Beteiligungen an der SIP Grundbesitz & Anlagen AG scheinen für die Anleger zur finanziellen Baustelle zu werden.
Über atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte konnten
sich die Anleger an den Immobiliengroßhandelsfonds beteiligen. Dabei konnten
die Anleger ihre Investition als Einmalzahlung oder in Ratenzahlungen tätigen.
Doch inzwischen ist bei einigen Anlegern das Gefühl in eine
vermeintlich sichere Geldanlage mit ordentlichen Renditen investiert zu haben,
offenbar dem Unbehagen gewichen, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen und sie
keineswegs in eine sichere Kapitalanlage investiert haben. Offenbar gibt es
Probleme bei den Rückzahlungen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann
Rechtsanwälte kennt das Problem. „Wir haben bereits für einen Anleger
Schadensersatzklage eingereicht. Dieser hatte seine Genussrechte zum Jahresende
2014 gekündigt und wartet bis heute auf die Abrechnung“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.
Die Abrechnung sei nach Angaben der SIP Grundbesitz &
Anlagen AG nicht möglich, weil der Jahresabschluss 2014 noch nicht erstellt
sei. Über diese Angabe hinaus erweist sich die Kommunikation mit dem
Unternehmen aus Altena in der Nähe von Dortmund als schwierig. Fristen und
Zusagen werden nicht eingehalten. „Die Palette reicht von Vertrösten bis
Ignorieren“, so Rechtsanwalt Seifert.
Eine derartige Strategie verunsichert die Anleger nur noch
mehr. Die letzte veröffentlichte Bilanz ist auch nicht vielversprechend. Stellt
man Immobilienbestand, Vermögenswerte, Bankverbindlichkeiten und
Genussrechtekapital gegenüber, bleibt demnach ein Minus von rund zwei Millionen
Euro. „Das lässt die Sorgenfalten bei den Anlegern noch tiefer werden. Auch
aufgrund der völlig intransparenten Unternehmenspolitik sollten die Anleger
jetzt handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor er zu
spät und das Geld möglicherweise verloren ist“, sagt Rechtsanwalt Seifert.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft SIP Grundbesitz & Anlagen AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft SIP Grundbesitz & Anlagen AG kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
brülms
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.