Die Zinsen für das 1. Quartal 2008 können nicht bedient werden
Die Immobilienfirma ISS Immobilien Schutz und Service AG (ISS AG) teilte ihren Anleger schriftlich mit, dass sie die zum 31.03.2008 fälligen Zinsen nicht auszahlen kann. Die ISS AG begründet ihre nun schon seit Monaten andauernden Liquiditätsschwierigkeiten damit, dass zwei sicher gewähnte Geschäfte gescheitert seien. Darüber hinaus wirke sich die Immobilienkrise in den USA auch auf den schleppenden Verkauf der ISS-Immobilien aus.
Viele Anleger haben jedoch das Vertrauen in die erneuten Vertröstungen der ISS AG verloren. Die ISS AG hat in den vergangenen sechs Monate schon oft angekündigt, dass in Kürze die Liquidität über anstehende Immobilienverkäufe wieder hergestellt werde. Die Ankündigungen der ISS AG sind jedoch stets wage und nicht nachprüfbar. Konkrete Angaben zu dem vorhandenen Immobilienbestand nennt die ISS AG nicht. Auch fehlen konkrete Angaben zu den gescheiterten Geschäften bzw. zu möglichen Immobilienverkäufen.
Offenkundig ist jedenfalls, dass die ISS AG bis heute keine Verbesserung der Unternehmenssituation erreichen konnte. Im Gegenteil: Die Lage scheint sich nochmals dramatisch verschlechtert zu haben.
Darüber hinaus verschweigt die ISS AG, dass sie nicht lediglich mit Zinszahlungen in Verzug ist, sondern in vielen Fällen zudem fällige Inhaber-Teilschuldverschreibungen nicht ausbezahlte.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Klagen auf Auszahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen die ISS AG beim Landgericht Mönchengladbach eingereicht. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät den Anlegern der ISS Immobilien Schutz und Service AG, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ISS Immobilien Schutz und Service AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Immobilienfirma ISS Immobilien Schutz und Service AG (ISS AG) teilte ihren Anleger schriftlich mit, dass sie die zum 31.03.2008 fälligen Zinsen nicht auszahlen kann. Die ISS AG begründet ihre nun schon seit Monaten andauernden Liquiditätsschwierigkeiten damit, dass zwei sicher gewähnte Geschäfte gescheitert seien. Darüber hinaus wirke sich die Immobilienkrise in den USA auch auf den schleppenden Verkauf der ISS-Immobilien aus.
Viele Anleger haben jedoch das Vertrauen in die erneuten Vertröstungen der ISS AG verloren. Die ISS AG hat in den vergangenen sechs Monate schon oft angekündigt, dass in Kürze die Liquidität über anstehende Immobilienverkäufe wieder hergestellt werde. Die Ankündigungen der ISS AG sind jedoch stets wage und nicht nachprüfbar. Konkrete Angaben zu dem vorhandenen Immobilienbestand nennt die ISS AG nicht. Auch fehlen konkrete Angaben zu den gescheiterten Geschäften bzw. zu möglichen Immobilienverkäufen.
Offenkundig ist jedenfalls, dass die ISS AG bis heute keine Verbesserung der Unternehmenssituation erreichen konnte. Im Gegenteil: Die Lage scheint sich nochmals dramatisch verschlechtert zu haben.
Darüber hinaus verschweigt die ISS AG, dass sie nicht lediglich mit Zinszahlungen in Verzug ist, sondern in vielen Fällen zudem fällige Inhaber-Teilschuldverschreibungen nicht ausbezahlte.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Klagen auf Auszahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen die ISS AG beim Landgericht Mönchengladbach eingereicht. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät den Anlegern der ISS Immobilien Schutz und Service AG, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom18.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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