Dienstag, August 30, 2016

FHH Fonds Nr. 36: Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht

Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza müssen aufpassen: Mögliche Schadensersatzansprüche können schon bald verjähren.  Auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.


Erfolgsgeschichten sehen anders aus und ein Happy End ist für die Anleger des FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza nicht in Sicht. Nachdem aus den erhofften Renditen für die Anleger nichts geworden ist, musste nun offenbar auch noch das Containerschiff MS Arica verkauft werden, um die Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern. Geld in die Taschen der Anleger wird der Verkauf aber wohl kaum spülen. Nun muss das zweite Fondsschiff, die MS Monza, die Last alleine schultern.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi bezweifelt, dass so noch die Wende gelingen kann. „Anleger haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei müssen sie aber die zehnjährige Verjährungsfrist beachten, d.h. die Forderungen sind taggenau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt. Da der FHH Fonds Nr. 36 ab dem 31. August 2006 zur Beteiligung angeboten wurde, könnte die Verjährung bei vielen Anlegern in Kürze eintreten. Es muss also umgehend gehandelt werden.“

Ansprüche können sich möglicherweise gegen die vermittelnde Bank richten. Denn diese hätte im Beratungsgespräch alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Kriterien erläutern müssen. „Dazu zählen natürlich auch die Risiken. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds sind keineswegs ein sicherer Baustein zur Altersvorsorge, sondern in der Regel spekulativ und damit auch für risikoscheue Anleger ungeeignet“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zu den aufklärungsbedürftigen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die mangelnde Fungibilität und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Ebenso dürfen die Banken ihre teils hohen Provisionen nicht verschweigen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 36 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 36 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Keine Kommentare: