BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erzielt erneut vollen Schadensersatz für einen Anleger der Vermögensgarant AG in Höhe von ca. 8.000,- €. Indizwirkung auch für geschädigte Anleger der insolventen Global Swiss Capital AG. Dubioses „Übernahme-Angebot“ der Apollo Capital AG von den Marschall-Inseln!
In einem aktuellen Verfahren, das von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte in Norddeutschland geführt wurde, konnte erneut voller Schadensersatz für einen geschädigten Anleger der inzwischen insolventen Vermögensgarant AG in Höhe von ca. 8.000,- € erzielt werden. Verklagt wurde im aktuellen Fall der Vermittler der Beteiligung der insolventen Vermögensgarant AG, der den Anleger über die Risiken der Anlage nur unzureichend aufgeklärt hatte.
Nachdem im Termin zur mündlichen Verhandlung der Richter des mit dem Fall betrauten Gerichts den Vermittler darauf hinwies, dass seine Chancen wohl eher schlecht stehen würden, zog der Vermittler der Anlage, der wohl ein größeres „Kontingent“ an Vermögensgarant-Inhaberschuldverschreibungen an diverse Anleger vermittelt hatte, die „Notbremse“: Der Vermittler, der Angst hatte, dass bei einem obsiegenden Urteil des Anlegers eine „Lawine“ losgetreten worden wäre, machte im Termin zur mündlichen Verhandlung dem Anleger folgendes Vergleichsangebot (bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Ihnen daher weder das Aktenzeichen noch das mit der Angelegenheit betraute Gericht noch den Sitz des Vermittlers nennen können): Er ersetzt dem Anleger alle ihm durch die Anlage bei der Vermögensgarant AG entstandenen Schäden, und zwar inklusive Anwalts- und Gerichtskosten! Der Anleger ging auf dieses Vergleichsangebot schließlich ein, um dem Restrisiko einer möglichen Berufung des Vermittlers, die nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte auch nicht sonderlich Erfolg versprechend gewesen wäre, aus dem Weg zu gehen.
Für den von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth betreuten Anleger bedeutet dies im Ergebnis, dass er so gestellt wird, als ob er die Anlage bei der Vermögensgarant AG nie gezeichnet hätte! „Der Fall zeigt erneut, dass Geschädigte gute Chancen auf Schadensersatz haben und umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen sollten,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde.
Auch in einigen anderen Fällen konnten die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereits gute Erfolge für geschädigte Vermögensgarant-Anleger erzielen: So verurteilte das Kammergericht Berlin Ende November 2007 in einem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführten Verfahren den Vermittler dazu, Schadensersatz in Höhe von ca. 7.000,- € an die dortige Anlegerin zu bezahlen. In einem anderen von R & S geführten Fall vom April 2007 verurteilte das Landgericht Potsdam mit Versäumnisurteil den dortigen Vermittler zum Schadensersatz in Höhe von 12.000,- €. In einem weiteren Verfahren, das von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, ersetzte der Vermittler dem dortigen Anleger den Schaden in Höhe von 3.150 € bereits außergerichtlich. In einem weiteren von R & S betreuten Verfahren mit einem Streitwert in Höhe von ca. 75.000,- €, das zur Zeit vor dem Landgericht Berlin geführt wird und demnächst entschieden werden soll, hat die Richterin auch bereits verlauten lassen, dass sie einer möglichen Schadensersatzverpflichtung des Vermittlers ebenfalls grundsätzlich positiv gegenüber stehen dürfte.
Der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte gelang es in einigen Fällen, Urteile gegen den Vorstand der Vermögensgarant AG zu erzielen, in denen dieser zum Schadensersatz verpflichtet wurde. Nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte haben diese positiven Entscheidungen auch Indizwirkung für den Fall der insolventen Global Swiss Capital AG. „Die Fälle Vermögensgarant AG und Global Swiss Capital AG sind sehr ähnlich gelagert. In beiden Fällen wurden Anlegern Inhaberteilschuldverschreibungen vermittelt und utopisch hohe Zinsen versprochen, wobei nicht völlig klar wurde, in welche Anlagen das Geld fließen sollte, teilweise wurde auch in beiden Fällen mit irgendwelchen angeblichen Bankgarantien geworben, die gar nicht vorhanden waren,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Teilweise wird sogar gemunkelt, dass hinter dem Angebot der Vermögensgarant AG und der Global Swiss Capital AG dieselben Verantwortlichen als Initiatoren stehen könnten.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sind daher zuversichtlich, auch für die zahlreichen von ihnen vertretenen Anleger der Global Swiss Capital AG Schadensersatz erzielen zu können.
Besonders vorsichtig sollten geschädigte Global Swiss Capital AG-Anleger daher auch bei einem Übernahmeangebot sein, das ihnen zur Zeit gemacht wird: Eine „Apollo Capital AG“ mit –angeblichem – Sitz auf den Marschall-Inseln macht den Anlegern zur Zeit das Angebot, ihren ihre Inhaberschuldverschreibungen abzukaufen und den Nennwert, also den Anlagebetrag, auszubezahlen. Der BSZ® e.V. hatte die Anleger bereits vor einiger Zeit vor dem Angebot ausdrücklich gewarnt, bei dem erhebliche Ungereimtheiten bestehen, bis hin zu erheblichen Zweifeln daran, ob diese „Apollo Capital AG“ überhaupt existent ist. „Für dieses dubiose Angebot der Apollo Capital AG kann es meiner Meinung nach nur einen vernünftigen Platz geben - den Mülleimer! Eine Auszahlung des Nennbetrags der Anleihen soll nämlich laut Angebot erst in den Jahren 2011 bis 2012 an die Anleger erfolgen, und somit merkwürdiger Weise zu einem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Ansprüche der Anleger gegenüber den Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären! Außerdem stellt sich die Frage, ob es die AC AG dann überhaupt noch geben würde, wer dann auf den Marschall-Inseln seine Ansprüche durchsetzen will, dem wünsche ich viel Spaß,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. Eingeworfen wurden die „Übernahmeangebote“ der Apollo Capital AG übrigens teilweise in Hannover und somit in derselben Stadt, in der auch die „Zahlstelle“ der Global Swiss Capital AG ihren Sitz hatte. Wirklich äußerst merkwürdig …
Geschädigte Anleger der Vermögensgarant AG sowie der Global Swiss Capital AG können sich gerne der sie betreffenden BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
In einem aktuellen Verfahren, das von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte in Norddeutschland geführt wurde, konnte erneut voller Schadensersatz für einen geschädigten Anleger der inzwischen insolventen Vermögensgarant AG in Höhe von ca. 8.000,- € erzielt werden. Verklagt wurde im aktuellen Fall der Vermittler der Beteiligung der insolventen Vermögensgarant AG, der den Anleger über die Risiken der Anlage nur unzureichend aufgeklärt hatte.
Nachdem im Termin zur mündlichen Verhandlung der Richter des mit dem Fall betrauten Gerichts den Vermittler darauf hinwies, dass seine Chancen wohl eher schlecht stehen würden, zog der Vermittler der Anlage, der wohl ein größeres „Kontingent“ an Vermögensgarant-Inhaberschuldverschreibungen an diverse Anleger vermittelt hatte, die „Notbremse“: Der Vermittler, der Angst hatte, dass bei einem obsiegenden Urteil des Anlegers eine „Lawine“ losgetreten worden wäre, machte im Termin zur mündlichen Verhandlung dem Anleger folgendes Vergleichsangebot (bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Ihnen daher weder das Aktenzeichen noch das mit der Angelegenheit betraute Gericht noch den Sitz des Vermittlers nennen können): Er ersetzt dem Anleger alle ihm durch die Anlage bei der Vermögensgarant AG entstandenen Schäden, und zwar inklusive Anwalts- und Gerichtskosten! Der Anleger ging auf dieses Vergleichsangebot schließlich ein, um dem Restrisiko einer möglichen Berufung des Vermittlers, die nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte auch nicht sonderlich Erfolg versprechend gewesen wäre, aus dem Weg zu gehen.
Für den von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth betreuten Anleger bedeutet dies im Ergebnis, dass er so gestellt wird, als ob er die Anlage bei der Vermögensgarant AG nie gezeichnet hätte! „Der Fall zeigt erneut, dass Geschädigte gute Chancen auf Schadensersatz haben und umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen sollten,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde.
Auch in einigen anderen Fällen konnten die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereits gute Erfolge für geschädigte Vermögensgarant-Anleger erzielen: So verurteilte das Kammergericht Berlin Ende November 2007 in einem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführten Verfahren den Vermittler dazu, Schadensersatz in Höhe von ca. 7.000,- € an die dortige Anlegerin zu bezahlen. In einem anderen von R & S geführten Fall vom April 2007 verurteilte das Landgericht Potsdam mit Versäumnisurteil den dortigen Vermittler zum Schadensersatz in Höhe von 12.000,- €. In einem weiteren Verfahren, das von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, ersetzte der Vermittler dem dortigen Anleger den Schaden in Höhe von 3.150 € bereits außergerichtlich. In einem weiteren von R & S betreuten Verfahren mit einem Streitwert in Höhe von ca. 75.000,- €, das zur Zeit vor dem Landgericht Berlin geführt wird und demnächst entschieden werden soll, hat die Richterin auch bereits verlauten lassen, dass sie einer möglichen Schadensersatzverpflichtung des Vermittlers ebenfalls grundsätzlich positiv gegenüber stehen dürfte.
Der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte gelang es in einigen Fällen, Urteile gegen den Vorstand der Vermögensgarant AG zu erzielen, in denen dieser zum Schadensersatz verpflichtet wurde. Nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte haben diese positiven Entscheidungen auch Indizwirkung für den Fall der insolventen Global Swiss Capital AG. „Die Fälle Vermögensgarant AG und Global Swiss Capital AG sind sehr ähnlich gelagert. In beiden Fällen wurden Anlegern Inhaberteilschuldverschreibungen vermittelt und utopisch hohe Zinsen versprochen, wobei nicht völlig klar wurde, in welche Anlagen das Geld fließen sollte, teilweise wurde auch in beiden Fällen mit irgendwelchen angeblichen Bankgarantien geworben, die gar nicht vorhanden waren,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Teilweise wird sogar gemunkelt, dass hinter dem Angebot der Vermögensgarant AG und der Global Swiss Capital AG dieselben Verantwortlichen als Initiatoren stehen könnten.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sind daher zuversichtlich, auch für die zahlreichen von ihnen vertretenen Anleger der Global Swiss Capital AG Schadensersatz erzielen zu können.
Besonders vorsichtig sollten geschädigte Global Swiss Capital AG-Anleger daher auch bei einem Übernahmeangebot sein, das ihnen zur Zeit gemacht wird: Eine „Apollo Capital AG“ mit –angeblichem – Sitz auf den Marschall-Inseln macht den Anlegern zur Zeit das Angebot, ihren ihre Inhaberschuldverschreibungen abzukaufen und den Nennwert, also den Anlagebetrag, auszubezahlen. Der BSZ® e.V. hatte die Anleger bereits vor einiger Zeit vor dem Angebot ausdrücklich gewarnt, bei dem erhebliche Ungereimtheiten bestehen, bis hin zu erheblichen Zweifeln daran, ob diese „Apollo Capital AG“ überhaupt existent ist. „Für dieses dubiose Angebot der Apollo Capital AG kann es meiner Meinung nach nur einen vernünftigen Platz geben - den Mülleimer! Eine Auszahlung des Nennbetrags der Anleihen soll nämlich laut Angebot erst in den Jahren 2011 bis 2012 an die Anleger erfolgen, und somit merkwürdiger Weise zu einem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Ansprüche der Anleger gegenüber den Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären! Außerdem stellt sich die Frage, ob es die AC AG dann überhaupt noch geben würde, wer dann auf den Marschall-Inseln seine Ansprüche durchsetzen will, dem wünsche ich viel Spaß,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. Eingeworfen wurden die „Übernahmeangebote“ der Apollo Capital AG übrigens teilweise in Hannover und somit in derselben Stadt, in der auch die „Zahlstelle“ der Global Swiss Capital AG ihren Sitz hatte. Wirklich äußerst merkwürdig …
Geschädigte Anleger der Vermögensgarant AG sowie der Global Swiss Capital AG können sich gerne der sie betreffenden BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom21.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom21.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen