohne auch die hierbei bestehenden Risiken hinzuweisen.
Es würde sich hierbei, so der Anlegeberater gegenüber dem Anlageinteressenten weiter, um eine absolut sichere Beteiligung handeln, bei der praktisch keine Verlustrisiken bestehen.
Die Empfehlung zum Abschluss der Beteiligung erfolgte trotz der Tatsache, dass in der Fachpresse bereits im Frühling des Jahres 2004 eindringlich vor einer Beteiligung an der Juragent JG gewarnt wurde.
Der Anleger erklärte gegenüber der BSZ Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte , wenn er über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken und die bereits bestehende negative Presse bezüglich der Juragent Beteiligungen aufgeklärt worden, so hätte er die Beteiligung niemals erworben.
Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen des Anlegers beim Anlageberater keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei mit der Durchsetzung der ihm zustehenden Schadenersatzansprüche. „Erfreulicherweise konnten wir bereits im außergerichtlichen Verfahren gegen den Anlageberater eine Schadenersatzleistung im vierstelligen Bereich erwirken, so dass sich der Anleger die Durchführung eines kosten- und zeitintensiven Klageverfahrens sparen konnte, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron.
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Juragent Prozessfinanzierungsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.04.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen