Unternehmen sollten sich bei der Einführung von
Cryptocurrencies und Blockchain von spezialisierten Anwälten beraten lassen.
BSZ e.V. Vertrauensanwälte erklären die Grundlagen von Cryptocurrencies
und Blockchain.
Der Begriff „Blockchain“ und „Cryptocurrencies“ liegt in
aller Munde. Gerade das Internet ist voller Meldungen rund um dieses spannende
Thema. Viele wissen jedoch mit den beiden Begriffen nichts anzufangen und
stehen damit ratlos vor den neuen Herausforderungen.
Ein Erklärungsversuch.
Im System der „virtuellen Währungen“, wie Bitcoin, Monero,
Ripple, Light Coin, Ether und vielen anderen Cryptocurrencies taucht immer auch
der Begriff Blockchain auf. Doch was hat es damit auf sich?
Eine Blockchain kann man sich vorstellen, wie einen endlos
langen Güterzug. Alle Transaktionen in der virtuellen Welt der Kryptowährungen
werden auf Basis des Linked-Timestampings (verbundene Zeitstempel) in eine
zeitliche Reihenfolge gebracht. Hierdurch bildet sich dann eine Kette aller
Transaktionen der Kryptowährung. Dieser „Zug“ wird seit Bestehen der jeweiligen
Kryptowährungen immer weiter fortgeführt und dadurch immer weiter ergänzt. Die
gesamte Blockchain besteht damit aus einer Vielzahl von „Wagons“, den
sogenannten Blöcken. Jeder Block enthält wiederum eine Liste, der in seinem
„Wagon“ bearbeiten, vergangenen,
Transaktionen.
Jeder Block verweist durch seinen „Hashwert“, der sich aus
dem Inhalt des vorangegangenen Block errechnet, auf den hinter ihm liegenden
„Wagon“. Somit ist sichergestellt, dass niemand unbemerkt einen Block
entfernen, hinzufügen, oder verändern kann, denn dann würde der Hashwert nicht
mehr stimmen. Das ist –vereinfacht dargestellt- das Sicherheitsprinzip der
Blockchain.
Der „Blockchainzug“ besteht somit aus einer lückenlosen
Dokumentation aller Transaktionen sämtlicher Einheiten der jeweiligen
Kryptowährung, die seit Anbeginn der Währung jemals getätigt wurden, erklärt ein
BSZ e,V. Vertrauensanwalt aus einer bekannten Wirtschaftskanzlei in München.
Da das System dezentral und eigenständig funktioniert, gibt
es keinen Administrator, der das System beeinflussen kann. Somit ist das
Blockchainsystem eine neuartige Form der Verarbeitung diverser Datenprozesse,
die keiner übergeordneten Instanz bedürfen, so der Experte weiter.
Hierin sehen vor Allem Finanzdienstleister ihre Chance, die
bisher als „Zwischenhändler“ tätigen Banken und Bezahldienstleister und deren
Provisions- und Maklergebühren bei zukünftigen Geschäften auszuschließen. Ein
Dorn im Auge vieler etablierter Banken und Zahlungsdienstleister.
Diese Wirtschaftskanzlei berät bereits diverse Startups und
Unternehmen zu den Themenkreisen Bitcoins und Blockchain und verfolgt die
weitere Entwicklung vor Allem auch in rechtlicher Hinsicht weiter.
Für viele an
virtueller Währung Interessierte kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer
kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.
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Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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