Samstag, August 05, 2017

CONTRUST ENERGIEFONDS: SCHADENSERSATZKLAGE EINGEREICHT

Eine Stuttgarter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für zwei Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittlerfirma eingereicht.

Die Kläger verlangen Schadensersatz in Höhe von rund 100.000,00 Euro. Dieses Klageverfahren hat Pilotcharakter, weil sich bei dieser Kanzlei zahlreiche Anleger gemeldet haben, die ebenfalls gerichtliche Schritte wegen dieses enttäuschenden Investments prüfen.

ConTrust Energiefonds

Der Prospekt der ConTrust Energiefonds 2. KG wirbt mit der Aussage, es handele sich um ein kluges Investment für mehr Lebensqualität durch eine gesündere Umwelt. Unter dem Label „Ethische Energie Investments“ werden potenzielle Anleger dazu ermutigt, ihr Geld über den Fonds in Unternehmen zu investieren, die ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausüben. Vorzugswürdig seien Investments in Biomasseheizkraftwerke.

Die Aussicht, etwas Gutes für die Umwelt zu tun und dabei auch noch Geld zu verdienen, bewegte viele Anleger in ConTrust Energiefonds zu investieren. Für den ConTrust Energiefonds 2. KG wurde laut Prospekt eine Gesamtausschüttung von ca. 361 % in Aussicht gestellt. Ab dem dritten Jahr sollte es Ausschüttungen in Höhe von 8 Prozent pro Jahr geben und ab dem 11. Jahr sogar 10 Prozent.

Die Realität sieht dagegen komplett anders aus. Die prognostizierten Ausschüttungen gibt es schon lange nicht mehr. Und ob es in Zukunft überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist derzeit völlig unklar. Die Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG bekommen keine aktuellen und aussagekräftigen Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der Investments von der Fondsverwaltung.

Die Kläger verlangen Schadensersatz

Die von dieser Kanzlei vertretenen Kläger verlangen von der Vermittlerfirma Schadensersatz. Sie werfen dem Unternehmen fehlerhafte Anlageberatung vor. Sie beanstanden unzureichende Informationen über die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse, über die Risiken und über die zu erwartenden Einnahmen des Fonds. Außerdem erhielten die Kläger ein „persönliches Angebot“, in dem vorgerechnet wurde wie sich der Kommanditanteil über einen Zeitraum von 25 Jahren wirtschaftlich entwickeln werde. Dieses Angebot enthält nach Einschätzung der Kanzlei völlig unrealistische Prognosen.

Die Klage wurde Anfang August beim Landgericht Rottweil eingereicht. Sie hat Pilotcharakter, weil sich bei dieser Kanzlei inzwischen zahlreiche besorgte ConTrust-Anleger gemeldet haben. Sie erhoffen sich aus diesem Prozess wertvolle Informationen und Erkenntnisse für die Erfolgsaussichten in ihrem eigenen Fall.

Über diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Diese Stuttgarter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut aktuell mehr als 1.000 Anleger, denen geschlossene Fonds als lukratives Investment verkauft wurden. Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen und derer Expertise profitieren möchten, können Sie sich gerne zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds anmelden.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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