BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet erstes Urteil in Deutschland auf Schadensersatz gegen Hintermann Böhle und Strohfrau Cmok in Höhe von 20.000,- € vor dem Landgericht Düsseldorf.
Mit Urteil vom 03.04.2008 (Az.: 3 O 269/07) hat das Landgericht Düsseldorf in einem von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geführten Verfahren die Verantwortlichen bei First Real Estate, den wahren Verantwortlichen und „Hintermann“ Michael Böhle und die „Strohfrau“ Anna Cmok, zu Schadensersatz in Höhe von 20.000,- € und zur Begleichung weiterer Kosten verurteilt. Unseres Wissens nach handelt es sich hierbei um das erste Urteil gegen die Verantwortlichen der FRE GmbH in Deutschland.
Die rechtsschutzversicherten Kläger hatten sich in Höhe von 20.000,- € in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen an der First Real Estate Grundbesitz GmbH beteiligt, wie sich herausstellte, war die Geschäftsführerin Cmok nicht die wahre Verantwortliche bei der Firma, sondern ihr Lebensgefährte Michael Böhle, der sich jedoch bewusst im Hintergrund hielt.
Dem BSZ® e.V. ist es letztes Jahr als erstem Anlegerschutzverein in Deutschland gelungen, die Geschädigten auf die wahren Verhältnisse bei FRE, das Konstrukt „Hintermann“ – „Strohfrau“ hinzuweisen, diese Konstellation wurde später vom Insolvenzverwalter vollauf bestätigt. Der Insolvenzverwalter führte auch in seinem Gutachten aus, dass es bei FRE wohl von Anfang an nicht möglich war, die Anlegergelder zurück zu bezahlen und die Verantwortlichen dies wohl auch nicht vorhatten.
Das Gericht kam damit eindeutig zu einem Rückzahlungsanspruch der Beklagten, obwohl sich die Beklagtenseite vehement zu verteidigen versuchte. „Dieser Rechtsstreit wurde mit ungewöhnlich harten Bandagen geführt, von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite wurde mir hier ein reichhaltiges Einschüchterungspotenzial entgegen gehalten, die Vorwürfe, die mir in dem Prozess entgegen gehalten wurden, reichten von „Unwissenheit“ über „Lüge“ bis hin zum „versuchten Prozessbetrug“, wir freuen uns, dass das Gericht sich hiervon nicht beeindrucken ließ und unserer Argumentation gefolgt ist,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.
Als letzter verzweifelter Versuch wurde von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite noch ein „Plausibilitätsgutachten“ übersandt, in dem die „Gutachter“ zu dem Ergebnis kamen, dass das Geschäftsmodell bei FRE natürlich plausibel gewesen sei und eine Rückzahlung der Anlegergelder möglich gewesen sei. „Wir freuen uns, dass das Landgericht Düsseldorf unserer Argumentation gefolgt ist, dass das Gutachten für den gegenwärtigen Rechtsstreit völlig unbrauchbar ist und keine Aussagekraft hat,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Zahlreiche weitere Verfahren sind noch vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig und sollen demnächst entschieden werden.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden demnächst umgehend die Zwangsvollstreckung einleiten. „Es muss allerdings ehrlicherweise gesagt werden, dass es unsicher ist, ob erfolgreich Gelder vollstreckt werden können,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Der BSZ e.V. wird hierüber weiter berichten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Mit Urteil vom 03.04.2008 (Az.: 3 O 269/07) hat das Landgericht Düsseldorf in einem von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geführten Verfahren die Verantwortlichen bei First Real Estate, den wahren Verantwortlichen und „Hintermann“ Michael Böhle und die „Strohfrau“ Anna Cmok, zu Schadensersatz in Höhe von 20.000,- € und zur Begleichung weiterer Kosten verurteilt. Unseres Wissens nach handelt es sich hierbei um das erste Urteil gegen die Verantwortlichen der FRE GmbH in Deutschland.
Die rechtsschutzversicherten Kläger hatten sich in Höhe von 20.000,- € in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen an der First Real Estate Grundbesitz GmbH beteiligt, wie sich herausstellte, war die Geschäftsführerin Cmok nicht die wahre Verantwortliche bei der Firma, sondern ihr Lebensgefährte Michael Böhle, der sich jedoch bewusst im Hintergrund hielt.
Dem BSZ® e.V. ist es letztes Jahr als erstem Anlegerschutzverein in Deutschland gelungen, die Geschädigten auf die wahren Verhältnisse bei FRE, das Konstrukt „Hintermann“ – „Strohfrau“ hinzuweisen, diese Konstellation wurde später vom Insolvenzverwalter vollauf bestätigt. Der Insolvenzverwalter führte auch in seinem Gutachten aus, dass es bei FRE wohl von Anfang an nicht möglich war, die Anlegergelder zurück zu bezahlen und die Verantwortlichen dies wohl auch nicht vorhatten.
Das Gericht kam damit eindeutig zu einem Rückzahlungsanspruch der Beklagten, obwohl sich die Beklagtenseite vehement zu verteidigen versuchte. „Dieser Rechtsstreit wurde mit ungewöhnlich harten Bandagen geführt, von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite wurde mir hier ein reichhaltiges Einschüchterungspotenzial entgegen gehalten, die Vorwürfe, die mir in dem Prozess entgegen gehalten wurden, reichten von „Unwissenheit“ über „Lüge“ bis hin zum „versuchten Prozessbetrug“, wir freuen uns, dass das Gericht sich hiervon nicht beeindrucken ließ und unserer Argumentation gefolgt ist,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.
Als letzter verzweifelter Versuch wurde von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite noch ein „Plausibilitätsgutachten“ übersandt, in dem die „Gutachter“ zu dem Ergebnis kamen, dass das Geschäftsmodell bei FRE natürlich plausibel gewesen sei und eine Rückzahlung der Anlegergelder möglich gewesen sei. „Wir freuen uns, dass das Landgericht Düsseldorf unserer Argumentation gefolgt ist, dass das Gutachten für den gegenwärtigen Rechtsstreit völlig unbrauchbar ist und keine Aussagekraft hat,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Zahlreiche weitere Verfahren sind noch vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig und sollen demnächst entschieden werden.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden demnächst umgehend die Zwangsvollstreckung einleiten. „Es muss allerdings ehrlicherweise gesagt werden, dass es unsicher ist, ob erfolgreich Gelder vollstreckt werden können,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Der BSZ e.V. wird hierüber weiter berichten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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