Dienstag, August 01, 2017

Geschädigte Kapitalanleger können Rechtsstreitigkeiten finanzieren lassen, oder Ihren Rechtsanspruch verkaufen!

Sie haben ein Rechtsproblem und suchen deshalb einen Rechtsanwalt auf. Viele Rechtsuchenden glauben, dass Sie nun eine kostenlose Auskunft, verbunden mit einem hilfreichen Rat, vom Anwalt erhalten. Die Ratsuchenden sind dann oft überrascht, wenn ihnen dann eine Rechnung vom Anwalt ins Haus flattert.

Die kommt aber zu Recht, denn der Anwalt darf natürlich die Kosten für ein Erstberatungsgespräch in Rechnung stellen. Bei Verbrauchern sind hier die Kosten auf 190.00 Euro beschränkt.  Der Rechtsanwalt hat auch schon vor Entfaltung einer konkreten Tätigkeit gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Anspruch auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen (Kostenvorschuss). Daher ist es Gang und Gäbe, dass Rechtsanwälte Vorschussrechnungen gegenüber Ihren Auftraggebern erlassen.  

Bei den Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden. Mandanten die sich im Rahmen einer Erstberatung genau erklären lassen, welche Kosten auf sie zukommen, sind dann in der Regel auf der sicheren Seite.

Wer sich nicht genau nach den Kosten erkundigt, der kann mit hohen Anwaltsrechnungen überrascht werden, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Das ist kürzlich einem Ehepaar passiert, welches bei einer renommierten Kanzlei für Bank-und Kapitalmarktrecht juristischen Beistand suchte. Der Anwalt: „Gegen welche Bank geht es denn?“ „Ach, gegen die XY-Bank. Das ist ja meine Lieblingsbank! Denen werden wir es zeigen! Da holen wir sicher ihr Geld zurück?“ Das Ehepaar unterschreibt die Vollmacht und zahlt einen Kostenvorschuss in Höhe von 8000.- Euro.

Nach einem Schreiben der Kanzlei an die XY-Bank kommt dann die Nachricht an die werte Mandantschaft, dass die Bank sich weigere das Geld zurückzuzahlen und man nicht zu einem gerichtlichen Vorgehen raten könne. Das war es dann! Das Ehepaar ist stinke sauer! Die Kanzlei hat mit wenig Arbeit die 8 Mille der geschädigten Anleger in der Kasse!

Das Sprichwort „da ist guter Rat teuer“ kann man also nicht immer wörtlich nehmen, denn mitunter ist auch der schlechte Rat teuer!  - Ein Einzelfall?

Grundsätzlich gilt, dass der Anwalt oder die Anwältin gesetzlich dazu verpflichtet ist, unnötige Kostenrisiken für die Mandanten zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Ob das bei den Kanzleien, die mit teuren Werbeaktionen auf Mandantenfang gehen, immer so gehalten wird, darf man bezweifeln. Wen man mit viel Aufwand und Geld angelockt hat, den will man ja nicht so ohne weiteres wieder von der Angel lassen. Bei Anwälten, die damit werben in dieser Sache bereits Tausende Mandanten zu vertreten sollte man berücksichtigen, dass der rechtliche Erfolg auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits basiert, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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