Sie haben ein Rechtsproblem und suchen deshalb einen
Rechtsanwalt auf. Viele Rechtsuchenden glauben, dass Sie nun eine kostenlose
Auskunft, verbunden mit einem hilfreichen Rat, vom Anwalt erhalten. Die
Ratsuchenden sind dann oft überrascht, wenn ihnen dann eine Rechnung vom Anwalt
ins Haus flattert.
Die kommt aber zu Recht, denn der Anwalt darf natürlich die
Kosten für ein Erstberatungsgespräch in Rechnung stellen. Bei Verbrauchern sind
hier die Kosten auf 190.00 Euro beschränkt.
Der Rechtsanwalt hat auch schon vor Entfaltung einer konkreten Tätigkeit
gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen Anspruch auf die
voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen (Kostenvorschuss). Daher ist
es Gang und Gäbe, dass Rechtsanwälte Vorschussrechnungen gegenüber Ihren
Auftraggebern erlassen.
Bei den Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für
die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung
unterschieden. Mandanten die sich im Rahmen einer Erstberatung genau erklären
lassen, welche Kosten auf sie zukommen, sind dann in der Regel auf der sicheren
Seite.
Wer sich nicht genau
nach den Kosten erkundigt, der kann mit hohen Anwaltsrechnungen überrascht
werden, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig.
Das ist kürzlich einem Ehepaar passiert, welches bei einer
renommierten Kanzlei für Bank-und Kapitalmarktrecht juristischen Beistand
suchte. Der Anwalt: „Gegen welche Bank geht es denn?“ „Ach, gegen die XY-Bank.
Das ist ja meine Lieblingsbank! Denen werden wir es zeigen! Da holen wir sicher
ihr Geld zurück?“ Das Ehepaar unterschreibt die Vollmacht und zahlt einen
Kostenvorschuss in Höhe von 8000.- Euro.
Nach einem Schreiben der Kanzlei an die XY-Bank kommt dann
die Nachricht an die werte Mandantschaft, dass die Bank sich weigere das Geld
zurückzuzahlen und man nicht zu einem gerichtlichen Vorgehen raten könne. Das
war es dann! Das Ehepaar ist stinke sauer! Die Kanzlei hat mit wenig Arbeit die
8 Mille der geschädigten Anleger in der Kasse!
Das Sprichwort „da ist
guter Rat teuer“ kann man also nicht immer wörtlich nehmen, denn mitunter ist
auch der schlechte Rat teuer! - Ein
Einzelfall?
Grundsätzlich gilt, dass der Anwalt oder die Anwältin
gesetzlich dazu verpflichtet ist, unnötige Kostenrisiken für die Mandanten zu
vermeiden und entsprechend zu beraten. Ob das bei den Kanzleien, die mit teuren
Werbeaktionen auf Mandantenfang gehen, immer so gehalten wird, darf man
bezweifeln. Wen man mit viel Aufwand und Geld angelockt hat, den will man ja
nicht so ohne weiteres wieder von der Angel lassen. Bei Anwälten, die damit
werben in dieser Sache bereits Tausende Mandanten zu vertreten sollte man
berücksichtigen, dass der rechtliche Erfolg auf einer gründlichen Vorbereitung
jedes einzelnen Rechtsstreits basiert, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht
nur Tage.
Kapitalanleger die
glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen
wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen
zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
- Es
können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche finanziert werden.
- Wer
sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der
Finanzierer verkaufen.
Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig,
verfügt über ein Netzwerk von
Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften in
Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge
Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener
rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen
Gerichtsverfahren auszuloten.
- Bevor
eine Annahme eines Falles durch eine der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend
geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V.
Solidargemeinschaft unentgeltlich.
- Wird
der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten
übernommen!
- Wird
das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!
Wenn Sie Ihren
Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie
folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag
bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten
für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“
beantragen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und
Verkauf beantragen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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