Die Pleite der Care Life Gruppe ist jetzt offensichtlich: Bei der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG ist am 11.03.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Geschädigte Anleger müssen jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nicht leer ausgehen wollen.
Am 11.03.2008 hat das Amtsgericht Würzburg über das Vermögen der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Fraas (Würzburg) zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren beruht auf einem Antrag eines Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, der bereits am 05.07.2007 aus Anlegerschutzgründen bei Gericht eingereicht worden war. Das Amtsgericht Würzburg bestätigt damit die Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Johst, der schon seit längerer Zeit von einer insolvenzreifen Überschuldung der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG ausgegangen war.
Bis zum 15.05.2008 sollen jetzt Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Viel Zeit bleibt den betroffenen Kapitalanlegern also nicht. Wer im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen will, sollte unbedingt einen kompetenten Anwalt einschalten, der über entsprechende Erfahrungen in vergleichbaren Insolvenzverfahren verfügt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat gegen Herrn Roland Martin, den Vorstand der Care Life AG (Helmstadt), und Herrn Stefan Sebold, den Geschäftsführer der HVS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH strafrechtlich ermittelt und Anklage wegen Betrugs beim Landgericht Würzburg erhoben. Dies hat auch in zivilrechtlicher Hinsicht Konsequenzen: Aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geht eindeutig hervor, dass die Unternehmensverantwortlichen der Care Life Gruppe schadensersatzpflichtig sind. Zur Wahrnehmung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt die Staatsanwaltschaft den betroffenen Anlegern die Einschaltung von Rechtsanwälten.
Die Kapitalanlagen der Care Life Gruppe wurden größtenteils über die GK Finanz AG (Bad Mergentheim) und die Provenum GmbH (Heilbronn) vertrieben. Häufig wurde den Anlegern im Beratungsgespräch vorgetäuscht, dass sie sichere Kapitalanlagen erwerben würden, die auch zur Altersvorsorge geeignet wären. War dies der Fall, haften die Vermittlerfirmen auf Schadensersatz. Rechtsanwalt Johst: „Mandanten unserer Kanzlei können bereits von erfolgreichen Schadensersatzprozessen berichten.“
Es ist zu befürchten, dass die Anlagevermittler der Care Life Gruppe sich aus der Verantwortung stehlen wollen und sich selbst als die eigentlichen Betrugsopfer darstellen. Sie werden dann einen Rechtsanwalt vorschlagen, der grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlerfirma verfolgt. Diese unsinnige Mandatsbeschränkung, die den Anlegerschutz mit Füßen tritt, geht eindeutig zu Lasten der Geschädigten, die keinem Anlagevermittler trauen sollten, dessen Angaben sich bislang als falsch erwiesen haben. „Die geschädigten Anleger sollten vielmehr jede sinnvolle Gelegenheit der Entschädigung nutzen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel, „wer jetzt eingleisig fahren will läuft Gefahr, dass der Zug ohne ihn abfährt.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Care Life“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Geschädigte Anleger müssen jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nicht leer ausgehen wollen.
Am 11.03.2008 hat das Amtsgericht Würzburg über das Vermögen der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Fraas (Würzburg) zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren beruht auf einem Antrag eines Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, der bereits am 05.07.2007 aus Anlegerschutzgründen bei Gericht eingereicht worden war. Das Amtsgericht Würzburg bestätigt damit die Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Johst, der schon seit längerer Zeit von einer insolvenzreifen Überschuldung der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG ausgegangen war.
Bis zum 15.05.2008 sollen jetzt Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Viel Zeit bleibt den betroffenen Kapitalanlegern also nicht. Wer im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen will, sollte unbedingt einen kompetenten Anwalt einschalten, der über entsprechende Erfahrungen in vergleichbaren Insolvenzverfahren verfügt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat gegen Herrn Roland Martin, den Vorstand der Care Life AG (Helmstadt), und Herrn Stefan Sebold, den Geschäftsführer der HVS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH strafrechtlich ermittelt und Anklage wegen Betrugs beim Landgericht Würzburg erhoben. Dies hat auch in zivilrechtlicher Hinsicht Konsequenzen: Aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geht eindeutig hervor, dass die Unternehmensverantwortlichen der Care Life Gruppe schadensersatzpflichtig sind. Zur Wahrnehmung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt die Staatsanwaltschaft den betroffenen Anlegern die Einschaltung von Rechtsanwälten.
Die Kapitalanlagen der Care Life Gruppe wurden größtenteils über die GK Finanz AG (Bad Mergentheim) und die Provenum GmbH (Heilbronn) vertrieben. Häufig wurde den Anlegern im Beratungsgespräch vorgetäuscht, dass sie sichere Kapitalanlagen erwerben würden, die auch zur Altersvorsorge geeignet wären. War dies der Fall, haften die Vermittlerfirmen auf Schadensersatz. Rechtsanwalt Johst: „Mandanten unserer Kanzlei können bereits von erfolgreichen Schadensersatzprozessen berichten.“
Es ist zu befürchten, dass die Anlagevermittler der Care Life Gruppe sich aus der Verantwortung stehlen wollen und sich selbst als die eigentlichen Betrugsopfer darstellen. Sie werden dann einen Rechtsanwalt vorschlagen, der grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlerfirma verfolgt. Diese unsinnige Mandatsbeschränkung, die den Anlegerschutz mit Füßen tritt, geht eindeutig zu Lasten der Geschädigten, die keinem Anlagevermittler trauen sollten, dessen Angaben sich bislang als falsch erwiesen haben. „Die geschädigten Anleger sollten vielmehr jede sinnvolle Gelegenheit der Entschädigung nutzen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel, „wer jetzt eingleisig fahren will läuft Gefahr, dass der Zug ohne ihn abfährt.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Care Life“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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