In diesen Tagen erhalten die Gesellschafter des VIP Medienfonds 4 die Einladung für die seit einiger Zeit angekündigte Gesellschafterversammlung. Diese findet am 22.03.2007 in München statt.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar rät allen betroffenen Anlegern, diese Versammlung persönlich zu besuchen. Nur so kann sich jeder Einzelne eine eigenständige Meinung von der aktuellen Situation des Fonds und den Auswirkungen auf seine persönliche und finanzielle Lage bilden.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar erläutert hierzu: „Die Geschäftsführung wird Gelegenheit haben zu erklären, aus welchen Gründen sie so optimistisch ist, dass der neue Grundlagenbescheid des Finanzamtes wieder rückgängig gemacht wird. Sie wird weiter die Möglichkeit haben, zu berichten, welche Anstrengungen sie unternimmt, um Anlegern, die durch die geänderten Einkommensteuerbescheide Liquiditiätsprobleme haben, zu helfen.“ Wichtig für alle Anleger ist auch die Antwort auf die Frage, was die Geschäftsführung unternimmt, um durch Verjährungsverzichtserklärungen nicht nur der VIP Vermögensberatung München GmbH sondern aller an dem Garantiemodell Beteiligter weitere zivilrechtliche Prozesse und damit weitere Kostenrisiken für die Gesellschafter zu vermeiden.
Die Informationen und Eindrücke aus der Versammlung helfen jedem Anleger bei der Entscheidung, welche Schritte er selber in der aktuellen Situation unternehmen soll. Die Gesellschafter, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, sollten auf jeden Fall einen Vertreter beauftragen, der vertrauenswürdig ist und ausschließlich die Interessen des Auftraggebers wahrnimmt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar rät allen betroffenen Anlegern, diese Versammlung persönlich zu besuchen. Nur so kann sich jeder Einzelne eine eigenständige Meinung von der aktuellen Situation des Fonds und den Auswirkungen auf seine persönliche und finanzielle Lage bilden.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar erläutert hierzu: „Die Geschäftsführung wird Gelegenheit haben zu erklären, aus welchen Gründen sie so optimistisch ist, dass der neue Grundlagenbescheid des Finanzamtes wieder rückgängig gemacht wird. Sie wird weiter die Möglichkeit haben, zu berichten, welche Anstrengungen sie unternimmt, um Anlegern, die durch die geänderten Einkommensteuerbescheide Liquiditiätsprobleme haben, zu helfen.“ Wichtig für alle Anleger ist auch die Antwort auf die Frage, was die Geschäftsführung unternimmt, um durch Verjährungsverzichtserklärungen nicht nur der VIP Vermögensberatung München GmbH sondern aller an dem Garantiemodell Beteiligter weitere zivilrechtliche Prozesse und damit weitere Kostenrisiken für die Gesellschafter zu vermeiden.
Die Informationen und Eindrücke aus der Versammlung helfen jedem Anleger bei der Entscheidung, welche Schritte er selber in der aktuellen Situation unternehmen soll. Die Gesellschafter, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, sollten auf jeden Fall einen Vertreter beauftragen, der vertrauenswürdig ist und ausschließlich die Interessen des Auftraggebers wahrnimmt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.