Viele Anleger haben sich an sogenannten Filmfonds beteiligt. Die Konzeption der geschlossenen Fonds ist insoweit ähnlich, als dass die Einnahmen aus den produzierten Filmen, meist über eine Bank, garantiert sein sollen. Die Produktionskosten, so die Prospekte, seien sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, so dass sich im Jahr der Beteiligung hohe Verluste zur Verrechnung mit anderen Einkünften ergeben.
Viele der Fonds wurden von der Finanzverwaltung angeschrieben und die über geänderte steuerliche Beurteilung informiert. Die Fonds müssen nicht nur mit einer rückwirkenden Aberkennung der Verlustzuweisungen rechnen, sondern auch mit erheblichen Nachforderungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer.
Dies kann zu beträchtlichen Nachforderungen und schlimmstenfalls auch zur Insolvenz der Fonds führen. Viele Anleger denken, sie könnten zunächst abwarten, was die Betriebsprüfungen bringen. Dies ist jedoch ein großer Irrtum. In den Prospekten und Verträgen lauern Verjährungsfallen, die eine Haftung der Verantwortlichen zum Teil ausschließen. In den Verträgen mit den Wirtschaftsprüfern beispielsweise findet sich eine Regelung, wonach Schadensersatzansprüche innerhalb von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen. Auch gegenüber den Prospektherausgebern besteht eine Haftungsverjährung von einem Jahr ab Kenntnis des Prospektfehlers. Der schlimmste Fall wäre der Verlust der Einlage, die Rückzahlung der Steuervorteile und die Nicht-Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Verantwortlichen.
Die Anleger sind völlig verunsichert und möchten gerne eine Auskunft, ob und gegebenenfalls was zu veranlassen ist, um keine Rechte zu verlieren.
Der Vorteil der BSZ® Telefon Conference: Die Anleger nehmen an einer Informationsveranstaltung mit über das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten teil, ohne lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen. Noch offenen Fragen können die Conference-Teilnehmer während der Infoveranstaltung direkt an den Rechtsanwalt stellen. Für die Telefon Conference „Filmfonds“ konnte der BSZ® e.V. als Konferenzleiter Herrn Rechtsanwalt Peter Mattil von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Münchner Anwaltskanzlei Mattil und Kollegen, Rechtsanwälte und Steuerberater, gewinnen.
Die Leistungsbilanz dieser Kanzlei ist beeindruckend: In zahllosen Angelegenheiten konnten die Anwälte für ihre Mandanten obsiegende Urteile oder Arreste (Eilpfändungen) erwirken und vollständige oder teilweise Schadenswiedergutmachungen erlangen. So hat die auf die Vertretung geschädigter Filmfondsanleger spezialisierte Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der Kanzlei Mattil & Kollegen erreicht, dass das . OLG München erstmals eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Prospektfehler bei Cinerenta II und III zum Schadensersatz verurteilt hat. Zahlreiche Anlegerklagen waren zuvor gescheitert.
Termin für die BSZ® Telefon Conference Filmfonds: Montag, 03. März 2008 , 19.00 UHR.
Anmeldung bitte online unter dieser Adresse:
Viele der Fonds wurden von der Finanzverwaltung angeschrieben und die über geänderte steuerliche Beurteilung informiert. Die Fonds müssen nicht nur mit einer rückwirkenden Aberkennung der Verlustzuweisungen rechnen, sondern auch mit erheblichen Nachforderungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer.
Dies kann zu beträchtlichen Nachforderungen und schlimmstenfalls auch zur Insolvenz der Fonds führen. Viele Anleger denken, sie könnten zunächst abwarten, was die Betriebsprüfungen bringen. Dies ist jedoch ein großer Irrtum. In den Prospekten und Verträgen lauern Verjährungsfallen, die eine Haftung der Verantwortlichen zum Teil ausschließen. In den Verträgen mit den Wirtschaftsprüfern beispielsweise findet sich eine Regelung, wonach Schadensersatzansprüche innerhalb von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen. Auch gegenüber den Prospektherausgebern besteht eine Haftungsverjährung von einem Jahr ab Kenntnis des Prospektfehlers. Der schlimmste Fall wäre der Verlust der Einlage, die Rückzahlung der Steuervorteile und die Nicht-Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Verantwortlichen.
Die Anleger sind völlig verunsichert und möchten gerne eine Auskunft, ob und gegebenenfalls was zu veranlassen ist, um keine Rechte zu verlieren.
Der Vorteil der BSZ® Telefon Conference: Die Anleger nehmen an einer Informationsveranstaltung mit über das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten teil, ohne lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen. Noch offenen Fragen können die Conference-Teilnehmer während der Infoveranstaltung direkt an den Rechtsanwalt stellen. Für die Telefon Conference „Filmfonds“ konnte der BSZ® e.V. als Konferenzleiter Herrn Rechtsanwalt Peter Mattil von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Münchner Anwaltskanzlei Mattil und Kollegen, Rechtsanwälte und Steuerberater, gewinnen.
Die Leistungsbilanz dieser Kanzlei ist beeindruckend: In zahllosen Angelegenheiten konnten die Anwälte für ihre Mandanten obsiegende Urteile oder Arreste (Eilpfändungen) erwirken und vollständige oder teilweise Schadenswiedergutmachungen erlangen. So hat die auf die Vertretung geschädigter Filmfondsanleger spezialisierte Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der Kanzlei Mattil & Kollegen erreicht, dass das . OLG München erstmals eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Prospektfehler bei Cinerenta II und III zum Schadensersatz verurteilt hat. Zahlreiche Anlegerklagen waren zuvor gescheitert.
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http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/3630/175
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Telefon 06071- 823780
Telefax 06071- 23295
Internet www.fachanwalt-hotline.de
E-Mail BSZ-eV@t-online.de
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