Nunmehr hat auch das Landgericht Lübeck in einem
Klageverfahren einen Anlageberater, welche der von einer Münchner BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin eine Beteiligung an der Erste
Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte, zur
Zahlung von € 8.810,42 an Schadensersatz verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig, der Anlageberater hat auf die
Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet und die ausgeurteilte Hauptforderung
in Höhe von € 8.810,42 bereits bezahlt.
Bereits im Januar 2017 hatte der BSZ e.V. berichtet, dass
ein anderes Landgericht einem Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe
von über € 42.000,00 wegen fehlerhafter Beratung im Hinblick auf eine
Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
zugesprochen hatte (nicht rechtskräftig).
Die gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass Anleger, die
anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung an der Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG fehlerhaft beraten wurden, sich nicht
darauf verlassen sollten, im Insolvenzverfahren ihren Schaden kompensieren zu
können.
Die das obsiegende Urteil erstrittene BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte haben bereits für weitere
Anleger Klage gegen Anlageberater und Beratungsgesellschaften auf
Schadensersatz erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über
die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. Die Rechtsanwälte
bereiten weitere Klagen vor.
„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung
zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger dürfen sich
nicht darauf verlassen, im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren
Schaden ausreichend kompensieren zu können“.
Die Rechtsanwälte empfehlen allen Anlegern der Erste
Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, ihre rechtlichen
Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu
lassen.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung
der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den
Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu
Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste
Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste
Oderfelder Beteiligungsgesellschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
cllbdrltz
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen