Geschädigte sollten umgehend handeln! Dresdner Bank zahlte bereits im Sommer Schadensersatz! BSZ® e.V.-Anwalt Dr. Walter Späth: "Gute Schadensersatzchancen jetzt nutzen!" Jetzt zur BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anmelden!
Geschädigte von Lehman-Schrottzertifikaten sollten aufhorchen: Diversen Medienberichten zufolge (z.B. laut der Online-Ausgabe des Magazins "Focus" vom 21.10.2008 zufolge) haben diverse Banken bereits vor dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers Schadensersatz an einige Geschädigte bezahlt. So hat laut Focus online vom 21.10.2008 die Dresdner Bank Hamburg bereits im Sommer 2008 Schadensersatz in Höhe von 21.000,- Euro an eine Kundin für verlustreiche Lehman Brothers-Zertifikate gezahlt. Das Landgericht Hamburg habe durch Anerkenntnisurteil, das von der Dresdner Bank akzeptiert worden sei, der Klägerin Recht gegeben. Zwar sagte ein Sprecher der Dresdner Bank, dass es sich hierbei um einen Einzelfall aus dem Jahr 2007 gehandelt haben soll und kein Zusammenhang in Zusammenhang mit Verlusten durch die Pleite von Lehman Brothers bestehen würde. Allerdings scheinen auch in anderen Fällen Rückabwicklungen möglich gewesen zu sein. Laut Focus online hat eine Hamburger Anwaltskanzlei gemäß eigener Angaben seit August 2007 für rund 150 Senioren Rückabwicklungen ihrer Papiere, in diesem Fall keine Lehman-Zertifikate, im Gesamtvolumen von 700.000 Euro erzielt. enorm."
Auch von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten konnte dabei vor wenigen Wochen ein erster Erfolg für eine 84-jährige Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine 84-jährige Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem konkreten Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht). Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.
Auch gemäß einer Meldung von Spiegel online vom 24.10.2008 zufolge würden zur Zeit verschiedene Banken eher die Strategie verfolgen, Kunden im Zweifelsfall auszuzahlen, um Gerichtsprozesse und den damit verbundenen Medienrummel zu vermeiden. Laut Spiegel online seien einer Expertin zufolge von der Hamburger Sparkasse mehrere solche Angebote bekannt, bei denen die Haspa mehreren Kunden angeboten habe, ihnen einen Teil des entstandenen Schadens zu erstatten, wobei die Rückzahlungsquote zwischen 50 und 80 % betragen habe.
"All diese Fälle bestätigen uns in unserer Annahme, dass Geschädigte keineswegs chancenlos sind, sondern im Gegenteil oftmals gute Schadensersatzchancen gegen die Banken haben dürften," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. "Auch wenn es sich in den oben beschriebenen Fällen um Einzelfälle gehandelt haben mag, so zeigt sich meiner Ansicht nach doch, dass die Banken hier ein Prozessrisiko gesehen haben, dass sie für nicht unbeachtlich gehalten haben." so Späth. "Wir sind daher zuversichtlich, zum Teil bereits außergerichtlich mit den Banken zu vernünftigen Lösungen für die Betroffenen kommen zu können, schließlich wurden hier teilweise erhebliche Fehler begangen und der Imageschaden für die Banken ist.
Dabei zeigt sich ganz klar, dass von den Banken oftmals mehrere Fehler begangen wurden:
1. Vielen Anlegern wurden die Papiere von ihrer Bank als 100%ig sicher verkauft, bei denen überhaupt nichts passieren könne, auf ein Totalverlustrisiko im Zusammenhang mit dem Emittentenrisiko wurde teilweise nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht hingewiesen,
2. auf die fehlende Einlagensicherung wurden Kunden teilweise nicht hingewiesen, so dass etliche Anleger davon ausgingen, dass sie wenigstens in Höhe von 20.000,- Euro geschützt seien.
3. Oftmals wurden die Papiere auch an sehr konservative Anleger bedenkenlos verkauft, deren Anlageprofil diese als äußerst risikoscheu auswies, oftmals auch an Rentner zur Altersvorsorge
4. Wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, wurden die Anleger teilweise sogar im Dunkeln darüber gelassen oder nur sehr missverständlich ausgedrückt, dass Lehman Brothers die Emittentin der Zertifikate war, Geschädigte berichten teilweise davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass ihre Hausbank die Emittentin war.
5. Auf teilweise hohe Rückvergütungen an die Banken (sog. "Kickbacks") wurden die Anleger teilweise nicht hingewiesen
6. Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben.
7. Oftmals berichten Geschädigte davon, dass sie noch im Sommer 2008 erneut an ihre Bank heran getreten sind, um zu fragen, ob sie die Lehman-Zertifikate verkaufen sollen, woraufhin sie von ihrem Bankberater beschwichtigt worden seien, dass "alles in Ordnung" sei und sie sich keine Sorgen zu machen brauchten, die Rückzahlung würde auf jeden Fall zu 100% am Laufzeitende erfolgen.
Inzwischen haben sich daher auch mehr als 500 Geschädigte aus ganz Deutschland der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft "Lehman-Brothers-Zertifikate" angeschlossen, die von mehreren renommierten BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien in verschiedenen deutschen Großstädten betreut wird und kompetente Hilfe zu der Frage gefunden, ob und gegen wen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten werden auch inzwischen die ersten Klagen wegen Beraterhaftung eingereicht. Viele Geschädigte sind empört und fühlen sich von ihrer Bank völlig falsch beraten, andere sind gar der Meinung, dass sie "übers Ohr gehauen worden" sind.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Geschädigte von Lehman-Schrottzertifikaten sollten aufhorchen: Diversen Medienberichten zufolge (z.B. laut der Online-Ausgabe des Magazins "Focus" vom 21.10.2008 zufolge) haben diverse Banken bereits vor dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers Schadensersatz an einige Geschädigte bezahlt. So hat laut Focus online vom 21.10.2008 die Dresdner Bank Hamburg bereits im Sommer 2008 Schadensersatz in Höhe von 21.000,- Euro an eine Kundin für verlustreiche Lehman Brothers-Zertifikate gezahlt. Das Landgericht Hamburg habe durch Anerkenntnisurteil, das von der Dresdner Bank akzeptiert worden sei, der Klägerin Recht gegeben. Zwar sagte ein Sprecher der Dresdner Bank, dass es sich hierbei um einen Einzelfall aus dem Jahr 2007 gehandelt haben soll und kein Zusammenhang in Zusammenhang mit Verlusten durch die Pleite von Lehman Brothers bestehen würde. Allerdings scheinen auch in anderen Fällen Rückabwicklungen möglich gewesen zu sein. Laut Focus online hat eine Hamburger Anwaltskanzlei gemäß eigener Angaben seit August 2007 für rund 150 Senioren Rückabwicklungen ihrer Papiere, in diesem Fall keine Lehman-Zertifikate, im Gesamtvolumen von 700.000 Euro erzielt. enorm."
Auch von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten konnte dabei vor wenigen Wochen ein erster Erfolg für eine 84-jährige Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine 84-jährige Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem konkreten Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht). Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.
Auch gemäß einer Meldung von Spiegel online vom 24.10.2008 zufolge würden zur Zeit verschiedene Banken eher die Strategie verfolgen, Kunden im Zweifelsfall auszuzahlen, um Gerichtsprozesse und den damit verbundenen Medienrummel zu vermeiden. Laut Spiegel online seien einer Expertin zufolge von der Hamburger Sparkasse mehrere solche Angebote bekannt, bei denen die Haspa mehreren Kunden angeboten habe, ihnen einen Teil des entstandenen Schadens zu erstatten, wobei die Rückzahlungsquote zwischen 50 und 80 % betragen habe.
"All diese Fälle bestätigen uns in unserer Annahme, dass Geschädigte keineswegs chancenlos sind, sondern im Gegenteil oftmals gute Schadensersatzchancen gegen die Banken haben dürften," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. "Auch wenn es sich in den oben beschriebenen Fällen um Einzelfälle gehandelt haben mag, so zeigt sich meiner Ansicht nach doch, dass die Banken hier ein Prozessrisiko gesehen haben, dass sie für nicht unbeachtlich gehalten haben." so Späth. "Wir sind daher zuversichtlich, zum Teil bereits außergerichtlich mit den Banken zu vernünftigen Lösungen für die Betroffenen kommen zu können, schließlich wurden hier teilweise erhebliche Fehler begangen und der Imageschaden für die Banken ist.
Dabei zeigt sich ganz klar, dass von den Banken oftmals mehrere Fehler begangen wurden:
1. Vielen Anlegern wurden die Papiere von ihrer Bank als 100%ig sicher verkauft, bei denen überhaupt nichts passieren könne, auf ein Totalverlustrisiko im Zusammenhang mit dem Emittentenrisiko wurde teilweise nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht hingewiesen,
2. auf die fehlende Einlagensicherung wurden Kunden teilweise nicht hingewiesen, so dass etliche Anleger davon ausgingen, dass sie wenigstens in Höhe von 20.000,- Euro geschützt seien.
3. Oftmals wurden die Papiere auch an sehr konservative Anleger bedenkenlos verkauft, deren Anlageprofil diese als äußerst risikoscheu auswies, oftmals auch an Rentner zur Altersvorsorge
4. Wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, wurden die Anleger teilweise sogar im Dunkeln darüber gelassen oder nur sehr missverständlich ausgedrückt, dass Lehman Brothers die Emittentin der Zertifikate war, Geschädigte berichten teilweise davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass ihre Hausbank die Emittentin war.
5. Auf teilweise hohe Rückvergütungen an die Banken (sog. "Kickbacks") wurden die Anleger teilweise nicht hingewiesen
6. Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben.
7. Oftmals berichten Geschädigte davon, dass sie noch im Sommer 2008 erneut an ihre Bank heran getreten sind, um zu fragen, ob sie die Lehman-Zertifikate verkaufen sollen, woraufhin sie von ihrem Bankberater beschwichtigt worden seien, dass "alles in Ordnung" sei und sie sich keine Sorgen zu machen brauchten, die Rückzahlung würde auf jeden Fall zu 100% am Laufzeitende erfolgen.
Inzwischen haben sich daher auch mehr als 500 Geschädigte aus ganz Deutschland der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft "Lehman-Brothers-Zertifikate" angeschlossen, die von mehreren renommierten BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien in verschiedenen deutschen Großstädten betreut wird und kompetente Hilfe zu der Frage gefunden, ob und gegen wen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten werden auch inzwischen die ersten Klagen wegen Beraterhaftung eingereicht. Viele Geschädigte sind empört und fühlen sich von ihrer Bank völlig falsch beraten, andere sind gar der Meinung, dass sie "übers Ohr gehauen worden" sind.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165 Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt