Sie sind an den aktuellen
Entwicklungen des Autokartellskandals interessiert? Dann melden Sie sich zu der
von einer bekannten BSZ® e.V. Wirtschaftskanzlei geführten
Autokartell Watchlist an!
Die Rechtsanwälte bieten betroffenen Autobesitzern an:
- sie kostenfrei über bedeutsame Entwicklungen und
- die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten zu
informieren sowie
- deren Interessen zu bündeln.
- Für rechtsschutzversicherte Autobesitzer stellen die
Anwälte zusätzlich eine kostenfreie Deckungsanfrage.
Kartellvergehen sind keine Kavaliersdelikte. Die Einschaltung eines
Rechtsanwalts ist ratsam, um:
- den relevanten Sachverhalt für die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen zu ermitteln,
- ggf. Geschädigten-Rechte im Kartellverfahren (bspw. auf
Akteneinsicht) geltend zu machen und
- wenn der relevante Sachverhalt ermittelt ist,
außergerichtliche Vergleichsgespräche mit den Autoherstellern vorzubereiten
- sowie die Verjährung evtl. Schadensersatzansprüche im
Blick zu halten.
Für viele betroffene
Autofahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch
BSZ e.V. Vertrauensanwälte und die Aufnahme in die Watchlist wie gerufen.
Das ab sofort gültige BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose
Erstberatung durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht jedermann
leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!
Und so funktioniert das Angebot:
Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose
Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der
Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten
sollte.
Sie nennen dem BSZ e.V. unter dem Stichwort “Auto-Kartell“ per
E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie
innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem
Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können und
Sie werden in die Watchlist eingetragen.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne den „bitte
zahlen Button“ verwenden.
Sie können unter dem Stichwort “Watchlist“ auf unser
Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC
HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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