Freitag, Juli 28, 2017

Zulassungsverbot und Zwangsrückruf für bestimmte Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat im Dieselskandal ein Zulassungsverbot für bestimmte Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne verfügt.

In dem Fahrzeug sei eine illegale Software zur Abgassteuerung verbaut. Gleichzeitig wurde für die betroffenen Fahrzeuge quasi ein Zwangsrückruf erlassen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Pressekonferenz zu Porsche Cayenne,

Das Video der Pressekonferenz sehen sie hier. https://youtu.be/WcWU2V1LCjs

Brisant ist das Vorgehen nicht nur deshalb, weil die nachträglich abgefasste Nebenbestimmung, mit der das Bundesverkehrsministerium die Betriebserlaubnis der manipulierten Autos zu "heilen" versucht, unter Juristen höchst umstritten ist. Sie bezweifeln, dass die TÜV-Drohung der Bundesregierung rechtlich haltbar ist. Zudem haben mittlerweile auch etliche Richter erhebliche Zweifel geäußert, ob das Software-Update überhaupt sein gestecktes Ziel erfüllt.

Wer mit der Autoindustrie kuschelt und ins Bett steigt, muss sich nicht wundern, wenn ihn nun der geballte Zorn von Millionen Dieselfahrern trifft, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Eine Regierung die den Abgas-Betrug jahrelang duldet und nichts dagegen unternimmt und jetzt die Autofahrer mit Fahrverboten quasi  enteignen will, wendet, wie es ihr Diensteid zwingend fordert, keinen Schaden von Ihren Bürgern ab sondern tut genau das Gegenteil. Wenn in wenigen Wochen die Bürger Ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben, können die Quittungen dafür ausgestellt werden, sagt Roosen.

Besitzer betroffener Fahrzeuge, die ihr Auto nicht stillgelegt haben möchten, sind also gezwungen dem Rückruf Folge zu leisten.  Betroffene Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann später eventuell Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem Anwalt  rechtlich beraten lassen.

Für viele betroffene Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen. Keine Massenabfertigung! Individuelle Einzelfallberatung!

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht einen leichteren und schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Diesel Solidarpakt“. 

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft  ist zeitlich nicht begrenzt.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Adresse und Kommunikationsdaten. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
  
Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne auch den„bitte zahlen Button“ verwenden.
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