Das Landegericht Düsseldorf hat am 18.04.2008 die Verantwortlichen der First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) zum Schadensersatz verurteilt. Die von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger haben auf Rückzahlung der investierten Gelder geklagt, da sie sich von den Verantwortlichen der FRE getäuscht fühlen.
Das Landgericht Düsseldorf hat am 18.04.2008 zwei von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH aus Düsseldorf (FRE) den geltend gemachten Schadensersatz zugesprochen. Die Anleger hatten in der Vergangenheit Inhaberschuldverschreibungen der FRE erworben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FRE mussten die Anleger feststellen, dass sie über die wahre Lenkungsbefugnis im Hause der FRE getäuscht wurden. Auch die wirtschaftliche Situation der FRE wurde in den diversen Emissionsprospekten unzutreffend dargestellt.
"Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen die heutigen Entscheidungen doch, dass geschädigte Anleger der First Real Estate nicht nur auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens vertrauen müssen" kommentiert Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl die Entscheidung. Geschädigte Anleger der FRE sollten das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Das Landgericht Düsseldorf hat am 18.04.2008 zwei von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH aus Düsseldorf (FRE) den geltend gemachten Schadensersatz zugesprochen. Die Anleger hatten in der Vergangenheit Inhaberschuldverschreibungen der FRE erworben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FRE mussten die Anleger feststellen, dass sie über die wahre Lenkungsbefugnis im Hause der FRE getäuscht wurden. Auch die wirtschaftliche Situation der FRE wurde in den diversen Emissionsprospekten unzutreffend dargestellt.
"Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen die heutigen Entscheidungen doch, dass geschädigte Anleger der First Real Estate nicht nur auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens vertrauen müssen" kommentiert Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl die Entscheidung. Geschädigte Anleger der FRE sollten das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.