Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat im
Dieselskandal ein Zulassungsverbot für bestimmte Fahrzeuge des Modells Porsche
Cayenne verfügt.
In dem Fahrzeug sei eine illegale Software zur Abgassteuerung
verbaut. Gleichzeitig wurde für die betroffenen Fahrzeuge quasi ein
Zwangsrückruf erlassen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Pressekonferenz zu
Porsche Cayenne,
Das Video der Pressekonferenz sehen sie hier. https://youtu.be/WcWU2V1LCjs
Brisant ist das Vorgehen nicht nur deshalb, weil die
nachträglich abgefasste Nebenbestimmung, mit der das Bundesverkehrsministerium
die Betriebserlaubnis der manipulierten Autos zu "heilen" versucht,
unter Juristen höchst umstritten ist. Sie bezweifeln, dass die TÜV-Drohung der
Bundesregierung rechtlich haltbar ist. Zudem haben mittlerweile auch etliche Richter
erhebliche Zweifel geäußert, ob das Software-Update überhaupt sein
gestecktes Ziel erfüllt.
Wer mit der Autoindustrie kuschelt und ins Bett
steigt, muss sich nicht wundern, wenn ihn nun der geballte Zorn von Millionen
Dieselfahrern trifft, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Eine Regierung die den Abgas-Betrug jahrelang
duldet und nichts dagegen unternimmt und jetzt die Autofahrer mit Fahrverboten
quasi enteignen will, wendet, wie es ihr Diensteid zwingend fordert,
keinen Schaden von Ihren Bürgern ab sondern tut genau das Gegenteil. Wenn in
wenigen Wochen die Bürger Ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben, können die
Quittungen dafür ausgestellt werden, sagt Roosen.
Besitzer betroffener Fahrzeuge, die ihr Auto nicht
stillgelegt haben möchten, sind also gezwungen dem Rückruf Folge zu leisten.
Betroffene Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann
später eventuell Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem
Anwalt rechtlich beraten lassen.
Für viele betroffene
Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung
durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen. Keine Massenabfertigung!
Individuelle Einzelfallberatung!
Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose
Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht einen
leichteren und schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung!
Und so funktioniert das Angebot:
- Werden
Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Diesel Solidarpakt“.
- Sie
leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst
bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten
sollte. Die Fördermitgliedschaft ist zeitlich nicht begrenzt.
- Sie
nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Adresse
und Kommunikationsdaten. Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den
Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb
einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne auch den„bitte
zahlen Button“ verwenden.
(PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Sie können unter dem Stichwort „Diesel Solidarpakt“
auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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