Eine Stuttgarter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für zwei
Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung
gegen die Vermittlerfirma eingereicht.
Die Kläger verlangen Schadensersatz in Höhe von rund
100.000,00 Euro. Dieses Klageverfahren hat Pilotcharakter, weil sich bei dieser
Kanzlei zahlreiche Anleger gemeldet haben, die ebenfalls gerichtliche Schritte
wegen dieses enttäuschenden Investments prüfen.
ConTrust Energiefonds
Der Prospekt der ConTrust Energiefonds 2. KG wirbt mit der
Aussage, es handele sich um ein kluges Investment für mehr Lebensqualität durch
eine gesündere Umwelt. Unter dem Label „Ethische Energie Investments“ werden
potenzielle Anleger dazu ermutigt, ihr Geld über den Fonds in Unternehmen zu
investieren, die ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausüben. Vorzugswürdig seien Investments in
Biomasseheizkraftwerke.
Die Aussicht, etwas Gutes für die Umwelt zu tun und dabei
auch noch Geld zu verdienen, bewegte viele Anleger in ConTrust Energiefonds zu
investieren. Für den ConTrust Energiefonds 2. KG wurde laut Prospekt eine
Gesamtausschüttung von ca. 361 % in Aussicht gestellt. Ab dem dritten Jahr
sollte es Ausschüttungen in Höhe von 8 Prozent pro Jahr geben und ab dem 11.
Jahr sogar 10 Prozent.
Die Realität sieht dagegen komplett anders aus. Die
prognostizierten Ausschüttungen gibt es schon lange nicht mehr. Und ob es in
Zukunft überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist derzeit völlig unklar. Die
Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG bekommen keine aktuellen und
aussagekräftigen Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der
Investments von der Fondsverwaltung.
Die Kläger verlangen
Schadensersatz
Die von dieser Kanzlei vertretenen Kläger verlangen von der
Vermittlerfirma Schadensersatz. Sie werfen dem Unternehmen fehlerhafte
Anlageberatung vor. Sie beanstanden unzureichende Informationen über die
tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse, über die Risiken und über die zu
erwartenden Einnahmen des Fonds. Außerdem erhielten die Kläger ein
„persönliches Angebot“, in dem vorgerechnet wurde wie sich der Kommanditanteil
über einen Zeitraum von 25 Jahren wirtschaftlich entwickeln werde. Dieses
Angebot enthält nach Einschätzung der Kanzlei völlig unrealistische Prognosen.
Die Klage wurde Anfang August beim Landgericht Rottweil
eingereicht. Sie hat Pilotcharakter, weil sich bei dieser Kanzlei inzwischen
zahlreiche besorgte ConTrust-Anleger gemeldet haben. Sie erhoffen sich aus
diesem Prozess wertvolle Informationen und Erkenntnisse für die
Erfolgsaussichten in ihrem eigenen Fall.
Über diese BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei
Diese Stuttgarter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist seit
vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut aktuell mehr
als 1.000 Anleger, denen geschlossene Fonds als lukratives Investment verkauft
wurden. Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen und derer Expertise profitieren
möchten, können Sie sich gerne zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds anmelden.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles
Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ConTrust Energiefonds kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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