Mit Urteil vom 11.03.2009 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Hanau einen Anlageberater verurteilt, einem Anleger dem diesen durch seine Beteiligung an der EuropLeasing AG entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
Dem Anleger wurde Ende 2002 von dem Anlageberater empfohlen, sich mit einem Nennbetrag in Höhe von € 20.000,00 als atypisch stiller Gesellschafter an der EuropLeasing AG zu beteiligen. Auf die Verlustrisiken einer derartigen Beteiligung wurde der Anleger nicht hingewiesen. Ebenso wenig wurde der Anleger darauf hingewiesen, dass die Investitionspolitik der EuropLeasing auf einem Blind-Pool-Konzept basierte.
Nachdem über das Vermögen der EuropLeasing AG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, beauftrage der Anleger die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung bestehender Ansprüche. Da nicht abzusehen ist, ob das Insolvenzverfahren zu einer - auch nur teilweisen - Schadenskompensation führen wird, erhob die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Klage gegen den Berater wegen der Verletzung der Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag. Das Landgericht Hanau hat dieser Klage in der I. Instanz stattgegeben.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten Anlegern, die sich auf Grund einer Beratung an der EuropLeasing AG beteiligt haben, dass Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Europ-Leasing AG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Dem Anleger wurde Ende 2002 von dem Anlageberater empfohlen, sich mit einem Nennbetrag in Höhe von € 20.000,00 als atypisch stiller Gesellschafter an der EuropLeasing AG zu beteiligen. Auf die Verlustrisiken einer derartigen Beteiligung wurde der Anleger nicht hingewiesen. Ebenso wenig wurde der Anleger darauf hingewiesen, dass die Investitionspolitik der EuropLeasing auf einem Blind-Pool-Konzept basierte.
Nachdem über das Vermögen der EuropLeasing AG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, beauftrage der Anleger die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung bestehender Ansprüche. Da nicht abzusehen ist, ob das Insolvenzverfahren zu einer - auch nur teilweisen - Schadenskompensation führen wird, erhob die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Klage gegen den Berater wegen der Verletzung der Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag. Das Landgericht Hanau hat dieser Klage in der I. Instanz stattgegeben.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte raten Anlegern, die sich auf Grund einer Beratung an der EuropLeasing AG beteiligt haben, dass Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Europ-Leasing AG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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