Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail
oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich
ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher
zu befassen.
Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die
notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung,
seien Sie vorsichtig und gehen nicht
weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung
Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private
übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.
Handeln Sie nie gegen
Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein.
Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten
immer zuerst an einen möglichen Betrug.
Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.
Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken
angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum Bar vor Ort
eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen
beeindrucken.
Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein,
lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu
durchleuchten. Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf
Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen.
Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber
Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn
Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse
missachtet werden.
Es gibt auch immer wieder Anleger, die für eine scheinbar
lukrative Kapitalanlage Kredite bei ihrer Hausbank aufnehmen wollen und vorher
ihre Bank um Rat fragen. Die Bank kann dann unter Umständen für ein
Beratungsgespräch haften, wenn sich der Kunde noch nicht entschieden hatte.
Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller
Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die
Wiederbeschaffung des Kapitals sein.
Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine
untergeordnete Rolle spielen.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach
abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell
reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst
zu verhandeln.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich
massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik
dieser Branche relativ schnell ändern.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Kapitalanleger die
glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen
wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen
zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice
anschließen.
- Es
können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche finanziert werden.
- Wer
sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der
Finanzierer verkaufen.
Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig,
verfügt über ein Netzwerk von
Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften in Deutschland,
Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit
Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und
effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen
Gerichtsverfahren auszuloten.
- Bevor
eine Annahme eines Falles durch eine der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend
geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V.
Solidargemeinschaft unentgeltlich.
- Wird
der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten
übernommen!
- Wird
das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!
Wenn Sie Ihren
Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie
folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag
bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“
beantragen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und
Verkauf beantragen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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