Sonntag, August 06, 2017

Die Zwangsbeiträge für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sind ein ständiges Ärgernis. Ein aktuelles Beispiel.

Wer gute Leistungen erbringt hat es eigentlich nicht nötig Zwangsbeiträge zu erheben, denn zufriedene Kunden lassen ohnehin die Kassen klingeln.  Aber die öffentlich rechtlichen ticken da offensichtlich anders, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg.

Auch die Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, in die Industrie- und Handelsunternehmen automatisch eintreten müssen und mit Zwangsbeiträgen abkassiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Klage eines Mitgliedsunternehmens der IHK  per Urteil festgestellt, dass die Kammer keine Aufgaben wahrnehmen darf, die außerhalb ihrer gesetzlichen Kompetenz liegen, dazu zählen auch allgemeinpolitische Äußerungen.

Wer Zwangsbeiträge kassiert muss auf die Befindlichkeiten seiner Zwangsmitglieder Rücksicht nehmen, sagt Roosen. Ein Zwangsmitglied einer öffentlich rechtlichen Anstalt muss sich keine politischen Ansichte überstülpen lassen und dafür auch noch bezahlen.

Als aktuelles Beispiel, wie hier dreist politische Wahlwerbung betrieben wird, mag hier der ZDF Film  »Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Wie realistisch ist die Energiewende« dienen.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist  Holger Douglas hat zu diesem ZDF-Film einen lesenswerten Beitrag geschrieben, welchen Sie hier lesen können:

MIT DEM ZWEITEN SIEHT MAN SCHLECHTER: ZDF-„Doku“: Wahlwerbung für Grün

Während langsam den letzten Redakteuren in Berlin klar wird, dass die Energiewende krachend scheitert, klagt der Film, dass die Bundesregierung auf die Kostenbremse tritt. Die Autorin verschweigt, dass ein Zurückfahren der Subventionen immer geplant war.

Ihnen schwimmen die Felle davon. Das war’s offenbar mit grün, vermutlich auch mit deren größtem Lieblingsprojekt, der Energiewende. Anders ist die öffentlich-rechtliche grüne Großoffensive im ZDF nicht zu erklären. Letzte Devise: Noch mal versuchen zu retten, was zu retten ist. Es müssen Durchhaltestreifen her, dass die Bildschirme bersten.

»Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Wie realistisch ist die Energiewende« lief gerade gestern im Sender mit dem blinden Auge, dem ZDF. Der Film der starken Sprüche versucht dem Letzten im Lande zu verkaufen, worüber sie sich im Ausland die Bäuche vor Lachen halten. »Dazu müßte unser Energiesystem konsequent umgebaut werden.«

Zum ZDF Film geht es hier.

Während langsam auch den letzten Redakteuren in Berlin klar wird, dass die Energiewende krachend scheitert, beklagt der Film, dass die Bundesregierung auf die Kostenbremse tritt. Autorin Birgit Tanner erzählt nicht, dass ein Zurückfahren der Subventionen von Anfang an geplant war. Jetzt beschweren sich die Profiteure, dass die Millionen nicht mehr so fließen und sich alle ihre schönen Anlagen nicht mehr lohnen.

Der Titel „Zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ ist falsch. Eigentlich müsste er lauten: Verdammt nochmal, ihr blöden Stromverbraucher, zahlt weiterhin absurd überhöhte Strompreise und ihr rettet die Welt – zumindest unsere Kassen.

»Von der Politik gewollt, aber nicht von allen im Land bejubelt!« so der Sprechertext. Klar, die den Spaß bezahlen müssen, sind alles andere als begeistert. Weite Landschaften im Norden Deutschlands sind bereits völlig von Windrädern verschandelt, unbewohnbar wie der Mond geworden. Der Hunsrück ist völlig zerstört, Odenwald und Schwarzwald sollen als nächstes dran sein, dort wo Wind am wenigsten weht. Kein Wunder, dass die meisten Bürger auf die Barrikaden gehen.

Das alles kommt im Film überhaupt nicht vor. Stattdessen bläst Birgit Tanner die Backen auf: »Deutschland sieht sich als Vorreiter. Ab 2050 muss Energie überwiegend treibhausgasneutral erzeugt werden.« Welch üble Wortwahl: Es muss. Typisch deutsch: muss durchgeführt werden! Wer sagt das? Bisher haben die Bürger noch nicht darüber abgestimmt.

Was ist, wenn es nicht funktioniert? Wer sagt das? Als belegtes Zitat hätte das durchgehen können. So ist es peinliche Propaganda wie der gesamte Film, der sich zum Erfüllungsgehilfen der Energiewende-Ideologen macht. Birgits bange Frage: »Doch kann das Ziel erreicht werden?«

Ertragreichste Energieform, die Windkraft umsetzen wollen. Es fehlt zur Einordnung, wie viel oder besser wie wenig Windkraft in Deutschland erzeugt werden könnte. Kein Wort davon, dass die Energie des Windes aus prinzipiellen Gründen keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung eines Industrielandes leisten kann. Sie ist zu schwach und zu unregelmäßig. Ein Industrieland benötigt eine preiswerte und konstante Energieversorgung. Aber dann fiele das Kartenhaus zusammen.

»Bei der Windkraft hakt es.« merkt Birgit an. »Doch Landesregierung ( in Bayern ) macht weiteren Strich durch die Rechnung.«

Dort gibt es die »10 h Regelung«, die legt den Mindestabstand zwischen Siedlungen und Windrädern fest und soll verhindern, dass Bayern wie Schleswig-Holstein zerschunden wird. Allerdings hat diese Regelung zur Folge, dass sich vielerorts Windparks nicht mehr lohnen. Es ist eben zu eng im dichtbesiedelten Deutschland.

Die Autorin kritisiert, dass sich Bürger dagegen wehren, wenn vor ihren Häusern Windparks zugepflastert werden.
»Die Gegend um Paderborn ist das Mekka der westfälischen Windkraft«, spricht sie zu Bildern, die in schöner Landschaft Windrad an Windrad zeigen. Sie zeigt als Protagonisten Johannes Lackmann, der Windräder betreibt. Er spricht den Satz des Jahrhunderts: »Man hat inzwischen Angst vor der Energiewende, weil sie sichtbar geworden ist! Was hat man denn erwartet? Dass sie im stillen Kämmerlein stattfindet? Natürlich muss sie sichtbar werden.«
Windräder müssen rotieren für den Sieg.

Sie kritisiert die neue NRW-Landesregierung, die auch eine Abstandsregelung einführen will. »Das bedeutet: Windkraft wird systematisch verhindert!« schimpft Lackmann, und es kommt keine Gegenposition zu Wort. »Also ist es kein Schutz der Bevölkerung, sondern die Absicht, die Windkraft kaputtzumachen.«

Der Film zeigt Schönau, eine kleine Gemeinde im Südschwarzwald. Der kleine Ort macht seit 40 Jahren von sich reden, seitdem als Folge von Tschernobyl eine Bürgerinitiative das Stromnetz kaufte und selbst betreibt. Mittlerweile sind daraus die Elektrizitätswerke Schönau hervorgegangen, die eine angeblich ökologische Stromversorgung ohne Atomstrom betreiben. Der Strom kommt aus Wasserkraft, etwas Kraft-Wärme-Kopplung und Photovoltaik-Anlagen. Auch sie beteiligt sich an der Verschandelung des Schwarzwaldes mit 150 Meter hohen Windrädern. So mutig, sich komplett vom übrigen Stromnetz zu trennen, waren sie denn doch nicht. Das hätte bedeutet, im Dunkeln zu sitzen, wenn gerade mal kein Ökostrom mehr da ist.

Im Garten stehen Oma und Opa der »Stromrebellen«, Familie Sladek. „Was einst mit einer Rebellion begann, wurde zu einem gut laufenden mittelständischen Betrieb!“ Der funktioniert nur, solange die blöden Stromabnehmer horrende Preise bezahlen und die Gelder in die Taschen von Profiteuren wie in Schönau fließen. Über 100 Beschäftige leben prächtig davon, erzählt der Film weiter.

 „Über 100.000 Kunden im Umkreis werden mit sauberer Elektrizität der einstigen Stromrebellen beliefert“, plappert die Birgit daher. Was ist schmutzige Elektrizität? Wissen die Elektronen das? Sie vergisst, zu fragen und zu sagen, woher der Strom in der Flaute, in der Dunkelheit, im Winter kommt? Das hat ihr niemand gesagt, danach hat sie nicht gefragt, weil es ach so schön nach heiler grüner Welt klingt, die sie da im zugegebenermaßen schönen Südschwarzwald ausbreitet. Na Bravo! Die Rosinen herauspicken, für das Alltagsbrot die Allgemeinheit zur Kasse bitten – solche Edelgrünen lieben wir.

„Das Beispiel Schönau zeigt, dass die Energiewende vor allem dann funktioniert, wenn sie dezentral organisiert ist, abseits von den großen Stromkonzernen.“ Da ist die Birgit vom ZDF ein bißchen außerhalb der Zeit, spät dran. Die großen Stromkonzerne gibt es nicht mehr. Sie sind zerschlagen, ein Schatten ihrer selbst. Schon gleich gar nicht verfügen sie noch über Macht.

In Schönau, so fabuliert die ZDF-Frau weiter, haben mittlerweile die Söhne den ursprünglichen Betrieb übernommen. Das klingt so wie früher, nach Hofübergabe, sauberer Weiterführung. Aber die Zukunft ist dunkel – ein solcher Satz gehört in einen Film: „In eine durchaus ungewisse Zukunft!“

Dann sagt Sebastian Sladek, ein Sohn, der weiter profitieren will, aber seine Felle davonschwimmen sieht: „Wir müssen dieser Bewegung erst einmal wieder neues Leben einhauchen. Die liegt in einem Dornröschenschlaf danieder, wobei sie jetzt dringender denn je gebraucht würde. Jetzt droht unsere Regierung das Projekt komplett an die Wand zu fahren!“

Kunststück, die Subventionen, von denen auch die Sladeks profitiert haben, soll es bald nicht mehr geben. Das, so muss man zu einem Teil einer gewissen Ehrenrettung Trittins & Kumpels sagen, war auch geplant: Die horrenden Einspeisegebühren sollen verschwinden. Doch nur mit denen lohnt sich der Aufbau einer Photovoltaik- oder Windanlage. Kein Mensch, der bei Trost ist, würde ohne fette staatliche Gelder diese Stahlhaufen in die Landschaft setzen.

Die Schönauer Energiewendler schimpfen: »Jetzt droht unsere Politik, das Projekt an die Wand zu fahren!« Die Politik kann allerdings kaum noch die horrenden Summen rechtfertigen, die an die Einspeiser bezahlt werden.

»Jetzt gibt es wieder ein Rollback, dass wieder die Großen unterstützt werden. Das sieht man jetzt, wie das EEG umgeändert wird, dass zum Beispiel Bürgergesellschaften massiv benachteiligt werden.« Auf deutsch: Profiteure bekommen keine horrende Kohle mehr von den Verbrauchern.

Früher war mehr Sozialismus: »Früher bekamen sie eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung – garantiert auf 20 Jahre!« sagt Birgit. Klar, damit ließ es sich hervorragend leben. Öko-Sozialismus pur. Hätte jeder gern kassiert.

»Heute baut die Anlagen, wer in einer Ausschreibung den Zuschlag erhält«, klagt Sozialisten-Birgit weiter. »Der günstigste Anbieter kommt zum Zug. Eine Regulierung, die wirkt.«

ZDF-Birgit, also: Regulierung? Ist eine Ausschreibung wirklich eine Regulierung? Oder nicht eher Wettbewerb? Ihr schwant, dass der Wettbewerb nicht zugunsten von »Ökostrom« ausgehen kann. Den kann es nur geben, weil die Energieverteiler dazu verdonnert wurden, zuerst den Ökostrom zu nehmen. Das können sie aber nur, wenn er anfällt. Gibt es ihn nicht, dann erst darf der Strom aus den Kraftwerken verwendet werden. Die aber wollen trotzdem finanziert sein.

Sie blendet einen Redeausschnitt von Kanzleramtschef Peter Altmaier ein: »aufgrund der Ausschreibungen sind die Kosten um 38 Prozent gesunken.«
ZDF-Birgit ist konsterniert: »Wettbewerb, ja wirklich: Wettbewerb soll das Kostenniveau nach unten bringen!«

Bei der Windenergie sinken die Kosten ebenfalls deutlich aufgrund der Ausschreibungen. Eine schöne Beschreibung der üppigen Gelder, die bisher aus den Taschen der Stromkunden in die der Profiteure geflossen sind und eine Bestätigung, dass die Enegiewende nichts anderes als ein großangelegte Umverteilprojekt ist. Es lohnt sich nicht mehr, Windanlagen zu bauen. Kein Mensch, der rechnet, baut so etwas freiwillig in die Landschaft. Er verdient daran nur, wenn er mit viel Staatsknete gefüttert wird. Die fällt jetzt zu einem großen Teil. Damit hat sich das erledigt.

Bezeichnend, dass irgendwo der Satz fällt: »Energieversorgung nicht dem Wettbewerb zu überlassen – nicht akzeptabel für jede politische Bewegung im Lande.«

Sie holt Volker Quaschning vor die Kamera. Der Professor für Regenerative Energiesysteme will gleich alle Branchen umkrempeln: »Wir müssen das Tempo vorlegen, das wir beim Start der Mondrakekte vorgelegt haben!«

Wir?

Der Unterschied: Damals waren Fachleute da, die wussten, wovon sie sprachen. Die hatten eine grundlegende wissenschaftlich-technische Ausbildung, wussten, was Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad und Energiedichte ist und hätten nie Quatschnich-Parolen abgesondert. Mit Quatschnings wäre der Flug zum Mond nie gelungen. ZDF-Birgit betet: »Die Erfahrung zeigt: Power to Gas hat Zukunft!« Das hat sie nun bisher wirklich bewiesen, dass sie das nicht hat. Der Wirkungsgrad ist viel zu schlecht.

Der Rest des Filmes geht im Wortgeklingel weiter: Wichtige Bausteine für Energiewende. Am wichtigsten ist jeder Einzelne! Beim Barte des Propheten: Während des Filmes wollte ich noch Wetten annehmen, dass bestimmt gleich der Begriff intelligente Stromnetze kommt. Der darf in solchen Sendungen nie fehlen.

Stehen doch in der Regel intelligente Technik und intelligente Autoren im umgekehrt proportionalen Verhältnis: Je mental retardierter der Autor, desto mehr Appelle an die Intelligenz der Technik. Tatsächlich, dann kam er auch, der Satz: Hier werden die Stromnetze intelligent.

Werden sie hoffentlich nicht. Würden sie den himmelschreienden Unsinn sehen, würden sie sich sofort abschalten.

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist
Holger Douglas ist Autor dieses Beitrags


Mitgeteilt durch:
DAO Deutsche Außerparlamentarische Opposition
Vertreten durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@bsz-ev.de


Für eine aktive Bürgergesellschaft ist es doch einfach unbefriedigend, wenn sich die demokratischen Aktivitäten darauf beschränken, alle vier Jahre zur Wahl des Bundestages und alle fünf Jahre zur Landtagswahl  ein Kreuzchen auf einen  Stimmzettel  zu setzen und sich dann auch noch der Bewertung seines Wahlverhaltens auszusetzen ob man Demokrat ist oder eben nicht.

Wenn man bedenkt, dass die beiden größten politischen Parteien SPD und CDU jede weniger als 500 000 Mitglieder haben, ergibt sich doch eine einfache Rechnung.

97% der Deutschen sind kein Parteimitglied, sind aber von den Entscheidungen dieser Parteien direkt betroffen.

Die satte Mehrheit von Bürgerinnen und Bürger sind eine starke aber bis jetzt stillschweigende Deutsche  Außerparlamentarische Opposition, die nun mit der DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition, in Form einer freien Bürgerbewegung, ihre politische und gesellschaftliche Meinung frei äußern und verbreiten kann.

Die DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition, ist ein loser nicht organisierter Zusammenschluss von Bürgern zu einer politisch ideellen Interessengruppe die sich für politische, gesellschaftliche und öffentliche Interessen einsetzt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens und für mehr soziale Gerechtigkeit  einlädt.

Die DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition fordert für die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitgestaltung an politischen Entscheidungsprozessen.

Jeder Bürger kann auf der DAO Internetplattform https://volksregierung.wordpress.com   kostenlos Beiträge einstellen. Alle Beiträge werden unter Nennung des Namens des Autors veröffentlicht. Die Beiträge werden ohne Zensur und Korrektur online gestellt.

Die auf der DAO Internetseite https://volksregierung.wordpress.com   eingerichteten Kategorien entsprechen den  Ministerien:

  1. Arbeit und Soziales
  2. Auswärtiges
  3. Bildung und Forschung
  4. Ernährung und Landwirtschaft
  5. Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  6. Finanzen
  7. Gesundheit
  8. Inneres
  9. Justiz und Verbraucherschutz
  10. Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  11. Verkehr und digitale Infrastruktur
  12. Verteidigung
  13. Wirtschaft und Energie
  14. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  15. Presse

Jeder Autor kann auf  https://volksregierung.wordpress.com  quasi als Bürger-Minister oder Bürger-Abgeordneter agieren.

Die DAO Plattform vergleicht sich nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert.

Anders als im üblichen Journalismus steht bei der DAO Plattform nicht ausschließlich die Information im Vordergrund sondern vielmehr auch die Sicht der Dinge aus einer bestimmten Perspektive – aus der des Autors  eben.  Eben darum gilt hier nicht die im professionellen Journalismus übliche Trennung von objektiver Berichterstattung einerseits und Kommentar andererseits: Die persönliche Bewertung dessen, worüber berichtet wird, macht erst die DAO Plattform.

Jeder Bürger ist herzlich eingeladen sich mit Beiträgen aktiv an der Internetplattform https://volksregierung.wordpress.com      zu beteiligen und über die seine eigene reale Lebenswirklichkeit zu berichten.

Auf ein persönliches Wort…..
Die DAO Deutsche Außerparlamentarische Opposition ruft alle Bürger auf, die Werbung gegen Gewalt, Terror und Fremdenhass und für mehr soziale Gerechtigkeit zu unterstützen! Auch die finanzielle Unterstützung gehört dazu. Hier geht es nicht darum, durch eine Zuwendung Steuern zu sparen oder eine individuelle Gegenleistung zu erhalten,  sondern das politische und gesellschaftliche  Wirken für das Gemeinwohl zu unterstützen. Denn der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Gewalt, Terror und sozialer Ungerechtigkeit zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an die DAO ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der DAO Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Stehen Sie auf, bekennen Sie sich öffentlich zu Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

  • Stehen Sie persönlich dafür ein!
  • Helfen Sie mit die Spirale von Hass und Gewalt zu beenden.
  • Machen Sie die Welt durch einen kleinen Plastik Sticker wieder lebenswerter.
  • Zeigen Sie Solidarität!
  • Leben Sie Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz!
  • Kleben Sie den Aufkleber an Ihr Auto!

Überraschen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer doch einmal mit Ihrer persönlichen Botschaft für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz!

Ihren BSZ® e.V. Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“  erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber,   unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.

Sie können den „bitte zahlen Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” und Angabe der gewünschten Stückzahl auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00   BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Bündnis gegen Gewalt und Terror
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail. info@bsz-ev.de


Samstag, August 05, 2017

Autokartell: Watchlist hält betroffene Autofahrer über die aktuellen Entwicklungen des Autokartellskandals auf dem Laufenden!

Sie sind an den aktuellen Entwicklungen des Autokartellskandals interessiert? Dann melden Sie sich zu der von einer bekannten BSZ® e.V. Wirtschaftskanzlei geführten Autokartell Watchlist an!

Die Rechtsanwälte  bieten betroffenen Autobesitzern an:

  • sie kostenfrei über bedeutsame Entwicklungen und
  • die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten zu informieren sowie
  • deren Interessen zu bündeln.
  • Für rechtsschutzversicherte Autobesitzer stellen die Anwälte zusätzlich eine kostenfreie Deckungsanfrage.

Kartellvergehen sind keine Kavaliersdelikte. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist ratsam, um:

  • den relevanten Sachverhalt für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu ermitteln,
  • ggf. Geschädigten-Rechte im Kartellverfahren (bspw. auf Akteneinsicht) geltend zu machen und
  • wenn der relevante Sachverhalt ermittelt ist, außergerichtliche Vergleichsgespräche mit den Autoherstellern vorzubereiten
  • sowie die Verjährung evtl. Schadensersatzansprüche im Blick zu halten.

Für viele  betroffene Autofahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte und die Aufnahme in die Watchlist wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht jedermann  leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem BSZ e.V. unter dem Stichwort “Auto-Kartell“   per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können und Sie werden in die Watchlist eingetragen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.

Sie können unter dem Stichwort “Watchlist“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829






CONTRUST ENERGIEFONDS: SCHADENSERSATZKLAGE EINGEREICHT

Eine Stuttgarter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für zwei Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittlerfirma eingereicht.

Die Kläger verlangen Schadensersatz in Höhe von rund 100.000,00 Euro. Dieses Klageverfahren hat Pilotcharakter, weil sich bei dieser Kanzlei zahlreiche Anleger gemeldet haben, die ebenfalls gerichtliche Schritte wegen dieses enttäuschenden Investments prüfen.

ConTrust Energiefonds

Der Prospekt der ConTrust Energiefonds 2. KG wirbt mit der Aussage, es handele sich um ein kluges Investment für mehr Lebensqualität durch eine gesündere Umwelt. Unter dem Label „Ethische Energie Investments“ werden potenzielle Anleger dazu ermutigt, ihr Geld über den Fonds in Unternehmen zu investieren, die ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausüben. Vorzugswürdig seien Investments in Biomasseheizkraftwerke.

Die Aussicht, etwas Gutes für die Umwelt zu tun und dabei auch noch Geld zu verdienen, bewegte viele Anleger in ConTrust Energiefonds zu investieren. Für den ConTrust Energiefonds 2. KG wurde laut Prospekt eine Gesamtausschüttung von ca. 361 % in Aussicht gestellt. Ab dem dritten Jahr sollte es Ausschüttungen in Höhe von 8 Prozent pro Jahr geben und ab dem 11. Jahr sogar 10 Prozent.

Die Realität sieht dagegen komplett anders aus. Die prognostizierten Ausschüttungen gibt es schon lange nicht mehr. Und ob es in Zukunft überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist derzeit völlig unklar. Die Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG bekommen keine aktuellen und aussagekräftigen Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der Investments von der Fondsverwaltung.

Die Kläger verlangen Schadensersatz

Die von dieser Kanzlei vertretenen Kläger verlangen von der Vermittlerfirma Schadensersatz. Sie werfen dem Unternehmen fehlerhafte Anlageberatung vor. Sie beanstanden unzureichende Informationen über die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse, über die Risiken und über die zu erwartenden Einnahmen des Fonds. Außerdem erhielten die Kläger ein „persönliches Angebot“, in dem vorgerechnet wurde wie sich der Kommanditanteil über einen Zeitraum von 25 Jahren wirtschaftlich entwickeln werde. Dieses Angebot enthält nach Einschätzung der Kanzlei völlig unrealistische Prognosen.

Die Klage wurde Anfang August beim Landgericht Rottweil eingereicht. Sie hat Pilotcharakter, weil sich bei dieser Kanzlei inzwischen zahlreiche besorgte ConTrust-Anleger gemeldet haben. Sie erhoffen sich aus diesem Prozess wertvolle Informationen und Erkenntnisse für die Erfolgsaussichten in ihrem eigenen Fall.

Über diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Diese Stuttgarter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut aktuell mehr als 1.000 Anleger, denen geschlossene Fonds als lukratives Investment verkauft wurden. Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen und derer Expertise profitieren möchten, können Sie sich gerne zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds anmelden.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

vbutt


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter




Donnerstag, August 03, 2017

Schluss mit unverlangter Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder im Hausbriefkasten.

Seit dem 10. Juli 2001 kämpft der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) für seine beitragfreien Mitglieder gegen die unlautere und unerwünschte Faxwerbung. Seit ein paar Jahren auch gegen E-Mail-Spam. 

Viele Informationsmüllversender haben mittlerweile Ihre Tätigkeit eingestellt oder aber stark eingeschränkt. Sehr hilfreich war dabei die kooperative Zusammenarbeit mit der Presse. Allerdings gibt es ständig neue oder auch "neue alte" Anbieter die Ihre meist unnützen Angebote massenweise in die Faxgeräte tickern lassen, bzw. die E-Mailpostfächer verstopfen.

Werbefaxe und E-Mails werden immer noch in Millionenauflage unverlangt und unerwünscht und somit rechtswidrig Tag für Tag in die Haushalte und Betriebe gefaxt und gemailt. Dadurch entstehen in Deutschland jährliche Schäden in Millionenhöhe durch Papier-,Toner- und Betriebskosten und zusätzliche Arbeitszeit.

Die Nerven der Empfänger werden ruiniert wenn sie nachts durch das Faxgerät aus dem Schlaf geklingelt werden, die Betriebsabläufe in den Unternehmen werden erheblich behindert. Die Postfächer werden mit unverlangten Werbe-Mails verstopft. In mühseliger Kleinarbeit muss dann der Spam herausgefiltert werden. Das kostet Zeit und somit Geld.  Aber auch die Werbesitten verkommen dadurch. Denn auch jenseits der hinlänglich bekannten „Fax- und E-Mail-Maffia“, werben nach Erkenntnis des BSZ ® e.V. immer wieder Unternehmen ganz ungeniert per Mail oder Fax um Aufträge.

Das müssen die Empfänger dieser unbestellten Werbung nicht klaglos hinnehmen, denn grundsätzlich ist solche Art der Werbung ohne ausdrückliche Genehmigung des Empfängers nicht erlaubt.

Auch wer an seinem Hausbriefkasten einen Hinweis angebracht hat, dass er keine Werbung erhalten möchte, hat bei Zuwiderhandlung einen Unterlassungsanspruch gegen den Werbenden.

Mit allerlei Verrenkungen wird versucht dem ungesetzlichen Treiben einen legalen Anstrich zu geben. Da kann man dann lesen: "Wenn Sie keine weiteren Informationen per Fax oder E-mail wünschen, bitte hier ankreuzen und an uns Faxen" oder "Faxgenehmigung erteilt durch Frau Mustermann am 6.2.2012“, oder ganz dreist "wie telefonisch mit Ihnen besprochen".

Auch die erstmalige Kontaktaufnahme mit einem Kunden per Telefax oder E-Mail zwecks Abklärung seines Interesses und seiner Zustimmung zu Telefax- oder E-Mail- Angeboten fällt unter die nach § 1 UWG unzulässige Werbung.

Es ist unbestritten dass diese unerwünschten  Werbesendungen in fremde Rechte eingreifen, zum Beispiel in das Eigentumsrecht an Faxpapier. Das betrifft übrigens auch unerbetene E-Mailwerbung. Hier berührt die Sendung das Persönlichkeitsrecht des Empfängers. Um sich gegen Reklamesendungen von Fremden rechtlich wehren zu können, ist es notwendig, den Absender benennen zu können. Da es sich um einen zivilen Rechtsanspruch handelt, ist die Einschaltung der Polizei zur Ermittlung des Absenders nicht möglich.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat allein der Versender zu beweisen, ob ein Einverständnis des Empfängers für den Empfang von Werbung vorliegt Das bedeutet der Versender der Werbung muss beweisen dass der Empfänger eine solche Erlaubnis erteilt hat. In Streitfällen ist es also zwingend die Aufgabe des Versenders das entsprechende Einverständnis nachzuweisen.

Eine unzumutbare Belästigung durch Werbe-Emails ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 UWG immer dann gegeben, wenn die Einwilligung des Adressaten für das Versenden der E-Mail fehlt,  oder der Absender seine Identität verschleiert oder verheimlicht, oder die E-Mail keine gültige Adresse enthält unter welcher der Empfänger das künftige Zusenden von Mails untersagen bzw. sich austragen kann.

Genervte Empfänger dieser unerbetenen Faxe  oder E-Mails richten ihre Proteste in der Regel ohne Erfolg an den Absender. Oft kommt die Post mit dem Vermerk "Adresse unbekannt" zurück, da es sich hier in vielen Fällen um Scheinfirmen handelt.

Wer sich gegen die unerbetenen Botschaften wehren will, hat das Recht auf seiner Seite.

Jeder, der sich durch unerbetene  Werbung belästigt fühlt, kann sich an den BSZ® e.V. wenden. Damit diesem ungesetzlichen Treiben ein Ende gesetzt wird, hat der BSZ® e. V. einen Rechtsanwalt und ehemaligen Dozenten für Wettbewerbsrecht an der Akademie für Internationales Management - beauftragt individuelle Unterlassungsansprüche im Namen seiner Mitglieder durchzusetzen. Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verursacht für das Mitglied als Empfänger unerwünschter Werbung keine Kosten. Die Mitgliedschaft ist beitrags- und formfrei.

Wer sich durch diese Werbung belästigt fühlt, kann die außerordentliche Förder- Mitgliedschaft bei dem BSZ® e.V. beantragen. Als einmalige Förderspende sollten Sie einen selbst bestimmten einmaligen Förderbeitrag (mindestens 20.- Euro) an den BSZ e.V. überweisen

Man kann die außerordentliche Förder-Mitgliedschaft mit folgendem Text per E-Mail, Fax oder Briefpost beantragen:  "Ich möchte beitragsfreies Mitglied bei der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft unerlaubte Werbung“ werden. Bitte, unterbinden Sie die unerlaubte Fax- und E-Mail-Werbung".

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.


Sie können unter dem Stichwort “ unerlaubte Werbung“ auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816810
Telefax: 06071-9816829


Mittwoch, August 02, 2017

Vorsicht Kapitalanlagebetrug!

Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher zu befassen.

Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung, seien  Sie vorsichtig und gehen nicht weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.

Handeln Sie nie gegen Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein. 

Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer zuerst an einen möglichen Betrug.  Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.

Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum Bar vor Ort eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen beeindrucken.

Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten. Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse missachtet werden.

Es gibt auch immer wieder Anleger, die für eine scheinbar lukrative Kapitalanlage Kredite bei ihrer Hausbank aufnehmen wollen und vorher ihre Bank um Rat fragen. Die Bank kann dann unter Umständen für ein Beratungsgespräch haften, wenn sich der Kunde noch nicht entschieden hatte.

Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals  sein. Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen. 

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter


Dienstag, August 01, 2017

Geschädigte Kapitalanleger können Rechtsstreitigkeiten finanzieren lassen, oder Ihren Rechtsanspruch verkaufen!

Sie haben ein Rechtsproblem und suchen deshalb einen Rechtsanwalt auf. Viele Rechtsuchenden glauben, dass Sie nun eine kostenlose Auskunft, verbunden mit einem hilfreichen Rat, vom Anwalt erhalten. Die Ratsuchenden sind dann oft überrascht, wenn ihnen dann eine Rechnung vom Anwalt ins Haus flattert.

Die kommt aber zu Recht, denn der Anwalt darf natürlich die Kosten für ein Erstberatungsgespräch in Rechnung stellen. Bei Verbrauchern sind hier die Kosten auf 190.00 Euro beschränkt.  Der Rechtsanwalt hat auch schon vor Entfaltung einer konkreten Tätigkeit gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Anspruch auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen (Kostenvorschuss). Daher ist es Gang und Gäbe, dass Rechtsanwälte Vorschussrechnungen gegenüber Ihren Auftraggebern erlassen.  

Bei den Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden. Mandanten die sich im Rahmen einer Erstberatung genau erklären lassen, welche Kosten auf sie zukommen, sind dann in der Regel auf der sicheren Seite.

Wer sich nicht genau nach den Kosten erkundigt, der kann mit hohen Anwaltsrechnungen überrascht werden, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Das ist kürzlich einem Ehepaar passiert, welches bei einer renommierten Kanzlei für Bank-und Kapitalmarktrecht juristischen Beistand suchte. Der Anwalt: „Gegen welche Bank geht es denn?“ „Ach, gegen die XY-Bank. Das ist ja meine Lieblingsbank! Denen werden wir es zeigen! Da holen wir sicher ihr Geld zurück?“ Das Ehepaar unterschreibt die Vollmacht und zahlt einen Kostenvorschuss in Höhe von 8000.- Euro.

Nach einem Schreiben der Kanzlei an die XY-Bank kommt dann die Nachricht an die werte Mandantschaft, dass die Bank sich weigere das Geld zurückzuzahlen und man nicht zu einem gerichtlichen Vorgehen raten könne. Das war es dann! Das Ehepaar ist stinke sauer! Die Kanzlei hat mit wenig Arbeit die 8 Mille der geschädigten Anleger in der Kasse!

Das Sprichwort „da ist guter Rat teuer“ kann man also nicht immer wörtlich nehmen, denn mitunter ist auch der schlechte Rat teuer!  - Ein Einzelfall?

Grundsätzlich gilt, dass der Anwalt oder die Anwältin gesetzlich dazu verpflichtet ist, unnötige Kostenrisiken für die Mandanten zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Ob das bei den Kanzleien, die mit teuren Werbeaktionen auf Mandantenfang gehen, immer so gehalten wird, darf man bezweifeln. Wen man mit viel Aufwand und Geld angelockt hat, den will man ja nicht so ohne weiteres wieder von der Angel lassen. Bei Anwälten, die damit werben in dieser Sache bereits Tausende Mandanten zu vertreten sollte man berücksichtigen, dass der rechtliche Erfolg auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits basiert, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter






Freitag, Juli 28, 2017

Blockchain – was ist das?

Unternehmen sollten sich bei der Einführung von Cryptocurrencies und Blockchain von spezialisierten Anwälten beraten lassen. BSZ e.V. Vertrauensanwälte erklären die Grundlagen von Cryptocurrencies und  Blockchain.

Der Begriff „Blockchain“ und „Cryptocurrencies“ liegt in aller Munde. Gerade das Internet ist voller Meldungen rund um dieses spannende Thema. Viele wissen jedoch mit den beiden Begriffen nichts anzufangen und stehen damit ratlos vor den neuen Herausforderungen.

Ein Erklärungsversuch.

Im System der „virtuellen Währungen“, wie Bitcoin, Monero, Ripple, Light Coin, Ether und vielen anderen Cryptocurrencies taucht immer auch der Begriff Blockchain auf. Doch was hat es damit auf sich?

Eine Blockchain kann man sich vorstellen, wie einen endlos langen Güterzug. Alle Transaktionen in der virtuellen Welt der Kryptowährungen werden auf Basis des Linked-Timestampings (verbundene Zeitstempel) in eine zeitliche Reihenfolge gebracht. Hierdurch bildet sich dann eine Kette aller Transaktionen der Kryptowährung. Dieser „Zug“ wird seit Bestehen der jeweiligen Kryptowährungen immer weiter fortgeführt und dadurch immer weiter ergänzt. Die gesamte Blockchain besteht damit aus einer Vielzahl von „Wagons“, den sogenannten Blöcken. Jeder Block enthält wiederum eine Liste, der in seinem „Wagon“ bearbeiten, vergangenen,  Transaktionen.

Jeder Block verweist durch seinen „Hashwert“, der sich aus dem Inhalt des vorangegangenen Block errechnet, auf den hinter ihm liegenden „Wagon“. Somit ist sichergestellt, dass niemand unbemerkt einen Block entfernen, hinzufügen, oder verändern kann, denn dann würde der Hashwert nicht mehr stimmen. Das ist –vereinfacht dargestellt- das Sicherheitsprinzip der Blockchain.

Der „Blockchainzug“ besteht somit aus einer lückenlosen Dokumentation aller Transaktionen sämtlicher Einheiten der jeweiligen Kryptowährung, die seit Anbeginn der Währung jemals getätigt wurden, erklärt ein BSZ e,V. Vertrauensanwalt aus einer bekannten Wirtschaftskanzlei in München.

Da das System dezentral und eigenständig funktioniert, gibt es keinen Administrator, der das System beeinflussen kann. Somit ist das Blockchainsystem eine neuartige Form der Verarbeitung diverser Datenprozesse, die keiner übergeordneten Instanz bedürfen, so  der Experte weiter.

Hierin sehen vor Allem Finanzdienstleister ihre Chance, die bisher als „Zwischenhändler“ tätigen Banken und Bezahldienstleister und deren Provisions- und Maklergebühren bei zukünftigen Geschäften auszuschließen. Ein Dorn im Auge vieler etablierter Banken und Zahlungsdienstleister.

Diese Wirtschaftskanzlei berät bereits diverse Startups und Unternehmen zu den Themenkreisen Bitcoins und Blockchain und verfolgt die weitere Entwicklung vor Allem auch in rechtlicher Hinsicht weiter.

Für viele  an virtueller Währung Interessierte kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht jedermann  leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 50.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort “virtuelle Währung“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.




Zulassungsverbot und Zwangsrückruf für bestimmte Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat im Dieselskandal ein Zulassungsverbot für bestimmte Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne verfügt.

In dem Fahrzeug sei eine illegale Software zur Abgassteuerung verbaut. Gleichzeitig wurde für die betroffenen Fahrzeuge quasi ein Zwangsrückruf erlassen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Pressekonferenz zu Porsche Cayenne,

Das Video der Pressekonferenz sehen sie hier. https://youtu.be/WcWU2V1LCjs

Brisant ist das Vorgehen nicht nur deshalb, weil die nachträglich abgefasste Nebenbestimmung, mit der das Bundesverkehrsministerium die Betriebserlaubnis der manipulierten Autos zu "heilen" versucht, unter Juristen höchst umstritten ist. Sie bezweifeln, dass die TÜV-Drohung der Bundesregierung rechtlich haltbar ist. Zudem haben mittlerweile auch etliche Richter erhebliche Zweifel geäußert, ob das Software-Update überhaupt sein gestecktes Ziel erfüllt.

Wer mit der Autoindustrie kuschelt und ins Bett steigt, muss sich nicht wundern, wenn ihn nun der geballte Zorn von Millionen Dieselfahrern trifft, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Eine Regierung die den Abgas-Betrug jahrelang duldet und nichts dagegen unternimmt und jetzt die Autofahrer mit Fahrverboten quasi  enteignen will, wendet, wie es ihr Diensteid zwingend fordert, keinen Schaden von Ihren Bürgern ab sondern tut genau das Gegenteil. Wenn in wenigen Wochen die Bürger Ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben, können die Quittungen dafür ausgestellt werden, sagt Roosen.

Besitzer betroffener Fahrzeuge, die ihr Auto nicht stillgelegt haben möchten, sind also gezwungen dem Rückruf Folge zu leisten.  Betroffene Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann später eventuell Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem Anwalt  rechtlich beraten lassen.

Für viele betroffene Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen. Keine Massenabfertigung! Individuelle Einzelfallberatung!

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht einen leichteren und schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Diesel Solidarpakt“. 

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft  ist zeitlich nicht begrenzt.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Adresse und Kommunikationsdaten. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
  
Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne auch den„bitte zahlen Button“ verwenden.
(PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort  „Diesel Solidarpakt“ auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00   BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu          

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.






Donnerstag, Juli 27, 2017

Erste Oderfelder: Weiteres Urteil für Anleger. Anlageberater zahlt nach Verurteilung Schadensersatz in Höhe von € 8.810,42.

Nunmehr hat auch das Landgericht Lübeck in einem Klageverfahren einen Anlageberater, welche der von einer Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte, zur Zahlung von € 8.810,42 an Schadensersatz verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig, der Anlageberater hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet und die ausgeurteilte Hauptforderung in Höhe von € 8.810,42 bereits bezahlt.

Bereits im Januar 2017 hatte der BSZ e.V. berichtet, dass ein anderes Landgericht einem Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00 wegen fehlerhafter Beratung im Hinblick auf eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zugesprochen hatte (nicht rechtskräftig).

Die gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass Anleger, die anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG fehlerhaft beraten wurden, sich nicht darauf verlassen sollten, im Insolvenzverfahren ihren Schaden kompensieren zu können.

Die das obsiegende Urteil erstrittene BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben bereits für weitere Anleger Klage gegen Anlageberater und Beratungsgesellschaften auf Schadensersatz erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. Die Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor.

„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger dürfen sich nicht darauf verlassen, im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden ausreichend kompensieren zu können“.

Die Rechtsanwälte empfehlen allen Anlegern der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

cllbdrltz


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter