Donnerstag, Juli 27, 2017

Erste Oderfelder: Weiteres Urteil für Anleger. Anlageberater zahlt nach Verurteilung Schadensersatz in Höhe von € 8.810,42.

Nunmehr hat auch das Landgericht Lübeck in einem Klageverfahren einen Anlageberater, welche der von einer Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG empfohlen hatte, zur Zahlung von € 8.810,42 an Schadensersatz verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig, der Anlageberater hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet und die ausgeurteilte Hauptforderung in Höhe von € 8.810,42 bereits bezahlt.

Bereits im Januar 2017 hatte der BSZ e.V. berichtet, dass ein anderes Landgericht einem Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00 wegen fehlerhafter Beratung im Hinblick auf eine Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zugesprochen hatte (nicht rechtskräftig).

Die gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass Anleger, die anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG fehlerhaft beraten wurden, sich nicht darauf verlassen sollten, im Insolvenzverfahren ihren Schaden kompensieren zu können.

Die das obsiegende Urteil erstrittene BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben bereits für weitere Anleger Klage gegen Anlageberater und Beratungsgesellschaften auf Schadensersatz erhoben, weil sie nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden. Die Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor.

„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger dürfen sich nicht darauf verlassen, im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden ausreichend kompensieren zu können“.

Die Rechtsanwälte empfehlen allen Anlegern der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

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